Dass der Anwalt, der ja von Deinem Kumpel so beworben wurde, es nicht mal geschafft hat, den Vorsatz los zu werden, ist schon heftig. Aber bei manchen Richtern beißt auch der beste Anwalt auf Granit...
Kannst Du bitte mal die genaue Urteilsbegründung bzw. die Begründung im Strafbefehl hier zitieren? Denn es ist richtig, der Gutachter sieht das, was im Urteil/Strafbefehl steht, als die reine Wahrheit an. Und wenn da vorsäztlich steht, kannst Du nicht behaupten, es wäre fahrlässig gewesen. Vorsätzlich bedeutet, dass Du wusstest, dass Du keine Fahrerlaubnis hattest. Die Geschichte muss dann eher in die Richtung gehen: "Ich hatte die MPU bestanden und habe die Erteilung der Fahrerlaubnis als bloße verwaltungstechnische Formalität abgetan."