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Sonne

Erfahrener Benutzer
Ich habe meine Akte heute von der FSS erhalten. Ist das normal, dass man das gleiche Schreiben bekommt, wie von der Staatsanwalt? Warum fordert man eine Akte an, wenn das doch das gleiche Schreiben ist wie von der Staatsanwalt??? Ich bin durch dieses Schreiben jetzt nicht weitergekommen. hmmmmm .......:smiley738:
Hä? Wenn das in der Akte drin war ?! Was sollen sie dir sonst schicken?!
 

Sarah

Benutzer
Hä? Wenn das in der Akte drin war ?! Was sollen sie dir sonst schicken?!
Ich dachte die FSS erstellen Ihre eigenen Akte, wo auch drin steht Ausfallerscheinungen etc. Warum fordert man dann eine eine Akte an? Ich verstehe den sinn nicht. Dann brauchen wir doch ALLE keine Akte anzufordern, denn das Strafbefehl bekommen wir alle. Ich habe von der FSS das Strafbefehl in Kopie erhalten. Diese habe ich aber bereits schon von der Staastanwalt bekommen. :smiley738::smiley738::smiley738:
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Natürlich hat die Führerscheinstelle ihre eigene Akte aber warum sollen die Ausfallerscheinungen beurteilen? Waren die dabei oder wie ?! Macht ja überhaupt keinen Sinn. Lies doch einfach hier im Forum, bei wem was in der Akte war, und das ist eben unterschiedlich!
 

Sarah

Benutzer
Natürlich hat die Führerscheinstelle ihre eigene Akte aber warum sollen die Ausfallerscheinungen beurteilen? Waren die dabei oder wie ?! Macht ja überhaupt keinen Sinn. Lies doch einfach hier im Forum, bei wem was in der Akte war, und das ist eben unterschiedlich!
Alles gut, wollte hier kein streit anfangen.
 

Sarah

Benutzer
Ich habe hier und in anderen Forun des öfteren gelesen, dass man eine Akte anfordern muss um auch zu schauen, was so drin steht, ob Ausfallerscheinungen etc. Ich frage mich aber jetzt, warum fordert man eine Akte an, wenn man sowieso doch das gleiche bekommt? Ich verstehe den sinn nicht. Vielleicht kann hier jemand sagen
 

Sarah

Benutzer
ALLE MPU-Vorbereiter, Verkehrspsychologen und Instituten machen druck und sagen, dass man unbedingt eine Akte anfordern muss, damit man weiß, was passiert ist und damit man mit der MPU starten kann. Leider konnte ich mit meiner Akte nichts anfangen. :-(
 

Zottelkopf

Stamm-User
Sei doch einfach Froh das nichts drin steht. Bei anderen stehen Dinge drin wie etwa: rote Ampel überfahren oder zu schnell gefahren oder schon mal eine Alk Fahrt. Deine Akte ist eben sauber und darüber kannst du dich freuen. Damit sieht der GA das nichts weiter vorgefallen ist.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Ich habe hier und in anderen Forun des öfteren gelesen, dass man eine Akte anfordern muss um auch zu schauen, was so drin steht, ob Ausfallerscheinungen etc. Ich frage mich aber jetzt, warum fordert man eine Akte an, wenn man sowieso doch das gleiche bekommt? Ich verstehe den sinn nicht. Vielleicht kann hier jemand sagen
Nochmal. Hast du im Forum nach gelesen? Woher soll die FFST Ausfallerscheinungen beurteilen können? Das steht im Polizeibericht.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
ALLE MPU-Vorbereiter, Verkehrspsychologen und Instituten machen druck und sagen, dass man unbedingt eine Akte anfordern muss, damit man weiß, was passiert ist und damit man mit der MPU starten kann. Leider konnte ich mit meiner Akte nichts anfangen. :-(
Dann steht halt nur das drin, was drin steht. Der Strafbefehl.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Eine Akteneinsicht vor der MPU macht eigentlich gar keinen Sinn, die Akte ist erst dann komplett, wenn die FSST das jeweilige MPI wissen möchte.
Eine Akteneinsicht macht daher erst Sinn, bevor das MPI benannt wird.
 

