Abstinenznachweis 1,xxx Promille Trunkenheitsfahrt nötig?

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
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Naja damit meine ich, dass ich mich halt an dem Tag bewusst dazu entschieden habe, mich zu betrinken.
Das ist schwer nachzuvollziehen. Wenn du geschrieben hättest, dass du voher schon wusstest dass du mehr trinken wirst, hätte ich es noch verstanden, aber "bewusst betrinken"?
Was hat man denn davon, außer einem fiesen Kater am nächsten Tag?
Und das mache ich wie gesagt nicht oft
vs.
Letzten Monat war ich 2 Mal betrunken
:cool:
Also würden hier wahrscheinlich alle als Alkoholiker eingestuft werden, dagegen bin ich mit meinen paar Mal im Jahr halt wirklich harmlos.
Wurden denn auch alle anderen bei einer TF erwischt?
Aber auch, wenn das bei mir echt wenig vorkommt, werde ich dann als Alkoholikerin eingestuft? Frage ist ernst gemeint.
Nein, von Alkoholismus ist hier keine Rede. Es geht lediglich darum, dass du erkennst, dass dein Trinkverhalten nun mal nicht ganz so harmlos ist wie du wahrscheinlich denkst...
Sollte es nicht eher darum gehen, sicher zu stellen, dass man künftig unter Alkohol nicht mehr Auto fährt statt das gelegentliche Berrinken an sich so in den Fokus zu stellen?
Das eine hängt ja mit dem anderen zusammen, hättest du nicht soviel getrunken, hättest du sehr sicher keine TF hingelegt. So nach dem Motto: Nüchtern wäre ich nie betrunken gefahren...
So von 19-22 war es schon mehr, vielleicht so ein Mal im Monat. Jetzt bin ich 26, daher kann ich doch keine Alkoholgewöhnung mehr haben, oder?
Eine einmal gewonnene Alk.gewöhnung verliert man nie mehr.

Edit: Auf deine Fragen hat dir Andi ja bereits geantwortet.
 

sunflower1

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Hallo sunflower,
leider war der Start hier im Forum von den Kommentatoren nicht gerade die feine Englische.
Du bist nun recht neu und noch wenig informiert. Da werden gerne einzelne Begriffe auf die Goldwaage gelegt.

Den Beitrag #12 solltest verinnerlichen.
Nun ja, mit 1,8 ist sicherlich fortgeschritten, aber doch noch weit weg von den magischen 2‰, v.a. mit offensichtlichen Ausfallerscheinungen.
Für die MPU gilt es sich eben mit der Thematik einanderzusetzen und eine Verhaltensänderung einzuschlagen, diese gilt es in der Norm mind. 6 Monate zu praktizieren.

Bleib jetzt erst mal unbedingt abstinent und les Dich ein, bis Du Dir Deiner Strategie bewusst bist.. Siehe die Links ganz unten.

Die grundsätzlichen Strategien sind halt
- Abstinenz (ein Leben lang) oder
- KT (also kontrolliertes Trinken ein Leben lang) - hierzu gibts auch Spielregeln.
Bei einigen Vorbereitern (oder die meisten) verdonnern häufig zu AB, viele empfehlen erst eine Trinkpause und kommen dann ins KT über.
Ich selbst empfehle das weniger, und bin eher für das eine oder andere.

Du klingst für mich eindeutig nach der Hypothese A3 (Alkoholgefährdung).
Als Zugangsvoraussetzung hierzu sind mind 6 Monate Verhaltensänderung angebracht. Streng genommen sind hierzu gar keine forensischen Belege von Nöten, aber untermauern halt Deine Argumentation.

Du meldest Dich gar nicht zur MPU an.. Sorry, aber diesbzgl hat der Anwalt keine Ahnung, ist auch nicht sein Job.
Der Führerschein ist entzogen. Du musst den Antrag auf Wiedererteilung stellen, und das dann ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrzeit.
Dann fordert Dich die Fsst auf, ein positives MPU-GA herbei zu bringen. Dann nimmt es diesen Ablauf.

