Kommt die MPU auf mich zu?

cabomba80

Benutzer
Fühlst dich jetzt angepisst weil du der super MPU Profi bist?

Könnte ja auch sein das es doch mal jemand besser weiß. Oder bist du auch Anwalt? Woher hast du dein Wissen?
Ich möchte ja nur meine Infos und Erlebnisse weitergeben. Interessiert eventuell ja auch andere.

Sorry, aber deine Antwort klingt nach Missgunst.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich bin hier schon über 10 Jahre im Forum und habe schon alles erlebt.
Und wenn du mich in diesem Ton noch einmal anmachst, hast du hier deinen letzten Text geschrieben.
 

cabomba80

Benutzer
Das glaub ich dir ja alles.
Ich würde ja nur gerne wissen was richtig ist. Gibt es hier ein ähnlichen alten Fall im Forum der deine Theorie untermauert?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Dafür haben wir hier im Forum eine SuFu.
 

cabomba80

Benutzer
ok danke für die hilfreiche Info. Ich dachte das dir eventuell ein Fall in Erinnerung ist.

Ich merke schon, wir werden nicht mehr warm miteinander.

Hier nochmal ein Link was meine „Theorie“ bestätigt:

Aber glaub du halt auch was du willst.
 
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cabomba80

Benutzer
Meine Güte nochmal........das glaub ich ja auch alles, dass Max sehr erfahren ist und schon etlichen Leuten hier super geholfen hat. Finde das ja auch toll.
Man braucht doch aber nicht gleich beleidigt sein wenn jemand mal eventuell etwas besser weiß. Und mir hier gleich an zu drohen „die Realität wird mich noch einholen“ ist auch nicht die feine Art.

ich wollte eigentlich nur informieren wie es bei mir gelaufen ist. Könnte ja auch andere interessieren.
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo cabomba80

ich bin (auch) der Meinung dass das Ganze hier nicht zum Streitthema werden sollte....
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Da du ein deklaratorisches Fahrverbot und keinen (!) Entzug durch das Gericht hattest entsteht hier eine Bindungswirkung und die FSSt. kann somit keine MPU mehr fordern.

Dies ergibt sich aus § 3 Abs. 4 StVG:

(4) Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht. (....)

Da in diesem Fall die FE nicht entzogen wurde, müsste die Behörde eine Entziehung veranlassen. In diesem Entziehungsverfahren ist sie dann aber an die Entscheidung des Gerichts zur Frage der Eignung gebunden.

Von daher meinen herzlichen Glückwunsch zum glimpflichen Ausgang und pass' künftig bitte gut auf dich und dein Kärtchen auf :smiley138:
 

Fuchs

Benutzer
Alles Gute dir Cabomba,

ich kenne tatsächlich einen ähnlichen Fall, wo das Gericht trotz 1,9 Promille den FS zurückgegeben hat und dass er keine MPU fürchten muss.

Also, alles Gute dir :)
 

MrEon

Benutzer
hab mal eine Frage. ist das gängige praxis das die Fsst die Strafakte von der Staatsanwaltschaft immer erst anfordert nach der Beantragung? ist bei mir nämlich der Fall. Deswegen verzögert sich das nun. die sperrzeit ist schon abgelaufen und der Antrag samt unterlagen plus 1.HK teilnahme bescheinigung liegt schon seit 7 wochen bei der fsst
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Guten Morgen. Das Urteil müsste eigentlich gleich in der Führerscheinakte sein.Was wollen die mit der gesamten Strafakte????L.g
 

MrEon

Benutzer
morgen. weiss ich nicht. er sagte am telefon das die strafakte angefordert wurde und die noch nichts vorliegen haben. also muss ich noch warten. ob die gesamte strafakte oder so etwas weiss ich nicht. ich kann es nur so wiedergeben wie es mir gesagt wurde!
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Komisch. Eigentlich haben die das Urteil drin und da steht ja alles. Und im Führungszeugnis ja auch. Na ja musst Du leider abwarten. L.g
 
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