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MPU Aufforderung im Jahr 2017, aber noch im Besitz des Führerscheins

mrfahrrad

Neuer Benutzer
Hallo Leute,

ich möchte euch meinen Fall schildern. Evtl. könnt ihr mir ja weiterhelfen. :)

Und zwar wurde ich im Januar 2017 mit einem Promillewert von 1,85% auf dem Fahrrad von der Polizei aufgegriffen.

Dafür habe ich eine Strafe von 30 Tagessätzen mit einem Tagessatz von 20,00€ erhalten. Zusätzlich wurde ich vom Ordnungsamt dazu aufgefordert bis Mai 2017 ein MPU-Gutachten vorzulegen.

Daraufhin habe ich die 600€ gezahlt, der MPU Untersuchung zugestimmt und den TÜV als Begutachtungsstelle angegeben. Der TÜV hat mir anschließend eine Zahlungsaufforderung zugesendet mit der Info, dass meine Untersuchungsunterlagen zurück ans Ordnungsamt gesendet werden, falls die Zahlung nicht erfolgen sollte. Da ich mich kurzfristig aufgrund eines Auslandsaufenthaltes umentschieden habe und die MPU nicht antreten wollte, habe ich das Geld nicht überwiesen.

Abgesehen von 3 weiteren Zahlungsaufforderungen von der Begutachtungsstelle (TÜV) habe ich nichts mehr gehört. Weder vom TÜV noch vom Ordnungsamt und bin somit weiterhin im Besitz meines Führerscheins.

Nun stellt sich die Frage. Ist mein Führerschein überhaupt noch gültig bzw. habe ich eine Fahrerlaubnis? Ich habe mir auch sowohl einen Auszug aus dem Zentralen Fahrerlaubnis-Register, als auch einen Auszug aus dem Fahreignungsregister zusenden lassen und darin ist auch meine Tat mit 2 Punkten vermerkt. Woran erkenne ich dass ich keine Fahrerlaubnis habe? Liegt hier ein Fehler von den Behörden oder vom TÜV vor?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß
 
Sevus @mrfahrrad,
nachdem du keinepositive MPU in der gesetzten Frist abgeliefert hast, hätte die Führerscheinstelle dir die Fahrerlaubnis entziehen müssen. Dann hättest du auch den Führerschein abgeben müssen. Wenn sie dich jetzt aufgrund des Auslandsaufenthalt nicht haben kontaktieren/antreffen können, bist du zwar noch im Besitz des Führerscheindokuments aber ohne Fahrerlaubnis unterwegs.
Eine Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle könnte da weiterhelfen. Du musst dann zwar damit rechnen, dass das Dokument dann sofort eingezogen wird; es wäre aber schlimmer, wenn es herauskommt, während du am Steuer sitzt.
Sollte dein Schein vor dem 18.1.2013 ausgestellt worden sein, könntest du auch den Umtausch in das neue Format beantragen, was ein wenig subtiler wäre und deine Fahrerlaubnis mit aktuellem Datum legitimieren würde.
 
Servus @RodionRomanovich ,

danke für deine schnelle Antwort. Die Führerscheinstelle hat mich generell nicht kontaktiert und ich wurde nicht darüber informiert, wie sich der weitere Vorgang mit meiner Fahrerlaubnisentziehung gestalten wird. Ich war nämlich nur 3 Monate im Ausland und auch in Deutschland gemeldet, weshalb mir das besonders komisch vorkommt.

Eine Akteneinsicht wäre ein guter Punkt. Leider wurde mein Führerschein nach dem 18.01.2013 ausgestellt. Ich bin mittlerweile in eine andere Stadt umgezogen und dort gemeldet. Somit ist eine andere Führerscheinstelle für mich zuständig. Meinst du das könnte den Prozess der Akteneinsicht subtiler gestalten, da ich vor Ort nicht auffällig geworden bin? Ist die Verfügung über eine Fahrerlaubnis in weiteren Registern abgesehen von der Akte vermerkt?

Gruß
 
ich würde nichts unternehmen und abwarten, v.a. keine Anfragen und schon gar keine Akteneinsicht etc. stellen.
Ein GA nicht zur Frist abzugeben, bedeutet nicht gleichzeitig den Entzug.
Dieser Akt muß mMn vollzogen werden, was hier nicht passierte. Sie hätten entziehen müssen, haben es aber nicht getan. Somit bist Du berechtigt zu fahren.

PS: würde sogar präventiv ein Abstinenzprogramm vollziehen von 1 Jahr und mir diese Zeit sichern.
 
also, damals nicht zur MPU zu gehen war die beste Entscheidung, sie wäre 100% schief gegangen. Rodions Aussage, dass du das dokument zwar hast, aber ohne FE unterwegs bist, teile ich nicht.
Ohne FE ist man m.M. nach nur, wenn man
1) freiwillig verzichtet
2) ein ordnungsgemäßer Entzugsbescheid vorliegt

stillschweigender Entzug gibt es, denk ich, nicht. Mir hatte man angedroht, 500 EUR und Zwangsvollstreckung für den fall, dass ich das dokument nicht abgebe.
Hier liegt wohl schlamperei der Behörde vor.
 
