Ersttäter, 1,6BAK. Allgemeine Fragen zur MPU

Frialos

Neuer Benutzer
Hallo,

ich möchte bei meinem Fall nicht so sehr ins Detail gehen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb ein paar allgemeine Fragen:

1. Ist es richtig, dass bei einem Ersttäter im Alter von 28 und einem Wert von 1,6 BAK nur unwahrscheinlich ein Abstinenznachweis gefordert wird? (Ganz grob zusammengefasster Tathergang:
- Nach Feier mit Freunden gefahren, da Fußweg bis nachhause zu weit gewesen wäre
- Zu Fahrtantritt noch einigermaßen das Gefühl gehabt fahren zu können)

2. An welcher Stelle genau erfahre ich, ob ich einen AN bringen muss, wenn dieser gefordert wird? Direkt bei der Führerscheinstelle, oder erst, wenn ich einen Termin für eine MPU mache?

3. Kann ich eine MPU theoretisch zu jeder Zeit machen? Beispiel: Ich würde eine Sperrzeit bis Mai 2021 verhängt bekommen, muss aber keinen Abstinenznachweis erbringen und kann daher schon früher die MPU antreten: Könnte ich dann schon beispielsweise im Januar zur MPU gehen und im Mai dann ein positives Gutachten aus dem Januar vorlegen?

4. Wenn ich kontrolliert trinke, kann der Gutachter meines Wissensstandes nach eine Haarprobe vorschlagen, um meine Aussagen zu untermauern. Was für ein Zeitraum wird mit dieser Haarprobe dann geprüft? 12 Monate?

5. Was genau zählt als kontrolliertes Trinken und sollte ich einen "Trinkkalender" anlegen?
 
Zuletzt bearbeitet:

dummgelaufen

Benutzer
Willkommen im Forum, Frialos, welcome!!

Seit 2017 und im ersten Anlauf bestandener MPU - dem Forum sei Dank - bin ich hier "nur" noch stiller - aber täglicher - Mitleser.
ich möchte bei meinem Fall nicht so sehr ins Detail gehen.
Da fliegt mir doch glatt der Kitt aus der Brille. Soso, Du möchtest nicht ins Detail gehen, na denn...- Du wirst ins Detail gehen MÜSSEN!
kann daher schon früher die MPU antreten
Klar doch, am besten gleich morgen! Ne, so gibt das mal gar nichts, fülle erstmal den Profilfragebogen (sofern das "ins Detail gehen" nicht zu viel verlangt ist) aus und nur dann kann Dir geholfen werden.

Ach ja, bereits in der ersten Woche nach meiner TF hatte ich in aller Bescheidenheit einen deutlich besseren Kenntnisstand als Du, denn hättest Du Dich bisher mit der Materie ernsthaft / gewissenhaft auseinandergesetzt (wer lesen kann ist klar im Vorteil - und ich habe hier nächtelang gelesen), würdest auch und sogar Du - ohne ins Detail zu gehen - Deine Fragen 1 bis 5 als Schwachsinn einstufen und Dir selbst beantworten können.

Sorry für die deutlichen Worte...
 

Frialos

Neuer Benutzer
Hallo,

das wäre aber besser, weil deine Fragen sonst nicht beantwortet werden können.

Das ist hier kein Esoterikforum mit Kartenlegen oder Kaffeesatzlesen.

Also, fang noch mal an.

LG
IbkE
Bis auf Frage #1 sind die Fragen, die ich gestellt habe, sind doch allgemeine Fragen zur MPU und nicht fallbezogen.

Warum braucht man Details über meinen Fall, um zu sagen an welcher Stelle einem mitgeteilt wird, ob ein Abstinenznachweis gefordert wird oder nicht?
 

IbkE

Benutzer
Hallo nochmal,

1. Ist es richtig, dass bei einem Ersttäter im Alter von 28 und einem Wert von 1,6 BAK nur unwahrscheinlich ein Abstinenznachweis gefordert wird?

richtig oder falsch? Kommt darauf an, wie deine Geschichte zum Alkohol ist.

Zu Fahrtantritt noch einigermaßen das Gefühl gehabt fahren zu können)

Naja, das spricht doch dafür, dass du trainiert bist mit deine jungen Jahren,
 

dummgelaufen

Benutzer
Warum braucht man Details über meinen Fall, um zu sagen an welcher Stelle einem mitgeteilt wird, ob ein Abstinenznachweis gefordert wird oder nicht?
Nun denn, es gibt immer wieder welche, die ich als "beratungsresistent" charakterisiere - hier spielst Du ganz sicher in der Oberliga.

