Du beziehst dich wahrscheinlich auf das Urteil "Urteil vom 17.03.2021 - BVerwG 3 C 3.20".
Der Urteilstext ist schon ein bißchen länger. Daraus ist zu lesen das eine Rückrechnung in dem konkreten Fall einen Promillewert von bis zu 1,62 Promille ergeben kann. Ohne diese Rückrechnung hätte die MPU nicht gefordert werden dürfen.
Bei Wadim steht eine Rückrechnung aber wohl nicht im Raum. Deshalb sehe ich keine Abweichung vom Durchschnittsfall.
Der Urteilstext ist schon ein bißchen länger. Daraus ist zu lesen das eine Rückrechnung in dem konkreten Fall einen Promillewert von bis zu 1,62 Promille ergeben kann. Ohne diese Rückrechnung hätte die MPU nicht gefordert werden dürfen.
Bei Wadim steht eine Rückrechnung aber wohl nicht im Raum. Deshalb sehe ich keine Abweichung vom Durchschnittsfall.