Hi rocknroller,
wie unser admin schon schrieb, wirst du die FSSt. vertrösten müssen, da es ja nicht in deinem Ermessen liegt, wann das Ga ankommt. Normalerweise ist das auch kein Problem für die FSSt.
Wenn dein Ga dann wirklich negativ sein sollte, gibst du es trotzdem nicht bei der FSSt. ab (auch wenn die dann wissen, dass du die MPU hast durchführen lassen), denn es handelt sich um dein Eigentum und niemand kann dich dazu zwingen, es an die FSSt. weiterzureichen! Du musst in diesem Fall jedoch deinen Antrag umgehend zurückziehen, bevor er dir von der FSSt. versagt wird....