Hallo Dave,
ich nehme an, du beziehst dich hierauf, oder?
Ich würde es so wie deine VP und auch "efl" sehen, dass deine Probezeit nach insgesamt 2 Jahren abgelaufen ist. Ganz genau kann dir das sicher deine FSSt. sagen..
Wird meine Probezeit nun um 2 Jahre Verlängert oder bleibt die restliche Zeit von ca 1 Jahr Probzeit.
Meine Verkehrsspycholgin meinte, ich bekomme keine 2 Jahre oben drauf. Im Gesetz fand ich dazu auch einen Absatz, es liest sich aber sehr schwer.
ich nehme an, du beziehst dich hierauf, oder?
§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. Die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe finden auch Anwendung auf Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben. Die Zeit seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis ist auf die Probezeit anzurechnen. Die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung von Führerscheinen nach § 94 der Strafprozessordnung, die vorläufige Entziehung nach § 111a der Strafprozessordnung und die sofort vollziehbare Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde hemmen den Ablauf der Probezeit. Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.
Ich würde es so wie deine VP und auch "efl" sehen, dass deine Probezeit nach insgesamt 2 Jahren abgelaufen ist. Ganz genau kann dir das sicher deine FSSt. sagen..