Bevorstehende MPU

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Da Ratsucher hier noch ziemlich aktiv ist, wird er uns das sicher noch mitteilen...:smiley138:
 

sammski

Stamm-User
Ja danke für die Antwort Nancy :) Wir kennen uns ja schon aus einem anderen Forum, deswegen wäre ich sehr daran interessiert wie es ausgegangen ist :smiley138:

PS: Warum zum Henker gib es "Datenbankfehler" in anderen Foren?!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Das passiert wenn Datenbanken nicht mehr gepflegt werden und der admin des anderen Forums hat sich wohl nicht mehr gekümmert...
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Ratsucher

Benutzer
Ob er "bestanden" hat?!?! :rolleyes:

Hey, bin momentan noch auf Geschäftsreise. Also will ich keine falschen Infos geben. Aber die Frau aus dem MPI hat mich angerufen und gesagt das die Leberwerte top sind und das sie mit der gutachterin telefoniert hat und mir sagen könnte das ich bestanden habe.

Aber genaueres gibt es wenn ich das Gutachten in den Händen halte. Lasse euch das natürlich wissen :)
 

Ratsucher

Benutzer
Hey.

Habe bestanden!

Allerdings mit Abstinenz Pflicht.

Beruhend auf der Aussage das ich schonmal von meiner ex nach einem Streit gesagt bekommen habe, dass ich zuviel getrunken hatte..

Daraus wurde dann: auch nach den hinweisen auf kritischen alkoholkonsum hat Herr... keine Veränderungen vollzogen..

Und man sieht ja in der mitschrift sogar das ich gesagt habe es hat sonst keiner was gesagt.

War ja kein thema für mich. Aber schon komisch das es an der Aussage ausgemacht wurde. Sonst würden nur die promille Zahl genannant und das ich gesagt habe, dass ich mit dem Alkohol meine Gefühle geändert habe.

Naja is rum und ich kann samstag nach dem erste hilfe kurs wieder die fahrerlaubnis holen
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Na dann möchte ich dir doch mal meinen herzlichen Glückwunsch sagen!!!
:smiley648::gruppe0003::smiley648:

Es wäre natürlich wahnsinnig interessant für uns, wenn wir dein Gutachten einmal lesen könnten...
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Ach und noch was: wäre schön wenn du uns als Helfer noch eine Weile erhalten bleibst...:smiley138:
 

Ratsucher

Benutzer
Hey Nancy, Danke erstmal für die Glückwünsche!

Klar bleibe ich euch als Helfer erhalten. Weiß ja selbst wie schwer sowas am Anfang sein kann und die Erfahrungen kann man gut nutzen um Anderen zu helfen!

Das Gutachten werde ich bestimmt noch einstellen irgendwie. Aber ich hätte nicht gedacht, dass es so unfassbar umfangreich ist. Also gebt mir da bitte noch etwas Zeit. Und noch dazu muss ich jetzt erstmal zusehen, dass ich den Rest noch mit der Führerscheinstelle geregelt bekommen.

Denn was ich nicht wusste, dass ich noch einen Erste Hilfe Kurs brauche. Mir wurde beim Ersten mal gesagt, dass ich den ja schon gemacht habe und dieser ja ein Leben lang gültig ist. Nun wurde mir gesagt, dass ich bevor ich den Kurs habe keinen Führerschein erhalte.

Ist halt sehr ärgerlich, da ich ja jetzt eigentlich fahren könnte, aber noch den Kurs brauche. Und hier in der Gegend sind die Kurse nur alle 2 Wochen...

Naja die Zeit halte ich auch noch aus :)

LG
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Das freut mich sehr das du uns hier weiter unterstützen wirst :smiley711:

Wegen dem Kurs kannst du bitte hier mal lesen:


Aber danke für die Erinnerung, denn ich wollte dazu schon längst etwas in unseren Infos einstellen...:pc0003:
 

Ratsucher

Benutzer
Hey, habe die Bilder bearbeitet und schon 2 mal komprimiert.

