Um es noch etwas klarer zu machen:
Dies gilt nur wenn man seinen Antrag auf Neuerteilung nicht zurückzieht, aber auch dann "erlischt" nichts, sondern die Tilgungsfrist wird lediglich nach hinten verschoben...Ich glaube dass die Möglichkeit, den Führerschein 15 Jahre nach dem Vergehen ohne MPU neu zu machen, erlischt, sobald man einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellt.