Hallo,
ich möchte bei meinem Fall nicht so sehr ins Detail gehen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb ein paar allgemeine Fragen:
1. Ist es richtig, dass bei einem Ersttäter im Alter von 28 und einem Wert von 1,6 BAK nur unwahrscheinlich ein Abstinenznachweis gefordert wird? (Ganz grob zusammengefasster Tathergang:
- Nach Feier mit Freunden gefahren, da Fußweg bis nachhause zu weit gewesen wäre
- Zu Fahrtantritt noch einigermaßen das Gefühl gehabt fahren zu können)
2. An welcher Stelle genau erfahre ich, ob ich einen AN bringen muss, wenn dieser gefordert wird? Direkt bei der Führerscheinstelle, oder erst, wenn ich einen Termin für eine MPU mache?
3. Kann ich eine MPU theoretisch zu jeder Zeit machen? Beispiel: Ich würde eine Sperrzeit bis Mai 2021 verhängt bekommen, muss aber keinen Abstinenznachweis erbringen und kann daher schon früher die MPU antreten: Könnte ich dann schon beispielsweise im Januar zur MPU gehen und im Mai dann ein positives Gutachten aus dem Januar vorlegen?
4. Wenn ich kontrolliert trinke, kann der Gutachter meines Wissensstandes nach eine Haarprobe vorschlagen, um meine Aussagen zu untermauern. Was für ein Zeitraum wird mit dieser Haarprobe dann geprüft? 12 Monate?
5. Was genau zählt als kontrolliertes Trinken und sollte ich einen "Trinkkalender" anlegen?
ich möchte bei meinem Fall nicht so sehr ins Detail gehen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb ein paar allgemeine Fragen:
1. Ist es richtig, dass bei einem Ersttäter im Alter von 28 und einem Wert von 1,6 BAK nur unwahrscheinlich ein Abstinenznachweis gefordert wird? (Ganz grob zusammengefasster Tathergang:
- Nach Feier mit Freunden gefahren, da Fußweg bis nachhause zu weit gewesen wäre
- Zu Fahrtantritt noch einigermaßen das Gefühl gehabt fahren zu können)
2. An welcher Stelle genau erfahre ich, ob ich einen AN bringen muss, wenn dieser gefordert wird? Direkt bei der Führerscheinstelle, oder erst, wenn ich einen Termin für eine MPU mache?
3. Kann ich eine MPU theoretisch zu jeder Zeit machen? Beispiel: Ich würde eine Sperrzeit bis Mai 2021 verhängt bekommen, muss aber keinen Abstinenznachweis erbringen und kann daher schon früher die MPU antreten: Könnte ich dann schon beispielsweise im Januar zur MPU gehen und im Mai dann ein positives Gutachten aus dem Januar vorlegen?
4. Wenn ich kontrolliert trinke, kann der Gutachter meines Wissensstandes nach eine Haarprobe vorschlagen, um meine Aussagen zu untermauern. Was für ein Zeitraum wird mit dieser Haarprobe dann geprüft? 12 Monate?
5. Was genau zählt als kontrolliertes Trinken und sollte ich einen "Trinkkalender" anlegen?
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