Abstinenz oder kontrolliertes trinken, Nachweis pflicht oder nicht ?!?

plastikman

Benutzer
hallo
bin neu hier und quasi ein paar fragen auf die letzte minute:

stand:
2008 mit 1.7promille aufgefallen, seid dem schon 2 mal durch die mpu gefallen
kein wiederholungstäter! ich bin 27 jahre alt

ich habe kein screening gemacht und habe jetzt freitag wieder ein mpu gutachten.
ist das screening pflicht? habe im internet keine konkrete angaben gefunden

bei meiner ersten mpu habe ich eine mpu vorbereitung gemacht gruppen sitzungen und einzel gespräche die geforderten stunden absolviert und trotzdem nicht bestanden
deswegen hab ich mir das beim 2. mal gespart und dieses mal, der 3. anlauf, da hab ich mir das auch gespart, weil ich der meinung bin das ich kein problem mit alkohol habe!

seid monaten bin ich auch jetzt komplett abstinenz weil mir natürlich klar war das bald wieder mpu ansteht
jetzt ist die frage, ich habe das letzte mal alkohol getrungen an silvester mit meinen freunden ein glas sekt zum jahresbeginn
und will das auch in weiterer zukunft so beibehalten, da ich es mir wünsche das alkohol nach dieser mpu kein thema mehr ist in meinem leben

jetzt ist meine frage:

wie soll ich dem gutachter das schildern, ich bin abstinenz oder kontrolliertes trinken weil ich an silvester ein glas sekt getrunken habe?
ich habe kein screening oder leberwerte test gemacht? ist dieses pflicht, gibt es da ein gesetz für?

wahrscheinlich stehen die karten schlecht für mich, aber mir is das geld für eine weitere mpu vorbereitung und screenings zu schade..

ich würde mich über eine nette antwort sehr freün

danke schon mal im vorraus
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
ist das screening pflicht?
Nein, bei 1,7‰ ist ein KT für mindestens 6 Monate angemessen.

wie soll ich dem gutachter das schildern, ich bin abstinenz oder kontrolliertes trinken weil ich an silvester ein glas sekt getrunken habe?
ich habe kein screening oder leberwerte test gemacht? ist dieses pflicht, gibt es da ein gesetz für?
Eine Abstinenz ist stets durch entsprechende Screenings zu belegen, für KT sind Pflichtnachweise nicht erforderlich.
Was KT eigentlich bedeutet, findest du hier ...

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo plastikman,

wollte dir ein freundliches "hallo" da lassen:smile:

Wenn deine nächste MPU bereits am Freitag ansteht und du die ersten beiden Begutachtungen "versiebt" hast, wäre es auf jeden Fall sinnvoll, wenn du abgesehen von unserem Profilfragebogen Alk. auch den hier noch ausfüllen würdest: Fragebogen für eine Alkohol-MPU

(vorab hier lesen: Gute Fragebögen)

So könnten wir sehen, welche Aussagen du bei deiner MPU machen möchtest und ob es vllt. an deinen Antworten gelegen hat, dass du bisher nicht bestanden hast....

Ist zeitlich zwar sehr knapp, würde dir aber unbedingt dazu raten.....:smiley9:
 

plastikman

Benutzer
vielen dank für die schnellen antworten, das ist sehr nett !

ich werde mich heute abend direkt an die frage bögen setzen und sie ausfüllen!!

vielen dank für die hilfe

lg
plastikman
 

plastikman

Benutzer
zur Nancy's anfrage :

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FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 185cm
Gewicht: 85kg
Alter: 27

Was ist passiert? alkohol am steür + unfall in leitplanke
Datum der Auffälligkeit: 13.07.2008
BAK: 1.7promille
Trinkbeginn: ca. 22 uhr
Trinkende: ca. 4 uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 8.30uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Daür der Sperrfrist: 10monate (2008)

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: silvester 2011

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
ETG-Programm ja/nein: nein
Keinen Plan?: ?

