2.Mpu negativ

topgun99

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FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht:Männlich
Größe:179 cm
Gewicht:82
Alter:43

Was ist passiert?Trunkenheitsfahrt
Datum der Auffälligkeit:08/2010
BAK:1,61
Trinkbeginn:18 Uhr
Trinkende:23 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme:0:30 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:Nein
Strafbefehl schon bekommen:Ja
Daür der Sperrfrist:8 Monate

Führerschein
Hab ich noch:Nein
Hab ich abgegeben:Ja
Hab ich neu beantragt:Ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:Trunkenheitsfahrt 1999, 1,72 Promille , Mpu , Kurs Leer

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:evtl. bei Familienfeier
Ich lebe abstinent seit:1.Mai 2012

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:nein
Leberwerte ja seit wann 2011, wieviele:2
ETG-Programm ja/nein:nein
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:15.08.2012
Welche Stelle (MPI): ? Dekra
Schon bezahlt?:Ja
Schon eine MPU gehabt?ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: Führerscheinstelle
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:1.Mpu 2011 Nachweis durch Laborbefunde und Verkehrstherapeut

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:1999


Hallo Zusammen ,

habe heute am Samstag das schriftliche Gutachten meiner 2.Mpu erhalten . Bin letztes Jahr durch die Mpu gerasselt mit der Empfehlung Laborwerte vorzulegen und einen Therapeuten aufzusuchen. Keine zeitlichen Angaben für Daür wurden gemacht. Habe da nochmal auf der Führerscheinstelle angerufen und die sagte ich solle einen Therapeuten aufsuchen das würde schon so klappen .
1.Mpu gebe ich zu war ich noch nicht bereit und vorbereitet . Habe 2 Jahre 2 Flaschen Wein täglich abends getrunken , war an Alkohol gewöhnt und habe es nicht gemerkt das ich in eine Abhängigkeit wandere wenn ich so weiter mache . Leberwerte bei 1.Mpu waren Gamma-GT 92 (Zu hoch) GOT 35 (Norm) GPT 41 (Norm). Bei Psychologin gelogen und Mist geredet.
Trinkverhalten änderte sich ca. 1 Monat nach 1.Mpu schrittweise. Von Wein weg auf Kölsch erst 4-5 Flaschen Bier täglich nach 1 Monat dann auf Null. Im Dezember 2011 Brief an Psychologin von 1.Mpu geschrieben und meinen Weg aufgezeigt ,Antwort überraschend von ihr erhalten das ich auf einem guten Weg bin und wenn ich so weiter mache sie optimistisch ist für eine positive 2.Mpu. Trinkverhalten seit Dezember 2011 bis heute .Ein Geburtstag , eine Karnevalistische Veranstaltung und ein Dorffest zuletzt Ende April 2012 jeweils ca. 5-7 Kölsch ( 0,2 Liter pro Glas ) reichte auch .
Anfang des Jahres einen Psychologen aufgesucht wegen Aufarbeitung in 10 Sitzungen und Trinkverhalten besprochen .15.08.2012 habe ich 2. Mpu gemacht Psychologin wie bei der 1. Mpu. Ergebnis von ihr vor Ort "ihre Aussage zu mir : Letzte Mpu auf einer Skala von 1-10 waren sie minus 10 aber heute plus 9", Reaktionstest gemacht :war gut , Ärtzliche Untersuchung :alles super .Leberwerte Gamma-GT 51 (Norm) GOT 31 (Norm) GPT 47 ( Norm).
Heute schriftliches Ergebnis bekommen :Negativ
Plötzlich soll ich einen Nachweis von 12 Monaten Abstinenz bringen anhand von einem Screening . Sie sagte mir auch bei der 2. Mpu Leberwerte sagen nichts aus (wurde aber deutlich in 1.Mpu geschrieben das ein Wert einen Alkholkonsum vermuten lässt) .
Meine Frage darf man plötzlich die Vorgaben der ersten Mpu ändern und mich praktisch nochmal bestrafen durch diese Änderung, blicke nicht mehr durch . Dieser Abstinenznachweis von 12 Monaten wurde definitiv nicht nach der 1. Mpu verlangt.
 
