MPU Fahrrad 1.85 KT ?

slow_driver

Neuer Benutzer
Evtl. könntest du das Urinscreening später bei der MPU als "Trinkpause" deklarieren bevor du zum KT übergegangen bist...
Ich habe oftmals gelesen das eine Trinkpause nicht immer gut beim Gutachter ankommt. Da eventuell der Pausierende selbst überprüfen möchte ob er ohne Alkohol auskommt und die Erfahrungen in der Trinkpause dann nicht so positiv waren das auch zukünftig nicht komplett auf Alkohol verzichtet wird.

Die Geldstrafe ist auf 1000€ plus Gebühren festgesetzt, abzuzahlen in Raten von 150€ Euro. Das liegt deutlich unter meinem Gehalt.


Der SB ist erst rechtskräftig, wenn die letzte Rate beglichen ist, also dann in 6 Monaten..
Ich dachte der SB ist rechtskräftig sobald die 2 Wochen Widerspruchsfrist abgelaufen sind.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Ich habe oftmals gelesen das eine Trinkpause nicht immer gut beim Gutachter ankommt. Da eventuell der Pausierende selbst überprüfen möchte ob er ohne Alkohol auskommt und die Erfahrungen in der Trinkpause dann nicht so positiv waren das auch zukünftig nicht komplett auf Alkohol verzichtet wird.

Die Geldstrafe ist auf 1000€ plus Gebühren festgesetzt, abzuzahlen in Raten von 150€ Euro. Das liegt deutlich unter meinem Gehalt.



Ich dachte der SB ist rechtskräftig sobald die 2 Wochen Widerspruchsfrist abgelaufen sind.

So ist es auch . Der SB ist dann bereits recjtsgültig und nicht erst wenn der Betrag bezahlt ist
 

Andi18

MPU Profi
Wie ihr meint. Man kann sich jetzt an der juristischen Wortklauberei, wann was rechtskräftig ist, noch aufreiben.
Ziel ist es, zumindest für mein Verständnis, Zeit zu gewinnen, deshalb der Vorschlag.

Aus einem Erfahrungsbericht stammt mein Wissen her. Lies Dir in diesem Forum das durch und zwar der
Beitrag von "derandereTyp" vom 25. Januar 2021. 13.48 Uhr.
Klingt sehr seriös und v.a. juristisch wohl bestätigt und praktisch erprobt. Der hatte sogar geschafft, daß das Verfahren ohne Eintrag im Führungszeugnis und FAER gegen Auflage nach 153a eingestellt worden ist. Solltest Deinem RA zeigen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ich habe oftmals gelesen das eine Trinkpause nicht immer gut beim Gutachter ankommt. Da eventuell der Pausierende selbst überprüfen möchte ob er ohne Alkohol auskommt und die Erfahrungen in der Trinkpause dann nicht so positiv waren das auch zukünftig nicht komplett auf Alkohol verzichtet wird.
Nun, das kommt natürlich auch darauf an wie glaubhaft man auf den Gutachter wirkt. Wenn es sich für ihn so darstellt dass AB gescheitert ist und darum wieder getrunken wird, wird das sicherlich nach hinten losgehen...

Ist alles eine Frage der Aufarbeitung und innerlichen Einstellung ;)

Aber wir wollten ja sowieso erstmal deinen FB abwarten...
 

slow_driver

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
zur Info. Ich habe jetzt Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Jetzt sind es ziemlich genau 3 Monate her seit der Trunkenfahrt. Die Zeit läuft also erstmal für mich.
Mir ist jedoch eine ziemlich skurielle Sache bei nochmaliger Durchsicht aufgefallen. In allen Dokumenten (Anzeige, BAK Bericht,Strafbefehl, Info der Polizei an die Fsst, Abfrage der Einträge aus dem FAER an das KBA) ist mein Familiennname falsch geschrieben.
Aus der Antwort vom FAER Ist sogar ersichtlich das keine Adressdaten, Namen, Geburtsdatum zur angefragten Person vorhanden sind - ergo keine Einträge vorhanden. Ich müsste doch eine FAER Akte besitzen auch wenn ich keine Eintragungen habe. Bisher ist das anscheinend keinem im Ermittlungsverfahren aufgefallen.
Kann es tatsächlich sein das nun eine FAER Akte mit diesem fiktiven Namen erstellt wird und dort die Punkte eingetragen werden? Werden FAER Akten nicht mit Meldeangaben verglichen?
Weiterhin stellt sich dann die Frage ob die Fsst die gemachte Meldung tatsächlich meiner Person zuordnet. Gut denkbar das im digitalen Zeitalter in einem Programm der Name eingegeben wird- nach dem Motto- wenn kein Suchergebnisse dann besitzt die Person keinen Führerschein- auch dort kommt dann die Frage auf ob alle Einwohner eines Landkreises ( auch ohne Führerschein) von der Fsst. mit den Meldelisten abgeglichen werden.
Das hört sich abenteuerlich an. Aber etwas wundert mich die nicht Meldung der Fsst schon da diese hier dafür bekannt ist schnell zu reagieren.
 

