Demnächst dritte MPU (Zweite wegen des gleichen Verfahrens)

Die Angabe im Gutachten steht überhaupt nicht im Widerspruch zu der Angabe der Gutachterin. Es gibt keine starren Folgen aus der Einordnung in A1, A2 oder A3. Die Bewertung ist immer individuell. Auch bei einer Einstufung in A2 können deshalb durchaus therapeutische Maßnahmen empfohlen werden. Die Angabe wird deshalb wohl nicht geändert werden.

ok danke für die Information.
 
Also, in jedem Fall ist das GA höchst schlampig oder zumindest mit fehlender Sorgfalt erstellt.
Wenig professionell.

Ich habe noch „Oktober 2022“ statt ˋ23 gefunden.

Ich sehe das genauso wie du, lieber @DanielPabo93, dass du ein Recht auf ein professionell erstelltes GA hast.
Ich sehe es auch als Schritt für dich in deiner Entwicklung, Selbstwertgefühl zeigen, für dich einstehen, aktiv die „Ungerechtigkeit“ gegen deine wertvolle Person anmerken usw.
 
A2 können deshalb durchaus therapeutische Maßnahmen empfohlen werden. Zum Beispiel wenn die Gutachterin dich zwar in A2 einordnet, aber in der Nähe zu A1.
sie schreibt hier aber schon recht eineindeutig von 12 Monaten nach einer Therapie. Das ist klare Forderung innerhalb einer A1. Diese Empfehlung würde eine anderer Gutachter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im strengen Zusammenhang lesen. Nachdem die Einordnung in eine A1 grundsätzlich eher wahrscheinlich ist, kann ein solches Gutachten nicht dazu beitragen, einen nur 12-monatigen Nachweiszeitraum irgendwie zu legitimieren. Und das war ja die Ausgangsfrage.. "reichen dann 12 Monate".

Die Reklamation könnte - auch wenn ich das (immer noch) für inhaltlich falsch sehe - zu einer Umformulierung führen, bei der dann die Gutachterin ihre Empfehlung hinsichtlich der Kriterien A2 deutlicher formuliert, wenn sie zu ihrer (mündlichen) Einschätzung steht. Dann stünde (nur meiner Erfahrung nach) da irgendwas von Nachweise auf mindestens 12 Monate ausdehnen oder so..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab jetzt hier nochmals was gefunden auch wenn das eher weniger schlimm und wichtig ist.


Im Gutachten (hab ich hochgeladen) steht am 24.06.2025 Unanfechtbarer Entzug der Fahrerlaubnis


In meiner Chronologie vorher was ich auch hier hochgeladen habe und aus der Führerscheinakte fotografiert wurde und natürlich weiß ich genau wann ich meinen Führerschein abgeben musste steht 14.02.2024 !!


Im Monat Juni 2025 ist garnichts passiert, das spricht für mich wieder danach, dass da Daten von Herrn Wissing und mir irgendwie vertauscht wurden, oder 2 Gutachten zu einem zusammengeschustert keine Ahnung.


Ich bereite gerade ein Schreiben vor aber bin mir noch unsicher bei der Formulierung, dieses A1 macht mich jetzt ganz nervös ehrlich gesagt, ich werde auf die gklasklaren Fehler hinweisen und das ich das negative Ergebnis an sich natürlich nicht anzweifel aber hab auch Bedenken, dass es danach erst Recht in klarer A1 formuliert wird, wenn ich es falsch formuliere.


Nochmal hier beides im Vergleich.
 

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aber hab auch Bedenken, dass es danach erst Recht in klarer A1 formuliert wird, wenn ich es falsch formuliere.
die Chance ist sehr hoch, dass dich ein anderer Gutachter eh in die A1 einordnet. Wenn sich Dein Gutachten eher Richtung A1 entwickelt, verlierst Du nichts. Falls es klarer auf eine A2 verweist (eben mit den 12 Monaten Nachweisen - ohne weitere Zusatzbedingungen), könntest Du es wenigstens als Legitimation für eine (in meinen Augen immer noch falschen) Entscheidung´für 12 Monate Nachweiszeit hernehmen. Das würde Dein neuer Gutachter aber dann auch schwarz auf weiss sehen wollen.
 
@DanielPabo93 - 6 Monate Abstinenz per Urin hast du ja schon diese kannst du allerdings für deine geforderten 12 Monate Abstinenz A2 nicht nutzen dh du musst egal wie noch mal 12 Monate nachweisen. Ich würde lückenlos zu den 6 Monaten Urin - 12 Monate Haare machen, dann hast du auf alle Fälle selbst für A1 (Selbstheiler) die 15 Monate und bist von dem schon mal safe.
 
Also: mein Freund ist mit 12 Monate Abstinenznachweis durchgefallen. Er hatte keine stationäre oder ambulante Reha gemacht, sondern nur Gespräche bei der Suchtberatung der Diakonie über 10 Monate. Der Gutachter wollte nach der MPU noch keine Tendenz nennen aber, nach Würdigung seines ganzen Falls war das Gutachten negativ und es wurden die fehlenden 15 Monate als Hauptgrund angegeben. MPU-Stelle war die PIMA und die sind eigentlich ziemlich human im Gegensatz zum TÜV Nord. Von daher sage ich auch mal, dass es reine Geldvernichtung ist unter diesen Voraussetzungen beim Gutachter anzutreten.
Aufgrund der nur viermonatigen AB-Nachweise erhöhe ich die Quote mal auf 99,999 %.

Auch wenn Deine Antworten in 12 Monaten nicht anders wären fehlt Dir einfach die „Eintrittskarte“ für eine positive MPU, nämlich 12 bzw. 15 Monate AB-Nachweise
 
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