Betäubungsmittelabhängigkeit=Therapie? Vergangene Psychose Thema bei MPU?

Danke für die ausführliche Antwort!

Ok das heißt nächster Schritt: nochmal Akte abfotografieren und schauen was überhaupt noch drin steht. Danach überlegen ob ein Löschungsantrag sinnvoll wäre.

Habe hier eben immer Bedenken ob der Gutachter solche Sachen sehen kann, wie das die Akte eingesehen oder gar eine Löschung beantragt wurde?

Kann er überhaupt sehen das vor Jahren schon Abstinenznachweise erbracht wurden, die aber nie bis zur MPU führten?

Ich denke das die Psychose hier schon in engem Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis steht. Da die Psychose eben zu dieser Körperverletzung führte. Aufgrund dieser wurde schließlich beim Polizeieinsatz eine große Menge BTM sichergestellt.

Richtige Bewältigungsstrategien gegen die Psychose gab es nicht wirklich. Sie war schlicht drogeninduziert. Astronomischer Amphetamin- und Cannabismisbrauch... nach einer Weile ohne ging das von alleine wieder weg.
 
Nein steht so nicht drin. Wie gesagt liegt auch kein Attest oder ähnliches zur Psychose vor und es ist scheinbar kein unmittelbarer Grund gewesen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Lediglich BTM und Körperverletzung sind "Fragestellungen" (Denke das heißt so). Die Psychose wird nur in den weiteren Akten mit aufgeführt...

Wie sollte ich nun vorgehen, erstmal Löschung beantragen und dann Einsicht nehmen?

Oder erst ansehen?
 
ob ein Löschungsantrag sinnvoll wäre.

So eine Antragsmöglichkeit gibt es nicht. Den kannst du zwar stellen, der führt aber zu nichts.

Die Führerscheinakten werden grundsätzlich von Amts wegen bereinigt. Heißt praktisch: Jedesmal wenn die Akten angefordert / benötigt werden, egal von wem (der Führerscheinstelle selbst, dir, berechtigten Dritten) wird zunächst geschaut, welche Daten verjährt sind oder aus anderen Gründen entfernt werden müssen. Das geschieht dann auch und die gelöschten Daten werden nicht weiter berücksichtigt.

Wenn du bei einer Aktenansicht konkret Daten finden solltest die gelöscht sein müssten solltest du die Mitarbeiter der Führerscheinstelle natürlich darauf hinweisen. Für die ist das aber Routine und die machen dabei selten Fehler, auch wenn immer wieder etwas anderes behauptet wird.

Wenn du bei einer Akteneinsicht Daten findest, die deiner Ansicht nach gelöscht sein sollten, solltest du das zunächst von fachlich versierter Hand klären lassen, zum Beispiel einem Anwalt. Tips wie "Wende dich an den Dienststellenleiter" sind in der Regel unsinnig.
 
Ok jetzt bin ich verwirrt...
Alles was du machen musst ist die FSST aufzufordern deine Akte zu bereinigen.
Wurde doch als erste Antwort gepostet...

Ich gehe davon aus das die Akte zumindest nicht "aktualisiert" wird nur weil ich Sie beim Amt einsehe?? Sonst müsste ich denen ja Vorlaufzeit geben???

Würde aber schon gerne den aktuellen Stand wissen, ohne vorher groß rumrechnen zu müssen, was bis zur MPU noch alles raus genommen werden SOLLTE.

Will ja wissen was genau der Gutachter vorgelegt bekommt.
 
Irgendwie verstehe ich leider dein Problem nicht ganz.
Ich hatte dich so verstanden, dass du sowieso mit offenem Visier in die MPU gehen möchtest…?

Bereinigt wird die Akte standardmäßig bei Antrag auf Wiedererteilung :smiley138:
 
Ich gehe davon aus das die Akte zumindest nicht "aktualisiert" wird nur weil ich Sie beim Amt einsehe?? Sonst müsste ich denen ja Vorlaufzeit geben???

