Hat die Sachbearbeiterin irgendwas durchblicken lassen, ob sie eine verkehrsrechtliche MPU für nötig hält?
Zur rechtlichen Bewertung nur noch eins: Die Aussage, dass Du vier Stunden später hättest fahren dürfen, ist falsch. Nach
§ 22 Abs. 4 Satz 7 FEV gilt: "Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt." Das bedeutet, dass Du so lange keine Fahrerlaubnis hast, wie die Behörde Dir keinen neuen oder vorläufigen Führerschein ausgehändigt hat.
Zum Psychologischen: Die Frage ist zunächst, ob man Dir glauben wird, dass Du unter der Euphorie aufgrund des Irrglaubens, endlich wieder eine Fahrerlaubnis zu haben, eingestiegen und losgefahren bist, und das vorher niemals vorgekommen ist. Es liegt seitens der Behörde und des Gutachters natürlich der Verdacht nahe, dass das eben nicht das erste Mal war. Ein weiterer Knackpunkt ist, dass selbst wenn Deine Vorstellung, wieder eine Fahrerlaubnis zu haben, zutreffend gewesen wäre, Du trotzdem nicht hättest fahren dürfen. Fahrerlaubnisinhabern ist es verboten, ohne Führerschein zu fahren. (Und das weiß auch jeder aus der Fahrschule.) Das ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von zehn Euro bedroht ist. Aber psychologisch zeigt sich da schon ein problematisches Verhältnis zu den Verkehrsregeln, wenn Du als allererste (!) Handlung im Straßenverkehr nach der vermeintliche Neuerteilung einen vorsätzlichen Regelverstoß beabsichtigst, und sei es eine noch so läppische Ordnungswidrigkeit.
Zunächst solltest Du daher aufhören, Dich als Opfer der Umstände zu sehen. Ja, Du hast echt verdammtes Pech gehabt und es tut mir für Dich auch verdammt leid. Es lag aber nicht an vier Stunden. Es lag daran, dass Du beschlossen hast, die Verkehrsregeln zu ignorieren. Dass Dein Regelverstoß weit schwerwiegender war, als Dir bewusst war, ist dabei gar nicht so wichtig. Wer beabsichtigt, eine rote Ampel zu überfahren (Ordnungswidrigkeit), kann dabei versehentlich einen Fußgänger killen (Straftat). Und wer beabsichtigt, ohne Führerschein zu fahren (Ordnungswidrigkeit), kann versehentlich ohne Fahrerlaubnis unterwegs sein (Straftat). Genau hier liegt m.E. der Ansatzpunkt für die psychologische Aufarbeitung. Offensichtlich ist Dein Verhältnis zu den Verkehrsregeln nämlich dahingehend problematisch, dass Du kleinere Verstöße, für die es nur ein Bußgeld gibt, als akzeptabel einordnest. Überleg mal, wie Du das in der Vergangenheit gehandhabt hast. Hast Du immer alle Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten? Hast Du Dich immer an alle Parkverbote gehalten? Ich habe in Deinem finalen Fragebogen gelesen, dass Du als einen Deiner Konsumgründe ein falsches Männerbild herausgearbeitet hast. Zu "Rambo, Rocky, Jean-Claude van Damme oder Dolph Lundgren" passt es kaum, mit Tempo 30 durchs Wohngebiet zu juckeln und jedes Rechts-vor-Links zu beachten. Sind nicht dicke Karren, immer auf der Überholspur, ein Markenzeichen dieser Herren? Und ist es nicht möglich, dass dieses falsche Männerbild auch hier wieder eine Rolle gespielt hat?
Bitte nimm mir diese Bemerkungen nicht übel. Persönlich tut es mir wahnsinnig leid für Dich. Nur mit Mitleid lässt sich keine (mögliche) MPU bestehen. Bitte sag mir auch, falls ich mit meinen Überlegungen auf dem Holzweg bin. Ich kenne Dich nicht und habe Deinen Thread vorgestern zum ersten Mal zur Kenntnis genommen (und noch nicht mal komplett gelesen), daher beruht natürlich vieles davon auf Raterei.