Komplizierter Fall: MPU steht an, Verwertungsverbot

SIXX

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Hallo Zusammen,

auch ich muss zur MPU und befinde mich paar Wochen vor dem Untersuchungstermin.
Ich bin seit 03.2021 in einem Abstinenzprogramm, das jetzt Ende Februar ausläuft. Getestet wird auf Drogen.
Vorbereiten lasse ich mich bei einer Verkehrspsychologin und habe schon 8 Einzelgespräche hinter mir.

Vielleicht mal kurz zu meinen Aktenkundigen Delikten:

- 18.06.2005 - 0,96 Promille BAK/ 3,8 ng THC und 55ng THC Cooh
- 2008 - Tschechische Fahrerlaubnis
- 19.03.2010 - 0,57 Promille BAK
- 2011 - MPU bestanden. Wiederanerkennung der CZ-Fahrerlaubnis
- 16.03.2013 - 4,3 ng THC und 76ng THC Cooh
- 2014 - Erteilung einer Polnischen Fahrerlaubnis

Den PL-FS habe ich immer noch und bin auch seit 2013 absolut sauber.
Jetzt Fragen sich vielleicht viele, warum will der die MPU machen wenn er doch einen Führerschein hat!? Ehrlich gesagt habe ich keine Lust mehr mich zu verstecken oder bei jeder Autofahrt Angst zu haben in eine Kontrolle zu kommen. Daher möchte ich gerade stehen, für das was ich verbockt habe!
Ich weiß, hab einiges auf dem Kerbholz und bin gewiss nicht stolz drauf.

So nun zu meiner eigentlichen Frage, ich habe Akteneinsicht genommen und habe bemerkt, dass hier noch alle Delikte drin standen. Im FEAR sind aber alle getilgt bis auf die Fahrt unter THC von 2013. Die Führerscheinstelle sagte, sie bereinigen die Akte bei Neuerteilung und dann soll ich bevor sie verschickt werde nochmals Einsicht nehmen. Also habe ich den Antrag gestellt und warte nun bis dieser durch ist. Soweit so gut, allerdings wüsste ich gerne schon jetzt was noch drin stehen wird und was nicht.

Aktuell bereite ich mich als Wiederholungstäter vor und behandle jede einzelne Fahrt. Trotzdem würde ich mich gerne etwas gezielter vorbereiten. Dazu müsste ich wissen was alles raus kommt.

Würde mich freuen wenn mal ein Profi drüber schauen könnte.

Vielen Dank schonmal...
 

Trabbi

Stamm-User
18.06.2005 - 0,96 Promille BAK/ 3,8 ng THC und 55ng THC Cooh
- 2008 - Tschechische Fahrerlaubnis
- 19.03.2010 - 0,57 Promille BAK
- 2011 - MPU bestanden. Wiederanerkennung der CZ-Fahrerlaubnis
- 16.03.2013 - 4,3 ng THC und 76ng THC Cooh
- 2014 - Erteilung einer Polnischen Fahrerlaubnis
a) Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit, bei der kein Regelfahrverbot angeordnet wurde, werden nach zweieinhalb Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung aus dem Fahreignungsregister gelöscht.

b) Wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Regelfahrverbot angeordnet, werden die hierfür eingetragenen Punkte nach fünf Jahren ab Rechtskraft getilgt.

c) Bei Verkehrsstraftaten werden die eingetragenen Punkte erst nach zehn Jahren aus dem Fahreignungsregister getilgt.
 
Zuletzt bearbeitet:

SIXX

Benutzer
Guten Morgen, vielen Dank für deine Antwort.
Diese bezieht sich allerdings auf meinen Punktestand. Aus meinem KBA Auszug geht hervor, dass mein punktestand aktuell auf 0 ist. Mir ging es eher darum, was der Gutachter aus meiner Averwenden darf, bzw. ob ich als Wiederholungstäter begutachtet werde oder als Erstäter.

Ich würde morgen gerne den FB ausfüllen und es wäre toll wenn jemand mal drüber schauen könnte.

