E Scooter Fahrt mit Alkohol

Ig14

Stamm-User
Danke für die vielen Kommentare und Antworten. Das vergehen war am 3.3. wann denkt ihr geht da Mal was ins Rollen? Also wie lange dauert es durchschnittlich so bis was von der Staatsanwaltschaft kommt?
Hallo auch von mir! Unterschiedlich, bei mir dauerte es sehr lange (4 Monate) der Durchschnitt liegt aber ca. um die 2 Monate!

In deinem Fall wäre es eventuell sinnvoll Akteneinsicht zu beantragen, dies kannst du durch einen Anwalt machen (100-200 €) oder später nach rechtskräftigen Strafbefehl (Urteil) kostenlos bei deiner Führerscheinstelle (Einsicht in deine Führerscheinakte)!

Für deine Vorbereitung auf eine eventuelle MPU ist das sehr wichtig, schließlich musst du wissen was die Polizei der Arzt etc. vermerkt haben um dich bei dem Gutachter nicht in Widersprüche zu verwickeln.

Zudem wäre es in deinem Fall (1,1-1,6 Promille) interessant zu erfahren ob Ausfallerscheinungen notiert worden sind oder nicht.

Ich schließe mich der Meinung meiner Vorredner an, aufgrund der ersten Angaben würde ich dir Kt empfehlen, am besten noch mit Haaranalysen untermauert um deinen nun geringen Konsum von Alkohol freiwillig zu belegen.

Jetzt voreilig irgendwelche Schreiben an Fsst und Staatsanwaltschaft zu schicken halte ich auch für falsch.
 

sebiii

Benutzer
Dankeschön für die Antwort. Wenn ich jetzt Kt anfange, wann sollte ich dann die erste Haaranalyse machen? Sofort? Und in welchen abständen dann die nächsten?
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Alle drei Monate, das gilt Rückwirkend. Wenn du gerade erst den Konsum runter hast, macht das noch keinen Sinn.

Raum S? Dann Check mal im Netz "Labor Enders" in S.
 

Ig14

Stamm-User
Und bedenke einen 4 wöchigen Puffer zum auswachsen der alkoholbelasteten Althaare also erste Haaranalyse macht erst nach den ersten 4 Monaten ab dem Tag deiner Tf Sinn :)
 

sebiii

Benutzer
Hey zusammen, ich habe heute mit meinem Anwalt gesprochen. Dieser meinte mir, er hält eine MPU für unwahrscheinlich. Seine Argumentation war, dass zur Anordnung einer MPU ja ein Zweifel an der eigenschaft ein Fahrzeug zu führen bestehen muss. Diese ist laut ihm natürlich gesetzlich gegeben (ab 1,6 Promille). Da ich das aber nicht habe, muss zusätzlich zur Trunkenheitsfahrt ein anderer Aspekt dazu kommen. Dieser wäre laut ihm/ seiner Erfahrung nach immer nur Auffälligkeit in der Vergangenheit mit Alkohol, gar nicht unbedingt mit zusammenhang des fahrens, sondern allgemein Auffälligkeiten mit Alkohol gewesen. Da ich aber keinerlei Vorstrafen habe/ keine Auffälligkeiten in Bezug auf Alkohol, sieht er diesen Zweiten Aspekt neben der Trunkenheitsfahrt nicht. Er meinte auch dass die Führerscheinstelle bei mir ( Konstanz) eher verhältnismäßig lieber als, in der Umgebung ( Ravensburg, Bodenseekreis) scheint es laut ihm härter zu sein.
Dies Mal von mir, er beantragt jetzt Akteneinsicht, ich melde mich wieder wenn es Neuigkeiten gibt:)
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ist er ein Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht oder was für ein Schwerpunkt?

Der Punkt ist, dass es um berechtigte Zweifel an deiner Fahreignung geht - diese können auch z.B. durch Anzeichen einer entsprechenden Gewöhnung bestehen.
Wenn du mit 17 Jahren, noch nicht mal 2 Jahre im Saufalter, schon erwischt wirst und immerhin 1,22 auf dem Kessel hattest, dann hast du die wenigen Monate seit deinem 16. für ein intensives Training genutzt. Daraus können durchaus berechtigte Zweifel an deiner Fahreignung ergeben.

