Die Stadt- oder Ortsverwaltung überprüft die Stammdaten Deines Antrages und gibt diesen dann weiter an die zuständige Verwaltungsbehörde. (das ist die Behörde die Deine Führerscheinunterlagen verwaltet - i. d. R. ist dies das Landratsamt)
Die Verwaltungsbehörde stellt nun eine Anfrage beim Verkehrszentralregister (Flensburg) und evtl. beim Bundeszentralregister, ob Eintragungen in Bezug auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorliegen.
Wenn alles in Ordung ist wird von der Verwaltungsbehörde der Druckauftrag für Deinen Führerschein bei der Bundesdruckerei gegeben. Dazu wird Dein abgebenes Passbild und die Unterschriftenprobe benötigt.
Wenn Dein frisch gedruckter Führerschein (Scheckkarte) bei der Verwaltungsbehörde eintrifft, erteilt diese der zuständigen Prüforganistation den Prüfauftrag - d. h. der Staat erteilt durch die Verwaltungsbehörde der Firma XY den Auftrag Dein theoretisches Wissen und Deine praktischen Fähigkeiten zu prüfen.
Deine Fahrschule bekommt gleichzeitig eine Mitteilung dass der Prüfauftrag vorliegt. Wir sagen dann in der Umgangssprache dazu "Deine Papiere sind da"
Erst ab jetzt und wenn alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind ist es möglich einen oder beide Prüfungsteile zu machen
Wenn Du dann Deine Ausbildung in der Fahrschule abgeschlossen hast und bereit bist einen oder auch beide Prüfungsteile zu bestehen geht es weiter. Die Fahrschule bestätigt den Abschluss der Ausbildung durch die auch von Dir unterschriebene theoretische und praktische Ausbildungsbescheinigung.
Wenn Du uns den Auftrag gibst und alle Voraussetzungen erfüllt sind melden wir Dich zur theoretischen Prüfung an.
Und erst wenn Du die Theorie bestanden hast, können wir Dich zur praktischen Prüfung anmelden.