Tatsächlich steht in dem Schreiben dass das Amtsgericht Konstanz- Jugendrichter zuständig ist.
Mich überrascht, dass dein Anwalt von der Gerichtsverhandlung überrascht ist. Bei Jugendlichen ist eine Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht bei solchen Vergehen der Regelfall, also der Normalfall. Bei Jugendlichen geht es in erster Linie um Resozialisierung, nicht um Strafe. Dazu muss sich der Richter ein persönliches Bild vom Jugendlichen machen, das geht nicht nach Aktenlage.
Stimmt es, dass man bei bf17 keine Sperrfrist bekommt, sondern sofort praktisch den Führerschein nach Entzug wieder beantragen kann?
Davon habe ich noch nichts gehört. Da die Sperrfrist als Strafe zählt und ein Jugendrichter bei der Strafzumessung sehr viele Freiheiten hat, kann der Richter durchaus auf eine Sperrfrist verzichten.
Allerdings spielt bei einer möglichen MPU das Alter keine Rolle. Die kannst du erst bestehen, wenn du deinen Alkoholverbrauch lange genug geändert hast.