Hallo
Ich habe erstmal das Psychologische Gespräch abgetippt.:
Psychologisches Untersuchungsgespräch ( Exploration)
Die eigenen Angaben des Herrn XXX :
Nach eigenen schriftlichen Angaben sind zum Zeitpunkt der Untersuchung in verkehrs-bzw.
Strafrechtlicher Hinsicht keine Verfahren anhängig. Auch wurde von Herrn XXX nicht auf in jüngere Vergangenheit abgeschlossene (und daher ggf.nicht aktenkundige) weitere Verfahren hingewiesen.
Zur Verkehrsteilnahme wurde hier u.a. folgene Angaben gemacht: Der Untersuchte habe erstmals 1993 eine Fahrerlaubnis erworben. Er habe abzüglich aller Unterbrechungen 24 Jahre regelmäßig Kraftfahrzeuge gefahren und habe dabei insgesamt etwa 52.000 km zurückgelegt.
Zur Lebensgeschichte,zur persönlichen und beruflichen und jetzigen Lebenssituation wird wie folgt berichtet: Der Untersuchte sei seit Mai 2010 verheiratet. Er habe ein Kind. Von Beruf sei der Untersuchte Betriebselektriker.
Befragt zu Freizeitintressen? „ Haus bauen, Fahrrad fahren, Fußball, Angeln.“
Zu Trunkenheitsfahrt:
Der Untersuchte gab an, dass er gegen 12.30 Uhr das Landespokalfinale in Magdeburg besucht habe. Er sei dort mit dem Fahrrad hingefahren. Während des Spiels habe er keinen Alkohol zu sich genommen. Der Plan sei gewesen, nach dem Spiel nach Hause zu fahren. Der Untersuchte gab an, dass er damals ein altes Haus saniert habe, dafür nur an den Wochenenden Zeit gehabt habe.
Auf dem Heimweg habe er ein paar Kollegen getroffen. Die Kollegen hätten ihn überredet Bier zu trinken. Es sei auch der Herrntag gewesen. Er habe sich überreden lassen, habe Bier getrunken. Es sei in großer Runde getrunken worden. Man habe erzählt, sei fröhlich gewesen.
Um genauere Information zum Alkoholkonsum gebeten? Gegen 15.00 Uhr Habe es angefangen, dass er getrunken habe. Er wisse nicht ganz genau, bis wann getrunken worden sei, wahrscheinlich bis die Polizei ihn gefasst habe. Der Untersuchte verwies auf einen Filmriss. Er habe bei den Arbeitskollegen recherchiert, könne sich jedoch keinen Reim daraus machen. Er wissen noch, dass Leute dazu gekommen seien, die hätten selbstgemixte Getränke ( Cola/Wodka ) mitgebracht. Er müsse wohl auch davon getrunken haben.
Was er denke, wie viel er getrunken habe? Bis 22.00 Uhr habe er schätzensweise 4l Bier und 200ml Wodka getrunken. Gegen 22.00 Uhr sei er von der Polizei aufgefasst worden. Er habe wohl nach Hause fahren wollen.
Wie weit er gefahren sei? Es könne nicht weit gewesen sein. Er habe am nächsten Tag das Rad mit seiner Frau abgeholt. Er müsse ca. 10m gefahren sein.
Befragt wie er sich beim Fahren gefühlt habe? Der Untersuchte verwies auf einen Filmriss.
Auf die Angabe im Blutentnahmeprotokoll hingewiesen, das er ansprechbar und orientiert gewesen sei, wenn gleich in seiner Aussprache verwaschen, von der Stimmung aufgeregt?
Weitere Erklärungen machte der Untersuchte nicht.
Um eine Erklärung für sein Verhalten gebeten? Eigentlich sei er nicht gefahren, er sei umgefallen.
Angesprochen auf die erhebliche Trinkmenge ( vergleiche hohe Blutalkoholkonzentration)?
Er vermute mal,er habe sich fallen gelassen.
