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Demnächst dritte MPU (Zweite wegen des gleichen Verfahrens)

Die Angabe im Gutachten steht überhaupt nicht im Widerspruch zu der Angabe der Gutachterin. Es gibt keine starren Folgen aus der Einordnung in A1, A2 oder A3. Die Bewertung ist immer individuell. Auch bei einer Einstufung in A2 können deshalb durchaus therapeutische Maßnahmen empfohlen werden. Die Angabe wird deshalb wohl nicht geändert werden.

ok danke für die Information.
 
Also, in jedem Fall ist das GA höchst schlampig oder zumindest mit fehlender Sorgfalt erstellt.
Wenig professionell.

Ich habe noch „Oktober 2022“ statt ˋ23 gefunden.

Ich sehe das genauso wie du, lieber @DanielPabo93, dass du ein Recht auf ein professionell erstelltes GA hast.
Ich sehe es auch als Schritt für dich in deiner Entwicklung, Selbstwertgefühl zeigen, für dich einstehen, aktiv die „Ungerechtigkeit“ gegen deine wertvolle Person anmerken usw.
 
A2 können deshalb durchaus therapeutische Maßnahmen empfohlen werden. Zum Beispiel wenn die Gutachterin dich zwar in A2 einordnet, aber in der Nähe zu A1.
sie schreibt hier aber schon recht eineindeutig von 12 Monaten nach einer Therapie. Das ist klare Forderung innerhalb einer A1. Diese Empfehlung würde eine anderer Gutachter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im strengen Zusammenhang lesen. Nachdem die Einordnung in eine A1 grundsätzlich eher wahrscheinlich ist, kann ein solches Gutachten nicht dazu beitragen, einen nur 12-monatigen Nachweiszeitraum irgendwie zu legitimieren. Und das war ja die Ausgangsfrage.. "reichen dann 12 Monate".

Die Reklamation könnte - auch wenn ich das (immer noch) für inhaltlich falsch sehe - zu einer Umformulierung führen, bei der dann die Gutachterin ihre Empfehlung hinsichtlich der Kriterien A2 deutlicher formuliert, wenn sie zu ihrer (mündlichen) Einschätzung steht. Dann stünde (nur meiner Erfahrung nach) da irgendwas von Nachweise auf mindestens 12 Monate ausdehnen oder so..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab jetzt hier nochmals was gefunden auch wenn das eher weniger schlimm und wichtig ist.


Im Gutachten (hab ich hochgeladen) steht am 24.06.2025 Unanfechtbarer Entzug der Fahrerlaubnis


In meiner Chronologie vorher was ich auch hier hochgeladen habe und aus der Führerscheinakte fotografiert wurde und natürlich weiß ich genau wann ich meinen Führerschein abgeben musste steht 14.02.2024 !!


Im Monat Juni 2025 ist garnichts passiert, das spricht für mich wieder danach, dass da Daten von Herrn Wissing und mir irgendwie vertauscht wurden, oder 2 Gutachten zu einem zusammengeschustert keine Ahnung.


Ich bereite gerade ein Schreiben vor aber bin mir noch unsicher bei der Formulierung, dieses A1 macht mich jetzt ganz nervös ehrlich gesagt, ich werde auf die gklasklaren Fehler hinweisen und das ich das negative Ergebnis an sich natürlich nicht anzweifel aber hab auch Bedenken, dass es danach erst Recht in klarer A1 formuliert wird, wenn ich es falsch formuliere.


Nochmal hier beides im Vergleich.
 

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aber hab auch Bedenken, dass es danach erst Recht in klarer A1 formuliert wird, wenn ich es falsch formuliere.
die Chance ist sehr hoch, dass dich ein anderer Gutachter eh in die A1 einordnet. Wenn sich Dein Gutachten eher Richtung A1 entwickelt, verlierst Du nichts. Falls es klarer auf eine A2 verweist (eben mit den 12 Monaten Nachweisen - ohne weitere Zusatzbedingungen), könntest Du es wenigstens als Legitimation für eine (in meinen Augen immer noch falschen) Entscheidung´für 12 Monate Nachweiszeit hernehmen. Das würde Dein neuer Gutachter aber dann auch schwarz auf weiss sehen wollen.
 
