• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

1,44 Promille nach 5 Bier laut Aak

Du beziehst dich wahrscheinlich auf das Urteil "Urteil vom 17.03.2021 - BVerwG 3 C 3.20".

Der Urteilstext ist schon ein bißchen länger. Daraus ist zu lesen das eine Rückrechnung in dem konkreten Fall einen Promillewert von bis zu 1,62 Promille ergeben kann. Ohne diese Rückrechnung hätte die MPU nicht gefordert werden dürfen.

Bei Wadim steht eine Rückrechnung aber wohl nicht im Raum. Deshalb sehe ich keine Abweichung vom Durchschnittsfall.
 
„Überliege Frist“ hieß es.
Die kommt bei dir nicht zum Tragen.

Wir hatten hier schon einige wenige Fälle in denen eine MPU unter 1.6‰ bei Ersttätern gefordert wurde, von daher halte ich mich mit einer Einschätzung erstmal zurück. Wichtig ist zunächst wie hoch deine BAK ausfällt, diese wirst du wohl ca. 1 Woche nach deiner TF auf der Polizeistation erfragen können.
 
da lasse ich jetzt mal gern unseren Verwaltungsrechtspezialisten den Vortritt.

Bei dem hier:

Bin ich gerade etwas skeptisch ... vllt : spielten?
Tatsächlich hatten wir diese Fälle selten bis gar nicht (?) hier im Forum. Aber soweit ich weiss, ziehen die FsSt seit einiger Zeit wieder die Zügel an, vermutlich mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 3/2021 im Rücken:

Aber eine MPU ist, anders als bei 1.6 Promille, nicht mit Gewissheit anzunehmen - auch nicht bei fehlenden Ausfallerscheinungen (KFZ).
Falls es da was Neues gibt, lerne ich gern dazu...


Das Thema "Überliegefrist" kenne ich bei Punkten; Ob sich das auch auf Deinen Fall bezieht, weiss ich leider nicht.
Ok. Dann muss ich einfach abwarten.
Danke für den dargelegten Beispiel.
 
Die kommt bei dir nicht zum Tragen.

Wir hatten hier schon einige wenige Fälle in denen eine MPU unter 1.6‰ bei Ersttätern gefordert wurde, von daher halte ich mich mit einer Einschätzung erstmal zurück. Wichtig ist zunächst wie hoch deine BAK ausfällt, diese wirst du wohl ca. 1 Woche nach deiner TF auf der Polizeistation erfragen können.
Ok.
Kann ich da einfach anrufen und fragen?
Tut mir leid wenn ich so viele Fragen stelle.
 
Nein bis habe habe ich nichts.
Habe nur zwei Zettel bekommen auf denen steht das mir der Schlüssel und der Führerschein entnommen wurden.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es reicht, wenn du auf „Antworten“ gehst ;)

Als du den Schlüssel abgeholt hast, weißt du noch, mit wem du gesprochen hast ?
( Hintergrund meiner Fragerei ist, dass je nach Größe der PI es um einiges besser ist, irgendeinen Ansprechpartner zu haben..)
 
Ok.
Nein das weis ich leider nicht.
Es war einer am Empfang.

Den Schlüssel musste ich mit meiner Frau abholen. Laut dem Beamten totaler Blödsinn aber muss so Formel gemacht werden. Allerdings musste ich einen Aak nochmal machen. Tat war ja wie beschrieben am Freitag. Schlüssel wurde am Sonntag Abend geholt.
 
Okay, dann würde ich Folgendes machen:
Gehe mal in ca. 2 Wochen zum Revier und frage nach deiner BAK und lasse dir deine Vorgangsnummer geben.
 
Ok das werde ich dann so machen. Versuche auch am Samstag zu erfragen ob es schon was vom Labor gibt. Aber wurde am Sonntag schon gesagt das es so 2-4 Wochen bei denen dauert bis die Ergebnisse da sind. Je nachdem wie das Labor ausgelastet ist.

Ist es sinnvoll sich immer Rechtsbeistand zu holen oder sollte ich das vertagen?
Wie ich schon geschrieben habe. Wenn es unter der 1,6 ist dann würde ich gerne Kurse und Nachweise einer Abstinenz vorbringen um die Sperrzeit zu verkürzen. Und auch wenn es zu einer mpu kommt gibt es Möglichkeiten Sperrzeit Verkürzung zu erreichen und die mpu früher zu machen ?
 
Zum Thema Sperrzeitverkürzung:
Der TÜV hat sich einen neuen Markt geschaffen: Die bieten eine Kurzmaßnahme an, die sie kräftig bei Behörden beworben haben und es springen vermehrt Anwälte und auch Richter darauf an. Ursprünglich war die für bislang unauffällige Punktetäter gedacht, es wurde soweit ich weiß nun auch auf Alkohol ausgedehnt. Die Maßnahme besteht aus 3 Einzelstunden und kann, bei Bedarf, auf eine MPU-Vorbereitung ausgedehnt werden.
Vllt findest Du einen Anwalt, der davon schon gehört hat und Deine Erfolgswahrscheinlichkeit einschätzen kann (Mobil Plus Prävention).

Das wäre jetzt für den Fall, dass Dein erstes Delikt aus den Akten ist. Ohne Wirkung der "Überliegedings" wärst Du dann knapp bereits im grünen Bereich. Und es gibt auch Fälle, in denen der Richter explizit Deine Fahreignung bestätigt, die FsSt müsste sich dann daran halten. Das aber benötigt eine solide Vorbereitung Deinerseits. Es ist quasi eine "kleine MPU" vor Gericht.
Sowas ist aber eher die Ausnahme, bisher. -> www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/meta-diskussion-wann-kann-man-juristisch-eine-mpu-vermeiden-bindungswirkung-eines-strafurteils.5150/

Und, um es noch komplizierter zu machen: ich habe nun auch schon wiederholt mitbekommen, dass die FsSt selbst nach Beibringung von Abstinenznachweisen nebst der entsprechenden glaubwürdigen Entscheidung für die Zukunft ihre Forderungen anpasst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben