Hallo Liebe Leute,
ich hab heute die Stellungnahme und das ("verbesserte Gutachten") erhalten. Falls ihr euch erinnert, war mein Name zwei mal falsch aufgeschrieben und der Zeitpunkt der Fahrentziehung in einem Jahr völlig falsch wiedergegeben worden, dass der Eindruck entstand, es wären zwei Textbausteine aus zwei unterschiedlichen Gutachten zusammengestellt worden. Der Großteil des Inhalts war richtig also es ging mir nicht darum, das Ergebnis anzuzweifeln aber für knapp 1000 Euro sollte man das recht auf ein fehlerfreies Gutachten haben, was ihr mir ja auch ans Herz gelegt habt und angemerkt, dass das Gutachten teilweise schlampig erstellt worden ist.
Die Antwort der Gutachterin möchte ich euch nicht vorenthalten, weil sich für mich daraus eine Fragestellung ergibt, wo ich eure Hilfe brauche:
"
Stellungnahme Gutachten-Nr. 8124189739
Sehr geehrter Herr X,
im Hinblick auf Ihr Schreiben vom 27.01.2026 nehme ich hiermit Stellung. In dem erstellten Gutachten 8124189739 zur Untersuchung vom 22.12.2025 wurde in der Bewertung als auch in der Empfehlung ein Name fehlerhaft wiedergegeben. Dies bitte ich zu entschuldigen. Der Fehler betrifft ausschließlich die Namensangabe und hat keinen Einfluss auf die inhaltliche Beurteilung.
Im Hinblick auf den Zeitpunkt der rechtskräftigen Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis kann ich leider gegenwärtig keine erneute Prüfung mehr vornehmen. Daher wird auf eine entsprechende Feststellung verzichtet. Für die diagnostische Gesamtbewertung ergeben sich hieraus keine Auswirkungen.
Bezugnehmend auf Ihren Einwand zu den Angaben in der Empfehlung des Gutachtens bitte ich zu berücksichtigen, dass bei der angeführten zeitlichen Dauer geforderter Abstinenznachweise die Regelanforderung zugrunde gelegt wird, die bei Vorliegen einer abstinenzpflichtigen Alkoholproblematik ( Sinne der Hypothese A2) nachzuweisen ist. Bereits bestehende aktuelle Abstinenzbelege werden bei ein erneuten medizinisch-psychologischen Untersuchung durchaus berücksichtigt.
Auch kann ich gegenwärtig keinen Widerspruch zu meiner gutachterlichen Rückmeldung nach Abschlus des psychologischen Gespräches feststellen. Hierbei bitte ich zu berücksichtigen, dass die Rückmeldung am Tag der Begutachtung eine Sachstandsmitteilung darstellt, da das Gutachten erst nach Eingang aller ausstehenden Befunde und abschließender fachlicher Bewertung erstellt und abgeschlossen werden kann. Auch in Ihrem Fall wurde eine entsprechende und auch transparente Rückmeldung aller relevanter Aspekte vorgenommen."
Hingegen Ihrer Aussage war der Name nicht in der Bewertung und in der Empfehlung falsch wiedergegeben, sondern auch mitten im Gutachten, für mein Verständnis erklärt die Gutachterin sich hier sehr stark aber es hat ja kein Einfluss auf die inhaltliche Bewertung und von daher kann es auch nur mein Eindruck sein.
Nach wie vor steht dort aber immer noch im Gutachten: Einer erneute medizische psychologische Untersuchung sollte frühstens nach Beendigung einer therapeutischen Maßnahme erfolgen, soweit dann ein
einjähriger Alkoholverzicht besteht.
Die einzige Änderung ist das schwarz markierte.
Meine Ursprungsfrage ist eigentlich diese therapeutische Maßnahme. Was muss ich da jetzt genau machen? Und muss ich diese machen? Meinen Abstinenznachweis hab ich lückenlos verlängert und werde am Ende dieser Maßnahme 15 Monate nachweisne können. Muss ich dazu jetzt eine therapeutische Maßnahme absolvieren? Oder ist das eine Empfehlung? Sie Schreibt ja oben von A2, einige von euch hatten ja gesagt, dass es teilweise sich schon so gelesen hat, als würde es in A1 gehen. Daher brauch ich dort dringend eure Hilfe. Ich weiß nicht was ich dort jetzt machen soll.
Danke
