2,32 auf dem rad - was nun

Moin Keks,
es kann gut angehen, dass Deine TF noch nicht in der Akte liegt.
Das kommt erst nach einem rechtskräftigen Strafbefehl, bzw. Gerichtsurteil in die Führerscheinakte.
 
aber gar keine akte?

Moin nochmal,

aber gar keine Akte? Wenn man keine Einträge hat, hat man also auch gar keine Akte??

Viele Grüße und besten Dank
 
nochmal zur akte

Moin allerseits,

nach 7 Wochen mehr oder weniger schlaflosen Nächten und Babypause habe ich mich wieder dem Projekt TF auf dem Fahrrad zugewendet, bzw. zuwenden müssen, da der Strafbefehl nun rechtskräftig ist und demnächst wohl die FSS informiert wird.

Habe mir einen Auszug aus dem Führerscheinregister machen lassen. Wie ihr vielleicht gemerkt habt, habe ich keine Angaben zu bisherigen TFen gemacht. In der Tat gibt es eine TF im Alter von 18 Jahren, daher Entzug der Fahrerlaubnis 1994, im gleichen Jahr wiedererteilt. Damals MPU.
Im Führerscheinregister ist das dokumentiert, also es steht dort "ENTZOG GRUND 316".
Ich habe gefragt, ob das nicht gelöscht werden müsste. Der Chef der FSS hat mir gesagt, dass das die Chronik sei, die nicht gelöscht werden könne. Alle anderen Unterlagen seien gelöscht.

Frage A: Geht diese Chronik an das MPU-Institut?
Frage B: Sollte ich diese Geschichte bei der MPU erwähnen. Muss ich ja wohl nicht, es wäre ja wie ich gelesen habe verjährt. Bin mir unsicher.
Frage C: Hab seit 27.8. nichts getrunken. Nun habe ich gehört, dass die erste Haarprobe frühestens nach 6 Monaten und nicht nach 3,5 Monaten gemacht werden sollte!?

Würde mich über eure Rückmeldungen freün.

Die Arbeit am Fragebogen ist wieder angelaufen, Ziel für Fertigstellung ist der 25.11. - denn nächste Woche habe ich ein paar Tage Urlaub.

Viele Grüße,
Keks
 
Frage A: Geht diese Chronik an das MPU-Institut?
Frage B: Sollte ich diese Geschichte bei der MPU erwähnen. Muss ich ja wohl nicht, es wäre ja wie ich gelesen habe verjährt. Bin mir unsicher.
Ich fasse Frage A und B mal zusammen ...

Falls der Gutachter Dich auf das ganz Alte ansprechen sollte: Gegenfrage an Gutachter, ob noch etwas in der Akte ist. Dann Begutachtung abbrechen und darauf bestehen, dass die Akte zur Bereinigung zur Führerscheinstelle zurückgeschickt wird!
Alles, was älter als 15 Jahre ist, muss aus der Akte raus. Da der Psycho das nicht beurteilen kann und darf (das kann/darf/muss nur ein Behördi) ist die Begutachtung zu beenden und die Akte zur Korrektur an die Behörde zurückzusenden.
Das sieht die Begutachtungsstelle nicht gerne, da erheblicher Mehraufwand. Ist aber die korrekte Vorgehensweise!
Von einer unlöschbaren Chronik habe ich noch nie etwas gehört (bei meiner Akteneinsicht gab es keine Chronik). Selbst wenn es diese geben sollte, sie darf nicht gegen dich verwendet werden.
Alte Delikte, die älter als 15 Jahre sind, brauchen demzufolge auch nicht erwähnt werden ... sie existieren quasi nicht mehr.