Zu Deinem Thema klinke ich mich aus, ab jetzt wieder stiller Mitleser mit dem Trost, dass Detailverliebte wie Du keine Chance - auch keine noch so kleine - haben, die MPU im ersten Anlauf zu bestehen.

PS: Lies mal - beispielsweise - die Beiträge von Sanne2005 - Action Required.
 

Frialos

Neuer Benutzer
Nun denn, es gibt immer wieder welche, die ich als "beratungsresistent" charakterisiere - hier spielst Du ganz sicher in der Oberliga.

Zu Deinem Thema klinke ich mich aus, ab jetzt wieder stiller Mitleser mit dem Trost, dass Detailverliebte wie Du keine Chance - auch keine noch so kleine - haben, die MPU im ersten Anlauf zu bestehen.

PS: Lies mal - beispielsweise - die Beiträge von Sanne2005 - Action Required.
Erst sagst du, du brauchst mehr Details um meinen Fall zu beurteilen, aber dann kannst du mich auf einmal perfekt charakterisieren, ohne überhaupt irgendwelche Details über meinen Fall zu haben?

Ich möchte schlichtweg aus rechtlichen Gründen nicht in der Öffentlichkeit über laufende Verfahren schreiben.


.....das entscheidet der Gutachter bei der MPU
Das heißt ich kann im Prinzip erst nach der MPU erfahren, ob ein Abstinenznachweis verlangt wird? Und dann kommen durch diesen nochmal 6-12 Monate drauf, da man vor der MPU noch nicht erfahren kann, ob einer verlangt werden wird?
 

dummgelaufen

Benutzer
Dass lasse ich nicht auf mir sitzen, da klinke ich mich doch glatt nochmal ein!
ich weiss das ehrlich gesagt nicht, ob jeder eine MPU machen kann, wann er möchte. Das wäre ja toll....
Meines Wissens nach - korrigiert mich aber bitte - können alle eine MPU absolvieren, vor allem diejenigen, die den Lappen noch haben - so für die MPIs als Konjunkturpaket.

Erst sagst du, du brauchst mehr Details um meinen Fall zu beurteilen, aber dann kannst du mich auf einmal perfekt charakterisieren, ohne überhaupt irgendwelche Details über meinen Fall zu haben?
Deine Beiträge sind Detail genug, und - ich wiederhole mich - es gibt hier nur eins: LESEN, LESEN, LESEN und schonungslose Offenheit. Nach einem halben Duzend negativer Gutachten wirst auch Du zu dieser Erkenntnis kommen.
Ich möchte schlichtweg aus rechtlichen Gründen nicht in der Öffentlichkeit über laufende Verfahren schreiben
Ich möchte schlichtweg aus rechtlichen Gründen nicht in der Öffentlichkeit über laufende Verfahren schreiben.
Zweitens ist das hier anonym und erstens lies Dir mal - egal welche - Fragebögen durch! Oder willst Du dem Gutachter erzählen: "Ich möchte schlichtweg aus rechtlichen Gründen Ihre Fragen nicht beantworten."
Das heißt ich kann im Prinzip erst nach der MPU erfahren, ob ein Abstinenznachweis verlangt wird?
Genau, es ist weder die Aufgabe der Führerscheinstelle noch des MPIs Dich darauf hinzuweisen. Und wenn Du es in der MPU erfährst, ist es leider zu spät...
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Servus Frialos,
ich möchte bei meinem Fall nicht so sehr ins Detail gehen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Kann ich nachvollziehen. Jedoch sind die meisten dieser Fälle objektiv betrachter so uninteressant, dass es kaum eine Rolle spielt, sie öffentlich zu machen.
Aber es ist ja noch genug Zeit...

. Ist es richtig, dass bei einem Ersttäter im Alter von 28 und einem Wert von 1,6 BAK nur unwahrscheinlich ein Abstinenznachweis gefordert wird?
Tendenziell richtig.
Aber neben Alter und BAK spielen auch Alk-Historie und Glaubwürdigkeit bzgl. Vergangenheit und zukünftigen Vermeidungsstrategien eine nicht unerhebliche Rolle. Deswegen ist hier tatsächlich eine Pauschalantwort schwierig, ohne genaue Kenntnis deiner persönlichen Umstände.