Doch, deshalb benötigst du in der Regel für die Akteneinsicht einen Termin. Wenn Führerscheinstellen Akteneinsicht ohne Termin anbieten musst du halt etwas warten bis deine Akten bereinigt sind.
 
Nein steht so nicht drin. Wie gesagt liegt auch kein Attest oder ähnliches zur Psychose vor und es ist scheinbar kein unmittelbarer Grund gewesen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Lediglich BTM und Körperverletzung sind "Fragestellungen" (Denke das heißt so). Die Psychose wird nur in den weiteren Akten mit aufgeführt...
Ich kann mir ehrlicherweise nicht wirklich vorstellen dass diese Psychose von damals vorzeitig aus der Akte entfernt wird da sie ja ein entscheidender Aspekt deiner Vorgeschichte ist. Dass nichts von einer drogeninduzierten Psychose in der Akte steht, ist eher ungünstig, denn diese wäre ja durch den Drogenverzicht ohne Therapie "heilbar" gewesen. So ist halt die Frage, ob durch das MPU-Gutachten (in dem die Psychose ja Bestandteil der Exploration sein wird) dies hier
hat ein Teilnehmer von seiner Psychose berichtet und das er aufgrund dieser eine Therapie (wegen Psychose) einschließlich Psychopharmakaeinnahme nachweisen müsse
noch von der FSSt. von dir verlangt werden kann. Hättest du denn einen Arzt der dir schriftlich bestätigt dass du seit einem längeren Zeitraum symptomfrei bist?
 
Ok, dann bin ich jetzt mal einen Schritt weiter.

Werde Termin machen wegen Einsichtnahme und gleich fragen ob die Akte bis dahin bereinigt wurde.

Prüfen was zum Thema noch zu finden ist, und dann mit der Ärztin bei der nächsten UK besprechen was verlangt wird...
 
Hi, bin der Threadersteller, muss hier leider mit anderem Login weitermachen, da ich gezwungen war mein Handy zu resetten.

Habe nun mit der FSST gesprochen, Akteneinsicht wäre zügig möglich, aktualisieren oder löschen würden die aber nichts. Wenn ich das wollte müsste ich einen separaten Antrag beim Bürgerbüro stellen, wie auch immer das dann wieder geht...

Daher meine Frage: Die Akte muss vor Weitergabe an den TÜV doch ohnehin überprüft und gegebenenfalls bereinigt werden. Mein Therapeut meinte auch ich solle den Antrag auf Wiedererteilug der FE ca. 2 Monate vor der MPU stellen.

Wäre so nicht genug Zeit, die Akte danach nochmal einzusehen, oder geht das dann nicht mehr da sie dann beim TÜV ist?
 
Ich habe das Gefühl, du willst dir die Aktenbereinigung unbedingt schwer machen.

Eventuell sprecht ihr aneinander vorbei. Für die Führerscheinstelle ist es normal, das die Akten bei jeder "Aktivität" bereinigt werden. Das ist bei Führerscheinakten so vorgeschrieben. Dabei kommen Fehler vor, die sind aber selten. Meist liegen die Betroffenen falsch.

Die gehen deshalb wahrscheinlich davon aus, das du Einträge löschen lassen willst, die noch gar nicht gelöscht werden müssen oder gar dürfen. Dafür musst du einen Antrag stellen, der dann wahrscheinlich abgelehnt wird.

Hast du denn ein konkretes Beispiel, welcher Eintrag noch unzulässigerweise in deiner Führerscheinakte steht?

Wäre so nicht genug Zeit, die Akte danach nochmal einzusehen, oder geht das dann nicht mehr da sie dann beim TÜV ist?

Nachdem du der Führerscheinstelle dein MPU-Institut mitgeteilt hast, hast du keinen Einfluß mehr, wann der Teil mit den relevanten Daten aus der Akte an das MPU-Institut verschickt wird. Bis das geschieht kannst du Akteneinsicht nehmen.
 
Ok danke. Will natürlich nichts löschen lassen. Mir geht es nur darum genau zu wissen was noch drin steht um mich gut vorbereiten zu können.

