Moin,
ich ergänze mal noch:
Zeitpunkt: wenn die Akte bereinigt ist, also die Form hat, in der sie dann ans MPI gehen würde. Vor einer Neubeantragung der FE ist die Akte oft noch nicht bereinigt. Wobei ein relevantes Dokument schon mal drin liegen kann: der Polizeibericht. Bei "Stammkunden" ist es oft so, dass alte Eintragungen / Aktenvermerke auch rausgenommen werden müssen, wenn diese verjährt sind, auch das wird in der Regel nicht automatisch gemacht, sondern wenn die Akte zur Reinigung auf einen Schreibtisch kommt. Kann also sein, dass du mit 25 auffällig wirst, und deine Akte nie mehr bereinigt wird, weil du löblicherweise dann keinen weiteren Anlass mehr gegeben hast. Dann sind die Sachen zwar verjährt, aber das bekanntermassen geduldige Papier liegt noch in der Akte vor sich hin... Damit kommen wir auch zum Grund...
Grund für Akteneinsicht: der GA sollte dich nicht mit Themen überraschen können, die du nicht kennst. Z.B. erzählst du dem munter eine Geschichte von 3 Bier, im Polizeibericht tauschen dann aber 2 leere Wodkaflaschen im Auto auf und im Suff hast du denen gegenüber erwähnt, dass du nie Bier trinkst, sondern immer gleich Wodka. Als Beispiel. Wenn du jetzt davon ausgehen würdest, der GA weiss das nicht und würdest dort Geschichten erzählen, wärst du sofort durchgefallen.
Oder anderes Beispiel: Vorgeschichte. Ein GA darf ja auch nicht einfach alles verwenden, aber wenn deine FE in deiner Laufbahn als Autofahrer schon 8 Mal neu erteilt wurde, dann fragt der da sicher etwas nach. Wenn du aber in der MPU das Unschuldslamm spielst, dann geht das nach hinten los.
Ein weiteres: du fällst immer wieder durch alkoholisierte Krawallaktionen in der Innenstadt auf, dann geht irgendwann mal ein Schreiben an die FST, oder du hast z.B. Drogenauffälligkeiten oder einen anderen strafrechtlichen Anlass, deine Fahreignung zu hinterfragen abgeliefert, dann solltest du auch da nicht als Unschuldslamm in einer MPU sitzen, sondern das aufarbeiten und gute Antworten parat haben. Bei Drogen geht auch wenn kein Auto im Spiel war, immer eine Meldung an die FST.
Das ist der grosse Grund warum man die Akte kennen sollte. Wer so angeschossen unterwegs war, wie unsereins, der hat ja oft auch Erinnerungslücken oder auch mal "speziellere" Wahrnehmungen von Situationen, dadurch kommt es durchaus auch zu Einträgen im Polizeibericht, die man lieber vorher selbst mal noch liest, bevor sie zum GA gehen. Kann sogar auch mal positiv ausfallen. Bei meiner ersten TF (also der ersten erwischten) bin ich im Graben gelandet, der Polizist war sogar so nett zu vermerken, dass ich nicht fahrend und trinkend fahrend angetroffen wurde, ich hab damals dann "zur Feier" des Grabens erst mal noch eine Flasche aufgemacht, dadurch eine deutlich höhere BAK bekommen, als ich beim Fahren hatte. Er hatte also keinen Beweis, dass meine Aussage zum Nachtrunk falsch war und hat den Bericht neutral und fair abgefasst.
Sollte keine MPU-Aufforderung bei dir kommen, dann brauchst auch nicht nochmal reinschauen, sollte sie aber kommen, dann unbedingt reinschauen.
Dass die offiziellen Schreiben dort auch enthalten sind, ist ebenfalls logisch, denn entweder wurde durch Strafbefehl (Staatsanwaltschaft) oder durch Urteil (nach Gerichtsverhandlung) die FE entzogen. Sollte die Entziehung von der FST ausgehen, was juristisch auch möglich ist, dann haben die irgendwas vorliegen, was einen plausiblen Grund für die Massnahme bietet, dann liegt dieser auch in der Akte.
viele Grüsse,
rüdscher