Angekündigte Legalisierung vs Führerschein

G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Daher ist diese "Legalisierung" für mich ein Fake, sie dient womöglich nur dazu, die Leute noch mehr abzuzocken.
Moment... die Rede war ja von der bisherigen und noch gegenwärtigen Rechtslage und entsprechenden Rechtsfolgen. Da kann sich ja gerade etwas ändern. Aber wir werden sehen, all zu hoch stecke ich meine Erwartungen da nicht.
Eigentlich wundert mich bei dieser "Regierung" nichts mehr, die letzten Wahlen haben es ja gezeigt. Insbesondere die "Grünen", die sind total Regierungsunfähig ... aber das ist ja wieder ein anderes Thema. ;)
Der eklatante Fachkräftemangel macht eben vor der Politik nicht halt ;) Zu viele falsche Doktoren in den Volksparteien, zu viele Studienabbrecher bei anderen. Zu oft die falschen Motive für das politische Wirken. Und der Nachwuchs benutzt ein Online-Tool, um eine Wahlentscheidung zu treffen, freundlicherweise bereitgestellt ausgerechnet von der Bundeszentrale für politische Bildung. Was kann da schon schief gehen? ;)

Die "Legalisierung" finde ich allerdings grundsätzlich richtig. Ob die Umsetzung gelungen sein wird, darüber wird man streiten können, aber so ist das halt in einer Demokratie, da tritt man sich so lange auf die Füße, bis einer zurückweicht. Das Ergebnis ist dann bestenfalls ein guter Kompromiss.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Moment... die Rede war ja von der bisherigen und noch gegenwärtigen Rechtslage
Glaubst du wirklich das sich da etwas ändert?
Eine Meldung an die FSST reicht, dann bist du der Willkür der Behörde ausgeliefert.
Bei einer MPU Anordnung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt gemäß § 35 VwVfG. Die Anordnung zu einer MPU kann somit nicht selbstständig gerichtlich angefochten werden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Glaubst du wirklich das sich da etwas ändert?
Wie gesagt, ich mache mir da keine allzu großen Hoffnungen. An dem MPU-Kram an sich wird sich vermutlich nichts ändern. Die Grenzwerte könnten auf ein halbwegs vernünftiges Maß angehoben werden, aber man weiß es nicht.

Ich sehe das aber so: Die MPU nach drei Monaten wurde geschaffen, weil das BVerfG (oder BVerWG?) geurteilt hat, dass man gelegentlichen Konsumenten nicht so einfach den Führerschein abnehmen darf. Daraufhin kam dann die MPU, deren Ergebnis (Guachten) innerhalb von drei Monaten der Fsst vorgelegt werden muss. Das ist nicht realistisch, daher eine Farce und an Zynismus eigentlich nicht zu überbieten, denn: beim Führerscheinentzug handelt es sich schon um einen recht starken Eingriff in die Freiheitsrechte. Den Führerscheinentzug dann doch durch die Hintertür zu erreichen, indem man die Delinquenten einfach in eine MPU schickt, die sie nicht schaffen können, ist schon ein starkes Stück.

Im Grunde würde mir da schon fast ein anderer Umgang mit dem Abbauprodukt THC-COOH reichen, denn das ist von so vielen Faktoren abhängig, dass es an Kaffeesatzleserei grenzt. Und THC-COOH hat keinerlei Rauschwirkung.

Dran glauben tu ich nicht. Ich glaube auch nicht mehr an den Osterhasen oder den Weihnachtsmann oder an Horoskope.
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Daraufhin kam dann die MPU, deren Ergebnis (Guachten) innerhalb von drei Monaten der Fsst vorgelegt werden muss. Das ist nicht realistisch, daher eine Farce und an Zynismus eigentlich nicht zu überbieten, denn: beim Führerscheinentzug handelt es sich schon um einen recht starken Eingriff in die Freiheitsrechte.
Eine Fristsetzung von 3 Monaten halte ich schon lange für einen schlechten Witz ... total realitätsfern. Hier sollte man sich besser an den Fristen der Beurteilungskriterien orientieren.
 

Tharabass

Benutzer
Ich habe das immer noch nicht ganz verstanden. Der Grenzwert betrifft nach meinem Verständnis das Strafverfahren/die Ordnungswidrigkeit.
Das hat doch eigentlich nicht direkt etwas mit der MPU zu tun. Schon gar nicht der aktive Wert, sondern viel eher der passive.

D.h. die FSST kann, wenn sie möchte, dann nach wie vor tätig werden, weil der Grenzwert ja keine Grenze für ein Verlangen nach der MPU darstellt. Oder steht das irgendwo, schriftlich, in einem Zusammenhang ? Oder anders gefragt, wenn man heute mit unter 1ng/ml angehalten wird, dann muss man zwar kein Ordnungsgeld zahlen, aber die FSST kann dennoch zB ein äG fordern, oder ?
 
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