Habe keinen Verdacht das was falsches drin steht, möchte nur den Stand den der Gutachter bekommt.

Ist eben so das meine Geschichte teils lange her ist, die letzte Eintragung wurde somit vermutlich 2017 gemacht, sicher bin ich mir aber auch hier nicht da auch danach noch etwas vorgefallen ist, von dem ich aber denke das es nicht aufgenommen wurde...

Da es angeblich für unterschiedliche Vorfälle auch unterschiedliche Fristen gibt, bin ich also ziemlich planlos.

Das bei jeder Übersendung eine Aktualisierung stattfindet war mir so nicht klar. Sollte dies seit 2017 nicht mehr geschehen sein bin ich allerdings so schlau wie vorher was eventuelle Verjährungsfristen angeht...

Naja habe morgen Einsichtnahme, werde dann fragen wann zuletzt aktualisiert wurde.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe gibt es ohnehin keine Möglichkeit eine "Aktualisierung" zu beantragen, sondern nur eine "Löschung" wenn man der Meinung wäre ein bestimmter Vorgang müsse wegen bspw. Amtsfehler rausgenommen werden?

Somit bliebe um sicherzugehen ob etwas seit der letzten Weitergabe entfernt wurde nur sich mit den entsprechenden Fristen zu befassen, am besten mit Anwalt?

Danke vorab.
 
Ok danke fürs zusammen legen. Ja habe schonmal Einsicht genommen ist aber über 6 Jahre her und die Fotos sind nicht die Besten... Möchte auch sehen was noch dazukam... Deshalb hab ich jetzt für morgen nochmal nen Termin.

Um aber nochmal zum ursprünglichen Thema zurück zu kommen:
Hallo @Schnitzler,

steht in der FS-Akte, dass es sich um eine drogeninduzierte Psychose gehandelt hat?
Habe nochmal nachgesehen, das Wort drogeninduziert fällt nicht! Allerdings wird darauf hingedeutet, der genaue Wortlaut ist:

"Aufgrund eines andauernden Amphetaminkonsums war es bei dem Angeklagten seit Frühjahr 2010 zu einer Psychose gekommen, die dazu führte dass seine Steuerungsfähigkeit hinsichtlich der Begehung von Straftaten zur Tatzeit erheblich vermindert war."

Zudem ist zu erwähnen das aufgrund der Taten ein Bluttest durchgeführt wurde, bei dem neben einem stark erhöhten Cannabiswert, ein Amphetaminspiegel von 230ng/ml festgestellt wurde. Was denke ich einen relativ hohen Wert darstellt.

Sehr viel mehr wird tatsächlich zur Psychose nicht aufgeführt, es gibt noch einen kurzen Absatz zum Thema, in dem allerdings nur steht:
Nach 2 Tage aus Psychatrie entlassen mit Auflage Medikamente einzunehmen, Zeugen denken es handelt sich um Psychose, Beschuldigter räumt ein in ärztlicher Behandlung zu sein, Genaueres zur Krankheit kann nicht festgestellt werden, alles deute aber daraufhin das sich der Beschuldigte zur Tatzeit in psychischer Ausnahmesituation befand... Das wars mehr oder weniger.

Der Therapeut der mit mir die MPU Vorbereitung macht hält es übrigends für keine gute Idee die Ärztin zu befragen was verlangt wird, zum einen würde die UK-Ärztin eh nicht das Gutachten erstellen zum anderen würde man so nur unnötig die Aufmerksamkeit darauf lenken.

Was ich eben gerne erfahren würde ist, ob aufgrund der FRAGESTELLUNGEN nicht eindeutig feststellbar ist ob so etwas wie eine Therapie bezüglich Psychose oder eine unabhängige ärztliche Bescheinigung von mir verlangt werden kann?