Frage C: Hab seit 27.8. nichts getrunken. Nun habe ich gehört, dass die erste Haarprobe frühestens nach 6 Monaten und nicht nach 3,5 Monaten gemacht werden sollte!?
Die Frage ist nur relativ zu beantworten.
Eine Haaranalyse auf ETG ist für maximal 3 Monate rückwirkend verwertbar. Daher ist alles was 3 Monate zurück liegt auch ersichtbar.
Jetzt kommt es auf deinen Alkoholkonsum an, demzufolge auch auf deinen Haareinwuchs. Machst du 3 Monate nach deinem letzten Konsum (Menge über Toleranzbereich) eine rückwirkende Haaranalyse, kannst du fast sicher sein, dass hier noch Restspuren nachweisbar sind ... die Analyse wird positiv.
Demzufolge ist zu empfehlen, stets einige Zeit als Sicherheitspuffer zu gewährleisten ... das Haar muß "sauber" sein. Haare wachsen ca. 1cm pro Monat.
Pauschal wird die erste Haaranalyse frühestens 4 Monate nach Beginn der Abstinenz empfohlen, besser erst 5 Monate danach. 6 Monate wären der höchste Sicherheitsfaktor.
 
Lieber Max,

vielen Dank für die Tips!!!

Der Herr von der FSS meinte auch, es sei inhaltlich alles vernichtet und könnte nicht gegen mich verwendet werden, doch im Führerscheinregister ist genau aufgelistet, wann welcher Führerschein erteilt und entzogen wurde. Ich hatte mehrere Internationale Führerscheine (die laufen immer nach 3 Jahren ab) und Erweiterung auf Motorrad ohne Limit, Umstellung auf Karte statt Papier etc. Da ist auch der Entzug aufgelistet. Wenn der Gutachter also sowas sieht und ich nichts davon erzähle, ist doch auch die Glaubwürdigkeit meiner sonstigen Aussagen dahin ...?

Kann ich denn die Haaprobe einfach bei irgendeinem Institut mit entsprechender Lizenz machen, also einfach hingehen, und wenn es positiv ist einen Monat später wieder etc.? Außer, dass ich jedes Mal zahle doch kein Problem oder? Beim Urin muss man ja einen festen Vertrag abschliessen, doch das kommt für mich nicht in Frage, weil ich beruflich öfter mal für ein paar Tage unterwegs bin. Bei der Haaprobe dagegen ist man frei?

Viele Grüße
Keks
 
Kann ich denn die Haaprobe einfach bei irgendeinem Institut mit entsprechender Lizenz machen, also einfach hingehen, und wenn es positiv ist einen Monat später wieder etc.? Außer, dass ich jedes Mal zahle doch kein Problem oder? Beim Urin muss man ja einen festen Vertrag abschliessen, doch das kommt für mich nicht in Frage, weil ich beruflich öfter mal für ein paar Tage unterwegs bin. Bei der Haaprobe dagegen ist man frei?

das ist richtig, mein Plan war auch so ... falls die erste Haarprobe noch nicht "sauber" ist, einen Monat später eine zweite machen zu lassen (ich hatte nur 1 Woche Sicherheitspuffer) ... die Nachweiszeit verschiebt sich dann natürlich um diesen Monat ...

Du kannst die Probe in akkreditierten Laboren (z.Bsp. Synlab) direkt nehmen lassen, dann gehen Rechnung und Ergebnis an Dich ... oder über Inernetvertreiber ( z.Bsp. www.mpu-ratgeber.com ), dann kann Dein HA die Probe nehmen oder auch ein Labor.

im Synlab direkt ist es deutlich günstiger, mir sagten sie vor Ort ca. 80,00 Euro im Vergleich zur Internetbestellung von 149,00 Euro

Herzliche Grüsse, Jody
 
Der Herr von der FSS meinte auch, es sei inhaltlich alles vernichtet und könnte nicht gegen mich verwendet werden, doch im Führerscheinregister ist genau aufgelistet, wann welcher Führerschein erteilt und entzogen wurde. Ich hatte mehrere Internationale Führerscheine (die laufen immer nach 3 Jahren ab) und Erweiterung auf Motorrad ohne Limit, Umstellung auf Karte statt Papier etc. Da ist auch der Entzug aufgelistet. Wenn der Gutachter also sowas sieht und ich nichts davon erzähle, ist doch auch die Glaubwürdigkeit meiner sonstigen Aussagen dahin ...?
Wie alt ist den dein Auszug aus dem VZR ? Hier würde ich mal nachfragen, was die Eintragungen dort zu suchen haben.
Ist schon irgendwie komisch, meine alten Delikte waren alle sauber gelöscht. Aber die Behördis arbeiten auch nicht immer akurat.