Der Verkehrspsychologe hilft Dir in der Problemaufarbeitung. Such am Besten in der BNV-Mitgleiderliste nach Qualifizierten.
Hüte Dich vor allgemeinen Beratern mit Bestehensgarantie oder Pauschalangeboten!!

korrekt. Ich rechne eher mit mind. 6 Monaten, eher 9.

Polizei bzw. Richter sind dann hier außen vor.

Ich gebe dir mal ein paar interessante Links, welche ich von Max geklaut hab...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Gute FB als Hilfestellung

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Haaranalyse FAQ
Adressen für Haaranalysen
Ich danke dir!! Da werde ich mich mal einlesen! Kannst du erklären wie du zu der Einstufung A3 Alkoholgefährdung kommst?
 

sunflower1

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Aber nur damit ich es richtig verstanden habe: Den Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins DARF ich dann auch gar nicht früher als 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrsit stellen?
 

sunflower1

Benutzer
Und mein Problem ist halt auch, dass mein Strafverfahren noch läuft, kann noch ein paar Wochen dauern. Meint ihr ich sollte mich trotzdem jetzt schon mit dem Verkehrspsychologen zusammen tun, obwohl noch nicht klar ist, was genau in meiner Polizeiakte stehen wird?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
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Hier kann also jeder nur ein einziges Thema eröffnen?
Nein, es können zu verschiedenen Themen auch mehrere Threads eröffnet werden. Aber zum "Grundthema" sollte alles in einem Thread bleiben damit die Zusammenhänge nachvollziehbar sind.
Den Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins DARF ich dann auch gar nicht früher als 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrsit stellen?
Die Antragstellung ist bereits 6 Monate vor Ende der Sperrfrist möglich.
Meint ihr ich sollte mich trotzdem jetzt schon mit dem Verkehrspsychologen zusammen tun, obwohl noch nicht klar ist, was genau in meiner Polizeiakte stehen wird?
Das hängt wohl weniger vom Inhalt der Polizeiakte ab OB du einen VP brauchen wirst. Viele schaffen die Vorbereitung auch anhand des Forums.
Zur Selbstorientierung könntest du aber eine "Suchtberatungsstelle" aufsuchen (die ist nicht nur für Süchtige) und dir dort eine Einschätzung zu deinem Konsumverhalten geben lassen.
 

sunflower1

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Ja eigentlich hatte ich es auch in nem neuen Thread gepostet, komisch.

Wie macht ihr das, dass ihr nur bestimmte Abschnitte kopiert und darauf antortet.

Nur mit Hilfe des Forums? Darf ich fragen woher du z.B. dein Wissen hast? Was für Menschen sind hier generell so unterwegs?

Naja ich frage mich halt wie oben schon mal beschrieben, ob meine Aussagen bei der MPU denen der Polizeiakte entsprechen müssen. Bzw. ob ich Schwierigkeiten bekommen könnte, wenn ich bei der MPU andere Angaben mache als in der Polizei Akte.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ja eigentlich hatte ich es auch in nem neuen Thread gepostet, komisch.
Darauf hatte ich bereits geantwortet:
Deine beiden Themen wurden zusammengeführt.
Wie macht ihr das, dass ihr nur bestimmte Abschnitte kopiert und darauf antortet.
Dazu kannst du bitte hier mal reinschauen:
Beiträge zitieren
Darf ich fragen woher du z.B. dein Wissen hast? Was für Menschen sind hier generell so unterwegs?
Ich habe selbst eine MPU hinter mir und helfe seit nunmehr über 15 Jahren anderen Menschen bei ihrer MPU-Vorbereitung.
Es gibt hier viele User/Helfer die ebenfalls eine oder mehrere MPU'en machen durften, aber es gibt auch User die aus anderen Gründen hier im Forum "gelandet" sind, und tw. auch den beruflichen Background dazu haben.
Naja ich frage mich halt wie oben schon mal beschrieben, ob meine Aussagen bei der MPU denen der Polizeiakte entsprechen müssen. Bzw. ob ich Schwierigkeiten bekommen könnte, wenn ich bei der MPU andere Angaben mache als in der Polizei Akte.
Ein Anwalt würde sagen: kommt drauf an.
Aber grds. sollten deine Aussagen nicht dem Inhalt der Polizeiakte kpl. widersprechen...
 