Vielen Dank schonmal Und ein schönes Wochenende
 

SIXX

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Hallo Leute,

hier mal mein Profilfragebogen.

FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 33

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 08.2012 jedes Wochenende 2-3 Joints bis zur Auffälligkeit
Datum der Auffälligkeit:16.03.2013

Drogenbefund
Blutwerte: 4,3 ng THC und 76 ng THC COOH
Schnelltest: ja, positiv
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: nein
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: nein
Strafe abgebüßt:


Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: ja
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): noch unbekannt

Bundesland: BW

Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 16.03.2013

Abstinenznachweis
Haaranalyse:
Urinscreen: ja, 12 Monate
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: ja, bisher 8 Stunden
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: noch offen
Welche Stelle (MPI): noch offen
Schon bezahlt?: nein
Schon gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: unbekannt

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: ja
18.06.2005 - 0,96 Promille BAK/ 3,8 ng THC und 55ng THC Cooh
19.03.2010 - 0,57 Promille BAK
2011 - MPU bestanden
16.03.2013 - 4,3 ng THC und 76ng THC Cooh
 

SIXX

Benutzer
Hallo Leute, ich stehe ein paar Wochen vor der MPU und meine Vorbereitung ist soweit abgeschlossen. Ich fühle mich auch gewappnet. Allerdings habe ich eine Frage und hoffe, jemand kann mir eine Antwort darauf geben.

Meine Akte wird gerade bereinigt. Dies machen sie anscheinend erst bei Stellung des Neuantrags. Normalerweise sollte dieser noch diese Woche fertig sein und ich bekomme dann Bescheid.

Folgende Fragen habe ich allerdings:
1.) Wie lange speichert ein MPI vergangene Gutachten? Ich gehe zum selben MPI wie 05.2011. MPU dieses Jahr dann 05.2022.
2.) Am Anfang der Begutachtung, muss man ja ein FB ausfüllen und wird oft auch gefragt, ob man schonmal eine MPU gemacht hat. Wenn meine FS-Akte allerdings bis auf das neuste Vergehen sauber ist, was trage ich hier dann ein? Wenn ich nein ankreuze und die bekommen raus das ich schonmal da war, siehts blöd aus. Wenn ich ja ankreuze kommen Rückfragen und ich eröffne das Gespräch für weitere Fragen. Meine VP meinte ich solle das dann offen kommunizieren. Bedeutet, denen sagen, dass ich schonmal eine MPU hatte und das auch bei Ihnen aber auch sagen, dass dies für mich nicht mehr relevant ist, da getilgt und nicht mehr Aktenkundig. Zudem sagen dass dies so mit der Praxis.... besprochen wurde. Kann man das so machen?
3.) Wenn alles getilgt ist und ich als Ersttäter behandelt werde, was sage ich bei der Frage, wann haben sie das erstmal Drogen bzw. Cannabis konsumiert? Die Wahrheit, dass ich 2003-2005 2 Jahre durchgehen gekifft hab, kann ich ja dann schlecht sagen, denn dann gebe ich ja Anlass für weitere Rückfragen und hinweise auf die frühere Tat. Die neuste bzw. aktuellste ist 2013.
Oder sage ich dann, dass ich 2003 probiert habe und es wieder sein lassen hab.

Ich hoffe ihr versteht was ich damit meine und ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen.


Ich danke euch schonmal

lg
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
1.) Wie lange speichert ein MPI vergangene Gutachten?
10 Jahre.
2.) Am Anfang der Begutachtung, muss man ja ein FB ausfüllen und wird oft auch gefragt, ob man schonmal eine MPU gemacht hat. Wenn meine FS-Akte allerdings bis auf das neuste Vergehen sauber ist, was trage ich hier dann ein?
Die Frage beantwortet sich aus deiner Frage 1 ... das MPI weiß somit Bescheid.
3.) Wenn alles getilgt ist und ich als Ersttäter behandelt werde, was sage ich bei der Frage, wann haben sie das erstmal Drogen bzw. Cannabis konsumiert? Die Wahrheit, dass ich 2003-2005 2 Jahre durchgehen gekifft hab
Ich würde mich auf den Konsum konzentrieren, der zu deinem Delikt geführt hat. Den Dauerkonsum würde ich schön in der Schublade lassen.
Abstinenznachweise machst du lediglich auf Drogen, vermutlich ist das ein Fehler.
Du hast eine MPU wegen Alkohol absolviert, jetzt landest du bei Drogen. Der Gutachter könnte dir locker die Gefahr einer Suchtverlagerung prognostizieren ... und dann hast du ein Problem. Du hättest beides machen sollen ... AB auf Drogen und Alkohol.
Deine VP hätte das eigentlich wissen müssen, oder du hast etwas verheimlicht. ;)