Bekomme sie aber nicht auf weniger als 1.5mb pro Bild. Noch jemand eine Idee?

LG
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Ratsucher,

laut unserem techn. admin liegt die maximale Dateigröße der Anhangsdatei bei 5 MB, die maximale Bildgröße liegt aktuell bei 2400*2000px.

Evtl. kannst du das Ga bei einem Bilderhoster hochladen und dann hier verlinken...:smiley2204:
 
Zuletzt bearbeitet:

sammski

Stamm-User
Hallo Ratsucher :)

Auch von mir herzlichen Glückwunsch :)
Sowas hört man doch immer gerne :)

Würde auch gerne hier im Forum helfen wo es geht und wenigstens etwas zurückgeben was ich von Euch auch erhalten habe.
Meine Erfahrungen beruhen aber leider nur auf KT :)

Viele Grüße aus Sachsen
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo sammski,
Würde auch gerne hier im Forum helfen wo es geht und wenigstens etwas zurückgeben was ich von Euch auch erhalten habe.
Meine Erfahrungen beruhen aber leider nur auf KT :)
das ist doch vollkommen okay. Du kannst doch trotzdem sehr viel beitragen :)
Wir freuen uns immer über die Mithilfe unserer User, denn davon gibt es leider viel zu wenige, meist ist nach bestandener MPU i-wann Schluss..
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Hallo Jeka,
sammsky war ja so lieb und hat dir bereits deine Frage auf deiner Pinnwand beantwortet.

Hier nochmal zur Erklärung:
Bei einer "Abstinenzpflicht" stuft der Gutachter in die Hypothese A1 bzw. A2 ein, d.h., dass es sich zumindest um Missbrauch gehandelt hat und die Alk.problematik bereits fortgeschritten ist. Er muss daher Alk.verzicht fordern (AN für ein Jahr).
 

Ratsucher

Benutzer
Hey, jetzt hat es hier glaube ich funktioniert.



Wie gesagt, ist das was mich wundert die Tatsache, dass anhand der 2 Aussagen auf Alkoholmissbrauch geschlossen wird.

Liegt es echt daran, dass ich gesagt habe: ich habe den Alkohol benutzt um meine Gefühle zu verändern? Tut das denn nicht jeder im Endeffekt? Das ist ja schließlich eine der Hauptwirkungen von Alkohol.

LG
 

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sammski

Stamm-User
Hallo!

"benutzt" und "Gefühle", gehe da auch mit. In Zusammenhang mit den beiden Worten wird der GA das wohl so werten.
Na eigentlich schon, die meisten Leute trinken bestimmt nicht aus Spaß, weil es "so gut schmeckt" :)

Viele Grüße
sammski
 

gary

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Wie gesagt, ist das was mich wundert die Tatsache, dass anhand der 2 Aussagen auf Alkoholmissbrauch geschlossen wird.
Ich habe dein Gutachten nicht gelesen, man muss aber unterscheiden zwischen Alkoholmissbrauch in verkehrspsychologischem oder medizinischem Sinne. Für Verkehrspsychologen ist das fehlende Trennvermögen Alkoholmissbrauch.

In medizinischem Sinne gibt es den schädlichen Gebrauch (Diagnose F 10.1), was wir umgangssprachlich mit Alkoholmissbrauch meinen.
Liegt es echt daran, dass ich gesagt habe: ich habe den Alkohol benutzt um meine Gefühle zu verändern? Tut das denn nicht jeder im Endeffekt? Das ist ja schließlich eine der Hauptwirkungen von Alkohol.
Ja, das tun alle Menschen, die Alkohol konsumieren. Die Frage ist nur, in welchem Ausmaß und ob eine bewusste Intention dahinter steckt.

Ein „Genießer“, der alle 2 Wochen 2 Gläser seines Lieblingsrotwein trinkt, wird das nicht tun, um seine Gefühle bewusst zu verändern, und dennoch tritt dieser Effekt ein.
 