Kann ich denn die Haaprobe einfach bei irgendeinem Institut mit entsprechender Lizenz machen, also einfach hingehen, und wenn es positiv ist einen Monat später wieder etc.? Außer, dass ich jedes Mal zahle doch kein Problem oder? Beim Urin muss man ja einen festen Vertrag abschliessen, doch das kommt für mich nicht in Frage, weil ich beruflich öfter mal für ein paar Tage unterwegs bin. Bei der Haaprobe dagegen ist man frei?
Hier kannst du dich gut informieren ...
EtG Haaranalyse
Etg Urinanalyse

Info1
Info2
 
Vielen Dank!

Hab ein Institut gefunden, das auch ein Urinprogramm anbietet und die Haarprobe für 75 Euro macht. Das sollte dann wohl in Ordnung sein.

@ Max: VZR ist scheinbar sauber, außer ein Punkt wegen Telefonieren am Steür und zwei wegen Geschwindigkeit. Nur diese komische Chronik nicht, also der Ausdruck meines Führerscheinregisters bei der FSS. Was sage ich z.B. wann ich den FS erstmals gemacht habe. Tatsächliches Datum oder das im Führerschein. Im Führerschein ist das der Rückgabe eingetragen, dann hätte ich ihn erst mit 19 Jahren gemacht...
Außerdem liegen zwischen dem Datum der Ausstellung auf dem Führerschein und der Erweiterung "Motorrad auf offene PS" keine zwei Jahre (so wäre es üblich), das ist auch etwas auffällig, liegt daran, dass die kurze Zeit ab dem Ersterwerb bis zum Entzug des FS dabei mitgerechnet wurde. Kompliziert.
Sehen die bei der MPU meinen FS? Wenn ja, können Sie fast kombinieren, dass da etwas vorgefallen sein muss...
 
Was sage ich z.B. wann ich den FS erstmals gemacht habe. Tatsächliches Datum oder das im Führerschein. Im Führerschein ist das der Rückgabe eingetragen, dann hätte ich ihn erst mit 19 Jahren gemacht...
Dann sagst du das ganz normale Datum. Die können sich zusammenreimen was die wollen, es darf nicht gegen dich verwendet werden.
Ich kann deine Sorgen gut verstehen, ich hatte die gleiche Konstellation (alter FS-Entzug vor 16 Jahren). Laut Austellungsdatum hätte ich meinen FS erst mit 34 gemacht.
Es kann und darf nichts gegen dich verwendet werden.

Meine Sorgen waren damals für umsonst, keine Nachfrage, absolut nichts ... das hat dort keinen interessiert.
 
Hallo Max,

danke für die Infos. Habe nochmal ein wenig in anderen Threads gelesen und bin bei Fehltritt hierauf gestossen:


"Nun aber noch etwas anderes : Ich bastele schon an meinem FB.

Dort tritt unter Punkt 6 die Frage auf : "Haben Sie bereits früher im Strassenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen ?"

Hier will ich mit "Nein" antworten, obwohl ich vor exakt 20 Jahren schon einmal den Führerschein wg. Alk entzogen bekommen habe. Das dürfte also wohl "verjährt" sein. Allerdings habe ich mir einen Auszug aus der Führerscheindatei besorgt und da steht es doch wahrhaftig (neben Ersterteilung, Erweiterung, Ersatz und Neürteilung) drin.

Hat irgendjemand - außer mir - die Möglichkeit sich Einblick in diese Datei zu verschaffen ?