2. An welcher Stelle genau erfahre ich, ob ich einen AN bringen muss, wenn dieser gefordert wird? Direkt bei der Führerscheinstelle, oder erst, wenn ich einen Termin für eine MPU mache?
Leider erst während dee MPU bzw. erst im Gutachten. Allerdings kannst du hier eine recht zuverlässige Prognose bekommen, solltest du dich entscheiden, mehr ins Detail zu gehen.

3. Kann ich eine MPU theoretisch zu jeder Zeit machen?

Eine MPU ist erst nach Neuantrag des Führerscheines und entsorechender Aufforderung durch die Führerscheinstelle möglich.

Was für ein Zeitraum wird mit dieser Haarprobe dann geprüft? 12 Monate?
Mit Haarproben kann ein Nachweis über die letzten 3 Monate erbracht werden.

5. Was genau zählt als kontrolliertes Trinken und sollte ich einen "Trinkkalender" anlegen?
Nur zu vorher geplanten Anlässen in überschaubarer Zahl in geringen Mengen.
Hier gibt es durchaus Infos zu dem Thema. Begib dich mal auf die Suche!
Der Trinkkalender ist etwas umstritten. Einerseits kann damit gezeigt werden, dass sich jemand mit seinem Trinkverhalten auseinandergesetzt hat. Andererseits kann es so interpretoert werden, dass das geänderte Verhalten noch nicht in Fleisch und Blut übergegangen ist.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Vielen Dank Rodion für deine sachliche Antwort. :)

Hallo Frialos,

und willkommen im Forum.

Ich bin einigermaßen bestürzt, denn so ein Tonfall bei einem neuen User ist hier im Forum ganz und gar nicht üblich
think.gif

Lasse dich davon bitte nicht abschrecken, wir sind gerne bereit dir hier zu helfen und deine Fragen zu beantworten.

Hierzu noch:
3. Kann ich eine MPU theoretisch zu jeder Zeit machen? Beispiel: Ich würde eine Sperrzeit bis Mai 2021 verhängt bekommen, muss aber keinen Abstinenznachweis erbringen und kann daher schon früher die MPU antreten: Könnte ich dann schon beispielsweise im Januar zur MPU gehen und im Mai dann ein positives Gutachten aus dem Januar vorlegen?
Ein Neuantrag ist max. 6 Monate vor dem Ende der Sperrfrist möglich. Dabei setzt dir die FSSt. eine Frist bis wann du das Gutachten abgeben musst.
 

Frialos

Neuer Benutzer
Zweitens ist das hier anonym und erstens lies Dir mal - egal welche - Fragebögen durch! Oder willst Du dem Gutachter erzählen: "Ich möchte schlichtweg aus rechtlichen Gründen Ihre Fragen nicht beantworten."
Dem Gutachter nach rechtskräftigen Urteil alles erzählen ist etwas anderes als während den laufenden Verhandlungen in der Öffentlichkeit alles für jedermann zugänglich niederzuschreiben.
Sich im Internet als anonym einzuschätzen, nur weil du nicht deinen richtigen Namen angibst, ist der größte Trugschluss überhaupt und hat schon so einige in ernsthafte Probleme gebracht.


Vielen dank an RodionRomanovich! Deine Antwort war sehr aufschlussreich.
 

Frialos

Neuer Benutzer
Vielen Dank Rodion für deine sachliche Antwort. :)

Hallo Frialos,

und willkommen im Forum.

Ich bin einigermaßen bestürzt, denn so ein Tonfall bei einem neuen User ist hier im Forum ganz und gar nicht üblich
think.gif

Lasse dich davon bitte nicht abschrecken, wir sind gerne bereit dir hier zu helfen und deine Fragen zu beantworten.

Hierzu noch:

Ein Neuantrag ist max. 6 Monate vor dem Ende der Sperrfrist möglich. Dabei setzt dir die FSSt. eine Frist bis wann du das Gutachten abgeben musst.
Danke!
Alles gut, es ist im Prinzip ja nur eine Person, die aus was für einen Grund auch immer, so aufgebracht reagiert.

