FB in Vorbereitung auf MPU

Pokemon

Stamm-User
RA sagt weiterhin, dass Avus GA zwingend mitzubringen ist und auf Verlangen vorzulegen. Ich bin schockiert, weil damit jede korrigierte Aussage damit unglaubwürdig sein wird. - Unabhängig vom Veränderungsprozess. Bin fassungslos.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich würde es trotzdem nicht tun, weil es ein Privatdokument ist. Es hätte ja auch schon längst in der Tonne liegen können.
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hallo Pokemon. Das geht die nichts an. Du hast es doch schon längst entsorgt stimms...Ich glaube auch nicht das jemand da sagt zeigen Sie mal das Gutachten. Wirst Du sehen das sagen die nicht. L.g.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
RA sagt weiterhin, dass Avus GA zwingend mitzubringen ist und auf Verlangen vorzulegen. Ich bin schockiert, weil damit jede korrigierte Aussage damit unglaubwürdig sein wird. - Unabhängig vom Veränderungsprozess. Bin fassungslos.
Und auf welcher Grundlage? Hast du ihn das mal gefragt ?
 

Pokemon

Stamm-User
Er meint
"…und denk dran die erste MPU nicht zu verheimlichen, sondern mitzubringen! Sonst ist die Begutachtung unvollständig!"

Das hat er mir geschrieben....Ich bin ratlos. Dann ist doch ein neuer GA gleich beeinflusst. Auch wenn es eine Erklärung gibt. Aber er kann dann alle Angaben vergleichen, und die die ich korrigiere überführen mich dann der Lüge??
An dieser Auffassung hat er nichts geändert.
Habe nicht vorgehabt Avus GA zu verheimlichen, aber es zur Einsicht vorzulegen will mir nicht in den Kopf, da ich meine, dass meine Persönlichkeitsrechte davon berührt sind.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Habe nicht vorgehabt Avus GA zu verheimlichen, aber es zur Einsicht vorzulegen will mir nicht in den Kopf, da ich meine, dass meine Persönlichkeitsrechte davon berührt sind.
Mach dir keine weiteren Gedanken, dass Gutachten bleibt schön bei dir zu Hause.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt in § 11 Abs. 5 und 6 FeV und der Anlage 4a die Grundsätze des MPU-Verfahrens. Demnach darf die MPU-Stelle nur solche Informationen zur Grundlage ihrer Entscheidung machen, die im konkreten Fall für die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit entscheidend sein können. Die MPU-Stelle darf auch nicht eigenmächtig bestimmen, welche Kriterien für sie entscheidend sind, sondern muss sich dabei an die Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde halten.


In Anlage 4a heißt es u.a.:


„1. Die Untersuchung ist unter Beachtung folgender Grundsätze durchzuführen:
a) Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten.
b) Gegenstand der Untersuchung sind nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kraftfahreignung).“
 
Zuletzt bearbeitet:

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
An dieser Auffassung hat er nichts geändert.
Habe nicht vorgehabt Avus GA zu verheimlichen, aber es zur Einsicht vorzulegen will mir nicht in den Kopf, da ich meine, dass meine Persönlichkeitsrechte davon berührt sind.
Moin Pokemon,
berichten kannst Du von dem Gutachten, aber nicht aushändigen!
 

Pokemon

Stamm-User
Er meint, es sei ansonsten unvollständig und ein Grund für eine negative MPU - ohne Angabe von Paragraphen. Ich war genervt und ziemlich down und er sehr von oben herab. Ich wollte nicht weiter fragen -- Schließlich ist er der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Er meinte aber auch - nach lesen des GA, dass ich mich nicht genug mit meinen Motiven beschäftige.... Dabei werden die im GA nicht moniert, sondern lediglich meine Angaben zum Konsum. Daraus folgt dann "Verharmlosung und Verbergen von Konsum". Über die Motive wurde nichts gesagt.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Er meint, es sei ansonsten unvollständig und ein Grund für eine negative MPU - ohne Angabe von Paragraphen. Ich war genervt und ziemlich down und er sehr von oben herab. Ich wollte nicht weiter fragen -- Schließlich ist er der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Er meinte aber auch - nach lesen des GA, dass ich mich nicht genug mit meinen Motiven beschäftige.... Dabei werden die im GA nicht moniert, sondern lediglich meine Angaben zum Konsum. Daraus folgt dann "Verharmlosung und Verbergen von Konsum". Über die Motive wurde nichts gesagt.
Daran erkennt du übrigens, dass es kein guter Anwalt ist. Ich hatte zuerst auch einen total schrägen, den ich dann gewechselt habe. Ich würde nochmal nachfragen, welche rechtliche Grundlage das ist, kann er diese nicht nennen, ist fraglich, ob er 1. Ein guter Anwalt ist oder 2. Keine Lust mehr hat.
Wir rechnet er ab?
 

Andi18

MPU Profi
Hi Pokemon, Dein FB ist gut und mehrfach bewertet worden.
Bei jedem MPU-Berater kannst lesen, daß ein negatives GA unbedingt nicht bei der Fsst abzugeben ist.
Warum? Weil es dann in Deiner Akte landet und offiziell bekannt wird und folglich das nächste Mpi dieses zu Gesicht bekommt, was unbedingt zu vermeiden ist.
Ich hatte in einem früheren Beitrag einen Link eines VPs reingesetzt mit kostenlosem Check des neg. GA.
Dort auf der Seite ist das schön zusammen gefasst. Was soll das dann für einen Sinn ergeben, dieses mitzunehmen?
Wenn Du bei einem Arzt bist und Dir dessen Begutachtung nicht gefällt und eine Zweitmeinung einholst, wirst die vorherige Begutachtung sicher nicht mitnehmen. Ein Psychologe ist wie ein Arzt anzusehen, unterliegt auch der ärztlichen Schweigepflicht.
Schließlich ist er der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
das ist genau das Problem. Das hat gar nichts mit MPU zu tun.
Bei Mpu gibts Psychologen und es greift das Verwaltungsrecht. Bei dieser Titulierung gehts rein um Strafrecht.
Mein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist gut in dem was er tut, zur Mpu weiß er aber nur, daß 1 Jahr Abstinenz immer nachzuweisen ist und sagte mir sogar was mit den Kugeln zu stapeln und da ich mit 16 das erste Mal Bier getrunken habe, mir alleine deswegen ein fortgeschrittenes Problem unterstellt wird.
Verinnerliche Deinen FB, ‰-Schnellberechnung und die Regeln des KT. Dann klappt das.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich hatte damals auch anfangs einen "Fachanwalt", der wollte das ich mit AB in die MPU gehe... habe locker mit KT bestanden. ;)
 

Pokemon

Stamm-User
"Der Gutachter darf bei der Begutachtung offensichtlich rechtlich nicht mehr verwertbare aktenkundige Vorgänge nicht verwenden und darf auf Fahreignungsgutachten, die nicht Bestandteil der Fahrerlaubnisakte sind, nur mit Einverständnis des betroffenen Kunden zurückgreifen."

... das habe ich bei BAST gefunden (03.2020). Ihr habt also Recht! Danke!
 

Pokemon

Stamm-User
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Ich würde auf jedenfall mal mit dem Anwalt reden was dem denn einfällt dir offensichtlich falsche Dinge zu sagen. Davon abgesehen das es ja rein rechtlich nicht stimmt setzt es dich ja auch emotional unter Druck.
 
Oben