Sarah

Benutzer
Eine Akteneinsicht vor der MPU macht eigentlich gar keinen Sinn, die Akte ist erst dann komplett, wenn die FSST das jeweilige MPI wissen möchte.
Eine Akteneinsicht macht daher erst Sinn, bevor das MPI benannt wird.
Ah ok. Das wusste ich nicht. Das heißt, soll ich, wenn ich (überhaupt) MPU machen muss, bzw. wenn es soweit ist, dann nochmal meine Akte anfordern oder nicht mehr? Danke für Deine kompetente Hilfe. :)
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Moin,

ich ergänze mal noch:
Zeitpunkt: wenn die Akte bereinigt ist, also die Form hat, in der sie dann ans MPI gehen würde. Vor einer Neubeantragung der FE ist die Akte oft noch nicht bereinigt. Wobei ein relevantes Dokument schon mal drin liegen kann: der Polizeibericht. Bei "Stammkunden" ist es oft so, dass alte Eintragungen / Aktenvermerke auch rausgenommen werden müssen, wenn diese verjährt sind, auch das wird in der Regel nicht automatisch gemacht, sondern wenn die Akte zur Reinigung auf einen Schreibtisch kommt. Kann also sein, dass du mit 25 auffällig wirst, und deine Akte nie mehr bereinigt wird, weil du löblicherweise dann keinen weiteren Anlass mehr gegeben hast. Dann sind die Sachen zwar verjährt, aber das bekanntermassen geduldige Papier liegt noch in der Akte vor sich hin... Damit kommen wir auch zum Grund...

Grund für Akteneinsicht: der GA sollte dich nicht mit Themen überraschen können, die du nicht kennst. Z.B. erzählst du dem munter eine Geschichte von 3 Bier, im Polizeibericht tauschen dann aber 2 leere Wodkaflaschen im Auto auf und im Suff hast du denen gegenüber erwähnt, dass du nie Bier trinkst, sondern immer gleich Wodka. Als Beispiel. Wenn du jetzt davon ausgehen würdest, der GA weiss das nicht und würdest dort Geschichten erzählen, wärst du sofort durchgefallen.
Oder anderes Beispiel: Vorgeschichte. Ein GA darf ja auch nicht einfach alles verwenden, aber wenn deine FE in deiner Laufbahn als Autofahrer schon 8 Mal neu erteilt wurde, dann fragt der da sicher etwas nach. Wenn du aber in der MPU das Unschuldslamm spielst, dann geht das nach hinten los.
Ein weiteres: du fällst immer wieder durch alkoholisierte Krawallaktionen in der Innenstadt auf, dann geht irgendwann mal ein Schreiben an die FST, oder du hast z.B. Drogenauffälligkeiten oder einen anderen strafrechtlichen Anlass, deine Fahreignung zu hinterfragen abgeliefert, dann solltest du auch da nicht als Unschuldslamm in einer MPU sitzen, sondern das aufarbeiten und gute Antworten parat haben. Bei Drogen geht auch wenn kein Auto im Spiel war, immer eine Meldung an die FST.

Das ist der grosse Grund warum man die Akte kennen sollte. Wer so angeschossen unterwegs war, wie unsereins, der hat ja oft auch Erinnerungslücken oder auch mal "speziellere" Wahrnehmungen von Situationen, dadurch kommt es durchaus auch zu Einträgen im Polizeibericht, die man lieber vorher selbst mal noch liest, bevor sie zum GA gehen. Kann sogar auch mal positiv ausfallen. Bei meiner ersten TF (also der ersten erwischten) bin ich im Graben gelandet, der Polizist war sogar so nett zu vermerken, dass ich nicht fahrend und trinkend fahrend angetroffen wurde, ich hab damals dann "zur Feier" des Grabens erst mal noch eine Flasche aufgemacht, dadurch eine deutlich höhere BAK bekommen, als ich beim Fahren hatte. Er hatte also keinen Beweis, dass meine Aussage zum Nachtrunk falsch war und hat den Bericht neutral und fair abgefasst.

Sollte keine MPU-Aufforderung bei dir kommen, dann brauchst auch nicht nochmal reinschauen, sollte sie aber kommen, dann unbedingt reinschauen.

Dass die offiziellen Schreiben dort auch enthalten sind, ist ebenfalls logisch, denn entweder wurde durch Strafbefehl (Staatsanwaltschaft) oder durch Urteil (nach Gerichtsverhandlung) die FE entzogen. Sollte die Entziehung von der FST ausgehen, was juristisch auch möglich ist, dann haben die irgendwas vorliegen, was einen plausiblen Grund für die Massnahme bietet, dann liegt dieser auch in der Akte.

viele Grüsse,
rüdscher
 
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