Ratsucher

Benutzer
Ein „Genießer“, der alle 2 Wochen 2 Gläser seines Lieblingsrotwein trinkt, wird das nicht tun, um seine Gefühle bewusst zu verändern, und dennoch tritt dieser Effekt ein.

Hey gary.

Ich bin da voll bei dir. Ja klar, der Genießer wird sich der Wirkung wahrscheinlich überhaupt nicht richtig gewahr. Er empfindet es vielleicht als Wärme von innen oder was weiß ich.
Allerdings wirst du auch den Genusstrinker, der nie mehr als 2 Gläser trinkt, niemals bei der MPU finden. Denn die ist ja bekanntlich bei 1.6 Promille, bzw. bei wiederholter Auffälligkeit > 0,3/0,5. Leute die so viel oder wiederholt trinken, tun das nicht weil ein Bier oder Wein so lecker ist, sie tun es wegen der Wirkung. Denn sonst könnten sie ja Alkoholfrei trinken.

Es soll auch nicht zu einer Grundsatzdiskussion führen. Ich habe die MPU bestanden und bin ja irgendwie davon ausgegangen. Sonst hätte ich ja nicht direkt mit 12 Monaten AB angefangen.

Mich hatte das nur echt stutzig gemacht, da es ja auch Leute gibt mit 2 Promille und mehr, die die MPU mit KT bestehen. Und da Frag ich mich dann, wie kann bei denen davon ausgegangen werden, dass sie den Alkohol als Genuss getrunken haben?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:

Ratsucher

Benutzer
Und die Aussage:
man muss aber unterscheiden zwischen Alkoholmissbrauch in verkehrspsychologischem oder medizinischem Sinne. Für Verkehrspsychologen ist das fehlende Trennvermögen Alkoholmissbrauch.

In medizinischem Sinne gibt es den schädlichen Gebrauch (Diagnose F 10.1), was wir umgangssprachlich mit Alkoholmissbrauch meinen.

kann ich so nicht ganz nachvollziehen.

Wenn ich hier von Missbrauch rede, so rede ich natürlich von der verkehrspsychologischen Seite. Denn diese sollte ja hier am ehesten Relevanz finden.
Gehe ich nach dem medizinischem Fachbegriff "schädlicher Gebrauch" so müssten ja alkoholbedingte psychische oder physische Probleme durch den Alkohol eingetreten sein.

Der schädliche Gebrauch (ICD-10 F 10.1): Die Diagnose „schädlicher Gebrauch“ (Abusus) setzt voraus, dass noch keine Abhängigkeit vorliegt, eine Schädigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit aber bereits eingetreten ist.
Quelle: Springer Verlag

Und ein Trennvermögen hat tatsächlich bei 99% der MPU Teilnehmer nicht stattgefunden, denn sonst wären sie nicht bei der MPU. ;)

LG
 

Ratsucher

Benutzer
  • Hypothese A2
    • Der Klient ist nicht dauerhaft in der Lage, mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Er verzichtet deshalb konsequent, zeitlich unbefristet und stabil auf den Konsum von Alkohol.
  • Hypothese A3
    • Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden oder ausgeprägtem Entlastungstrinken äußerte. Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Alkoholtrinkverhalten ausreichend verändert, sodass von einem dauerhaft kontrollierten Alkoholkonsum ausgegangen werden kann.

Ich rechne ja bei der MPU damit, dass nach den Hypothesen vorgegangen wurde.
Schaue ich jetzt bei A3, so gilt doch auch in dieser Hypothese, dass ein Entlastungstrinken stattgefunden hat. Also genau, was ich gesagt habe, dass ich den Alkohol benutzt habe um meine Gefühle (Belastung) zu verändern (Entlastung).
Gesteigerte Alkoholgewöhnung (Check)
unkontrollierte Trinkepisoden (Check)

Deswegen ist es mir noch ein bisschen ein Rätsel woher die aussage kommt, dass ich nicht dazu in der Lage bin kontrolliert zu trinken.

Vielleicht findet ja noch jemand die Antwort darauf ;)

LG
 
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