Da du noch im bF bist, wäre ich als FST geneigt, dich etwas weniger wohlwollend anzupacken und lieber früher als später dir einen deutlichen Warnschuss geben.
Generell geht in Süddeutschland da auch der Trend hin, dass zunehmend schon ab 1,1 die MPU angeordnet wird.

Wie alt genau bist du denn?
 

Ig14

Stamm-User
Die Meinung deines Anwalts kann ich so nicht bestätigen! Die aktuelle Rechtssprechung ist eigentlich eindeutig wenn bei einem Ersttäter Zusatztatsachen vorhanden sind die für eine alkoholproblematik sprechen wird ab 1,1 die MPU gerade in BaWü angeordnet. Deshalb ist es bei dir wirklich von Bedeutung was die Polizei bzw. der Arzt notiert hat. Falls Ausfallerscheinungen notiert worden sind halte auch ich eine MPU-Anordnung für unwahrscheinlich, falls der äußerliche Anschein von Alkohol aber keiner oder nur leicht war (kreuzt der Arzt an) halte ich es für sehr wahrscheinlich dass du zur MPU musst.

Ich finde die Aussage deines Anwalts ohne die Aktenlage zu kennen für fachlich nicht angebracht und falsch. Es ist in der Tat so dass die Behörden hier unterschiedlich handeln und manchmal auch nicht nachvollziehbar, allerdings sind die Ämter in BaWü angewiesen worden bei fällen zwischen 1,1-1,6 nach genannten Punkten vorzugehen und diese sind eundeutig, es hängt bei dir also daran was in den Akten steht und erst dann ist auch eine seriöse Einordnung möglich.

Tipp von mir, rechne lieber mit einer MPU und beginne mit deiner Vorbereitung Kt, persönliche Aufarbeitung etc, hierfür ist dieses Forum ideal, mit dem FB könntest du anfangen.

Ich würde dir allerdings abraten vorschnell einen teueren VP zu suchen diesen könntest du bei Bedarf später dazuholen. Denn ob du zur MPU musst oder nicht wirst du erst ca. 6-8 Wochen nach deinem Neuantrag erfahren. LG
 

sebiii

Benutzer
Hey,
Ich bin 17. Der Anwalt ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. In ca 4 Wochen liegt ihm dann die Akte vor meinte er. Ich hatte ihn darauf angesprochen, ob nicht Ausfallerscheinungen als beigrund für eine MPU Anordnung gesehen werden können. Er meinte die Test die in meinem Bereich gemacht wurden tun das nicht.
Der Anwalt gilt eigentlich als einer der besten in meiner Region und machte einen sehr seriösen Eindruck und meinte auch er hätte bereits solche fälle gehabt...
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Die Meinung deines Anwalts kann ich so nicht bestätigen! Die aktuelle Rechtssprechung ist eigentlich eindeutig wenn bei einem Ersttäter Zusatztatsachen vorhanden sind die für eine alkoholproblematik sprechen wird ab 1,1 die MPU gerade in BaWü angeordnet.
Zusatztatsachen ist etwas hoch gegriffen, es ist am Ende nicht messbar. Das ist leider etwas schwammig, aber eben wie du sagtest, das Fehlen von Ausfallerscheinungen oder andere Anzeichen von Gewöhnung, da sehe ich z.B. auch das Alter.

Ganz unsinnig finde ich das nicht, man könnte auch unter 1,6 die MPU obligatorisch machen. Wenn wir nach typischen Kriterien gehen, dann bewegst du dich mit 1,22 o/oo zwischen Sprachstörungen (ab 1,0 o/oo) und schweren Koordinationsstörungen (ab 1,5 o/oo) laut dieser Seite.

Wenn du dennoch eine E-Scooter-Fahrt ohne einen Sturz in den Bodensee geschafft hast, dann ist das ein Zeichen von Gewöhnung. Wenn du dir diese Gewöhnung mit 17 antrainiert hast (dein genaues Alter hast du nicht verraten), dann hast du in einer Zeitspanne von 12-24 Monaten dir diese Gewöhnung antrainiert. Das ist schon quasi Leistungstrinken...