Akteneinsicht machst du, bevor du das Schreiben bekommst, dein MPI zu benennen.
 

SIXX

Benutzer
Hallo Max,

vielen Dank für deine Antwort.

Zu 1.)
Dann sollte mein Gutachten ja nicht mehr vorhanden sein bei dem MPI!? 05.2011 bestanden -> gelöscht 05.2021. Oder sehe ich was falsch?

Zu 3.)
Also den früheren Konsum komplett 2003-2005 weg lassen und auf den Konsum des Delikts 2013 konzentrieren. Sehe ich das richtig?
Es war 2011 eine Drogen und Alkohol MPU. Hatte damals 2 Fragestellungen.
Verheimlicht habe ich nichts, ich hatte mich beim Abstinenz Programm angemeldet als ich noch nicht beim VP war, das war ein Fehler. Allerdings sind meine kompletten Urinproben noch vorhanden und ich könnte diese auf ETG testen. Hier wird Abstinenz raus kommen, da ich sehr selten was trinke und wenn max. 2 Radler oder 1 Colaweizen. Meine VP hat aber gemeint wir versuchen es so. Um meinen geringen Konsum zu untermauern bei der MPU könnte ich dem Gutachter anbieten, falls er das wünscht, alle meine Urinproben rückwirkend auf ETG zu untersuchen. So hatte ich das mit meiner VP besprochen. Sozusagen als Ass im Ärmel...


Dann hoffe ich mal sie hat recht und es klappt alles.

lg
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Zu 1.)
Dann sollte mein Gutachten ja nicht mehr vorhanden sein bei dem MPI!? 05.2011 bestanden -> gelöscht 05.2021. Oder sehe ich was falsch?
Wenn die sauber arbeiten eigentlich ja. Selbst wenn es noch in der Akte schläft, darf es nicht gegen dich verwendet werden.
Zu 3.)
Also den früheren Konsum komplett 2003-2005 weg lassen und auf den Konsum des Delikts 2013 konzentrieren. Sehe ich das richtig?
Richtig ... mit Erstkonsum ... Konsumentwicklung bis zum Delikt.
Um meinen geringen Konsum zu untermauern bei der MPU könnte ich dem Gutachter anbieten, falls er das wünscht, alle meine Urinproben rückwirkend auf ETG zu untersuchen.
Nein, dass funktioniert nicht ... es gibt kein nachträgliches Nachreichen von Abstinenzbelägen/ETG.
Allein aus Sicherheitsgründen würde ich das im Vorfeld erledigen und mit dem Komplettpaket bei deiner MPU antreten. Andernfalls wird es teuer (neue MPU) und kostet ebenfalls Zeit. Eine neue MPU darfst du erst nach 6 Monaten beim gleichen MPI absolvieren.
 

SIXX

Benutzer
Alles klar, dann lasse ich vorher noch alle Proben auf ETG testen.
Wäre es denkbar, trotz der AB Nachweise bei der MPU zu sagen, dass ich 3-4 mal im Jahr max. 2 Radler 0,33l oder 1 Colaweizen 0,5 l trinke? Oder muss ich dann aufgrund der AB-Nachweise auch sagen das ich abstinent bin? Ich will eigentlich nicht lügen, denn ich trinke wie oben beschrieben zu Anlässen eine Kleinigkeit. Habe zuletzt am 14.01.2022 2 Radler auf einem Geburtstag getrunken und habe 4-5cm lange Haare.
Wenn ich sage ich bin abstinent und die wollen ne Haarprobe schneide ich mir ja ins eigene Fleisch....