Andi18

MPU Profi
Einem Freund von mir ist es genauso ergangen. Falsch geschriebener Name, zudem war vermerkt, daß er gar keine FE hätte.
Er bekam entsprechende Schriftwechsel mit letztlich Aufforderung zur MPU, hierbei waren dann nur fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge genannt.
Nach Anraten seines RA hatte er den StB akzeptiert und bezahlt mit der Maßgabe kein Aufsehen zu erregen. Mpu hat er gar nicht gemacht.
Somit wurde er behandelt, als wenn er keinen FE besäße und hat diesen wiederum behalten.
Richtig erklären konnte er und sein RA es nicht, hatten es abgetan als Fehler bei der Fsst. Ziel ist es nun die Füße still zu halten und möglichst keine Punkte zu kassieren.
Kann natürlich jetzt nicht beurteilen, ob dies mit deinem Fall vergleichbar ist.
 

slow_driver

Neuer Benutzer
Hallo zusammen, ich wollte jetzt mal einen aktuellen Stand über meine Situation geben. Mittlerweile ist meine Trunkenfahrt auf dem Fahrrad ca. 6 Monate her. Die Fsst hat sich bisher nicht gemeldet und der Strafbefehl ist schon lange gültig. Wie ich schon geschrieben habe hat die Polizeit direkt am Tag nach der Trunkenfahrt die Fsst über diese informiert. Allerdings mit einem falsch geschriebenen Namen. Der Schreibfehler hat sich auch im SB durchgezogen. Ich habe letzte Woche nun den Punktestand aus dem FAER abgefragt. Und siehe da " Keine Eintragungen". Ich hoffe ich habe mit der Abfrage keine schlafenden Hunde geweckt?? Was meint ihr? Werden Geburtsdatum und Ort mit Bestandsdaten abgeglichen? Offensichtlich wurden die Punkte einer fiktiven Person mit gleichen Daten ( bis auf den Fehler im Namen) eingetragen. Ich habe mich gefragt ob ich die Abfrage machen soll. Vielleicht war es keine gute Idee.
Kann es wirklich sein dass ich so ein Glück hatte und nun um eine MPU rumkomme?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Hesvens09,

du wärst in der Tat nicht der Erste (und sicher auch nicht der Letzte) der nach einer TF mit dem Rad um eine MPU herumkommt...
Ich hoffe ich habe mit der Abfrage keine schlafenden Hunde geweckt?? Was meint ihr?
Ich denke nicht dass du damit "schlafende Hunde" geweckt hast.
think.gif
 

ART

Benutzer
Hallo @Hesvens09 hast du denn inzwischen was von der FSST gehört? Meine TF war im September 21, Strafbefehl ist schon erledigt aber von der FSST hab ich noch nichts gehört.
 

slow_driver

Neuer Benutzer
Nein, 7 Monaten sind jetzt um. Aufgrund des bereits erwähnten Sachverhaltes rechne ich auch nicht mehr mit einer Aufforderung. Ich Frage mich lediglich noch ob das Fehlverhalten meiner Person schlicht nicht zugeordnet wurde oder ob man von einer Aufforderung absieht aufgrund eines Formfehlers. Immerhin muss man sich bei MPU Vorstellung per Personalausweis ausweisen.
Und selbst wenn die FSST den Namen in der Aufforderung richtig schreibt wäre das eventuell dann auch angreifbar, da dieser so nicht im SB steht.
Ich werde mich aber hüten dort nachzufragen.
 

Andi18

MPU Profi
Ich möchte folgendes zu bedenken geben, was Deine Ablaufzeiten angeht:
TF Mai 21 - Du hast den SB Ende Juli 21 bekommen mit Ratenzahlung. D.h. letzte Rate wird vermutlich Januar 22 fällig.
Da die Fsst offensichtlich den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens abwartet ist der Vorgang erst mit Zahlung der letzten Rate erledigt.
Normalerweise gibt erst dann die StA dies weiter ans FAER zur Nachtragung. Das dauert auch bis zu 3 Monate.
Dann reagieren häufig erst die Fsst.
Also rein vom zeitlichen Ablauf her betrachtet wäre ich vorsichtig mit den Hoffnungen um die Mpu rumzukommen.
Der Schreibfehler Deines Namens mit etwaigem positiv Effekt für Dich, halte ich persönlich für begründet.
 

