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MPU aufgrund Fahrrad mit 1,62 0/00

Hallo zusammen, heute kam das Gutachten mit negativem Ergebnis und dem Hinweis auf einen Kurs nach §70FEV. Nun kann man diesen ja nur machen wenn man keine Fahrerlaubnis hat wenn ich es richtig gelesen habe.

Muss bis Freitag der Führerscheinstelle das Gutachten vorlegen. Bleibt ja nichts anderes übrig als dies zu tun. Wie würdet ihr vorgehen ?

- soll ich dem Gutachten meinen Führerschein gleich beilegen ? und darin Bitten mit die Teilnahme an dem Kurs zu genehmigen ? Dann würde ich mich da gleich anmelden .....

Freue mich über Eure Erfahrungen
 
Hallo @Anstin,
scheinbar hast du ein teilpositives Gutachten bekommen.
Wie ist denn der Wortlaut der Empfehlung?
Ich gehe davon aus, dass du von der Führerscheinstelle grünes Licht für den Kurs kriegst, aber das brauchst du auf jeden Fall.
Ich würde persönlich dahin gehen, das Gutachten vorlegen, und sozusagen die "Genehmigung" für den Kurs erbitten.
Den Führerschein würde ich gar nicht erwähnen. Falls die den dann noch einziehen wollen, werden sie das schon sagen. In dem Fall musst du halt bis Kursende vorübergehend drauf verzichten.
Ich muss aber dazu sagen, dass ich keine Erfahrung damit habe, ich warte derzeit selbst auf mein MPU-Ergebnis.
Ich habe hier nur meine Gedanken dazu geschrieben, weil es ja schon sehr spät ist, und sich vielleicht sonst keiner meldet.
 
Die Anmerkung nach dem negativen Bescheid lautet:

Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich das Risiko einer erneuten Verkehrsauffälligkeit durch die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahrteignung nach §70 FeV für alkoholauffällige Kraftfahrer auf ein im Sinne der behördlichen Fragestellung vertretbares Maß reduzieren lässt, sofern nicht in der Zwischenzeit neue Verhaltensweisen bekannt geworden sind , die zu weiteren Bedenken an der Fahreignung von Herrn … Anlass geben
 
Hoffen wir mal, dass sich morgen früh noch jemand mit Erfahrung meldet.
Falls nicht, und falls du in der Führerscheinstelle keinen erreichst, musst du ja das Gutachten bis spätestens Freitag abgegeben haben. Also am besten in den Hausbriefkasten. Mit der Bitte, der Empfehlung nachzugehen.
Den Führerschein würde ich trotz allem erst mal behalten, aber sicherheitshalber nicht fahren (falls mit der Frist auch die Fahrerlaubnis erlischt).
 
Anstin ist betrunken auf dem Fahrrad erwischt worden. Deshalb darf ihm die Fahrerlaubnis nicht ohne sachlichen Grund entzogen werden.

Ein sachlicher Grund ist eine negative MPU.

Eine §70-Kurs Empfehlung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Begutachtung über keine Fahrerlaubnis verfügt. Eine nachträgliche Entziehung reicht also nicht aus.

Hier hat der Gutachter Mist gebaut, der hätte die §70- Kurs Empfehlung gar nicht in das Gutachten aufnehmen dürfen. Dann wäre das Gutachten zwar direkt negativ, aber es würden für Anstin klare Verhältnisse herrschen.

Wenn die Führerscheinstelle das bemerkt (was nicht grade unwahrscheinlich ist) muss sie das Gutachten deshalb negativ bewerten. Erst dann darf sie die Fahrerlaubnis schreddern.

Bis zu dem Zeitpunkt des Schreibens zum Entzug der Fahrerlaubnis darf Anstin noch fahren. Wenn er den Führerschein bereits vorher einschickt kann die Führerscheinstelle damit noch gar nichts anfangen. Das würde also nur etwas bringen falls er in einem beiliegenden Schreiben freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Es würde Anstin aber keinen Vorteil bringen. Deshalb sehe ich darin keinen Sinn.

Ich würde überlegen entweder:

a) das Gutachten einreichen in der Hoffnung, das die Führerscheinstelle es akzeptiert (ein Nachteil wäre, das das negative Gutachten dann der Führerscheinstelle bei einer Ablehnung vorliegt und das die Fahrerlaubnis wahrscheinlich schneller eingezogen wird)

oder:

b) Nichts tun. Dann wird die Führerscheinstelle mit etwas Glück erst mit Ablauf der Frist aktiv werden (Vorteil: Ich würde den Führerschein also wahrscheinlich etwas länger behalten).
 
MW haben sich FSSt.'en schon darauf eingelassen, dass ein Kandidat die FE "abgibt", unmittelbar neu beantragt, den Kurs macht und damit eine neue FE erteilt wird...

Edit: die Themen wurden verbunden.
 
Hallo Nancy, auch gerne alle anderen,

abgeben muss ich die FE ja sowieso habe ich verstanden. Ich möchte verhindern dass ich auf jedenfall wieder zum russisch Routlett mit der MPU muss. Ist doch besser wenn man jetzt versucht es noch zu heilen. Vielleicht unterstützt es ja wenn ich den Führerschein beilege und damit signalisieren dass ich kooperationsbereit bin und es steigert die Wahrscheinlichkeit dass die FsSt die Nachschulung akzeptiert... dann werde ich dies so machen..... Ich werfe es heute Abend ein und schaue was passiert. Am Ende verzögert sich alles nur noch weiter , es werden wieder verwaltungsakte angeschoben...

oder sehe ich das Falsch ?

Also losgelöst davon vorsichtshalber gleich mal Sehtest besorgen, Passbild braucht man auch einen erste hilfe kurs ? das wird vermutlich wieder schwieriger dort einen Termin zu bekommen... kann man ja auch vorsorglich auf Vorrat machen ?
 

Nein leider nicht, die Idee ist dass ich den Führerschein mit sende dann bin ich ja nicht mehr in Besitzt einer Fahrerlaubnis und Sie stimmen vielleicht wohlwollender zu.....

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
klar ein Versuch ist es allemal wert. Sich dann dumm stellen und fragen wie man weiter vorgeht oder direkt nach der Zustimmung zu §70 fragen ?
 
Ich würde klar schildern, welches Gutachten du bekommen hast und was ihr, du und die FEB, für sinnvolle Schritte haltet…
So nach dem Motto „wir“ auf einer Seite…

Auf jeden Fall melde dich bitte, ob du jemanden erreicht hast. :smiley138:
 
Hallo und guten morgen. Kann Anstin nicht um eine Verlängerung bei der FSST bitten und den Lehrgang Paragraph 70 absolvieren und dann erst alles vorlegen!?! :smiley1659:
 
Nein, die Führerscheinstelle muss dem §70-Kurs vorher zustimmen.

Da Anstin seine Fahrerlaubnis und seinen Führerschein noch hat wird sich die Führerscheinstelle auch mit einer Fristverlängerung schwertun.
 
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