Hey Nancy, danke für deine Antwort.
jetzt sind´s noch 6 Tage bis zur MPU und die Anspannung steigt jetzt schon ins unermessliche
Das was du sagst, dass man bei 12 Monaten AB sich relativ viel erlauben kann, habe ich jetzt schon öfters gehört / gelesen. Ist es echt so, dass man schon ordentlich in die Pfanne hauen muss um da noch zu einem Negativ zu gelangen?+
Ich kenne sogar 2 Leute persönlich, die es erst beim 2. Anlauf geschafft haben mit 12 Monaten AB. Allerdings muss man dazusagen, dass beide aus mir unerklärlichen Gründen während des Gesprächs gesagt haben, dass wenn sie wieder trinken nach der MPU, nur 2 - 3 Bier trinken wollen
Ich habe auch die offiziellen Begutachtungsrichtlinen bei mir Zuhause liegen und wenn man da so liest hat man auch das Gefühl, dass man da schon schwer versemmeln muss..
als Beispiel:
Wenn ich die Punkte so lese, (gerade den letzten Punkt...) klingt für mich wie: "er hat noch nichts geändert aber er weiß das er was ändern muss und ist dazu bestimmt auch in der Lage"
Und doch hört man von so vielen Leuten die es das erste mal nicht schaffen.. das macht mir echt zu schaffen.
LG Ratsucher
jetzt sind´s noch 6 Tage bis zur MPU und die Anspannung steigt jetzt schon ins unermessliche
Das was du sagst, dass man bei 12 Monaten AB sich relativ viel erlauben kann, habe ich jetzt schon öfters gehört / gelesen. Ist es echt so, dass man schon ordentlich in die Pfanne hauen muss um da noch zu einem Negativ zu gelangen?+
Ich kenne sogar 2 Leute persönlich, die es erst beim 2. Anlauf geschafft haben mit 12 Monaten AB. Allerdings muss man dazusagen, dass beide aus mir unerklärlichen Gründen während des Gesprächs gesagt haben, dass wenn sie wieder trinken nach der MPU, nur 2 - 3 Bier trinken wollen
Ich habe auch die offiziellen Begutachtungsrichtlinen bei mir Zuhause liegen und wenn man da so liest hat man auch das Gefühl, dass man da schon schwer versemmeln muss..
als Beispiel:
Die Wiederherstellung der Fahreignung durch einen dieser evaluierten Rehabilitationskurse ist angezeigt, wenn die Gutachter eine stabile Kontrolle über das Alkoholtrinkverhalten für so weitgehend erreichbar halten, dass dann die genannten Voraussetzungen erfüllt werden können. Sie kommt, soweit die intellektuellen und kommunikativen Voraussetzungen gegeben sind, in Betracht,
- wenn eine erforderliche Verhaltensänderung bereits vollzogen wurde, aber noch der Systematisierung und Stabilisierung bedarf oder
- wenn eine erforderliche Verhaltensänderung erst eingeleitet wurde bzw. nur fragmentarisch zustande gekommen ist, aber noch unterstützend begleitet, systematisiert und stabilisiert werden muss oder auch,
- wenn eine erforderliche Verhaltensänderung noch nicht wirksam in Angriff genommen worden ist, aber aufgrund der Befundlage, insbesondere aufgrund der gezeigten Einsicht in die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung sowie der Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstkritik und Selbstkontrolle, erreichbar erscheint.
Wenn ich die Punkte so lese, (gerade den letzten Punkt...) klingt für mich wie: "er hat noch nichts geändert aber er weiß das er was ändern muss und ist dazu bestimmt auch in der Lage"
Und doch hört man von so vielen Leuten die es das erste mal nicht schaffen.. das macht mir echt zu schaffen.
LG Ratsucher