Gruß von Fehltritt "

Antwort von admin:

"Hallo Fehltritt,
Hat irgendjemand - außer mir - die Möglichkeit sich Einblick in diese Datei zu verschaffen ?
ja, die Akte wird zum MPI geschickt. Dann kann auch Dein zukünftiger Gutachter die Einträge einsehen.

Sorge schnellstmöglich dafür das der alte Eintrag gelöscht wird, der darf nicht mehr aufgeführt werden! "

Ich glaube, genau diese "Chronik" ist es bei mir auch: Erstausstellung, Erweiterung, internationaler Führerschein etc.

Das geht an das MPI? Der Chef bei der Führerscheinstelle meinte, dass könne man nicht löschen, weil es ja dokumentiert sein müsse, wann der Schein ausgestellt wurde etc.

Bin etwas ratlos in dieser Sache, der Strafbefehl ist jetzt rechtskräftig, wird wohl demnächst alles losgehen. Der Chef von der FSS weiss vermutlich ohnehin, warum mich das so interessiert... ?

Vielen Dank und Grüße
Keks
 
Dort tritt unter Punkt 6 die Frage auf : "Haben Sie bereits früher im Strassenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen ?"

Hier will ich mit "Nein" antworten, obwohl ich vor exakt 20 Jahren schon einmal den Führerschein wg. Alk entzogen bekommen habe. Das dürfte also wohl "verjährt" sein. Allerdings habe ich mir einen Auszug aus der Führerscheindatei besorgt und da steht es doch wahrhaftig (neben Ersterteilung, Erweiterung, Ersatz und Neürteilung) drin.
Ich habe das im FB auch so beantwortet, meine verjährte TF habe ich nicht angegeben.
Übrigens solltest du wissen, dass hier längst nicht alle Fragen im FB bei der MPU beantwortet werden müssen.
Diese Frage wurde mir bei meiner MPU jedenfalls nicht gestellt.
 
Moin allerseits,

gestern bin ich beim Sichten der Post etwas überrascht gewesen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir eine förmliche Zustellung zukommen lassen, in der ich "verwarnt" werde, weil ich nun 11 Punkte habe. (1 Punkt Telefonieren am Steür / drei Punkte Geschwindigkeit auf der Autobahn / 7 Punkte Trunkenheitsfahrt Fahrrad) Ein Audruck des VZR ist im Anhang, ebenfalls ein Formular, um sich dort selbst noch einen Auszug anzufordern.

Ich werde aufgefordert, meine Fahrweise anzupassen etc. und mir wird mitgeteilt, dass ich freiwillig die Möglichkeit habe, an einem besonderen Aufbauseminar für alkoholauffällige Kraftfahrer teilzunehmen. "Wenn neben sonstigen Verkehrszuwiderhandlungen Punkteintragungen wegen Alkoholverstößen vorliegen, entscheidet für die Seminarzuweisung das Schwergewicht der eingetragenen Taten." Dadurch sollen Wissenslücken über die Wirkung des Alkohols auf Verkehrsteilnehmer geschlossen werden, angepasste Trinkweisen erprobt werden, zukünftig Fahren und Trinken trennen etc. In der Zukunft soll erneutes Führen eines KFZ unter Alkoholeinfluss vermieden werden usw. Dazu bedarf es der Teilnahme an einem besonderen Seminar.

Es liegen auch Flyer möglicher Anbieter dabei und ich muss gut 20 Euro für die Verwarnung zahlen.

Abgesehen davon, dass stets von KFZ die Rede ist, was bei mir ja als Radfahrer nicht zutrifft, bin ich verwundert, über den restlichen Inhalt des Schreibens.

1. ist alles freiwillig, um Punkte abzubaün!?
2. auch die Teilnahme am spezifischen Seminar für alkoholauffällige scheint eine Empfehlung zu sein!?
3. da kommt doch vermutlich noch was, ist dieser Brief üblich?