Plötzlich soll ich einen Nachweis von 12 Monaten Abstinenz bringen anhand von einem Screening . Sie sagte mir auch bei der 2. Mpu Leberwerte sagen nichts aus (wurde aber deutlich in 1.Mpu geschrieben das ein Wert einen Alkholkonsum vermuten lässt) .
Meine Frage darf man plötzlich die Vorgaben der ersten Mpu ändern und mich praktisch nochmal bestrafen durch diese Änderung, blicke nicht mehr durch . Dieser Abstinenznachweis von 12 Monaten wurde definitiv nicht nach der 1. Mpu verlangt.
Für die erste MPU hat "noch" ein Nachweis der LW gereicht, für die zweite ist das allerdings nicht mehr der Fall. Du hast mit deiner zweiten Tat bewiesen,dass du nicht kontrolliert Trinken kannst. Damit sind laut Begutachtungsleitlinien 12 Monate Abstinenz zu fordern.

Unabhängig, wie der stattgehabte Alkoholkonsum bei gelebter Alkoholabstinenz bewertet wird, ergeben sich die unten aufgeführten verbindlichen Abstinenznachweise, die VOR der Begutachtung zu erbringen sind:

• Freiwilliger Alkoholverzicht mind. 6 Monate Alkoholabstinenz

• Notwendigkeit zum Alkoholverzicht mind. 12 Monate Alkoholabstinenz

• Alkoholabhängigkeit mind. 12 Monate Alkoholabstinenz

Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:evtl. bei Familienfeier
Ich lebe abstinent seit:1.Mai 2012
Das ist ansich schon ein Wiederspruch ... entweder du trinkst etwas, oder du bist abstinent.

Du kannst eine Abstinenz in Form von Haar- oder Urinanalysen nachweisen.
 
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:Trunkenheitsfahrt 1999, 1,72 Promille , Mpu , Kurs Leer
Hallo Max,
meinst du ist die erste TF von 99 von TopGun99 noch aktenkundig?!
Tilgungsfrist dachte ich sei 10Jahre allerdings erst nach erhalt der neün Fahrerlaubnis.
So ist er wohl trotzdem knapp drüber.
Liege ich da falsch damit Tilgung 10Jahre-Verjährung 15Jahre?!
Gruß Pfohli
 
Hallo Max, in der ersten Mpu zur dieser Trunkenheitsfahrt sagte die Psychologin es reicht aus Leberwerte einzureichen und in diesem Gutachten ging nicht hervor in welchem Zeitraum . Leberwerte sind in Ordnung und plötzlich werden diese nicht mehr anerkannt weil diese nach Ihrer Aussage nicht nachweisen ob einer trinkt oder nicht . Es hat nichts mehr mit der Fahrt von 1999 zu tun. Dieses ist einfach eine neü Auflage von ihr .Sowas hätte sie doch schon nach der 1.Mpu raten können bzw.empfehlen zu dieser Trunkenheitsfahrt. Ich habe doch jetzt ein Jahr unnötig verschenkt und werde zusätzlich nochmal bestraft obwohl ich alle Kriterien erfüllt hatte.
 
Ich habe den Satz Abstinenz so aus dem Gutachten entnommen:
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:evtl. bei Familienfeier
Ich lebe abstinent seit:1.Mai 2012

Ich habe ihr nicht gesagt das ich abstinent lebe , ich habe mein Trinkverhalten drastisch geändert seit Dezember 2011 .
Sie fragte mich wann ich das letzte mal getrunken habe und wieviel . Ich sagte ehrlich Rosenmontag 7 Gläser Kölsch bei einer Karnevalsveranstaltung und ende April bei einem Dorffest 5 Gläser Kölsch . Seitdem habe ich nichts getrunken und auch nicht das Bedürfnis dazu gehabt .
 
Hallo Pfohli,
03/1999 Trunkenheitsfahrt
04/2000 MPU mit Kursempfehlung bekam sofort eine vorläufige Fahrerlaubnis beruflich bedingt und musste Kursbescheinigung nachreichen
08/2010 Trunkenheitsfahrt.
Sind über 10 Jahre !
Jetzt kommt der Haken laut Strassenverkehrsamt habe ich die Fahrerlaubnis erst 03.12.2001 wiederbekommen , was schonmal nicht stimmen kann weil es Fristen für diesen Kurs gab. Habe noch keine Einsicht in den Führerscheinakten gehabt.
Aber von 04/2000 bis 03.12.2001 also ca. 20 Monate später muss ich prüfen lassen , wenn es relevant dafür ist .
 
