Florian2023
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Dies wurde mir im Telefonat mit der Amtsärztin mitgeteilt…?! es werden 3cm abgeschnitten und damit die drei letzten Monate überprüft, da es sich bei mir um ein Alkoholvergehen handelt!Woher weißt du, dass drei Monate Abstinenz für dich ausreichen ?
Es steht geschrieben ...
"Zur Bestimmung des EtG-Werts (EtG ist ein wasserlöslicher Metabolit von Ethanol – wird nur in der Leber gebildet) wird die Haarprobe in einer Länge von zumindest 3cm (gemessen von der Kopfhaut) genommen, zur Analysierung auf Sucht- und Arzneimittel in der Länge von 6cm.
Da das Haar im Monat durchschnittlich 1cm wächst, bedeuten dies die Überprüfung des Konsumverhaltens über eine Zeitspanne von drei bzw. sechs Monaten."
Allerdings wird das in den Bundesländern Österreichs recht unterschiedlich gehandhabt, es gibt keine einheitliche Richtlinie.
Und genau das ist die Frechheit es steht nirgends, dass eine Abstinenz gefordert wird (weil sie es nicht offiziell dürfen, da bei uns in Ö nicht die Gerichte sondern die Führerscheinstellen dafür zuständig sind) bzw du sonst durchfällst obwohl bei einem ETG unter 29 von einem „normalen“ Konsum auszugehen ist… und es gibt dazu auch sonst keine Informationen!!! Du erhältst einen Zettel in welchem genau der Text drinsteht + nicht Haare färben… AUS
Daher werde ich vorab eine HA bei meinem Arzt des Vertrauens durchführen und somit nix dem „Zufall“ überlassen…!
Stichwort = Schikane