@DanielPabo93 - 6 Monate Abstinenz per Urin hast du ja schon diese kannst du allerdings für deine geforderten 12 Monate Abstinenz A2 nicht nutzen dh du musst egal wie noch mal 12 Monate nachweisen. Ich würde lückenlos zu den 6 Monaten Urin - 12 Monate Haare machen, dann hast du auf alle Fälle selbst für A1 (Selbstheiler) die 15 Monate und bist von dem schon mal safe.
 
Also: mein Freund ist mit 12 Monate Abstinenznachweis durchgefallen. Er hatte keine stationäre oder ambulante Reha gemacht, sondern nur Gespräche bei der Suchtberatung der Diakonie über 10 Monate. Der Gutachter wollte nach der MPU noch keine Tendenz nennen aber, nach Würdigung seines ganzen Falls war das Gutachten negativ und es wurden die fehlenden 15 Monate als Hauptgrund angegeben. MPU-Stelle war die PIMA und die sind eigentlich ziemlich human im Gegensatz zum TÜV Nord. Von daher sage ich auch mal, dass es reine Geldvernichtung ist unter diesen Voraussetzungen beim Gutachter anzutreten.
Aufgrund der nur viermonatigen AB-Nachweise erhöhe ich die Quote mal auf 99,999 %.

Auch wenn Deine Antworten in 12 Monaten nicht anders wären fehlt Dir einfach die „Eintrittskarte“ für eine positive MPU, nämlich 12 bzw. 15 Monate AB-Nachweise
 
Ich bereite gerade ein Schreiben vor aber bin mir noch unsicher bei der Formulierung,
Wenn du dabei Hilfe brauchst, sage gerne Bescheid !

…dieses A1 macht mich jetzt ganz nervös ehrlich gesagt,
Das braucht es nicht.
Du gibst das GA ja nicht ab.
Und dieses dann einwandfrei professionell geschriebene GA soll dir ja nur eine Hilfe sein.
Die Gutachterin war dir doch auch sehr freundlich gesonnen.
Du kannst auch zusätzlich um ein persönliches Gespräch bitten.

ich werde auf die gklasklaren Fehler hinweisen und das ich das negative Ergebnis an sich natürlich nicht anzweifel
Genau !
 
Hallo Liebe Leute,

ich hab heute die Stellungnahme und das ("verbesserte Gutachten") erhalten. Falls ihr euch erinnert, war mein Name zwei mal falsch aufgeschrieben und der Zeitpunkt der Fahrentziehung in einem Jahr völlig falsch wiedergegeben worden, dass der Eindruck entstand, es wären zwei Textbausteine aus zwei unterschiedlichen Gutachten zusammengestellt worden. Der Großteil des Inhalts war richtig also es ging mir nicht darum, das Ergebnis anzuzweifeln aber für knapp 1000 Euro sollte man das recht auf ein fehlerfreies Gutachten haben, was ihr mir ja auch ans Herz gelegt habt und angemerkt, dass das Gutachten teilweise schlampig erstellt worden ist.

Die Antwort der Gutachterin möchte ich euch nicht vorenthalten, weil sich für mich daraus eine Fragestellung ergibt, wo ich eure Hilfe brauche:

"
Stellungnahme Gutachten-Nr. 8124189739
Sehr geehrter Herr X,
im Hinblick auf Ihr Schreiben vom 27.01.2026 nehme ich hiermit Stellung. In dem erstellten Gutachten 8124189739 zur Untersuchung vom 22.12.2025 wurde in der Bewertung als auch in der Empfehlung ein Name fehlerhaft wiedergegeben. Dies bitte ich zu entschuldigen. Der Fehler betrifft ausschließlich die Namensangabe und hat keinen Einfluss auf die inhaltliche Beurteilung.
Im Hinblick auf den Zeitpunkt der rechtskräftigen Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis kann ich leider gegenwärtig keine erneute Prüfung mehr vornehmen. Daher wird auf eine entsprechende Feststellung verzichtet. Für die diagnostische Gesamtbewertung ergeben sich hieraus keine Auswirkungen.
Bezugnehmend auf Ihren Einwand zu den Angaben in der Empfehlung des Gutachtens bitte ich zu berücksichtigen, dass bei der angeführten zeitlichen Dauer geforderter Abstinenznachweise die Regelanforderung zugrunde gelegt wird, die bei Vorliegen einer abstinenzpflichtigen Alkoholproblematik ( Sinne der Hypothese A2) nachzuweisen ist. Bereits bestehende aktuelle Abstinenzbelege werden bei ein erneuten medizinisch-psychologischen Untersuchung durchaus berücksichtigt.
Auch kann ich gegenwärtig keinen Widerspruch zu meiner gutachterlichen Rückmeldung nach Abschlus des psychologischen Gespräches feststellen. Hierbei bitte ich zu berücksichtigen, dass die Rückmeldung am Tag der Begutachtung eine Sachstandsmitteilung darstellt, da das Gutachten erst nach Eingang aller ausstehenden Befunde und abschließender fachlicher Bewertung erstellt und abgeschlossen werden kann. Auch in Ihrem Fall wurde eine entsprechende und auch transparente Rückmeldung aller relevanter Aspekte vorgenommen."