Als Strafrechtler und Verkehrsrechtler kennt er sich mit vielem aus und kann dich vor Gericht sicher gut beraten. Aber nicht gegenüber einer Behörde, das fällt unter das Verwaltungsrecht, dennoch sollte er als Experte diese Details kennen, neu ist das nicht...

Ich würde mich definitiv auf eine MPU einstellen und lieber wie ein Schnitzel freuen, wenn sie nicht kommt. Und als Tip, du wirst noch Cash für deine Strafe, die Neuerteilung, Abstinenzbelege, wahrscheinlich eine MPU brauchen, denk an eines: ein Anwalt ist nie kostenlos, aber oft umsonst...
 

sebiii

Benutzer
danke für die anwort erst einmal. Ich hätte noch eine Frage zu der Mpu als Ablauf im allgemeinen. Also angenommen ich warte jetzt erst einmal ab, und bekomme dann nach einer sagen wir mal 6 monatigen sperrfrist ca im september bescheid, dass für die neuerteilung eine Mpu gemacht werden muss. Wie lange habe ich dann Zeit, diese Mpu zu machen? angenommen ich mache dann 6 monate kt, mit einer haaranalyse nach sagen wir 3 und 6 monaten, reicht dann sowas aus? Der Anwalt meinte auch zu mir, er würde in meinem Fall jetzt noch mit keinerlei Mpu Vorbereitungen anfangen. zu mir noch, ich bin 17, werde im juni 23 dann 18. Ich schreibe mein Abitur im Mai und würde dementsprechend danach natürlich noch alkohol konsumieren und dann vielleicht erst gegen september mit einem kt anfangen, ist sowas möglich?
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Stell dich eher auf folgenden Zeitplan ein:
ca. 3 Monate bis zu, Strafbefehl
dann ca. 9 Monate Sperrfrist
dann hast du meisten so 2 Monate Zeit, dein Gutachten vorzulegen, wobei du ja frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist deine FE neu beantragen kannst.
Du solltest nicht unter 6 Monaten KT ins Rennen gehen und wirst vermutlich nach den neuen BUK beurteilt, dann würde ich eine Tirnkpause davor einplanen.

ich bin 17, werde im juni 23 dann 18
Also hast du dir in ca. 20 Monaten diese Gewöhnung antrainiert. Es wird zudem auch davon ausgegangen, dass du nicht das erste Mal mit diesem Pegel auf einem Scooter gestanden hast. Von daher, stell dich auf eine MPU ein.

er würde in meinem Fall jetzt noch mit keinerlei Mpu Vorbereitungen anfangen
Und der soll Experte sein???

Wir haben hier regelmässig Fälle, in denen der RA von einer Vorbereitung abrät, das geht selten gut. Vor allem solltest du sofort eine Trinkpause starten und diese am besten auch mit Nachweisen belegen können.
 

Hans24

Stamm-User
Hey
Ich muss Rüscher recht geben.
Dein Anwalt erhält in jedem Fall Geld.
Das ist nun mal Fakt.
Bereite dich mal auf das Schlimmste vor.jetzt ins Blaue rein eine Diagnose zu Stellen,ist nicht Möglich,sondern hier entscheidet einzig die Behörde
der Sachbearbeiter.
Das kann dauern,aber fühle dich nicht sicher...
 

Ig14

Stamm-User
nicht Ausfallerscheinungen als beigrund für eine MPU Anordnung gesehen werden können. Er meinte die Test die in meinem Bereich gemacht wurden tun das nicht.
Es kommt darauf an welche Tests gemacht wurden, in der Tat hat er Recht, dass wenn du jegliche Tests abgelehnt hast und der Arzt dennoch keine Ausfallerscheinungen notiert, dieses anfechten zu können (siehe meinen Fall)! Allerdings hat mir meine Anwältin schon von Anfang an dazu geraten mich auf eine MPU vorzubereiten weil nämlich die Behörden manchmal nicht nach Rechtssprechung entscheiden, VIELLEICHT bekommst du dann später (nachdem dein Neuantrag abgelehnt wurde, weil man gegen die eigentliche MPU Anordnung nicht klagen kann sondern erst gegen die Nichterteilung des Führerscheins) vor Gericht recht. Dieser Weg kostet dich aber viel viel Zeit, Nerven und Geld, die MPU zu bestreiten wäre hier der sinnvollere und zeitlich viel günstigere Weg.