Hallo Pfohli,
03/1999 Trunkenheitsfahrt
04/2000 MPU mit Kursempfehlung bekam sofort eine vorläufige Fahrerlaubnis beruflich bedingt und musste Kursbescheinigung nachreichen
08/2010 Trunkenheitsfahrt.
Sind über 10 Jahre !
Jetzt kommt der Haken laut Strassenverkehrsamt habe ich die Fahrerlaubnis erst 03.12.2001 wiederbekommen , was schonmal nicht stimmen kann weil es Fristen für diesen Kurs gab. Habe noch keine Einsicht in den Führerscheinakten gehabt.
Aber von 04/2000 bis 03.12.2001 also ca. 20 Monate später muss ich prüfen lassen , wenn es relevant dafür ist .
Akteneinsicht sollte man grundsätzlich machen bevor man zur MPU geht da man dann sicher weiß was diese enthält und was der Gutachter dann auch über dich weiß!!
Was die Tilgungsfristen betrifft warten wir mal auf ein Kommentar von Max der weiß darüber bestimmt bescheid.
Sollte deine erste TF mit MPU noch in deiner Akte aufgeführt sein giltst du als Wiederholungstäter und mußt Abstinenz nachweißen,mit KT hast du dann keine Chance die MPU zu bestehen!
Die von dir angegeben Trinkmengen(auch gegenüber der GA bei der MPU)sind für KT(kontrolliertes Trinken) viel zu hoch. Hier geht man von 2-3TE(1TE=0,2l Bier) aus

und nochwas und sehr wichtig gib das jetzige negative Gutachten ja nicht bei deiner FSST ab,war ja auch schon ein Fehler das erste dort vorzulegen.
Aber das ist jetzt nicht mehr zu ändern.
Gruss Pfohli
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Max,
meinst du ist die erste TF von 99 von TopGun99 noch aktenkundig?!
Tilgungsfrist dachte ich sei 10Jahre allerdings erst nach erhalt der neün Fahrerlaubnis.
So ist er wohl trotzdem knapp drüber.
Liege ich da falsch damit Tilgung 10Jahre-Verjährung 15Jahre?!
Gruß Pfohli

Ja, die Sache ist noch aktenkundig ... 10 Jahre Tigungsfrist + 5 Jahre Überliegefrist = 15 Jahre Speicherung im VZR
 
Also im 1.Gutachten steht klar ich soll eine Therapeuten aufsuchen und dadurch mein Trinkverhalten überdenken und ändern . Empfohlen wurde dieses anhand von Leberwerten zu kontrollieren.

Wenn ich als sage ich habe seit Dezember 2011 , nicht nur sage sondern auch so gemacht , an zwei Feierlichkeiten teilgenommen (an beiden zusammen war insgesamt 12 Stunden) und habe also demnach in über 8 Monaten auf diesen 2 Feierlichkeiten 12 Kölsch gesamt a 0.2 Liter getrunken .....wird mir dann unterstellt ich sei Alkoholiker bei so einem Trinkverhalten. Verstehe ich das richtig????
Unterschied von 1. Mpu zu 2.Mpu sind beschrieben auch von den guten Leberwerten . Es wurde nie ein Screening erfordert oder verlangt .
Widersprüche zwischen Erst- und Zweitgutachten.
Wenn zwei Gutachten zu ein- und derselben Person zu unterschiedlichen und sich widersprechenden Sachverhaltsermittlungen oder/ und Bewertungen gelangen. Wenn z. B. im ersten Gutachten verlangt wird, sich über Abstinenz Gedanken zu machen und im Zweitgutachten Abstinenz plötzlich für notwendig erachtet wird, ohne dass es dafür sachliche Gründe aufgrund neür und ungünstiger Entwicklungen gäbe.

Ich habe meinen Lebensstil nicht weiter geführt so , sondern geändert und das nachweislich.
 
Wenn zwei Gutachten zu ein- und derselben Person zu unterschiedlichen und sich widersprechenden Sachverhaltsermittlungen oder/ und Bewertungen gelangen. Wenn z. B. im ersten Gutachten verlangt wird, sich über Abstinenz Gedanken zu machen und im Zweitgutachten Abstinenz plötzlich für notwendig erachtet wird, ohne dass es dafür sachliche Gründe aufgrund neür und ungünstiger Entwicklungen gäbe.
Du wirst die Auflagen des zweiten Gutachten erfüllen müssen.
Erst recht, da dein GA auch die FSST gesehen hat.
 
Gerade rief ein befreundeter Anwalt an , der meint das rechtlich was zu machen sei. Der hat meine Gutachten vorliegen und sagt die Empfehlung dürfte höchstens als Bewährung angesetzt werden aber nicht durch eine weitere Sperre ....Keine Ahnung was das wieder heißt , bin völlig durch den Wind.
 