Nochmals nachgefragt? Wahrscheinlich habe er mitgetrunken.
Nochmals nachgefragt, warum er so viel mitgetrunken habe? Der Untersuchte verwies auf das gewonnene Pokalspiel, das sei gefeiert worden.
Wie er sich erklären könne, dass er überhaupt in der Lage gewesen sei, so viel Alkohol trinken zu können? Er müsse sagen, das habe eine Vorgeschichte. Es habe sich irgendwie beim Bauen eingebürgert, Bier zu trinken, dies zur Belohnung.
Nochmals nachgefragt? In der Woche habe er gearbeitet, an den Wochenenden sei gebaut worden. Da habe es nach dem Mittag schon mal Bier gegeben, 3-4 Bier ( 0,5l ).
Nochmals nachgefragt, wie er sich die hohe Alkoholverträglichkeit ( Verweis auf die hohe Promillezahl ) erklären könne? Der Untersuchte verwies darauf, dass er am Delikttag Schnaps getrunken habe.
Zu Trinkverhalten:
Darum gebeten, zu beschreiben, wie er früher mit Alkohol umgegangen sei? Das sei schon so, dass er viel und öfter getrunken habe, dies auf irgendwelchen Anlässen, Geburtstagen, da seien wahrscheinlich auch große Mengen getrunken worden.
Nochmals nachgefragt? Möglicherweise seien mitunter auch 3-4 Mixgetränke hinzugekommen.
Darauf hingewiesen, das die angegebene Mengen nicht erklären können, warum er am Delikttag in so erheblichem Maße dem Alkohol zugesprochen habe und nochmals darauf hingewiesen, dass es für die begutachtung wichtig sei, offene, ehrliche, aber auch nachvollziehbare Informationen zur Verfügung zu stellen? „Wie gesagt, da ist seit zehn Jahren das Haus, da ist es prinzipiell so, wie ich das beschrieben habe.“ Davor sei man mit Freunden an Wochenenden öfter zum Camping gefahren, da sei „wahrscheinlich- nicht wahrscheinlich“ schon mehr getrunken worden.
Was das konkret bedeute? Bis 2007 sei man im Sommer übers Wochenende zum Zelten gefahren, das sei jetzt lange Zeit her. Er denke mal, dass er damals 4 Flaschen Bier (0,5l) und 6-7 Mixgetränke getrunken habe.
Wie oft das damals vorgekommen sei? Er denke, das sei ca. 15 mal im Jahr vorgekommen. Der Untersuchte ergänzt, es sei nicht nur beim Zelten getrunken worden, auch zu Geburtstagen etc.
Ab wann er wie beschrieben getrunken habe? 2000 habe er seine Frau kennen gelernt, das Ganze sei ab 2001 losgegangen. Das sei so im Freundeskreis gewesen, dass man mit denen zum Campen gefahren sei.
Befragt nach der maximalen Trinkmenge? „ 4 Bier (0,5l) und 3 Mixgetränke“.
Darauf hin gewiesen, dass er zuvor eine Trinkmenge von 4 Flaschen Bier (0,5l) und 6-7 Mixgetränke angegeben habe? Der Untersuchte gab nunmehr an, diese Menge beziehe sich auf die Gesamttrinkmenge an den zwei Tagen eines Wochenendes. Eine maximale Trinkmenge zu einem Geburtstag habe bei 4 Bier (0,5l) und 3 Mixgetränken gelegen.
Nochmals darum gebeten, genauer zu beschreiben, wie er die letzten zehn Jahre mit Alkohol umgegangen sei? Unterhalb der Woche habe er maximal dreimalig ein Bier (0,5l) getrunken. An Samstagen habe eine maximale Trinkmenge bei fünf Bier (0,5l) gelegen.
Wie oft er größere Trinkmengen erreicht habe? Nunmehr gab der Untersuchte an, dass es im Jahr ca. 13 Anlässe gegeben habe, zu denen Alkohol konsumiert worden sei. Trinkmengen bei einer solchen Feierlichkeit hätten sich bei 4 Bier (0,5l) und zwei Mixgetränken bewegt. Sonst habe er an den Wochenenden zu Hause maximal fünf Bier (0,5l) getrunken.
