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Fahrrad: unter 1,6 Promille, aber mit Unfall - MPU möglich?

Oneplus

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Hallo zusammen!

Leider habe ich zuletzt einen großen Fehler begangen. Ich bin nach einer Gartenfeier mit meinem Fahrrad betrunken heim gefahren und habe dabei ein geparktes Auto seitlich geschrammt. Ich hatte den Abstand zum Auto wohl falsch eingeschätzt und bin mit dem lenker "hängen geblieben". An diesem ist ein ordentlicher Blechschaden durch Kratzer entstanden. Schadenhöhe kenne ich noch nicht, denke aber ca. 4000€. Mir selber ist ausser ein paar Prellungen zum Glück nichts passiert, worüber ich heilfroh bin. Noch wichtiger ist, dass keine andere Person durch mich verletzt wurde!
Nun aber zu meiner Frage: Ich habe nach dem Unfall die Polizei gerufen. Ich habe dann bei der Atemalkoholkontrolle einen Wert von 0,68 gehabt. Also mal zwei genommen dann 1,36 Promille. Ca. 50 Minuten später erfolgte die Blutabnahme. Dieses Ergebnis liegt noch nicht vor. Trinkende war um 2230. Unfall um 2310. Atemalkoholkontrolle um 2340. Blutabnahme um 0030.
Ich hatte einen leeren Magen, wodurch die Alkoholaufnahme ins Blut wohl sehr zügig ging. Ich denke ich war daher auch schon bei beiden Kontrollen in der Abbauphase.

Nun bin ich am suchen was mich als Strafe wohl erwartet. Ich finde hierzu kaum etwas im Internet und Forum. Meist geht es um BAK Werte über 1,6 Promille, was dann ja eine MPU nach sich zieht. Zur Konstellation von Promillewerten unter 1,6 und auch mit Unfall konnte ich keine Richtangabe bisher finden. Geldstrafe ist klar, die Höhe nicht, aber wie sieht es mit einem Fahrverbot aus? Könnte es auch sogar doch zu einer MPU kommen? Ich wohne in Bayern. Hier soll es ja strenger sein

Ich bin Ersttäter. Also keinerlei Auffälligkeiten mit Alkohol oder gar Drogen, weder im Straßenverkehr noch generell. Auch keine anderen Einträge wie Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Ich würde mich sehr über eine Einschätzung von euch freuen. Vielleicht kann ich danach besser schlafen...
Auch wäre es sehr interessant, wie sich wohl meine Privathaftpflicht verhalten wird. Wird ein derartiger Schaden komplett übernommen, oder wird es eine Minderung geben?
 
grüß dich chris,
auch keine alltägliche Begebenheit.
Bin mir absolut nicht sicher, ob Bavaria immer noch ab 1,1 zur MPU schickt, aber: es war ein Unfall, dessen Ursache unsichere/auffällige Fahrweise voraussetzt...sonst wärst du nicht gegen das Auto gefahren. Fsst. könnte m.M. deswegen schon Zweifel an der Eignung anmelden. Wegen der doch recht zeitnahen BAK denk ich, wird diese eher einen Ticken höher ausfallen, gefühlt aber nicht 1,6...
Summasummarum kommt es drauf was die "Rennleitung" ins offizielle Protokoll geschrieben hat, was ja nebst der BAK als Meldung an die Fsst geht.
Moralisch absolut verwerflich!: wahrscheinlich hättest all die Sorgen nicht, wenn du Fahrerflucht gemacht hättest (wenn wirklich nichts am Auto passiert ist)...OMG ist das verzwickt
LG Rübezahl
 
Vielen Dank für deine Antwort.
Also Fahrerflucht war keine Option für mich. Mit sowas möchte ich nicht leben müssen. Man muss auch für seine Fehler gerade stehen.
Würde denn ein vergleichbarer Unfall mit Auto als Ersttäter zur MPU führen? Hier wäre doch auch 1,6 relevant oder? Oder irre ich mich da und es ist 1,1. Ansonsten würde ich mich da etwas wundern, wenn beim Fahrrad unter 1,6 härter durchgegriffen würde als beim Auto.
Es wurden bei mir keine dieser Tests zur Reaktion wie Finger auf die Nase gemacht. Ist das eher gut oder schlecht?
 