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): mpu vorbereitung 2009
Psychologe/Verkehrspsychologe: mpu vorbereitung 2009
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: ***
Welche Stelle (MPI): ***
Schon bezahlt?: ja
Schon eine MPU gehabt? ja
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

die uns von der behörde gestellten fragen beantworten wir folgender massen:

es ist zu erwarten dass herr .... auch zukünftig ein kfz unter einfluss berauschender mittel(alkohol, medikamente, drogen..) führen wird.

als folge eines unkontrollierten konsum derartiger stoffe liegen beeinträchtigungen, die das sichere führen von kfz in frage stellen, nicht vor.

aus dem gutachten ergeben sich die nachfolfgenden empfehlungen, die erfahrungsgemäss sinnvoll für eine wiederherstellung der fahreignung sind:

vor dem hintergrund der in der untersuchung erhobenen befunde empfehlen wir die teilnahme an einem verkehrspsychologischen rehabilitationsprogramm.
wir halten zunächst die entwiklung bzw. förderung von problemeinsicht und problemakzeptanz für notwendig. darauf aufbaünd sind bei herrn ...
angemessene schritte für einen stabilen alkoholverzicht erforderlich.

der erfolg der massnahme ist durch erneute untersucheung in einer BfF zu überprüfen.

herr .... sollte zudem alkoholabstinenz etablieren. um um diese mit objektiven nachweisen belegen zu können, sind mindestens 4 forensisch gesicherte urinscreenings in sechs monaten auf das alkoholabbauprodukt EtG zu empfehlen.
......

herr..... sollte sich einem alkoholkontrollprogramm z.b. bei einer amtlich anerkannten begutachtungsstelle für fahreignung anschliesse.


Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein



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Tathergang

1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
am 13.7.2008 habe ich im nachbar dorf mit bekannten getrunken.
dann morgens gegen 7uhr mit meinem auto in eine leitplanke gefahren und liegen geblieben
BAK 1.7promille

2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
im zeitraum von ca.21uhr abends bis ca.4uhr morgens habe ich ca. 10 glässer bier(0.33l) und 4 schnapps(2cl) getrunken

3. Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?
nach ca. 2km bin ich in einem waldstück in eine leitplanke gefahren, ich wollte nach hause fahren, ca. 10km

4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
nein, ich war betrunken, kann mich daran erinnern das ich einen starken tunnel blick hatte

5. Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?
meine bekannten haben mir gesagt das ich nicht fahren soll, ich selber wollte das nicht wahr haben

6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?
nein

7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?
es ist vorgekommen das ich mit rest alkohol am tag nach einer feier gefahren bin


Exploration

8. Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen?
mit 15jahren glaube ich, ich weiss es nicht mehr genau

9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?
von anfang 2008 bis zur auffälligkeit im juli 2008 habe ich regelmässig am wochenende getrunken und auch mal an wochentagen

10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
3 mal im monat ca. 8 glässer bier(0.33l) und 2 schnapps(2cl) am wochenende, und unter der woche 1-2mal 2 glässer bier(0.33l)

11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?
mit bekannten oder freunden am wochenende, und in der woche abends alleine zuhause bei meinen eltern

12. Warum haben Sie getrunken?
um spass zu haben, mich auf zu heitern und um zu vergessen

13. Welche Wirkung haben Sie in der Vergangenheit nach Alkoholgenuss bei sich beobachtet?
es hat mich angeheitert wenn ich ein wenig getrunken habe und bei zu viel alkohol hatte ich keine kontrolle mehr über mich selbst


14. Gab es kritische Hinweise Anderer auf Ihren Alkoholkonsum und wie haben Sie darauf reagiert?
ja gab es, von meinen besten freunden mit denen ich aufgewachsen bin, die haben gemerkt das ich es immmer mehr übertreibe
und die haben sich dann mehr und mehr von mir distanziert, das war natürlich schlimm für mich

15. Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Alkoholkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld?
wie gesagt fanden meine engsten freunde das nicht gut von mir und haben sich immer mehr von mir distanziert,
meine familie - eltern, bruder, tanten und onkels, cousinen und cousains haben das nach einer weile natürlich auch mit bekommen
das ich zu viel alkohol trinke und waren sehr entäuscht von mir und haben mir das auch gesagt, das war natürlich traurig für mich