Was ist wenn man das Gutachten dann nicht in der Frist bringt (evtl. z.B. weil man durchgefallen ist und finanziell erstmal wieder sparen muss) ? Kann man dann einfach direkt einen neuen Antrag stellen, nachdem die Frist abgelaufen ist?
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hallo Frialos. Ich habe bei Der MPU auch nicht gewusst ob Ich AB Nachweise brauche bei 1,9 Promille.Habe aber welche gemacht über 6 Monate und es wurde gern gesehen. Auf das Geld kam es auch nicht mehr an....Es konnte mir niemand genau sagen ob Ich welche brauche damals. Ich hatte ja nichts zu verbergen also habe Ich es gemacht. L.g.sanne
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Ich kann auch nur 1 teilfrage beantworten: 1 haaranalyse = 3 Monate. der Rest ist Kaffeesatz.
Dein offenes Verfahren ist völlig unabhängig von deiner mpu Aufgabe.
Eentscheide selbst was du nun eigentlich möchtest
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Was ist wenn man das Gutachten dann nicht in der Frist bringt (evtl. z.B. weil man durchgefallen ist und finanziell erstmal wieder sparen muss) ? Kann man dann einfach direkt einen neuen Antrag stellen, nachdem die Frist abgelaufen ist?
Hallo Frialos,

bezogen auf das von mir fett markierte: ich vermute du meinst damit eine erneute Sperrfrist?
think.gif

Diese wird es nicht geben und ja, theoretisch schon. Allerdings muss man zuerst seinen vorherigen Antrag zurückziehen, da sonst eine kostenpflichtige Versagung eingetragen wird und die Tilgungsfrist neu zu laufen beginnt...

Wenn es aber z.B. "nur" darum geht dass die Fertigung des Gutachtens ein paar Tage über das Fristende hinausgeht, kann man die FSSt. durchaus um eine Fristverlängerung bitten.
 

Suitup

Benutzer
Hallo,

ich möchte bei meinem Fall nicht so sehr ins Detail gehen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb ein paar allgemeine Fragen:

1. Ist es richtig, dass bei einem Ersttäter im Alter von 28 und einem Wert von 1,6 BAK nur unwahrscheinlich ein Abstinenznachweis gefordert wird? (Ganz grob zusammengefasster Tathergang:
- Nach Feier mit Freunden gefahren, da Fußweg bis nachhause zu weit gewesen wäre
- Zu Fahrtantritt noch einigermaßen das Gefühl gehabt fahren zu können)

2. An welcher Stelle genau erfahre ich, ob ich einen AN bringen muss, wenn dieser gefordert wird? Direkt bei der Führerscheinstelle, oder erst, wenn ich einen Termin für eine MPU mache?

3. Kann ich eine MPU theoretisch zu jeder Zeit machen? Beispiel: Ich würde eine Sperrzeit bis Mai 2021 verhängt bekommen, muss aber keinen Abstinenznachweis erbringen und kann daher schon früher die MPU antreten: Könnte ich dann schon beispielsweise im Januar zur MPU gehen und im Mai dann ein positives Gutachten aus dem Januar vorlegen?

4. Wenn ich kontrolliert trinke, kann der Gutachter meines Wissensstandes nach eine Haarprobe vorschlagen, um meine Aussagen zu untermauern. Was für ein Zeitraum wird mit dieser Haarprobe dann geprüft? 12 Monate?

5. Was genau zählt als kontrolliertes Trinken und sollte ich einen "Trinkkalender" anlegen?

Hier mal ein paar Erfahrungswerte. Ich bin selbst Ersttäter mit 1,69.

Zu Frage 1:
Hat mir mein Anwalt, wie auch diverse Seiten eingetrichtert - schlichtweg Schwachsinn. Man kann das wirklich nicht pauschalisieren. Prinzipiell ist zwischen 1,6 - 1,9 eigentlich ein sehr guter Wert um KT zu betreiben. Zumal es meiner Meinung nach auch schwierig wird, den GA glaubhaft davon zu überzeugen dass du ohne mal die 30 angekratzt zu haben nie wieder trinken wirst. Wenn du aber die 1,6 (nur als Beispiel) morgens um 11 Uhr hast, dann würde das KT womöglich ausschließen. Entweder weil bereits in den Morgenstunden getrunken wurde, oder eben weil du um die Uhrzeit noch derartige Promillewerte auftreibts, als dass es in der Nacht jenseits der 2,x gewesen sein müssen.

