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Ich fasse Frage A und B mal zusammen ...Frage A: Geht diese Chronik an das MPU-Institut?
Frage B: Sollte ich diese Geschichte bei der MPU erwähnen. Muss ich ja wohl nicht, es wäre ja wie ich gelesen habe verjährt. Bin mir unsicher.
Die Frage ist nur relativ zu beantworten.Frage C: Hab seit 27.8. nichts getrunken. Nun habe ich gehört, dass die erste Haarprobe frühestens nach 6 Monaten und nicht nach 3,5 Monaten gemacht werden sollte!?
Kann ich denn die Haaprobe einfach bei irgendeinem Institut mit entsprechender Lizenz machen, also einfach hingehen, und wenn es positiv ist einen Monat später wieder etc.? Außer, dass ich jedes Mal zahle doch kein Problem oder? Beim Urin muss man ja einen festen Vertrag abschliessen, doch das kommt für mich nicht in Frage, weil ich beruflich öfter mal für ein paar Tage unterwegs bin. Bei der Haaprobe dagegen ist man frei?
Wie alt ist den dein Auszug aus dem VZR ? Hier würde ich mal nachfragen, was die Eintragungen dort zu suchen haben.Der Herr von der FSS meinte auch, es sei inhaltlich alles vernichtet und könnte nicht gegen mich verwendet werden, doch im Führerscheinregister ist genau aufgelistet, wann welcher Führerschein erteilt und entzogen wurde. Ich hatte mehrere Internationale Führerscheine (die laufen immer nach 3 Jahren ab) und Erweiterung auf Motorrad ohne Limit, Umstellung auf Karte statt Papier etc. Da ist auch der Entzug aufgelistet. Wenn der Gutachter also sowas sieht und ich nichts davon erzähle, ist doch auch die Glaubwürdigkeit meiner sonstigen Aussagen dahin ...?
Hier kannst du dich gut informieren ...Kann ich denn die Haaprobe einfach bei irgendeinem Institut mit entsprechender Lizenz machen, also einfach hingehen, und wenn es positiv ist einen Monat später wieder etc.? Außer, dass ich jedes Mal zahle doch kein Problem oder? Beim Urin muss man ja einen festen Vertrag abschliessen, doch das kommt für mich nicht in Frage, weil ich beruflich öfter mal für ein paar Tage unterwegs bin. Bei der Haaprobe dagegen ist man frei?
Dann sagst du das ganz normale Datum. Die können sich zusammenreimen was die wollen, es darf nicht gegen dich verwendet werden.Was sage ich z.B. wann ich den FS erstmals gemacht habe. Tatsächliches Datum oder das im Führerschein. Im Führerschein ist das der Rückgabe eingetragen, dann hätte ich ihn erst mit 19 Jahren gemacht...
Ich habe das im FB auch so beantwortet, meine verjährte TF habe ich nicht angegeben.Dort tritt unter Punkt 6 die Frage auf : "Haben Sie bereits früher im Strassenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen ?"
Hier will ich mit "Nein" antworten, obwohl ich vor exakt 20 Jahren schon einmal den Führerschein wg. Alk entzogen bekommen habe. Das dürfte also wohl "verjährt" sein. Allerdings habe ich mir einen Auszug aus der Führerscheindatei besorgt und da steht es doch wahrhaftig (neben Ersterteilung, Erweiterung, Ersatz und Neürteilung) drin.
Das ist auf alle Fälle freiwillig.1. ist alles freiwillig, um Punkte abzubaün!?
Das ist eine Empfehlung.2. auch die Teilnahme am spezifischen Seminar für alkoholauffällige scheint eine Empfehlung zu sein!?
Da kommt nix weiter, jedoch Punkt 1 beachten.3. da kommt doch vermutlich noch was, ist dieser Brief üblich?
Ja, solange du innerhalb der Frist deine MPU ablegst.- Ich habe meinen Führerschein noch. Dieses Schreiben bedeutet also, dass ich ihn auch behalten kann?
Welche Auflagen meinst du denn ?Theorethisch also auch komplett ohne Auflagen, nur Empfehlung zum Aufbaukurs?
Ich habe dir nicht empfohlen deinen FS abzugeben, wollte dir lediglich den Unterschied zwischen freiwilliger Abgabe und angeordneten Entzug vermitteln.- Wieso sollte ich den FS freiwillig abgeben?
- Bei Zwangsabzug wären die Punkte zwar weg, doch wenn ich ihn ohne MPU behalten kann, sollte man das doch auch machen oder?
Verkehrsrechtlich, ja. Die Entscheidung liegt immer im Ermessen der FSST.- Es sieht also so aus, dass ich beim nächsten Vergehen, z.B. wegen Geschwindigkeit, in den nächsten zehn Jahren doch noch zur MPU muss?
Wie oben, eine Ermessensfrage ... sogar bei Verdacht kann es eine Anordnung geben.- Kann die FSS in den nächsten 10 Jahren mehr oder weniger willkürlich doch noch eine MPU fordern?
Dann sei froh, ich dachte du hast schon eine Anordnung der FSST bekommen.- Zu Deiner Aussage, Max, wegen der Empfehlung, es könne sich aber jeder wie er möchte auf die MPU vorbereiten: Ich denke, es steht gar keine MPU an?
Das dachte ich bisher auch ...- Und nun die ungläubige Frage: Ich dachte, bei 2,32 auf dem Fahrrad kommt man auf gar keinen Fall an der MPU vorbei?
Wenn dieser Fall jetzt abgeschlossen ist, ist die Sache erledigt ... sofern du in der Zukunft nicht zum Wiederholungstäter wirst.- Kann der "Fehler, wenn er auffällt, jederzeit in den nächsten 10 Jahren korrigiert werden und es kommt ohne weiteres Vergehen !! doch noch eine Aufforderung?