Freü mich auf eure Erfahrungsberichte,
vielen Dank und einen schönen Tag
Keks
 
1. ist alles freiwillig, um Punkte abzubaün!?
Das ist auf alle Fälle freiwillig.
Dazu steht folgende Frage offen ... Du hast deinen FS noch !?

Es gibt folgendes zu unterscheiden ...
a) bei einer freiwilligen FS-Abgabe, bleiben deine Punkte bestehen
b) bei einem direkten FS-Entzug, werden all deine Punkte auf NULL gesetzt

Falls du deinen FS noch besitzen solltest, kannst du mit einem entsprechenden Seminar Punkte abbaün. Der Hinweis der FSST ist auf alle Fälle ernst zu nehmen, kommen weitere Punkte hinzu, kann die FSST aus Ermessensgründen eine Verkehrs-MPU anordnen.

2. auch die Teilnahme am spezifischen Seminar für alkoholauffällige scheint eine Empfehlung zu sein!?
Das ist eine Empfehlung.
Jeder kann sich auf seine MPU vorbereiten wie er will, hier gibt es keine Vorgaben.

3. da kommt doch vermutlich noch was, ist dieser Brief üblich?
Da kommt nix weiter, jedoch Punkt 1 beachten.
 
Hallo Max,

danke für die Infos. Ich bin weiterhin etwas irritiert:

- Ich habe meinen Führerschein noch. Dieses Schreiben bedeutet also, dass ich ihn auch behalten kann?

- Theorethisch also auch komplett ohne Auflagen, nur Empfehlung zum Aufbaukurs?

- Wieso sollte ich den FS freiwillig abgeben?

- Bei Zwangsabzug wären die Punkte zwar weg, doch wenn ich ihn ohne MPU behalten kann, sollte man das doch auch machen oder?

- Es sieht also so aus, dass ich beim nächsten Vergehen, z.B. wegen Geschwindigkeit, in den nächsten zehn Jahren doch noch zur MPU muss?

- Kann die FSS in den nächsten 10 Jahren mehr oder weniger willkürlich doch noch eine MPU fordern?

- Zu Deiner Aussage, Max, wegen der Empfehlung, es könne sich aber jeder wie er möchte auf die MPU vorbereiten: Ich denke, es steht gar keine MPU an?

- Und nun die ungläubige Frage: Ich dachte, bei 2,32 auf dem Fahrrad kommt man auf gar keinen Fall an der MPU vorbei?

Dieses Seminar werde ich auf jeden Fall machen, es ergänzt meine bisherige Aufarbeitung und ich möchte auch der FSS zeigen, dass ich mich damit beschäftige. Doch glauben kann ich das Ganze noch nicht ganz.

Vielen Dank und Grüße
Keks
 
- Ich habe meinen Führerschein noch. Dieses Schreiben bedeutet also, dass ich ihn auch behalten kann?
Ja, solange du innerhalb der Frist deine MPU ablegst.

Theorethisch also auch komplett ohne Auflagen, nur Empfehlung zum Aufbaukurs?
Welche Auflagen meinst du denn ?

- Wieso sollte ich den FS freiwillig abgeben?
- Bei Zwangsabzug wären die Punkte zwar weg, doch wenn ich ihn ohne MPU behalten kann, sollte man das doch auch machen oder?
Ich habe dir nicht empfohlen deinen FS abzugeben, wollte dir lediglich den Unterschied zwischen freiwilliger Abgabe und angeordneten Entzug vermitteln.
Sorry, wenn das bei dir verkehrt angekommen ist.

- Es sieht also so aus, dass ich beim nächsten Vergehen, z.B. wegen Geschwindigkeit, in den nächsten zehn Jahren doch noch zur MPU muss?
Verkehrsrechtlich, ja. Die Entscheidung liegt immer im Ermessen der FSST.

- Kann die FSS in den nächsten 10 Jahren mehr oder weniger willkürlich doch noch eine MPU fordern?
Wie oben, eine Ermessensfrage ... sogar bei Verdacht kann es eine Anordnung geben.