Es muss doch möglich sein sowas vom Amt oder oder TÜV zu erfahren. Kann doch irgendwie nicht angehen das man in so einem Fall erst bei der MPU erfährt das man nicht bestanden hat nur weil man sich vor 14 Jahren von keinem Arzt schriftlich beschinigen ließ das die Psychose abgeklungen ist?!

Danke vorab.
 
Es muss doch möglich sein sowas vom Amt oder oder TÜV zu erfahren.

Nein.

Die wissen das schlicht nicht. Das entscheidet der Gutachter nachdem ihm alle Informationen vorliegen. Also die Akten und deine Informationen.

Die MPU ist keine Prüfung, für die man Antworten auswendig lernen kann und genau weiß, welche Voraussetzungen erwartet werden.
 
Der Therapeut der mit mir die MPU Vorbereitung macht hält es übrigends für keine gute Idee die Ärztin zu befragen was verlangt wird
Ich verlinke dazu mal die Vorgeschichte aus dem Drogenbereich damit das Ganze übersichtlicher wird: Betäubungsmittelabhängigkeit=Therapie?
Link gelöscht, da nun alle Threads zusammengeführt wurden.
Was ich eben gerne erfahren würde ist, ob aufgrund der FRAGESTELLUNGEN nicht eindeutig feststellbar ist ob so etwas wie eine Therapie bezüglich Psychose oder eine unabhängige ärztliche Bescheinigung von mir verlangt werden kann?
Davon würde ich nicht ausgehen...
Ja habe schonmal Einsicht genommen ist aber über 6 Jahre her und die Fotos sind nicht die Besten... Möchte auch sehen was noch dazukam... Deshalb hab ich jetzt für morgen nochmal nen Termin.
Ähm, die FS-Akte und das FAER sind zwei verschiedene Dinge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Davon würde ich nicht ausgehen...
Nun ja dieser Mitpatient in der Therapie scheint das vorher schon recht genau zu wissen. Allerdings kann ich für die Richtigkeit seiner Aussage natürlich nicht garantieren. Die genaue Vorgeschichte ist mir natürlich ebenfalls nicht bekannt.
Ähm, die FS-Akte und das FAER sind zwei verschiedene Dinge.
Heißt dieses Register auch ansehen? Per Post? Das sind dann mit BZR aber alle Akten die verwertbar sind?
 
Also war heute beim Amt, laut Aussage der "netten" Dame ist dort keine Akte mehr vorhanden. Da ich den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis wohl 2015 zurück gezogen habe, sei diese im Datenmüll gelandet. Keine Ahnung wie hier die Fristen sind...

Nun hat Sie mir einen regulären Führerscheinantrag mitgegeben, wenn dieser eingegangen sei, würde man die entsprechenden Daten bei Polizei und Staatsanwaltschaft neu beantragen. So würde dann, denke ich, eine neue aktuelle Akte erstellt und ans Amt weitergeleitet?

Allerdings bin ich nicht sicher ob das zeittechnisch tatsächlich klug ist, da das Abstinenzkontrollprogramm erst im Spätsommer nächsten Jahres endet, und mein Therapeut meinte ich solle den Antrag ca. 2 Monate vor Ende des AKP stellen?
 
Hallo Zapperchen,
Allerdings bin ich nicht sicher ob das zeittechnisch tatsächlich klug ist, da das Abstinenzkontrollprogramm erst im Spätsommer nächsten Jahres endet, und mein Therapeut meinte ich solle den Antrag ca. 2 Monate vor Ende des AKP stellen?
ja, für einen Neuantrag ist es jetzt noch deutlich zu früh.
Besorge dir doch bitte erstmal den Auszug aus dem FAER, dann sind wir vermutlich schon klüger...
 

So habe mir jetzt mal alles vom KBA geholt, hoffe natürlich ich verstehe das richtig.

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Fahrzeuge, Berufsfahrer (BQR, Fahreignungsregigister (FAER), zentralesFahrelaubnisregister (ZFER)

Bei Fahrzeuge kann ich gar nichts sehen, die drei anderen Register sind alle ohne Eintragungen, wie gesagt war ich nie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis...
 
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