16. Gab es in Ihrem bisherigen Leben frühere Zeiten, in denen sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben?
Wenn ja, nennen sie bitte die Lebensabschnitte und mögliche Ursachen und Umstände dafür.
heute trinke ich kein alkohol mehr, das ist 4 jahre her als ich sehr viel alkohol getrunken habe
das war ca. ein halbes jahr, bis zur trunkenheits fahrt, der grund dafür meiner meinung nach ist
das ich ein wundervolles jahr in australien hinter mir hatte, mit vielen reisen auch nach asien, viele wundervolle eindrücke
dort hatte ich eine 3 monatige liebes beziehung mit einer süd amerikanerin, wir haben geglaubt es sei die wahre liebe, und das war es auch
dann hatten wir beide halt unsere heimflüge bevor uns stehen, dann war schluss, ganz plötzlich und wir konnten nichts tün
wir haben es versucht aber auf die entfernung ist das kaum möglich
also war ich wieder zuhause, mit grossem liebes schmerz, wieder in meinem alten kinderzimmer bei meinen eltern wo ich eigentlich gar nicht hin wollte
in der situation war es natürlich nicht einfach zurück ins berufleben ein zu steigen, nach soviel freizeit und reisen und all dem
und zu guter letzt kam dann noch das sehr schlechte arbeitsklima in der neün firma dazu, mit einem chef der einen nur unter druck setzte
und stress machte, es ging soweit das der chef die angestellten laut anschrie, dieser war ein ganz böser mensch!
und so kam das alles zusammen


17. Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?
ja

18. Haben Sie früher schon einmal oder öfter über einen längeren Zeitraum bewusst und mit Absicht völlig auf den Genuss von Alkohol verzichtet?
nein

19. In welcher Kategorie von Trinker haben sie sich früher gesehen und wie stufen Sie sich heute rückblickend ein?
früher hatte ich mich mehr unter kontrolle denke ich, da habe ich gelegentlich auf öffentlichen feiern mit meinen freunden getrunken.
nach meiner weltreise habe ich alkohol missbraucht um mich besser zu fühlen und um zu vergessen denke ich,
weil es mir schlecht ging und alles schien keinen sinn mehr zu machen, ich war sehr traurig und down, das leben schien sehr schwierig für mich



Heute und in Zukunft

20. Trinken Sie heute Alkohol? Wenn ja, was, wie viel und wie oft?
nein, das letzte mal habe ich alkohol getrunken an silvester, ein glas sekt mit meinen engsten freunden

21. Wann haben Sie zuletzt Alkohol getrunken?
an silvester 2011

22. Trinken sie gelegentlich alkoholfreies Bier?
nein

23. Warum trinken Sie heute Alkohol/keinen Alkohol?
weil ich für mich einen schluss strich setzen wollte, ich hatte mir schon gedacht dass der gutachter bei der letzten mpu zweifel hatte
weil ich ein paar wochen vorher noch bier getrunken hatte auf meinem bruders geburtstag, seid dem trinke ich kein alkohol mehr

24. Warum haben Sie das Trinken reduziert bzw. aufgegeben und warum nicht schon eher?
weil ich mir selber mein leben sehr schwer gemacht habe durch den alkohol konsum in den letzten jahren
wahrscheinlich nicht schon früher weil ich nicht reif genug war und nicht drüber nachgedacht habe

25. Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?
da ich die letzte zeit immer eine tolle arbeitsstelle hatte und tolle freunde und familie habe fiehl es mir nicht schwer
ich musste mir auch nicht viele gedanken darüber machen, ich hab es einfach gemacht und dann war es einfach so da

26. Wie wirkt sich Ihr geändertes Verhalten auf Sie, Ihr Leben und Ihr Umfeld aus?
mein leben ist viel ausgeglichener die letzte zeit, ich habe keine sorgen mehr, bis auf die mpu natürlich

27. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neüs Verhalten daürhaft stabil bleibt?
ich werde in zukunft kein alkohol trinken

28. Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in Ihre alten Gewohnheiten zurückzufallen?
nein, da würde sich automatisch eine schranke aufbaün, weil ich weiss wie viel ich kaputt gemacht hab


29. Wie wollen sie in Zukunft das Trinken vom Fahren trennen?
da ich in zukunft kein alkohol trinken werde steht das nicht zur frage,
und alkohol im strassenverkehr wird nie mehr vorkommen bei mir, das ist eine ganz schlimme sache
30. Haben Sie zum Abschluss noch etwas hinzuzufügen?