sunflower1

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Dazu kannst du bitte hier mal reinschauen:
Beiträge zitieren
Ah danke!
Ich habe selbst eine MPU hinter mir und helfe seit nunmehr über 15 Jahren anderen Menschen bei ihrer MPU-Vorbereitung.
Es gibt hier viele User/Helfer die ebenfalls eine oder mehrere MPU'en machen durften, aber es gibt auch User die aus anderen Gründen hier im Forum "gelandet" sind, und tw. auch den beruflichen Background dazu haben.
Okay interessant!
Ein Anwalt würde sagen: kommt drauf an.
Aber grds. sollten deine Aussagen nicht dem Inhalt der Polizeiakte kpl. widersprechen...
Ok d.h. die MPU Prüfer haben nicht sowas wie Schweigepflicht der MPU gegenüber und es könnte evtl. passieren, dass sie der Polizei etwas melden, wenn es grundsätzlich anders in der Akte steht.
Ist für mich halt deshalb von Bedeutung, weil mein Anwalt ja schon evtl. vor hat Tatsachen etwas zu verdrehen, sodass es sich strafmildernd auswirkt. Wenn mir das dann aber in der MPU in die Quere kommt, ist halt die Frage wie sehr ich überhaupt von der Wahrheit abweichen will, auch wenn der Anwalt mir das empfehlen würde.
Ist gerade echt alles viel und kompliziert, bin da noch etwas überfordert und überrumpelt
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ok d.h. die MPU Prüfer haben nicht sowas wie Schweigepflicht der MPU gegenüber und es könnte evtl. passieren, dass sie der Polizei etwas melden, wenn es grundsätzlich anders in der Akte steht.
Selbstverständlich stehen die Gutachter unter Schweigepflicht.
Ist für mich halt deshalb von Bedeutung, weil mein Anwalt ja schon evtl. vor hat Tatsachen etwas zu verdrehen, sodass es sich strafmildernd auswirkt.
Da würde mich privat mal interessieren was der Anwalt da "drehen" will
think.gif


Aber nun gut...

Egal wie es gedreht und/oder gewendet wird, bei der MPU wird die Tatsache dass du trotz hohem Alk.konsum ein KFZ geführt hast Dreh- und Angelpunkt der Exploration sein.
 

sunflower1

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Und was ich mich gerade auch frage: Eben hatte jemand geschrieben, dass man so eine Alkoholgewöhnung nicht verliert. Das erklärt dann zumindest, warum ich (immer noch) so eine Alkoholgewöhnung habe, obwohl ich ja das letzte Jahr kaum Alkohol konsumiert habe und auch die Jahre davor eher selten.
Naja, Karneval habe ich dann dummerweise nochmal getrunken bzw. bin dummerweise betrunken Auto gefahren. Was jetzt nichts verharmlosen soll.

Aber Karneval war halt ne Ausnahme. Und ich habe ja auch nicht vor wieder ein Mal im Monat zu saufen wie früher. Wäre es dann für die MPU im Sinne eines kontrollierten Trinkverhalten ausreichend, wenn ich dann halt an den wenigen Tagen wo ich trinke eben nur so 3 Gläser trinke, mich also nicht betrinke. Das wird dann vielleicht so alle 2 Monate mal auf Events sein.
Weil damit fühle ich mich halt wohler als mit ner Abstinenz. So ein kontrolliertes Trinkverhalten kann ich besser begründen als eine Abstinenz, weil es für mich halt der realistischere Weg ist. Ich finde es in Ordnung ein paar Gläser zu trinken oder mal mit Sekt anzustoßen, wenn es was zu feiern gibt. So ne Abstinenz, also sich darauf zu verschreiben überhaupt gar nichts mehr zu trinken, fühlt sich für mich nicht stimmig an. Ich bin ja nicht abhängig und muss keinen Entzug machen und wenn ich mal Lust darauf hab, will ich es mir, so lang es in Maßen ist, auch nicht verwären.

Mir ist klar, dass ich das noch ausarbeiten muss, Beweggründe usw. Aber hört sich das grundsätzlich nach ner guten Richtung an?

