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ja kann das ein Admin eben löschen...Dein Name ist noch lesbar. Wenn du das nicht löschen oder korrigieren kannst muss ein Admin sich darum kümmern.
Welchen Beitrag (NR) ?Hey kann einer den Beitrag löschen, das würde mir sehr entgegenkommen ????
ja, sorry - tatsächlich war mein Beitrag eher auf "fachsimpel-Ebene" und hatte mit Dir jetzt direkt nichts zu tun - falscher Platz für diese Diskussion, OffTopic.Ich setzte mich schon konsequent mit dem Thema MPU auseinander und versuche hier meinen Weg zu finden.
Ich hatte aus meinem Bogen der Polizei die Aufnahme der Polizei gepostet ging um die Ausfallerscheinungen... der Beitrag war mit Namen versehen ist aber schon entfernt worden. Danke nochmalWelchen Beitrag (NR) ?
Ja deswegen... glaub den Weg den ich jetzt eingeschlagen habe ist richtig soweit. Und in 3 Monaten weiß ich mehr bis dahin mach ich noch meinen Nachweis der Haaranalyse.... jetzt steht Jobsuche und umziehen auf den Plan zeitnah.Also das spricht jetzt für mich eine eindeutige Sprache. Du hattest ja noch mehrere Ausfallerscheinungen, als ich sie hatte. Wenn das noch eine MPU mit sich zieht, falle ich wirklich vom Glauben ab.
Die Richterin hat bei mir in der Verhandlung erwähnt das Auflagen der FSST kommen können... abseits der MPU deswegen hatte ich gefragt.Habt ihr ne Idee was für Auflagen cih von der FSST bekommen könnte ?
Ja richtig. Das stand im Strafbefehl.Du machst leider viel Wind um nichts. Soweit ich es bislang verstanden habe bist du wegen einer Fahrt mit 1,47 Promille verurteilt worden.
Dann gelten die auch für die Führerscheinstelle und die rechnen nichts mehr zurück.
das nicht, aber ab Fahrten mit 1.1 pm steht es im Ermessen der FsSt. Da kommts dann auch noch darauf an, wie sicher Du unterwegs warst.Das heißt die Führerscheinstelle rechnet nicht einfach auf das trinkende zurück und kann mir eine MPU aufdrücken?