Gerade rief ein befreundeter Anwalt an , der meint das rechtlich was zu machen sei. Der hat meine Gutachten vorliegen und sagt die Empfehlung dürfte höchstens als Bewährung angesetzt werden aber nicht durch eine weitere Sperre ....Keine Ahnung was das wieder heißt , bin völlig durch den Wind.

«Ich kann nicht kontrolliert trinken» , wie in deinem Fall, ist laut den Begutachtungsleitlinien für 12 Monate abstinenzpfichtig !!! Da wird sich auch ein Anwalt nicht gegen auflehnen können. Das hat auch nichts mit weiterer Sperre zu tun, sondern du musst lediglich ein positives GA bei deiner FSST vorlegen und bekommst eine neü FE.
Wenn du seit Mai wirklich trocken bist, kannst du eine rückwirkende (bis 3 Monate) Haaranalyse erstellen lassen. Die Haare müssen hierbei mind. 3 cm lang sein.
 
Entweder bin ich blöd oder ich drücke mich nicht klar aus . Bei der 1. negativen MpU wird mir schwarz auf weiß geschrieben ich soll Leberwerte abgeben und zu einem Verkehrstherapeuten um über die Problemmatik zu reden , ich mache das und es wurde nie von einer absoluten Abstinenz geredet oder mir aufgezeigt . Ich bin zweimal in 9 Monaten auf einer Veranstaltung trinke dort in Maßen und dann wird mir nach der 2 . MpU geschrieben ich habe ein unkontrolliertes Trinkverhalten und muss jetzt 12 Monate Abstinenz nachweisen durch ein Screening weil Leberwerte nichts aussagen und solange bekomme ich keinen Führerschein wieder. Bitte?? Was verstehe ich da nicht?? Fakt ist doch das man mir das nach der ersten MpU hätte mitteilen können dadurch habe ich ja schonmal ein Jahr in den Sand gesetzt ( Zeit zwischen 1. und 2. MpU) und durch diese neü Forderung nochmal 12 Monate warten , wenn ich 3 Monate abziehe eben dann noch 9 Monate und wieder eine MpU . Wenn sowas die Begutachtungsrichtlinien sind ist die rechtmässigkeit sehr zweifelhaft .Denn durch solche schwammigen Aussagen der Psychologen setzt man 21 Monate in den Sand und das ist eine künstlich erteilte Sperre mit System .
 
Entweder bin ich blöd oder ich drücke mich nicht klar aus .
Mich brauchst du hier nicht blöd anmachen, ich habe das schon verstanden !

dann wird mir nach der 2 . MpU geschrieben ich habe ein unkontrolliertes Trinkverhalten und muss jetzt 12 Monate Abstinenz nachweisen durch ein Screening weil Leberwerte nichts aussagen und solange bekomme ich keinen Führerschein wieder. Bitte??
Damit musst du dich abfinden, bei deiner ersten MPU hätte man dir das mitteilen müssen.
 
Hallo , Max ich mache dich im Leben nicht blöd an, für was auch denn ich suche ja Hilfe diesbezüglich.Bin halt enttäuscht und saür darüber das diese Art der Führerscheinzurückerhaltung hier in Deutschland diese Narrenfreiheit hat ohne rechtliche Schritte fürchten zu müssen.Ich finde es schon mal positiv das du bestätigst das man mir das bei der 1. MpU hätte mitteilen müssen. Diese meint mein Anwalt auch und das wenn ich richtig zugehört habe ist es ein sogenannter Verfahrensfehler wo er die Möglichkeit sieht.
Er meint wenn es schlecht läuft dürfen die mir dieses Screening nur als Bewährung auferlegen , im Grundgesetz so wie ich es verstanden habe darf es für die eine und selbe Tat keine doppelte Bestrafung geben und dieses ist geschehen in dem neü Auflagen erteilt wurden obwohl die ersten Auflagen erfüllt worden sind . Er sagte das im Gutachten steht (von mir) das es keinen Zweifel gibt zu einem veränderten positiven Umgang mit Alkohol und dieses von der psychologischen Seite als Glaubwürdig einzustufen ist. Der Anwalt sagte auch das sie dann auf der letzten Seite schreibt ich kann den Alkoholkonsum nicht kontrollieren und damit kann irgendwie das Gutachten als Unglaubwürdig eingestuft werden...Irgendwie so ähnlich meinte er das......
 