Ich danke dir für deine Zeit und deine Antworten Max!
 

traumtänzer

Benutzer
War die Cannabisfahrt 2013 eine Ordungswidrigkeit nach §24a StvG ? Dann kann die nicht mehr Faer stehen, sondern nur die Entziehung
 

SIXX

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Hallo Traumtänzer,

ja war eine owi. Bei mir waren alles owis.
Im fear ist alles gelöscht, bis auf die Entziehung 2013. Als Grund steht drauf, Rauschgiftsucht. Diese ist noch bis 2028 drin.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo, ich habe mal eine Frage bzw. Anmerkung. Du schreibst das im Fear Rauschgiftsucht steht ?
Könnte da der Gutachter nicht hellhörig werden, Sucht gleich Abhängigkeit und das erfordert längere Abstinenz als 12 Monate?
 

SIXX

Benutzer
Ich denke, dass 12 Monate ausreichen. Komischerweise stand das auch bei meiner ersten THC Fahrt so drin und ich hatte die erste MPU mit 6 Monaten AN bestanden. Sogar mit doppelter Fragestellung. Und wenn ich mein altes Gutachten anschaue, dann waren meine Antworten wirklich schwach gewählt. Bedeutet, ich bin um einiges besser vorbereitet als damals. Das sind Welten…
 

SIXX

Benutzer
Hallo max, super vielen Dank. Dann lasse ich jetzt noch alle Proben auf ETG untersuchen um mein Alkohol Konsum zu untermauern.

Ich dachte immer, mit Urinproben belegt man die Abstinenz und mit Haaren das KT.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich dachte immer, mit Urinproben belegt man die Abstinenz und mit Haaren das KT.
Für Haare sind nur maximal drei Monate rückwirkend möglich, bei Urin länger.
ETG wird hauptsächlich über den Urin ausgeschieden. Bei Haaren sind nur die ersten 3cm verwertbar, da dass ETG zu den Haarspitzen hin abnimmt.
 

traumtänzer

Benutzer
Hallo Traumtänzer,

ja war eine owi. Bei mir waren alles owis.
Im fear ist alles gelöscht, bis auf die Entziehung 2013. Als Grund steht drauf, Rauschgiftsucht. Diese ist noch bis 2028 drin.
Das steht immer dort als Grund "312 Neigung zur Rauschgiftsucht" und hat nichts damit zu tun wie lange dein Abstinenznachweis sein muss, dass entscheidet der Gutachter während der MPU. Vorsichtshalber sind 12 Monate Abstinenz besser, da bist du auf der sicheren Seite. Da deine OWI bereits getilgt, darf diese auch nicht mehr gegen dich verwendet werden. Der bloße Eintrag der Entziehung reicht eigentlich nicht um eine MPU anzuordnen, dass wurde auch ganz klar vom BVerwG entschieden:

Vom 09.06.2005 Aktenzeichen: 3 C 21.04
»Ist die Fahrerlaubnis wegen eines Drogendelikts im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entzogen worden, so ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 FeV nicht mehr zulässig, wenn die Tat wegen Zeitablaufs einem Verwertungsverbot unterliegt.«

Da steht deutlich "Tat" und die ist bei dir getilgt. Bin in ähnlicher Situation, nur ist meine Entziehung fast 13 Jahre her und warte auf die Antwort der FEB, wie diese über mein Neuerteilungsantrag entscheidet.
 

SIXX

Benutzer
Hallo Traumtänzer,

das ist ja interessant . 12 Monate AN hab ich schon voll und habe sogar verlängert bis mein Antrag durch ist. Laut FEB sollte ich diese Woche noch Bescheid bekommen. Das dauert aktuell ewig und zieht sich wie Kaugummi!

Wenn dies so ist, wie du schreibst, bin ich gespannt auf welcher Grundlage bzw. welche Fragestellung du dann bekommst! In dem Fall sollte ja sogar die Akte komplett leer sein, bis auf den Entzug oder?
 
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