Auch bezüglich deinem Gefühl zum Fahrantritt muss ich meinem Vorredner zustimmen - ein klares Statement dass du trotz dieser Werte wohl geübt genug darin bist sogar noch an´s Steuer zu gehen oder gar nicht mal wirklich was vom Alk zu merken.

Zu Frage 2:
Spätestens der GA wird dir das dann sagen - was dann natürlich aber ungünstig für dich wäre. Es wird hier gefordert, dass man sich aktiv und im tiefsten Detail mit seinen Problemem auseinandersetz. Als Resultat wirst du dann auch zum Ergebnis kommen, ob du KT oder Abstinenz betreiben soll. Den Gedanken "Ich mach das mal für die MPU" kannst du dir direkt mal aus dem Kopf schlagen.

Zu Frage 3:
Du wirst dich die kommende Zeit sehr viel nach der Terminstruiktur anderer richten. Dazu gehört die Führerscheinstelle, wie auch dein MPI. In meinem glücklichen Fall konnte mir nach Aufforderung ein Termin binnen 4 Wochen zugesagt werden. Das scheint aber absolut kein Regelfall zu sein - les dich hier im Forum ein!

Sobald deine Sperrfrist abgelaufen ist und die Führerscheinstelle in Kenntniss über dein MPI gesetzt wurde, kannst du mit Abstimmung des entsprechendene Instituts einen Termin vereinbaren - du merkst, viele Abhängigkeiten.

Zu Frage 4:
KT sollte in aller Regel über einen Zeitraum von 6 Monate gefestigt sein. Ob du diesen Zeitraum auch mit den Haaranalysen nachweisen musst, sollte dir vielleicht eher einer der Profis hier sagen.

Zu Frage 5:
Hierzu gibt es wirklich sehr viel Content im Forum. Bitte bemühe etwas die Suche und versuche dich hier erstmal zurechtzufinden. Du wärst erstaunt, wie viele Fragen sich bereits vorab im Keim ersticken lassen.


Du musst eines verstehen, jeder hier virtuell Anwesende hat seine eigene (Leidens)Geschichte in Bezug auf das Thema MPU. Ich kann dir versichern, dass hier auch jeder zu irgendeinem Zeitpunkt kurz vor dem durchdrehen war, Tränen vergossen hat oder gar verzweifelt war. Daher haben deine (sicher nicht böse gemeinten) äußerst einfach gehaltenen Fragen jedoch die Atmosphäre aufgerufen, als dass du die MPU vorgekaut haben möchtest. Das wird leider nicht möglich sein.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
der letzte Absatz triffts! Die Gefühlslage beim Lesen des forums ist schwer davon abhängig ob man im Schatten oder bereits im warmen Sonnenlicht steht. ging mir auch nicht anders. die Fragen kann ich z.T. verstehen. manchmal werden durch die vielen subjektiven, geschriebenen und verstreuten aussagen die fragen nicht klarer, u.U. sogar unübersichtlicher.

Nur kurz zu Frage 4:
Zu KT gibt es ziemlich viel zu beachten. Das meiste davon ist aber rein qualitativer Art oder mit einer größeren Spanne versehen. Nachweispflicht besteht keine, aber wird inoffiziell gern gesehen, "freiwillig" sozusagen. argumentieren kannst viel, ob GA dir glaubt ist ne andere Sache. Bsp. Trinkkalender: Ich kann dir innerhalb 5 minuten jeden erdenklichen Kalender konstruieren...ICH halte den für schwachsinn.
eine "freiwillige" HA (ich hab exemplarisch 1 kurz vor MPU gemacht) gilt für 3 Monate und liefert dir eine belastbare Aussage in form einer konkreten Zahl: <30 gilt als KT (<20 wäre glaubwürdiger). Punkt. dieses argument ist dann unangreifbar. Die Frage danach, wieviel Alk dem entspricht habe ich damals ergebnislos abgebrochen. Bei MIR waren 3 große Bier im Monat (9 in 3 Monaten) <7 ...und das gilt als Planüberfüllung = abstinent. Wer über shampoos, Balsamicoessig, Haarwasser etc. als störgrößen redet, hat i.m.A. Muffensausen und angst, dass es knapp werden könnte. Kosten: ca. 250 +-
 
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