Hallo , Max ich mache dich im Leben nicht blöd an,
Ganz sooo ernst hab ich das auch nicht gemeint ... Schwamm drüber.

Bin halt enttäuscht und saür darüber das diese Art der Führerscheinzurückerhaltung hier in Deutschland diese Narrenfreiheit hat ohne rechtliche Schritte fürchten zu müssen.
Ich kann dein Zorn ganz gut verstehen, ich brauchte damals auch meine Zeit um mit dieser Willkür fertig zu werden.

Diese meint mein Anwalt auch und das wenn ich richtig zugehört habe ist es ein sogenannter Verfahrensfehler wo er die Möglichkeit sieht.
Auf die Erfolsquote bin ich mal gespannt, da musst du mir unbedingt Bescheid geben.

Er meint wenn es schlecht läuft dürfen die mir dieses Screening nur als Bewährung auferlegen , im Grundgesetz so wie ich es verstanden habe darf es für die eine und selbe Tat keine doppelte Bestrafung geben
Ob das nun im rechtlichen Sinne als "Bestrafung" Gültigkeit findet, mag ich zu bezweifeln. Du hast Auflagen für ein positives Gutachten zu erfüllen ... an diesem Punkt könnte der "Verfahrensfehler" angesetzt werden. Als Wiederholungstäter, hätte man dir im ersten Gutachten eine erforderliche 12 monatige Abstinenz mitteilen müssen. Diese gilt, im übrigen Sinne, immer für Wiederholungstäter.
 
Hallo topgun,

möchte dich auch noch bei uns im Forum begrüßen:smile:

Vllt. hängt das Ganze auch ein wenig damit zusammen, dass die Bestimmungsrichtlinien erst im Jahr 2009 geändert wurden und es auch eine ganze Zeit danach noch eine sogenannte "Grauzone" gab. D.h., dass die neün Regeln noch nicht so verschärft beachtet wurden, wie es seit Anfang des Jahres 2012 der Fall ist.....

Neü Begutachtungsrichtlinien



Könntest du dein erstes neg. Ga denn mal hier einstellen? Dann könnten wir uns zusätzlich eine eigene Meinung über deine damaligen Auflagen bilden....
 
Hallo Nancy,

da hast Du letzte Nacht aber mächtig viel geschafft ! Superleistung !

Kleiner Ratschlag von mir : Der besseren Übersichtlichkeit wegen würde ich zwei Links, die sehr aufschlussreich und nicht nur lesenswert, sondern auch m.E. wichtig sind, in einem (neün) Thema zusammenfassen :

Der Link „Neü Begutachtungsrichtlinien“ den ich in dem thread „2. MPU negativ“ im Beitrag #17 fand und den Link „workshop_-_Führerschein_-_MPU“ den ich im Beitrag „Vorbereitung auf die MPU“ #1 gefunden habe.

Möglicherweise ist dies aber auch schon so vorhanden.

Gruß von Fehltritt
 
Hallo Nancy , danke für die Begrüßung .Ich habe von den 2 Gutachten jeweils die letzte Seite hochgeladen , ich hoffe es hat funktioniert und es war der richtige Teil den Du haben wolltest
 

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Hallo Fehltritt,

Hallo Nancy,

da hast Du letzte Nacht aber mächtig viel geschafft ! Superleistung !

vielen Dank für dein Lob:smile:

Kleiner Ratschlag von mir : Der besseren Übersichtlichkeit wegen würde ich zwei Links, die sehr aufschlussreich und nicht nur lesenswert, sondern auch m.E. wichtig sind, in einem (neün) Thema zusammenfassen :

Der Link Neü Begutachtungsrichtlinien den ich in dem thread 2. MPU negativ im Beitrag #17 fand und den Link workshop_-_Führerschein_-_MPU den ich im Beitrag Vorbereitung auf die MPU #1 gefunden habe.

Möglicherweise ist dies aber auch schon so vorhanden.

Gruß von Fehltritt
Es ist so nicht vorhanden...jedoch gehört es auch von der Thematik nicht unbedingt in ein und dieselbe Rubrik. Bei dem einen handelt es sich um die Wiedergabe offizieller Richtlinien, bei dem anderen um einen "Avus-Workshop".... Wir wollen unseren Infobereich so breit gefächert wie möglich gestalten und die User dazu anregen, so viele Themen wie möglich zu lesen und gleichzeitig zu verinnerlichen, darum ist unsere Vielfalt bewusst so gewählt.
Ich danke dir für dein "Mitdenken" an dieser Stelle.:smile:
 
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