- Zu Deiner Aussage, Max, wegen der Empfehlung, es könne sich aber jeder wie er möchte auf die MPU vorbereiten: Ich denke, es steht gar keine MPU an?
Dann sei froh, ich dachte du hast schon eine Anordnung der FSST bekommen.

- Und nun die ungläubige Frage: Ich dachte, bei 2,32 auf dem Fahrrad kommt man auf gar keinen Fall an der MPU vorbei?
Das dachte ich bisher auch ...

"§ 13 Nr. 2 c der Fahrerlaubnisverordnung bestimmt, dass ein psychologisch-medizinisches Fahreignungsgutachten beizubringen ist, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille oder mit einer Atemalkoholkonzentration von mindestens 0,8 mg/l geführt wurde. Fahrzeug ist auch ein Fahrrad."

Weiterhin gilt die Regel ... "Wenn es Ihnen aber nicht gelingt, bis zu einer behördlich gesetzten Frist ein positives Gutachten in der MPU zu erhalten, muss Ihr Führerschein automatisch entzogen werden."

Ad facto bleibt und ist es, wie bereits erwähnt, eine Ermessensentscheidung der FSST.
Als Autofahrer bist du ab 1,6 immer dabei.
 
Danke für die detaillierten Antworten, Max. Nun muss ich aber doch nochmal nachhaken: Ich habe keine Aufforderung zur MPU, aber ich habe eine Verwarnung wegen 11 Punkten und der Empfehlung, einen Aufbaukurs zu machen, wenn es um Alkohol geht einen Aufbaukurs Alkohol.

- Kann da jetzt noch ein zweiter Brief mit Aufforderung zur MPU kommen oder war es das? Meine Vorbereitungen für die "Buchung" einer Haarprobe stehen an, mache ich die oder ist dieser kostspielige Nachweis jetzt überflüssig?

- Wenn noch eine Aufforderung zur MPU kommen kann, warum dann jetzt erst die Empfehlung?

- Wurde ein "Fehler" gemacht, oder hatten sie ein Ermessen zu sagen, dass es diesmal mit der Verwarnung getan ist. Eigentlich durch Dein Zitat beantwortet...

- Kann der "Fehler, wenn er auffällt, jederzeit in den nächsten 10 Jahren korrigiert werden und es kommt ohne weiteres Vergehen !! doch noch eine Aufforderung?

Bin echt verwirrt.

Viele Grüße
Keks
 
Ich beziehe mich nochmal auf den Wortlaut aus Beitrag 33 ...

"Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir eine förmliche Zustellung zukommen lassen, in der ich "verwarnt" werde, weil ich nun 11 Punkte habe. (1 Punkt Telefonieren am Steür / drei Punkte Geschwindigkeit auf der Autobahn / 7 Punkte Trunkenheitsfahrt Fahrrad) Ein Audruck des VZR ist im Anhang, ebenfalls ein Formular, um sich dort selbst noch einen Auszug anzufordern.

Ich werde aufgefordert, meine Fahrweise anzupassen etc. und mir wird mitgeteilt, dass ich freiwillig die Möglichkeit habe, an einem besonderen Aufbauseminar für alkoholauffällige Kraftfahrer teilzunehmen. "Wenn neben sonstigen Verkehrszuwiderhandlungen Punkteintragungen wegen Alkoholverstößen vorliegen, entscheidet für die Seminarzuweisung das Schwergewicht der eingetragenen Taten." Dadurch sollen Wissenslücken über die Wirkung des Alkohols auf Verkehrsteilnehmer geschlossen werden, angepasste Trinkweisen erprobt werden, zukünftig Fahren und Trinken trennen etc. In der Zukunft soll erneutes Führen eines KFZ unter Alkoholeinfluss vermieden werden usw. Dazu bedarf es der Teilnahme an einem besonderen Seminar."