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über tipps, hilfen und anregungen wäre ich sehr dankbar


lg
plastikman
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Sorry, aber ich würde die MPU (wegen Krankheit) verschieben :smiley2204:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo plastikman,

nein,....... Max meint ganz sicher nicht, dass du krank bist, sondern er ist der Ansicht, dass deine Vorbereitung nicht ausreicht, um die MPU dieses Mal zu bestehen.
D.h., dass du aufgrund deiner Antworten (im FB) wohl auch dieses Mal durchfallen würdest.

Sorry, ich bin sehr spät dran heute und darum noch nicht dazu gekommen, deinen FB zu lesen.

Würdest du denn evtl. versuchen, deine MPU zu verschieben? D.h., dass du beim MPI anrufen müsstest, um dich krank zu melden (evtl. einen "gelben Schein" beim Hausarzt besorgst) und dir einen neün Termin (in 1 oder 2 Wochen) geben lassen müsstest.....????
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nachtrag:

Ich habe eben erst in deiner PN die Empfehlung aus dem letzten Ga gelesen....


Lt. dieser Empfehlung wird ein AN über 6 Monate von dir gefordert. D.h., dass AB für 6 Monate von dir verlangt werden.
Aber das negative Gutachten hast du bei der FSSt. ja nicht abgegeben, oder?


P.S. Schau auch bitte mal in deine PN.
 
Zuletzt bearbeitet:

plastikman

Benutzer
hallo nochmal
eigentlich ist nur die frage ob ein screening in meinem fall "pflicht" ist, ob es dafür ein grundlegendes gesetz gibt?
mir scheint es nicht so.
als ich letztes jahr durchgefallen bin, zum 2.mal, erhielt ich ein paar wochen später ein brief von der führerscheinstelle mit quasi "vorschlägen" oder sowas, ich weiss nicht mehr genau, weil ich es direkt weggeschmissen habe, also ein brief mit erklärung zur 6 monatigen mpu vorbereitung und 6 monatiges alkohol screening, welches maschinell schon für mich angekreuzt war, das heisst ich musste das nur noch unterschreiben!
von gesetzlicher pflicht stand da nichts so weit ich mich erinnern kann

und das finde ich schon eine unverschämtheit das die mir diesen vorgang meinem leben quasi vorschreiben!
ich lasse mir mein leben bestimmt nicht von anderen vorschreiben, es sind ja mehrere punkte die ich da ansteürn müsste..

es ist 4 jahre her mit dem alkohol missbrauch und mit der auffälligkeit im strassenverkehr, und seid mehreren monaten trinke ich kein alkohol mehr mit ausnahme von silvester ein glas sekt!

und wenn ich somit in meinem leben nicht im stande bin ein fahrzeug zu führen, dann bin ich wohl 3mal durch den "idioten test" gefallen und kann mich zum (staatlich) geprüften vollidioten ernennen!!

tut mir leid, aber deswegen denke ich auch das es nichts bringen würde mir jetzt nen "gelben schein" zu holen und es um 2 wochen zu verschieben, die fragen des psychologen bleiben ja denk ich mal die gleichen.. und schlechte karten hab ich sowieso ohne screening..

lg
plastikman
 

Pfohli

MPU Profi
eigentlich ist nur die frage ob ein screening in meinem fall "pflicht" ist, ob es dafür ein grundlegendes gesetz gibt?
ein Gesetz als solches gibt es nicht aber vorgeschriebene Begutachtungsrichtlinien an die sich die einzelnen Begutachtungsstellen zu halten haben(link unten)
und die schreiben halt mal vor daß man bei einer Abstinenzbehauptung einen mind. 6monatigen AB-Nachweis in Form von Haaranalyse oder Urinscrenning vorweisen muß
Ansonsten ist die MPU aus medizinischer Sicht negativ!!
Folglich bleibt dir also nur über mit KT(kontrollierteren Trinken) zur MPU zu gehen da man dafür nicht zwingend Nachweise benötigt
Siehe #2 da hat dir Max schon alles erklärt und auch die links zum Thema KT









http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?280-Neü-Begutachtungsrichtlinien
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
eigentlich ist nur die frage ob ein screening in meinem fall "pflicht" ist, ob es dafür ein grundlegendes gesetz gibt?
Bei 1,7 , im Verhältnis zu deinem Alter, NEIN.

du meinst ich sei krank?
Mit Sicherheit nicht :), Nancy hat das ganz gut erläutert :smiley711:

Fakt ist, eine erfolgreiche MPU setzt eine gute Vorbereitung voraus. Hast du diese nicht, ist das Geld bei einer Spende für wohltätige Zwecke besser aufgehoben ... ich hoffe du verstehst wie ich das meine :zwinker0004:
 

plastikman

Benutzer
Nein, bei 1,7‰ ist ein KT für mindestens 6 Monate angemessen.


