So, nun hab ich es schwarz auf weiß, heute kam es mit der Post.
Die Beantwortung der Fragestellung lautet:
Die GA kommen nach Abwägen aller Befunde zu dem Schluss, dass Herr R., T. trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss und des unkontrollierten Alkoholkonsums ein KFZ der Gruppe1/2 (FE-Klasse AAB) noch sicher führen kann. Es ist nicht zu erwarten, dass Herr R.,T. ein KFZ unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder deren Nachwirkungen oder/und Alkoholeinfluss führen wird.
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