Aufmerksam gemacht auf den erheblichen Widerspruch zwischen Schilderung seiner Trinkmuster im Vorfeld der aktenkundigen Alkoholfahrt und Trinkmenge am Delikttag und Verdeutlichung dieses Widerspruchs anhand einer altersabhänigen Trinkverlaufskurve? „Was soll ich sagen? Ich muss ja doch mehr getrunken haben die letzten zehn Jahre“. Es könne sein, dass er bei Feierlichkeiten doch mehr getrunken habe. Der Untersuchte verwies auf den Konsum von Mixgetränken und darauf, dass man nicht abgemessen habe, was in Mixgetränken enthalten sei. Das sei nicht genau zu sagen, wie viel Alkohol da drin gewesen sei. Er sei sich sicher, dass er die angegebenen Trinkmenge an Bier nicht überschritten habe.
Darauf hingewiesen, dass er am Delikttag nicht nur die angegebenen vier Bier (0,5l) getrunken habe, sondern beschrieben habe, er habe 4l Bier getrunken? Die Frage blieb unbeantwortet.
Ob es Kritik und Vorwürfe von Bezugspersonen wegen des Trinkens gegeben habe? Seine Frau habe sich über Schnarchen beklagt, dies im Zuge vom Bier trinken.
Wann es erstmals Kritik gegeben habe? Kritik habe es schon in der Zeit gegeben, wo man noch Zelten gefahren sei.
Wie er sich erklären könne, dass er trotz fortbestehender Kritik weiter vermehrt Alkohol getrunken habe? Das war die Zeit. Wie soll ich das erklären? Der Freundeskreis, draußen in der Natur“. Man habe das Wochenende begossen. Die Frau sei mit dabei gewesen. Er habe nicht auf die Frau, sondern habe auf die Kameraden gehört.
Ob Probleme bei der Arbeit mit dem Alkoholmissbrauch im Zusammenhang standen? Das sei nicht der Fall gewesen.
Wie er sein früheres Trinkverhalten bewerte? 2Auf jeden Fall fahrlässig“.
Ob er einschätze, dass er ein Alkoholproblem habe? Der Untersuchte gab an, er müsse kurz dazu sagen, das er berufsbedingt Bereitschaftsdienste alle vier Wochen habe, da habe er keinen Alkohol getrunken, wenn er habe fahren müssen. Auf Arbeit sei er nie angetrunken gewesen.
Nochmals nachgefragt? Er denke, er habe schon eins gehabt, wo er so viel getrunken habe.
Worin er die persönlichen Hintergründe und Motive des früheren übermäßigen Alkoholkonsum sehe? Der Untersuchte verwies darauf, es sei in geselliger Runde getrunken worden. Man habe mit Freunden in der Runde gesessen, „da kam eins nach dem anderen“.
Nochmals nachgefragt? Er habe mitgemacht, habe bis zum Schluss mit dabei sein müssen.
Nochmals nachgefragt, warum er mitunter viel getrunken habe? „Na ja, der Alkohol hat locker gemacht.“ Es sei gesellig zugegangen.
Auf Nachfrage, ob er beschreiben könne, welche Folgen durch den früheren übermäßigen Alkoholkonsum entstanden sind? Ja natürlich habe es auch Nachteile/negative Auswirkungen gegeben. Gerade, wenn er viel getrunken habe, sei er am nächsten Tag nicht so fit gewesen. Die Frau habe auch öfters mal was gesagt, habe geschimpft.
Darum gebeten zu beschreiben, wie er momentan mit Alkohol umgehe? Der Untersuchte gab an, dass er am 12.08.17 zur Einschulung des Sohnes bei einer großen Familienfeier zum Abendbrot ein Bier (0,3l) getrunken habe. Am 13.08.17 habe die Mutter Geburtstag gehabt, da habe er nicht mehr als ein Glas Sekt getrunken.
