Medikamenten - MPU

Grundsätzlich nehme ich selbstverständlich noch Medikamente - wenn Sinn und Zweck ist, NIE WIEDER Medikamente einzunehmen, dann werde ich mir diese MPU gar nicht erst antun. Es gibt zig Medikamente, die die Verkehrstüchtigkeit nachweislich nicht beeinträchtigen, wie zB Antibiotika. Wenn der deutsche Staat durch die MPU-Anordnung will, dass ich mich lebenslänglich IN SUMME VON MEDIKAMENTEN verabschieden werde, dann verabschiede ich mich eher aus diesem Land. Diphenhydramin und Diazepam nehme ich nicht mehr ein.
 
Zwischen Medikamenten und Drogen gibt es keine klare Abgrenzung. Das ist das Problem auf das Prosecur hinweist.

Drogen gelten teilweise nur dann als Medikament, wenn sie verschrieben und wie vorgesehen eingenommen werden.

Deshalb kann es sein das bei Prosecur bestimmte Medikamente (die ohne Verschreibung als Drogen gelten) nur bei einem Drogenvertrag getestet werden. So verstehe ich den Hinweis.
Vielen Dank für die Info!
 
Jetzt wirst du leider sehr unsachlich.

Es geht nicht darum dir Medikamente grundsätzlich zu verbieten. Sondern nur darum zukünftige Fahrten auszuschließen, bei denen du Andere und dich selbst gefährdest.

Du hast die Ursache selbst gesetzt, indem du nachmittags unter Medikamenten, die beim Einschlafen helfen sollten, und 1,99 Promille Alkohol einen Unfall verursacht hast. Bei so einer Konstellation ist eine Wiederholungsgefahr extrem groß.

Wir helfen dir gerne, soweit es uns möglich ist. Wenn du unsachlich wirst wird das leider extrem schwierig.
 
Danke für Deine Rückmeldung. Trotzdem würde ich gerne nachvollziehen können, warum bei meiner Konstellation eine Wiederholungsgefahr sogar extrem hoch ist....
 
Du solltest 2 Dinge grundsätzlich unterscheiden.

1. Abstinenzprogramm
Du musst, um deine Fahreignung wiederzuerlangen, nachweisen, dass du keinen Alkohol und keine dir nachgewiesenen Medikamente einnimmst bzw. nur bestimmungsgemäß, also verordnet ( wobei ich mir das gerade mit Diazepam sehr schwierig vorstelle, aber lt. BK zumindest nicht ausgeschlossen )
Dieses bestimmst du selber, was und in welchem Zeitraum getestet werden soll.

2. Die Gewichtung der dir nachgewiesenen psychotropen Substanzen in der MPU.
Erst dort kommen die Hypothesen in`s Spiel.
 
Du solltest 2 Dinge grundsätzlich unterscheiden.

1. Abstinenzprogramm
Du musst, um deine Fahreignung wiederzuerlangen, nachweisen, dass du keinen Alkohol und keine dir nachgewiesenen Medikamente einnimmst bzw. nur bestimmungsgemäß, also verordnet ( wobei ich mir das gerade mit Diazepam sehr schwierig vorstelle, aber lt. BK zumindest nicht ausgeschlossen )
Dieses bestimmst du selber, was und in welchem Zeitraum getestet werden soll.

2. Die Gewichtung der dir nachgewiesenen psychotropen Substanzen in der MPU.
Erst dort kommen die Hypothesen in`s Spiel.
Vielen Dank für die Erläuterung!
 
Zurück
Oben