Wie gesagt jetzt mal die Aktenlage abwarten vielleicht wurden bei dir Ausfallerscheinungen notiert dann sieht es gut aus. Aber jetzt erstmal nichts zu Trinken und deine Persönlichkeit/Trinkhistorie aufzuarbeiten kostet kein Geld und kann dir vielleicht später viel Zeit und Nerven sparen.

Ich würde bei dir auf eine Gesamtsperrfrist von ca. 7-9 Monaten tippen, bei E-Scootern sind die Behörden in Sachen Sperrfrist auch in BaWü ein wenig gnädiger.

1,22 Promille sind nicht wenig, eine Aufarbeitung deines Konsums wäre so oder so sehr sinnvoll! Sehe es wie ich als Weckruf, nicht das im laufe deines Lebens noch etwas schlimmeres passiert. Du hast dich hier angemeldet damit zeigst du ja schon eine gute Eigeninitiative :) LG
 

sebiii

Benutzer
Hey Leute,
Meine Akte ist mittlerweile da ....
Ich gebe einfach Mal die Kreuze durch:

Bewußtsein: klar
Sprache: deutlich
Bindehäute: gerötet
Pupillen: unauffällig
Denkablauf: geordnet
Stimmung: ruhig
Befinden: normal
Alkoholgeruch: Ja

Das sind ja jetzt Recht wenige Ausfallerscheinungen oder? Bzw keine...
Interessant aber dass in der abschließenden Zeile, in der steht: " der untersuchte scheint äußerlich" nichts angekreuzt ist,

Was denkt ihr?
Interessant in meinen Fall auch, dass ich mit meinem Anwalt entschieden habe, keinen Einspruch einzulegen, es jetzt aber doch zu einer Gerichtsverhandlung kommt... Davon war auch mein Anwalt überrascht, er hatte mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen eher gerechnet.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Das sind ja jetzt Recht wenige Ausfallerscheinungen oder?

Richtig. Ich hatte dir dazu ja bereits in meinen ersten beiden Antworten geschrieben, dass dazu viel im Hintergrund abläuft, ohne dass du das mitbekommst. Neben der Tatsache, dass du noch E-Scooter fahren konntest bestätigen die fehlenden Ausfallerscheinungen, dass du noch viel mehr Alkohol gewohnt bist. Das lässt die Wahrscheinlichkeit einer MPU steigen.

Interessant aber dass in der abschließenden Zeile, in der steht: " der untersuchte scheint äußerlich" nichts angekreuzt ist,

Nein. Es dürfen ja nur Angaben bewertet werden, bei denen sich (in deinem Fall wohl) die Polizisten sicher sind.

es jetzt aber doch zu einer Gerichtsverhandlung kommt

Du warst zum Tatzeitpunkt noch Jugendlicher. Ein Strafbefehl wird in der Regel nur für Erwachsene ausgestellt, die nicht mehr dem Jugendrecht unterliegen. Bei Jugendlichen soll eine Gerichtsverhandlung zum Einen deutlichen Eindruck machen und so die Rückfallgefahr minimieren, zum Anderen ist der Richter bei seiner Strafzumessung relativ frei. Er könnte dich zum Beispiel zu Sozialstunden verurteilen. Das geht im Erwachsenenstrafrecht nicht mehr.

Steht in dem Schreiben denn etwas vom Jugendgericht?
 

sebiii

Benutzer
Ja,
Tatsächlich steht in dem Schreiben dass das Amtsgericht Konstanz- Jugendrichter zuständig ist. Mich ärgert dass eher, da ich so natürlich länger auf mein Urteil warten muss...
 

sebiii

Benutzer
Stimmt es, dass man bei bf17 keine Sperrfrist bekommt, sondern sofort praktisch den Führerschein nach Entzug wieder beantragen kann?
 
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