Und auf welcher Grundlage? Hast du ihn das mal gefragt ?RA sagt weiterhin, dass Avus GA zwingend mitzubringen ist und auf Verlangen vorzulegen. Ich bin schockiert, weil damit jede korrigierte Aussage damit unglaubwürdig sein wird. - Unabhängig vom Veränderungsprozess. Bin fassungslos.
An dieser Auffassung hat er nichts geändert."…und denk dran die erste MPU nicht zu verheimlichen, sondern mitzubringen! Sonst ist die Begutachtung unvollständig!"
Das hat er mir geschrieben....Ich bin ratlos. Dann ist doch ein neuer GA gleich beeinflusst. Auch wenn es eine Erklärung gibt. Aber er kann dann alle Angaben vergleichen, und die die ich korrigiere überführen mich dann der Lüge??
Mach dir keine weiteren Gedanken, dass Gutachten bleibt schön bei dir zu Hause.Habe nicht vorgehabt Avus GA zu verheimlichen, aber es zur Einsicht vorzulegen will mir nicht in den Kopf, da ich meine, dass meine Persönlichkeitsrechte davon berührt sind.
„1. Die Untersuchung ist unter Beachtung folgender Grundsätze durchzuführen:
a) Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten.
b) Gegenstand der Untersuchung sind nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kraftfahreignung).“
Moin Pokemon,An dieser Auffassung hat er nichts geändert.
Habe nicht vorgehabt Avus GA zu verheimlichen, aber es zur Einsicht vorzulegen will mir nicht in den Kopf, da ich meine, dass meine Persönlichkeitsrechte davon berührt sind.
Hast du ihn denn nicht mal nach der Grundlage gefragt, auf der er das begründet?Danke, dass gibt Sicherheit!
Daran erkennt du übrigens, dass es kein guter Anwalt ist. Ich hatte zuerst auch einen total schrägen, den ich dann gewechselt habe. Ich würde nochmal nachfragen, welche rechtliche Grundlage das ist, kann er diese nicht nennen, ist fraglich, ob er 1. Ein guter Anwalt ist oder 2. Keine Lust mehr hat.Er meint, es sei ansonsten unvollständig und ein Grund für eine negative MPU - ohne Angabe von Paragraphen. Ich war genervt und ziemlich down und er sehr von oben herab. Ich wollte nicht weiter fragen -- Schließlich ist er der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Er meinte aber auch - nach lesen des GA, dass ich mich nicht genug mit meinen Motiven beschäftige.... Dabei werden die im GA nicht moniert, sondern lediglich meine Angaben zum Konsum. Daraus folgt dann "Verharmlosung und Verbergen von Konsum". Über die Motive wurde nichts gesagt.
das ist genau das Problem. Das hat gar nichts mit MPU zu tun.Schließlich ist er der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Hast du morgen deinen neuen Termin?Alles gute für morgen Pokemon. Du schaffst das. L.g.sanne
ja, bin auch nicht glücklich, aber jetzt erst einmal egal! Morgen ist Termin....Ich würde auf jedenfall mal mit dem Anwalt reden was dem denn einfällt dir offensichtlich falsche Dinge zu sagen. Davon abgesehen das es ja rein rechtlich nicht stimmt setzt es dich ja auch emotional unter Druck.