Hingegen Ihrer Aussage war der Name nicht in der Bewertung und in der Empfehlung falsch wiedergegeben, sondern auch mitten im Gutachten, für mein Verständnis erklärt die Gutachterin sich hier sehr stark aber es hat ja kein Einfluss auf die inhaltliche Bewertung und von daher kann es auch nur mein Eindruck sein.

Nach wie vor steht dort aber immer noch im Gutachten: Einer erneute medizische psychologische Untersuchung sollte frühstens nach Beendigung einer therapeutischen Maßnahme erfolgen, soweit dann ein einjähriger Alkoholverzicht besteht.
Die einzige Änderung ist das schwarz markierte.

Meine Ursprungsfrage ist eigentlich diese therapeutische Maßnahme. Was muss ich da jetzt genau machen? Und muss ich diese machen? Meinen Abstinenznachweis hab ich lückenlos verlängert und werde am Ende dieser Maßnahme 15 Monate nachweisne können. Muss ich dazu jetzt eine therapeutische Maßnahme absolvieren? Oder ist das eine Empfehlung? Sie Schreibt ja oben von A2, einige von euch hatten ja gesagt, dass es teilweise sich schon so gelesen hat, als würde es in A1 gehen. Daher brauch ich dort dringend eure Hilfe. Ich weiß nicht was ich dort jetzt machen soll.

Danke :)
 
Mit der Antwort gleich nochmal zur MPU-Stelle gehen und auf die Widersprüche hinweisen.
Wenn die nicht zucken, dann die FsSt auf diese Widersprüche hinweisen, dann fragen die oft nochmal nach. Für eine MPU-Stelle ist sowas recht peinlich, habe ich mir sagen lassen
 
Mit der Antwort gleich nochmal zur MPU-Stelle gehen und auf die Widersprüche hinweisen.
Wenn die nicht zucken, dann die FsSt auf diese Widersprüche hinweisen, dann fragen die oft nochmal nach. Für eine MPU-Stelle ist sowas recht peinlich, habe ich mir sagen lassen

Welche Widersprüche meinst du genau? Ich bin mittlerweile was das angeht durcheinander :(
 
Ich rudere etwas zurück: Bei einer A1 wird explizit eine Suchttherapeutische Maßnahme (Entzug) gefordert, sofern nicht Selbstheiler.
Bei der A2 redet man von einer "einzel- oder gruppentherapeutischen Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Verzichtsentscheidung".
Das kann ein z.b. TÜV-Vorbereitungskurs sein, aber es gibt auch Suchtberatungen, die ein diesbezügliches Zertifikat ausstellen.
 
Mit der Antwort gleich nochmal zur MPU-Stelle gehen und auf die Widersprüche hinweisen.
Wenn die nicht zucken, dann die FsSt auf diese Widersprüche hinweisen, dann fragen die oft nochmal nach. Für eine MPU-Stelle ist sowas recht peinlich, habe ich mir sagen lassen
Du meinst die FsSt auf das negative GA stoßen?
 
Du meinst die FsSt auf das negative GA stoßen?
an der Stelle nicht, siehe ->

Ich rudere etwas zurück:
.. und ich hab jetzt nochmal weiter zurückgelesen:
joar, die negative war gebucht, allein mit den 4 Monaten Abstinenznachweisen.
Schade um das schöne Geld, aber das stand ja nun schon mehrmals da.

Nachdem auch Deine Ausführungen unzureichend waren, würde ich jetzt einfach mal den Empfehlungen folgen:
mache die 12 Monate voll und arbeite in dieser Zeit mal gründlich an Dir, mit fachlicher Hilfe.
Dann hast Du alle Kriterien erfüllt.
 
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