ich vermute das Strafverfahren wird Dir angeboten nach 153a "Einstellung gegen Auflage" zu erledigen.
Damit hast strafrechtlich eine weiße Weste und keine Punkte.
Der Betrag vermutlich für eine karitative Einrichtung. Wieviel haben sie Dir angeboten?
Das Problem ist jetzt folgendes. Hiermit wird von Deiner Schuld logischerweise ausgegangen und theoretisch kommt das dann einem Schuldeingeständnis gleich. D.h. die Fsst wird aufgrund dessen die MPU anordnen, die Frage ist nur wann..
Deine TF war im März. Um die Mpu bestehen zu können, mußt Du mind 6 Monate Verhaltensänderung praktiziert haben.
D.h. Mpu möglich frühestens im September..
Gehst jetzt auf das Angebot ein, ist das Ding nach 2 Wochen rechtskräftig, dann wird sich i.-wann die Fsst melden und üblicherweise 2-3 Monate Frist zur Beibringung setzen. Damit erkennst den zeitlichen Konflikt.
Gehst nun auf das Angebot nicht ein, wird dann später ein Strafbefehl Dir zugestellt, gegen den dann Einspruch einlegen könntest. Damit könntest das Strafverfahren erheblich in die Länge ziehen und hoffen, daß die Fsst das abwartet um eben Deinen FS zu erhalten.
Naja, jetzt gilt es das Für und Wider abzuwägen. Diese weiße Weste und Punkte sind normal leicht zu verschmerzen, weiß aber nicht, wie sich das bei einem Beamten für eine Rolle spielt.