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1,44 Promille nach 5 Bier laut Aak

Du beziehst dich wahrscheinlich auf das Urteil "Urteil vom 17.03.2021 - BVerwG 3 C 3.20".

Der Urteilstext ist schon ein bißchen länger. Daraus ist zu lesen das eine Rückrechnung in dem konkreten Fall einen Promillewert von bis zu 1,62 Promille ergeben kann. Ohne diese Rückrechnung hätte die MPU nicht gefordert werden dürfen.

Bei Wadim steht eine Rückrechnung aber wohl nicht im Raum. Deshalb sehe ich keine Abweichung vom Durchschnittsfall.
 
„Überliege Frist“ hieß es.
Die kommt bei dir nicht zum Tragen.

Wir hatten hier schon einige wenige Fälle in denen eine MPU unter 1.6‰ bei Ersttätern gefordert wurde, von daher halte ich mich mit einer Einschätzung erstmal zurück. Wichtig ist zunächst wie hoch deine BAK ausfällt, diese wirst du wohl ca. 1 Woche nach deiner TF auf der Polizeistation erfragen können.
 
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