Durch Leberwerte könnte ich ja dann nochmal unterstreichen, dass ich nicht übermäßig trinke.
 

sunflower1

Benutzer
Selbstverständlich stehen die Gutachter unter Schweigepflicht.

Da würde mich privat mal interessieren was der Anwalt da "drehen" will
think.gif


Aber nun gut...

Egal wie es gedreht und/oder gewendet wird, bei der MPU wird die Tatsache dass du trotz hohem Alk.konsum ein KFZ geführt hast Dreh- und Angelpunkt der Exploration sein.
Hach der sagte z.B. sowas wie dass man versuchen könnte zu sagen, dass ich im Schock direkt nach dem Unfall, bevor ich aus dem Auto ausgestiegen bin, mir noch Schnaps reingezogen hätte.. dass mein Promille Wert während des fahrend somit etwas niedriger war als es meine BAK zeigt.. damit würde ich mich aber ziemlich unwohl fühlen
 

Nico_G.

Benutzer
Hallo Sunflower, Straftat und Strafe, sowie Wiedererteilung sind unterschiedliche paar Schuhe. Solange du auch noch ein Strafverfahren am laufen hast, kannst du auch gar nicht die Wiedererteilung beantragen, da auf dem Antrag danach gefragt wird. Genauso wie bei der MPU.

Da du ja den Verdacht bei deiner TF Trunkenheitsfahrt mit dem Unfall noch erhärtet hast, ist es schwierig aus so einer Nummer rauszukommen. Also wenn du mit einer Strafe von 3000-5000 € daraus kommst, wäre es Top. Die Strafe ist auch abhängig von deinem Gehalt und wird nach Tagessätzen berechnet. Zumindest ist das fahren über 1,1 Promille eine Straftat und bleibt 10 oder 15 Jahre Aktenkundig in Flensburg.

Ich hatte aufm e-scooter 1000 Euro Strafe bekommen und 6 Monate Sperrzeit. Mein Gehalt wurde zum Glück geschätzt. Mein Anwalt meinte, akzeptieren Sie das ! Billiger kommen Sie da nicht raus.Daraus wurden dann 1 Jahr und 3,5 Monate ohne Führerschein, aufgrund eines Abstinenznachweises von 12 Monaten.

Alle beteiligten Akteure sind nicht die schnellsten und ich glaube ich war ziemlich fix, das ich nach 13 Monaten meinen MPU Termin hatte nach meinem Vorfall.


Die Führerscheinstelle, ist die letzte Instanz, die darüber entscheidet ob du jemals wieder am Straßenverkehr teilnehmen darfst oder nicht.

Die MPU ist eine Chance wieder mitspielen zu dürfen, schließlich hat man den Vorschuss verwirkt und wurde vom Spielfeld genommen, da man Saufen und fahren nicht trennen kann.
Wenn man fahren und Saufen nicht trennen kann, leidet man unter Kontrollverlust, hätte man nämlich noch die Kontrolle gehabt, wäre man ja nicht besoffen ins Auto gestiegen.

Und genau das ist der Punkt, wo man anfängt alles zu hinterfragen aber das muss man zulassen und keine Ausreden suchen. Sondern das Problem bei SICH selbst suchen. Niemand aber auch Niemand zwingt einen zum Saufen und niemand zwingt einen zum Saufen und Auto fahren. So einen Mist zwingt man sich nur selbst auf, meistens unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Mitteln, die das Denken einschränken.

Jetzt verarbeite mal das geschehene mit einer Freundin oder einem Freund, am besten mit jemandem, der nicht immer erstmal ein Glas Wein oder Bier braucht.
 

Nico_G.

Benutzer
Abstinenz bedeutet ja nicht, das du Alk abhängig bist, wer sagt denn so einen Quatsch. Es wird doch niemand gezwungen zum Saufen. Geschweige denn zum Saufen und um besoffen im Straßenverkehr teilzunehmen.
Alk Abstinenz kann auch eine Lebenseinstellung sein. Die dir erst nach deinem Vorfall bewusst wurde. Das sollte man dann dem Gutachter auch vermitteln, was zu dieser neuen Sichtweise und Verhaltensweise geführt hat und warum die neue Lebenseinstellung 12 Monate schon so stabil ist. Und wie man die neue gewonnene Zeit für SICH einsetzt.

um auch an sich zu arbeiten, ist wichtig zu wissen wieso es auch erst soweit kommen konnte. Einsamkeit, Trauer keine Akzeptanz etc. Tausende Gründe ..warum immer saufen bis nix mehr reinpasst. Da kommt auch die Alk Gewöhnung her.