Bin mir absolut nicht sicher, ob Bavaria immer noch ab 1,1 zur MPU schickt,
Nein, das dürfen sie nicht. Nach einer Entscheidung vom BVerwG darf erst ab 1,6 angeordnet werden - außer es besteht begründet eine größere Problematik (Alkoholmissbrauch/Abhängigkeit), die aber hier wohl erst einmal nicht vorliegt (kommt natürlich ein bisschen drauf an, was den Polizisten erzählt wurde).

aber: es war ein Unfall, dessen Ursache unsichere/auffällige Fahrweise voraussetzt...sonst wärst du nicht gegen das Auto gefahren.
Wodurch es zu einer Straftat wird. Die ist in einem KFZ aber eh schon ab 1,1 gegeben. Auf dem Fahrrad eigentlich nicht - aber bei Sachbeschädigung in Folge der TF dann eben doch.

Fsst. könnte m.M. deswegen schon Zweifel an der Eignung anmelden.
Nein.

Summasummarum kommt es drauf was die "Rennleitung" ins offizielle Protokoll geschrieben hat, was ja nebst der BAK als Meldung an die Fsst geht.
Das ist so richtig - wenn der Polizei natürlich erzählt wurde, dass man ständig betrunken ist/fährt, dann sieht das hier alles anders aus.

Moralisch absolut verwerflich!: wahrscheinlich hättest all die Sorgen nicht, wenn du Fahrerflucht gemacht hättest (wenn wirklich nichts am Auto passiert ist)...OMG ist das verzwickt
Ist es nicht wirklich. Und warum du die Fahrerflucht überhaupt einbringst verstehe ich nicht.

Vielen Dank für deine Antwort.
Also Fahrerflucht war keine Option für mich. Mit sowas möchte ich nicht leben müssen. Man muss auch für seine Fehler gerade stehen.
Würde denn ein vergleichbarer Unfall mit Auto als Ersttäter zur MPU führen?
Grundsätzlich nicht, nein.

Hier wäre doch auch 1,6 relevant oder?
Korrekt.

Oder irre ich mich da und es ist 1,1. Ansonsten würde ich mich da etwas wundern, wenn beim Fahrrad unter 1,6 härter durchgegriffen würde als beim Auto.
Korrekt. 1,1 ist der Schwellwert für eine Straftat mit einem KFZ, nicht aber für eine MPU-Anordnung. Insofern würde ich abwarten, bis die tatsächlichen Werte da sind - landest du unter 1,6 (wovon ich jetzt erst einmal ausgehen würde), würde ich mir keine Sorgen um eine MPU machen. Es ist natürlich keine Garantie, dass wirklich keine kommen wird - aber die Wahrscheinlichkeit ist schon sehr gering.

Es wurden bei mir keine dieser Tests zur Reaktion wie Finger auf die Nase gemacht. Ist das eher gut oder schlecht?
Das würde ich erst einmal neutral bewerten, also weder gut noch schlecht.
 
Hallo zusammen,

ich wollte mich hier nochmal mit den Ergebnissen bei euch melden. Durch Corona hat sich das doch alles sehr lange hin gezogen.
Im Dezember kam dann der Strafbefehl. Meine Anwältin hat auch nach Einspruch gegen diesen keine "Verbesserungen" erreichen können. Für eine Einstellung des Verfahrens war laut Aussage der Staatsanwaltschaft der Fremdschaden zu hoch. Für eine mündliche Verhandlung konnte mir meine Anwältin keine schlüssige Strategie präsentieren, daher habe ich den Strafbefehl akzeptiert.
Die Inhalte des Strafbefehls sind:
- BAK 1,39
- Unfall kam alkohlbedingt durch Gleichgewichtsverlust zu stande
- Schadenshöhe am KFZ welches ich beschädigt hatte beläuft sich auf 5200€ (war unglücklicherweise ein hochpreisiger PKW mit Sonderlackierung in matt Schwarz)
- fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs §315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2
- 35 Tagessätze zu je 80€

Kein Fahrverbot, kein Führerscheinentzug oder Sperrfrist.

Im Strafbefehl ist auch vermerkt, dass dies natürlich an die FSST weitergeleitet wird. Seht ihr hier noch eine Gefahr für weitere Schritte durch die FSST in Richtung MPU? Bzw. anders gefragt, könnte hier noch irgend etwas anderes auf mich zu kommen?
 
Nein, soweit mir bekannt, hat sich bei Bezahlung der Geldstrafe damit der Fall erledigt.
Du könntest noch abwarten ob von der Fsst. etwas kommt, aber keinesfalls anrufen und/oder nachfragen.

Belasse es erstmal dabei, wer was will, meldet sich schon. Aber grundsätzlich steht ja da was einverlangt wird.
Hoffe und denke, das bleibt dabei :hand0001:
 
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