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Mehrfach Alkohol und Verkehrsrecht MPU

Jetzt mal noch ne frage ich habe sonst nie Alkoholesiert am Straßenverkehr teil genommen soll ich da was erfinden oder bei meiner Aussage bleiben
Ich habe meinem Führerschein erst mit 20 gemacht
Mit 24 das erste Kind
War immer arbeiten im Urlaub habe ich dan die Zeit mit Kinder genossen
Und in der Zeit von 20-24 war ich nur selten weg und habe Cola getrunken.
Ich hatte auch nie den reitz Alkohol zu trinken oder mich weg zu schissen
 
und was ist jetzt deine Frage?
wann du deine FE gemacht hast, wann du Kinder gekriegt hast...usw. ist zwar persönlich, vielleicht auch romantisch....interessiert den GA aber NULL.
Die Sache mit dem sonst nie alkoholisiert am Verkehr teilgenommen...würde ich mir ganz ganz doll nochmal überlegen.
Stichworte: Statistik, Glaubwürdigkeit
Fakt ist: du wurdest 2x mit überhöhterer Promille rausgezogen. Solltest du ein Stino- 0815 Verkehrsteilnehmer sein...gehen diesen Vorfällen ca. 1.000 unentdeckte Vergehen voraus...Bitte glaub ja nicht, dass der GA diese Statistiken nicht kennt. Bitte löse dich von Selbstbeweihräucherungen
 
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Jetzt mal noch ne frage ich habe sonst nie Alkoholesiert am Straßenverkehr teil genommen soll ich da was erfinden oder bei meiner Aussage bleiben
Ich habe meinem Führerschein erst mit 20 gemacht
Mit 24 das erste Kind
War immer arbeiten im Urlaub habe ich dan die Zeit mit Kinder genossen
Und in der Zeit von 20-24 war ich nur selten weg und habe Cola getrunken.
Ich hatte auch nie den reitz Alkohol zu trinken oder mich weg zu schissen
Hi noch mal,
Eine Wahrheit erfinden ist generell keine gute Idee und wird mit ziemlicher Sicherheit dazu führen, dass du dich selber mit deinen Aussagen verzettelten wirst.
Wenn du nie, auch nicht mit Restalkohol oder 5 Pralinen am Straßenverkehr teil genommen hast, dann solltest du das auch so kommunizieren.
Die Statistik besagt eben eben genau das Gegenteil.
Wer angehalten wurde mit Alkohol oder Drogen, hat schon mindestens einige Fahrten unentdeckt gemacht.
Und das muss kein Vollrausch gewesen !
Wenn du wirklich behauptest noch nie mit Alkohol (in irgendeiner Form) ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt zu haben, dann widersprichst du eben jeder Statistik.
Auch damit kann man die Mpu bestehen.
Lg.

PS.: das du gegen die Statistik verstößt ist im übrigen das was Rübezahl damit zum Ausdruck bringen wollte, auch wenn der Text wie ich finde etwas schroff gewesen ist.
 
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Hallo zusammen
Ne frage zum FB Verkehrsrechtliche MPU
Missen auch bei der Auflistung die Alkohol Fahrten mit rein da ich da ja extra ne MPU machen muss
 
Hallo Daniel,

wenn deine "verkehrsrechtlichen Verfehlungen" mit dem Alk. zu tun hatten - dann ja.
Während der MPU wird das zwar "gemischt" abgefragt, aber es ist schon besser wenn du auch in diesem FB darauf eingehst, sofern ein Zusammenhang besteht...
 
So jetzt noch mal ne frage ich habe den Führerschein am27.05.2019 beantragt
Da Kamm ja raus das ich MPU machen muss kann es sein wen ich ihn neu beantrage das sich die Fragestellung ändert
 
okay ich werde Donnerstag meine Akte einsehen
Da kann ich ja mal nachfragen
und gebe dan mal ne Rückantwort was ich aber auch nicht denke
und dan noch ne frage kann ich das vergen 24.06.2010 schon löschen lassen kann da es ja über 10 Jahre her ist
 
Ich vermute dass es bereits aus dem FAER gelöscht ist, folglich wird es auch die FSSt. aus den Akten nehmen müssen...
 
Naja, angesichts der außergewöhnlichen Situation der mpu, die in Summe irgendwas zwischen 2 und 3,5 h dauert, würde ich mir für den Tag keine weitere Termine machen...da kommts auf die Minute wohl nicht an
 
Hallo zusammen
Ich habe mal wieder ne frage
Der Psychologe hat zu mir gesagt das ich kein scheiss mehr bauen soll
Dan war ich bei der Ärztin die hat gesagt der Gutachter hat ihnen ja ein positives Gutachten gegeben soweit okay

kann sich an der Entscheidung noch was ändern außer die leberwerte passen nicht
Kann er sich noch mal umstimmen???
 
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