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Brauche einen Rat 1,47 Promille mit Unfall

Deswegen bin ich ja verwundert das die Richterin sagt das ich Evtl Auflagen erfüllen muss um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen.
 
Also das spricht jetzt für mich eine eindeutige Sprache. Du hattest ja noch mehrere Ausfallerscheinungen, als ich sie hatte. Wenn das noch eine MPU mit sich zieht, falle ich wirklich vom Glauben ab.
Ja deswegen... glaub den Weg den ich jetzt eingeschlagen habe ist richtig soweit. Und in 3 Monaten weiß ich mehr bis dahin mach ich noch meinen Nachweis der Haaranalyse.... jetzt steht Jobsuche und umziehen auf den Plan zeitnah.
 
Eine Frage hab ich noch kann Ich mich aufgrund meines Deliktes im Öffentlichen Dienst noch Bewerben, (Polizei,Zoll) oder mact es keinen Sinn da Ich nun vorbestraft bin ?
 
Die charakterliche Eignung muss vorliegen.
Hierzu gibt es einige Berichte online, dass insbesondere Polizeibeamte diese charaktlerliche Eignung nicht (mehr) haben, sobald sie wegen einer Trunkenheit im Verkehr auffällig geworden sind.

Eine andere Verbeamtung ist aber (laut Googlerecherche) durchaus noch möglich.
Wichtig generell hierbei ist, dass das Führungszeugnis immer eintragsfrei ist. Sobald hier Eintragungen vorhanden sind, ist auch eine andersweitige Verbamtung schwierig.

Bin kein Anwalt aber das Thema ist ebenfalls aktuell für mich.

Vielleicht hat ja jemand auch selbst damit Erfahrungen hier im Forum gemacht.
 
Das ist richtig aber Laut einiger anderer AGs wie der Bundespolizei kann man sich noch bewerben auch wenn man nicht vorbestraft ist ergo ich hab eine Strafe von 30 Ts aber gelte erst ab 91 TS als vorbestraft dementsprechend kann ich mich bewerben aber müsste natürlich offen mit meinem Fehler umgehen.
So meine Einschätzung.
 
ich hatte 45 TS (1.66 pro) und habe mich danach im ÖD beworben und wurde genommen.
KRITIS, erst einfaches Führungszeugnis und dann bei der Versetzung noch das erweiterte Belegart 0
Alle innerhalb von 2 Jahren nach Delikt und FS habe ich innerhalb der Dienstzeit wieder bekommen.

Ich würde bei der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch äußerst zurückhaltend mit Informationen sein.
Wenn der FS nicht explizit erforderlich ist für die Tätigkeit, dann würde ich darüber auch nicht sprechen.

Meine erste Tätigkeit bei der Stadt erforderte keinen FS, dann nach Neuerteilung habe ich mich intern weiter beworben auf eine Stelle mit FS.
 
Du machst leider viel Wind um nichts. Soweit ich es bislang verstanden habe bist du wegen einer Fahrt mit 1,47 Promille verurteilt worden.

Dann gelten die auch für die Führerscheinstelle und die rechnen nichts mehr zurück.
Ja richtig. Das stand im Strafbefehl.
Das heißt die Führerscheinstelle rechnet nicht einfach auf das trinkende zurück und kann mir eine MPU aufdrücken?
 
Das heißt die Führerscheinstelle rechnet nicht einfach auf das trinkende zurück und kann mir eine MPU aufdrücken?
das nicht, aber ab Fahrten mit 1.1 pm steht es im Ermessen der FsSt. Da kommts dann auch noch darauf an, wie sicher Du unterwegs warst.
Die FsSt macht sich weniger Sorgen, dass Du mit 1.66pm noch gefahren bist, sondern mehr darüber, dass du es noch konntest.
 
die MPU kann (je nach Bundesland, Sachbearbeitung, Gemütslage, Aktenstand, usw.) auch unterhalb von 1.6 eine MPU zur Neuerteilung anordnen. Das siehst du halt erst dann wenn dein Antragbearbeitet wurde.

Es gibt Sachbearbeitung die entscheidet auf MPU weil du zu wenig Ausfallerscheinungen hattest, oder zuviel.
 
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