Eine Abstinenz ist stets durch entsprechende Screenings zu belegen, für KT sind Pflichtnachweise nicht erforderlich.
Was KT eigentlich bedeutet, findest du hier ...

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

Hast du meinen vorigen Beitrag nicht gelesen ???

oh, ja hab grad erst gesehn das da noch einträge auf der 2. seite waren, danke schön

ich werde es freitag mit der tatsache das ich kein alkohol mer trinke zur mpu gehen
wenn ich dann durchfalle werde ich mich evtl um rechtliche dinge kümmern

ansonsten muss ich halt nochmal viel geld sparen! traurig aber wahr


ein Gesetz als solches gibt es nicht aber vorgeschriebene Begutachtungsrichtlinien an die sich die einzelnen Begutachtungsstellen zu halten haben(link unten)
und die schreiben halt mal vor daß man bei einer Abstinenzbehauptung einen mind. 6monatigen AB-Nachweis in Form von Haaranalyse oder Urinscrenning vorweisen muß
Ansonsten ist die MPU aus medizinischer Sicht negativ!!
Folglich bleibt dir also nur über mit KT(kontrollierteren Trinken) zur MPU zu gehen da man dafür nicht zwingend Nachweise benötigt
Siehe #2 da hat dir Max schon alles erklärt und auch die links zum Thema KT




http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?280-Neü-Begutachtungsrichtlinien



das höre ich jetzt zum 1. mal das wenn ich mich nicht an die richtlinien halte, dass das gutachten dann negativ ist
na du hast wahrscheinlich recht, hätte ich das ganze geld was ich da schon rein gestekkt habe mal an arme kinder in kambotscha gespendet!
 

Pfohli

MPU Profi
das höre ich jetzt zum 1. mal das wenn ich mich nicht an die richtlinien halte, dass das gutachten dann negativ ist
wenn ich dann durchfalle werde ich mich evtl um rechtliche dinge kümmern

ist aber so,wenn du die geforderten Belege für deine gelebte Abstinenz nicht erbringen kannst wirst du kein positives Gutachten erhalten.
Da kann dir dann auch kein Anwalt der Welt helfen,das Geld dafür kannst du dann auch an Kambodscha spenden!!

Wünsch dir trotzdem viel Glück den das wirst du brauchen,Wunder soll es ja immer wieder mal geben.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
ich werde es freitag mit der tatsache das ich kein alkohol mer trinke zur mpu gehen
wenn ich dann durchfalle werde ich mich evtl um rechtliche dinge kümmern
Pfohli hat hier vollkommen recht.
Gehst du mit einer Abstinenzbehauptung zur MPU, ist diese für mindestens 6 Monate nachweispflichtig ... dies ist in den Begutachtungsrichtlinien festgeschrieben.
 

plastikman

Benutzer
Pfohli hat hier vollkommen recht.
Gehst du mit einer Abstinenzbehauptung zur MPU, ist diese für mindestens 6 Monate nachweispflichtig ... dies ist in den Begutachtungsrichtlinien festgeschrieben.

da es sich im letzten gutachten nur um eine empfehlung handelt, heisst das das ich besser angeben sollte das ich kontrolliert trinke, wie z.b. an silvester?! das war das letzte mal als ich alkohol getrunken habe, davor das letzte mal war im august auf meinem bruders 30. geburtstag ansonsten habe ich kein alkohol getrunken und will das in zukunft auch so bei behalten!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo plastikman,

sorry, dass mein PN-Fach voll war....:smilie_verl_029: Jetzt ist wieder Platz!:smiley9:


Ich versuche es dir an dieser Stelle noch einmal zu erklären:


Ich hatte dich gefragt, ob du dein neg. Ga (bzw. beide neg. Ga) bei der FSSt. abgegeben hattest. Das hat den Grund, dass du in diesem Fall die Auflagen (Empfehlungen) alle erfüllt haben musst, bevor du ein pos. Ga erlangen kannst. Denn dein Ga würde in deiner Akte liegen und der nächste GA würde es lesen.