Um genauere Informationen zu Veränderung gebeten? Es gehe ihm wesentlich besser. Er habe viel mit der Frau gesprochen. Seine Frau sei von den Veränderungen positiv angetan. Es gehe ihm körperlich besser, er merke das auch, dass es ihm besser gehe. Er sei nicht mehr so müde. Er habe das Gefühl, sich auf Arbeit besser konzentrieren zu können auf gewisse Sachen. Er könne viel mehr mit der Familie unternehmen. Das Familienleben sei harmonischer. Man rede viel mehr miteinander. Er könne abends spontan mit dem Auto wohin, mal ins Kino.
Befragt zu seinen Vorstellungen zum künftigen Umgang mit Alkohol? Er wolle das auf jeden Fall so wie jetzt beibehalten. Der Untersuchte verwies auf ein Bemühen um einen kontrollierten Umgang mit Alkohol. Er wolle nur zu bestimmten Daten/besonderen Anlässen im Jahr trinken. Da gebe es zwischen ein und vier Anlässe im Jahr, auch andere Anlässe wie Sylvester. Er wolle das Abgleichen mit seinem Bereitschaftsdiensten. Er habe gelernt, dass ein gemäßigtes Trinken darin bestehe, dass man maximal je Trinkanlass eine Promille erreiche. Der Untersuchte gab an, nehme er sechs Trinkeinheiten zu sich, dann wäre er noch unter einer Promille.
Warum er überhaupt noch Alkohol trinke? Er wolle zum Genuss, nicht wegen des Rausches trinken.
Nochmals nachgefragt? Nochmals verwies der Untersuchte darauf, dass er die Woche über keinen Alkohol trinke, um ein mäßiges Trinken bemüht sein wolle. Der Untersuchte verwies auf den Genuss von Bier. Er wolle schon einmal mit einem Glas Sekt anstoßen, wolle gern zum Grillen bei Geburtstagen auch mal ein Glas Bier mittrinken.
Wie er absichern könne, dass er bei einer Alkoholisierung kein Fahrzeug mehr führe? Der Untersuchte verwies darauf, dass er das mit dem Auto schon lange so halte, dass er eigentlich fast immer auf 0,0 Promille geachtet habe. Beim Radfahren werde er das genauso halten. Er wolle sich immer an die Sache erinnern, wolle sich selbst reflektieren. Er wolle genau wissen, wie er nach Hause kommen werde, wo er bleiben könne, wolle vorher ausnüchtern, dass er immer mit 0,0 Promille fahre.
Auf Nachfrage, ob er seine Ausführungen etwas hinzufügen/ob er etwas ergänzen wolle? „Es war ganz schön viel (gemeint Gespräch).“ Er habe sich ein paar Notizen gemacht. Nochmals betont der Untersuchte, dass er sich fest vorgenommen habe, nicht wieder so wie früher zu trinken.
Der Untersuchte gab an, er wisse, das sei schlecht fürs Kind, wenn ein Kind so was sehen würde. Der Untersuchte verwies darauf, dass er jetzt Clubmate trinke. Er wolle jetzt mehr auf seine Sachen achten, wolle darauf achten, nicht mehr so maßlos zu sein. Er wolle auch mal Nein sagen, wenn man ihn überreden wolle.
Befragt nach weiteren Ergänzungen? „Tja, ich weiß nicht. Ich weiß nicht, wie ich das erklären soll mit den 2,5 Promille.“ Der Untersuchte verwies nunmehr auf seine Bundeswehrzeit, die sei jedoch noch länger her – 1998. Da sei abends auch Schnaps getrunken worden, dies aus langer Weile.
Ob er fachliche Hilfe in Anspruch genommen habe, um sich mit seinem früheren übermäßigen Alkoholkonsum auseinanderzusetzen? Der Untersuchte gab an, dass er im Juli/September 2017 an einem Kurs zur Förderung der Fahreignung teilgenommen habe.