Bedenke immer eins:
DU stehst im Mittelpunkt bei der Gesamten MPU. Es geht da nur um dich. Du bist der MENSCH der einen Fehler gemacht hat. Niemand anderes!

Wo siehst DU dich als Mensch in deinem Umfeld, was macht dich als Mensch aus.

Wir neigen gerne dazu uns weniger wahrzunehmen als unseren gegenüber, jedenfalls geht es mir so.

Deine Stärken deine Schwächen. Warum trinkst du soviel das du Kontrollverlust erleidet. Was zwingt dich dazu den Rausch zu spüren?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wäre es dann für die MPU im Sinne eines kontrollierten Trinkverhalten ausreichend, wenn ich dann halt an den wenigen Tagen wo ich trinke eben nur so 3 Gläser trinke, mich also nicht betrinke. Das wird dann vielleicht so alle 2 Monate mal auf Events sein.
Im Sinne von "KT" wäre das soweit in Ordnung, wobei man auf der sichereren Seite wäre, wenn man bspw. max. 2 Gl. Bier a 0,33l, oder 1/4l Wein als max. geplante Menge angibt - alles darüber hinaus könnte dem einen oder anderen Gutachter für einen Anlass schon wieder zuviel sein...
Weil damit fühle ich mich halt wohler als mit ner Abstinenz. So ein kontrolliertes Trinkverhalten kann ich besser begründen als eine Abstinenz, weil es für mich halt der realistischere Weg ist.
Niemand möchte dir hier eine Abstinenz "aufzwingen" (dazu wissen wir viel zu wenig von dir). Wir reden hier erstmal von einer Trinkpause von ca. 6 Monaten, diese könntest du mit Haaranalysen belegen.
Durch Leberwerte könnte ich ja dann nochmal unterstreichen, dass ich nicht übermäßig trinke.
LW sagen meist gar nichts aus (selbst Alkoholiker können hier sehr gute Werte haben) und werden in der MPU auch nicht mehr als Beleg für das KT anerkannt, hier ist die bereits erwähnte Haaranalyse mittlerweile die Regel, denn auch ein KT kann mit dieser belegt werden.
Hach der sagte z.B. sowas wie dass man versuchen könnte zu sagen, dass ich im Schock direkt nach dem Unfall, bevor ich aus dem Auto ausgestiegen bin, mir noch Schnaps reingezogen hätte
Dumm nur, dass du den "Nachtrunk" nicht direkt bei der Polizei geltend gemacht hast, denn dieser hätte mit einer 2. Blutprobe direkt belegt (oder eben widerlegt) werden können, im Nachhinein wird so eine Aussage rein gar nichts mehr bringen...
rolleyes.gif
 

sunflower1

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LW sagen meist gar nichts aus (selbst Alkoholiker können hier sehr gute Werte haben) und werden in der MPU auch nicht mehr als Beleg für das KT anerkannt, hier ist die bereits erwähnte Haaranalyse mittlerweile die Regel, denn auch ein KT kann mit dieser belegt werden.
D.h. für so eine Haaranalyse muss man nicht komplett trocken sein, sondern darf auch kontrolliert trinken? Wird in so einer Haaranalyse jeder Tropfen Alkohol sichtbar?
 

sunflower1

Benutzer
Dumm nur, dass du den "Nachtrunk" nicht direkt bei der Polizei geltend gemacht hast, denn dieser hätte mit einer 2. Blutprobe direkt belegt (oder eben widerlegt) werden können, im Nachhinein wird so eine Aussage rein gar nichts mehr bringen...
Naja es gab eine 2. Blutprobe und da mein Wert vom Pusten zur Blutprobe gestiegen ist, kann ich mir auch vorstellen, dass der Wert von der 1. zur 2. Blutprobe gestiegen ist. Aber fühle mich damit wie gesagt sowieso nicht wohl.
 
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