Darum darf ein neg. Ga niemals bei der FSSt. abgegeben werden.

Anders läge der Fall, wenn du dein damaliges Ga nicht bei der FSSt. abgegeben hättest.
Keiner würde von deinen Auflagen wissen und du könntest mit KT zur nächsten MPU gehen. Somit würde es auf jeden Fall Sinn machen, die MPU um kurze Zeit zu verschieben und den FB gemeinsam mit uns zu "bearbeiten".

Ich bin sicher, dass du dann auch eine pos. MPU ablegen würdest.:smile:
Die Entscheidung darüber liegt natürlich bei dir....:smiley9:

Zunächst wäre aber eben wichtig zu wissen, ob dein Ga (bzw. beide...oder auch nur eines davon....) in deiner Akte liegt. Wenn ja, bleibt dir nur die Möglichkeit, einen Screeningvertrag für 6 Monate abzuschließen und nach dieser Zeit einen erneuten MPU-Anlauf zu nehmen.

Möchtest du das nicht, wirst du auch weiterhin auf deinen FS verzichten müssen. Ohne MPU verjährt das Ganze nach 15 Jahren. D.h., dass du im Jahr 2023 einen neün FS beantragen könntest.....:smiley2204:

Es ist dabei auch unerheblich, ob das mit der AB gesetzlich verankert ist. Wenn du wieder fahren möchtest, musst du dich an die Vorgaben halten (nicht böse gemeint, aber Tatsache).

Es liegt nun an dir, wie du weiter vorgehst. Wäre trotzdem schön, wenn du mir meine Frage mal beantworten würdest.:smile:
 

plastikman

Benutzer
Hallo plastikman,

sorry, dass mein PN-Fach voll war....:smilie_verl_029: Jetzt ist wieder Platz!:smiley9:


Ich versuche es dir an dieser Stelle noch einmal zu erklären:


Ich hatte dich gefragt, ob du dein neg. Ga (bzw. beide neg. Ga) bei der FSSt. abgegeben hattest. Das hat den Grund, dass du in diesem Fall die Auflagen (Empfehlungen) alle erfüllt haben musst, bevor du ein pos. Ga erlangen kannst. Denn dein Ga würde in deiner Akte liegen und der nächste GA würde es lesen.

Darum darf ein neg. Ga niemals bei der FSSt. abgegeben werden.

Anders läge der Fall, wenn du dein damaliges Ga nicht bei der FSSt. abgegeben hättest.
Keiner würde von deinen Auflagen wissen und du könntest mit KT zur nächsten MPU gehen. Somit würde es auf jeden Fall Sinn machen, die MPU um kurze Zeit zu verschieben und den FB gemeinsam mit uns zu "bearbeiten".

Ich bin sicher, dass du dann auch eine pos. MPU ablegen würdest.:smile:
Die Entscheidung darüber liegt natürlich bei dir....:smiley9:

Zunächst wäre aber eben wichtig zu wissen, ob dein Ga (bzw. beide...oder auch nur eines davon....) in deiner Akte liegt. Wenn ja, bleibt dir nur die Möglichkeit, einen Screeningvertrag für 6 Monate abzuschließen und nach dieser Zeit einen erneuten MPU-Anlauf zu nehmen.

Möchtest du das nicht, wirst du auch weiterhin auf deinen FS verzichten müssen. Ohne MPU verjährt das Ganze nach 15 Jahren. D.h., dass du im Jahr 2023 einen neün FS beantragen könntest.....:smiley2204:

Es ist dabei auch unerheblich, ob das mit der AB gesetzlich verankert ist. Wenn du wieder fahren möchtest, musst du dich an die Vorgaben halten (nicht böse gemeint, aber Tatsache).

Es liegt nun an dir, wie du weiter vorgehst. Wäre trotzdem schön, wenn du mir meine Frage mal beantworten würdest.:smile:

ja das gutachten wurde von der gutachten stelle direkt zur FSSt geschickt glaub iuch, ich wusste nicht das man das gutachten nicht zur FSSt schicken muss
 
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