Ich habe hier eine starke Vermutung ... mit den Seminarempfehlungen versucht die FSST dir eine Möglichkeit zu geben, dich mit "kleinen" Mitteln in eine vernünftige Bahn zu lenken. Bei einer Ignorierung folgt vermutlich die MPU Anordnung.
Seminar "Verkehr" dient dem Punkteabbau, um dich vor einer zukünftigen Verkehrs-MPU zu bewahren. Seminar "Alkohol", wird dir vermutlich empfohlen um von einer möglichen Alkohol-MPU abzusehen.

- Kann der "Fehler, wenn er auffällt, jederzeit in den nächsten 10 Jahren korrigiert werden und es kommt ohne weiteres Vergehen !! doch noch eine Aufforderung?
Wenn dieser Fall jetzt abgeschlossen ist, ist die Sache erledigt ... sofern du in der Zukunft nicht zum Wiederholungstäter wirst.

Dies sind allerdings nur Vermutungen meinerseits, die Vorgehensweise deiner FSST kann ich leider nicht beurteilen. Diesbezüglich würde ich persönlich bei der FSST aufkreuzen und hier um Erklärung bitten ... somit machst du hier reinen Tisch und unterliegst nicht ständig von Vermutungen und Spekulationen.

An einen "Fehler" glaube ich hier nicht, auf Grund des Aktenstandes wissen die schon was sie machen.
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PS: In meinen "Unterlagen" habe ich noch folgendes gefunden ...

Im Fahrerlaubnissystem sind in der Absicht, künftige Verkehrsverstöße möglichst zu vermeiden, nach der Länge des Besitzes einer Fahrerlaubnis und nach der Häufigkeit von vorgefallenen Verkehrsverstößen abgestufte Einwirkungsmöglichkeiten geschaffen, mit denen der Betroffene selbst von sich aus oder mit amtlicher Nachhilfe der Fahrerlaubnisbehörde an der Verbesserung seines Fahrverhaltens arbeiten kann.

Bevor drastischere Mittel wie die Anordnung einer MPU oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Zuge kommen, können verschiedene Nachschulungsmaßnahmen durchlaufen werden, sofern dem nicht die Schwere eines begangenen Delikts oder beispielsweise der Konsum sog. harter Drogen entgegenstehen (in solchen Fällen wird die Fahrerlaubnis ohne Vorwarnung entzogen).

Als vorgeschaltete Maßnahmen kommen verschiedene Aufbauseminare in Betracht:

a) das Aufbauseminar für Inhaber einer Probefahrerlaubnis, die bei bestimmten Verkehrsverstößen zu einer Teilnahme verpflichtet werden;

b) das besondere Aufbauseminar für Inhaber einer Probefahrerlaubnis, die ein Alkohol- oder Drogendelikt begangen haben;

c) das Aufbauseminar für Kraftfahrer, die einen bestimmten Kontostand ihres Punktekontos erreicht haben, und zwar für eine freiwillige Teilnahme zum Zweck des Punkteabbaus beim Erreichen von maximal 13 Punkten; für eine von der Fahrerlaubnis angeordnete Teilnahme (ohne Punkteabbau), wenn 14 bis 17 Punkte erreicht werden.

Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin allerseits,

lange habe ich nachgedacht! Und informiert habe ich mich über die verschiedenen Kursmöglichkeiten. Es handelt sich hier nicht um den Kurs, der ggf. vom Gutachter der MPU empfohlen wird.

Bei einem der Institute, das man mir empfohlen hat, klang es so, dass die MPU noch kommen könnte und dann ggf. auch noch der andere Kurs. Dieser Kurs sei ja nur zum Punkteabbau...

Wenn ich jetzt zur FSS gehe, wecke ich dann nicht schlafende Hunde?

Oder haben die sich einen Termin gesetzt, wenn ich in 3 oder 4 oder wievielen Monaten auch immer kein Bescheinigung gebracht habe, MPU anzuordnen?

Bin mir echt nicht sicher, ob ich da jetzt hingehe -zur FSS - oder nicht...

Viele Grüße
Keks
 
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