Die Meinung deines Anwalts kann ich so nicht bestätigen! Die aktuelle Rechtssprechung ist eigentlich eindeutig wenn bei einem Ersttäter Zusatztatsachen vorhanden sind die für eine alkoholproblematik sprechen wird ab 1,1 die MPU gerade in BaWü angeordnet.
Zusatztatsachen ist etwas hoch gegriffen, es ist am Ende nicht messbar. Das ist leider etwas schwammig, aber eben wie du sagtest, das Fehlen von Ausfallerscheinungen oder andere Anzeichen von Gewöhnung, da sehe ich z.B. auch das Alter.
Ganz unsinnig finde ich das nicht, man könnte auch unter 1,6 die MPU obligatorisch machen. Wenn wir nach typischen Kriterien gehen, dann bewegst du dich mit 1,22 o/oo zwischen Sprachstörungen (ab 1,0 o/oo) und schweren Koordinationsstörungen (ab 1,5 o/oo) laut
dieser Seite.
Wenn du dennoch eine E-Scooter-Fahrt ohne einen Sturz in den Bodensee geschafft hast, dann ist das ein Zeichen von Gewöhnung. Wenn du dir diese Gewöhnung mit 17 antrainiert hast (dein genaues Alter hast du nicht verraten), dann hast du in einer Zeitspanne von 12-24 Monaten dir diese Gewöhnung antrainiert. Das ist schon quasi Leistungstrinken...
Als Strafrechtler und Verkehrsrechtler kennt er sich mit vielem aus und kann dich vor Gericht sicher gut beraten. Aber nicht gegenüber einer Behörde, das fällt unter das Verwaltungsrecht, dennoch sollte er als Experte diese Details kennen, neu ist das nicht...
Ich würde mich definitiv auf eine MPU einstellen und lieber wie ein Schnitzel freuen, wenn sie nicht kommt. Und als Tip, du wirst noch Cash für deine Strafe, die Neuerteilung, Abstinenzbelege, wahrscheinlich eine MPU brauchen, denk an eines: ein Anwalt ist nie kostenlos, aber oft umsonst...