Unabhängig davon, wer wann "Schlamperei" betrieben hat, hätte ich wenig Lust, den Vorwurf eines FoFe entkräften zu müssen, und zeitgleich einer erneuten MPU-Aufforderung nachkommen zu müssen.
Es ost bereits genug Zeit ins Land gegangen, um 6 Monate KT glaubhaft zu machen; die Eckdaten würden es erstmal nicht grundsätzlich erlauben. Warum @Andi18 hier auf präventives AB12 plädiert, erschließt sich mir nicht wirklich. dann doch lieber jetzt eine KT-MPU provozieren und danach wieder klare Lebensverhältnisse haben, als in diesem Limbus stecken.
Letztendlich entscheidet @mrfahrrad selbst über sein Schicksal!
 
Du hast grundsätzlich hier schon recht. Dennoch würde in Zusammenarbeit mit Behörden nichts provozieren.

Mein Vorschlag AB12 zu absolvieren liegt einzig daran, diesen Beleg i.d. Hand zu haben. Ich bin da eher Typ mit Nummer sicher.
Da wir vom TE sonst nichts wissen, ist das einfach die sicherste Sache für den Fall der Fälle. Mit dem Beleg der 12M hast alle Möglichkeiten offen. Nach 12M müsstest dann die AB auch nicht weiterführen und wann immer die MPU kommt, kannst das anführen.
 
Da ich mir gut vorstellen kann, dass Rodion hier mit seiner Befürchtung (FoF) richtig liegt, werfe ich ein, dass es in diesem Falle ganz sinnvoll wäre sich mal einen Auszug aus dem FAER einzuholen. Wenn die FE entzogen wurde müsste das in diesem vermerkt sein.
Kontaktformular FAER
 
Das hat mrfahrrad bereits getan, dort ist der Entzug wohl nicht vermerkt. Anderweitig teile ich die Meinung: Die FSST hat dir gegenüber eine Meldepflicht (der sie nachkommen können durch einen Aushang am schwarzen Brett, wenn nicht auffindbar), wenn sie die FE entziehen. Es ist offensichtlich keine Meldung erfolgt und auch kein Eintrag in der Akte, ich würde behaupten, dass du mal astrein durch die Ritzen gefallen bist.
 
@Nancy ,

wie würde denn ein Vermerk aussehen, der angibt, dass die FE entzogen wurde?

Beim FAER stehen bei mir innerhalb der Tabelle "Angaben zu Fahrerlaubnis" folgende Daten:

Fahrerlaubnisnummer:
Art der Fahrerlaubnis: "keine Angaben zur Fahrerlaubnis"
Angaben zu Erteilung: "null"
Fahrerlaubnisklasse(n): "k.A."

Ich verstehe nicht wie das zu interpretieren ist.

Gruß
 
+
@funkytown ,

Neben dem Gesamtpunktestand auf der ersten Seite ist beim FAER ein Anhang mit dem Titel "Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt" dabei. Darin stehen meine "Personendaten der Mitteilung", "Entscheidungsdaten", "Angaben zum Strafmaß", "Tatdaten" und "Angaben zur Fahrerlaubnis". Zu den aufgezählten Punkten gibt es jeweils eine Tabelle. Alle Tabellen sind mit den Daten zum Tatvorgang ausgefüllt.

Was mich stutzig macht, ist jedoch die Tabelle "Angaben zur Fahrerlaubnis". Es ist komisch, dass die Fahrerlaubnisnummer nicht enthalten ist. Explizit wird aber nirgends im Auszug erwähnt, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Es wäre daher echt hilfreich zu wissen, wie der Auszug aussieht, wenn die FE entzogen wird.

Danke für eure Hilfe :-)

Gruß
 
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Hallo mrfahrrad,

ganz ehrlich, ich werde aus deinen Angaben nicht so ganz schlau
think.gif


Wäre es dir möglich das Dokument hier mal anonymisiert einzustellen?

Alternativ kannst du dich auch an dieses Forum wenden Klick , dort sind die Erfahrungen im Bereich FS/Entzug um einiges ausgeprägter...
 
+
@funkytown ,

Neben dem Gesamtpunktestand auf der ersten Seite ist beim FAER ein Anhang mit dem Titel "Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt" dabei. Darin stehen meine "Personendaten der Mitteilung", "Entscheidungsdaten", "Angaben zum Strafmaß", "Tatdaten" und "Angaben zur Fahrerlaubnis". Zu den aufgezählten Punkten gibt es jeweils eine Tabelle. Alle Tabellen sind mit den Daten zum Tatvorgang ausgefüllt.

Was mich stutzig macht, ist jedoch die Tabelle "Angaben zur Fahrerlaubnis". Es ist komisch, dass die Fahrerlaubnisnummer nicht enthalten ist. Explizit wird aber nirgends im Auszug erwähnt, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Es wäre daher echt hilfreich zu wissen, wie der Auszug aussieht, wenn die FE entzogen wird.

Danke für eure Hilfe :)

Gruß
Hallo, bei mir steht das gleiche drin , Fahrerlaubnisnummer nicht enthalten, hast du denn inzwischen herausgefunden warum da nichts steht? Bzw. was das bedeutet? Oder weiß es jemand anders hier?
 
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