slow_driver

Neuer Benutzer
Ich weiß von einem identischen Fall aus meinem Bezirk dass es keine 2 Wochen gedauert hat nach der TF bis die Aufforderung zur MPU kam. Das dass Verfahren abgewartet wird ist hier ebenfalls nicht üblich.
Naja wir werden sehen. Falls sich etwas ergibt melde ich mich hier in jedem Fall.
 

slow_driver

Neuer Benutzer
Hallo, wie bereits geschrieben habe ich noch keine Mitteilung von der Fsst. bekommen.
Ich hatte damals kurz nach der TF eine 6 monatige Abstinenz per Urin gestartet und auch erfolgreich beendet. Mein damaliger Berater sagte mir zwar das sei nicht nötig aber ich habe es trotzdem gemacht.
Da ich nun nicht vor habe ich nächster Zeit Alkohol zu trinken überlege ich die Abstinenz per Haaranalyse weiterzuführen, sodass ich insgesamt auf 12 Monate komme. Es sind ja immerhin "nur" 100€ je Probe und würde doch eine MPU angeordnet werden wäre ich wohl auf der sicheren Seite. Nun aber die Frage.
Wenn ich die 12 Monate AB voll mache und sich die Fsst nun doch meldet nach 2 oder 3 Jahren bringt mit die Abstinenz überhaupt etwas da ich ja kurz vor der MPU keine Abstinenz vorweisen kann. Wie sind da die Begutachtubgsleitlinien?
 

Max

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Wenn ich die 12 Monate AB voll mache und sich die Fsst nun doch meldet nach 2 oder 3 Jahren bringt mit die Abstinenz überhaupt etwas da ich ja kurz vor der MPU keine Abstinenz vorweisen kann. Wie sind da die Begutachtubgsleitlinien?
Nein, dein Geld ist weg und ebenso die Akzeptanz deiner AB.
Laut Begutachtungsleitlinien darf die Lücke zwischen letzten Screening und MPU 4 Monate nicht überschreiten. Es gibt sogar MPI die lassen lediglich eine maximale Lücke von 2 Monaten zu ... daher im Vorfeld immer abklären.

Du hättest von dem Geld besser Weihnachtsgeschenke kaufen sollen, oder gespendet für einen guten Zweck. ;)
Abstinenznachweise sammeln, ohne jegliche Grundlage ... da gibt es bestimmt bessere Hobbys.
 

Andi18

MPU Profi
Hallo, hier muss ich Max widersprechen. Hast das Jahr voll, brauchst vor der mpu lediglich eine „Auffrischung“, ist auch von meinem VP bestätigt worden. Nachzulesen in den BuK:
Zu den Abstinenzbelegen heißt es da in Kriterium 2.3N, Nr. 10:

"Liegt ein ausreichender Beleg für Alkoholkarenz aus einem länger zurück liegendem Zeitraum vor, kann der aktuelle Alkoholverzicht nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird durch eine aktuelle, wenn auch kürzer liegende Bestätigung des konsequenten Verzichts ( Urinanalyse auf EtG mit 3 Screenings in 4 Monaten oder Haaranalyse) nachvollziehbar gemacht."

Im Klartext: Entweder eine Haaranalyse über drei Monate, oder drei Urinscreenings in vier Monaten.
 

Max

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Hallo, hier muss ich Max widersprechen. Hast das Jahr voll, brauchst vor der mpu lediglich eine „Auffrischung“, ist auch von meinem VP bestätigt worden. Nachzulesen in den BuK:
Es gibt genug Gutachter, denen die Aussagen Deines VP völlig egal sind ... ebenso was in den BuK steht. Wenn ein Gutachter der Meinung ist, es reicht nicht, dann ist das leider so. Papier und Realität sind zwei große Unterschiede ... das fängt schon bei der Abstinenzlücke an.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Es gibt genug Gutachter, denen die Aussagen Deines VP völlig egal sind ... ebenso was in den BuK steht. Wenn ein Gutachter der Meinung ist, es reicht nicht, dann ist das leider so. Papier und Realität sind zwei große Unterschiede ... das fängt schon bei der Abstinenzlücke an.
Sehe es genauso wie Max
 
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Andi18

MPU Profi
Habe bisher noch nirgends gelesen, dass einem Gutachter die zugrunde liegenden BuKs, auf dessen Basis beurteilt wird, egal sind.
Wäre ja so, als wenn ein Richter sich nicht an die Gesetze halten muss.
Die Definition einer Abstinenzlücke ist im übrigen was anderes, nämlich dass Ein Jahr nicht zusammenhängend erreicht wird.
Die Bedeutung dieses einjährigen Zeitraums dürfte wohl klar sein, ob dieser angrenzend zur mpu sein muss und folglich als nichtig zu deklarieren, darf jeder selbst beurteilen. Die BuKs regeln das jdfs eindeutig, selbst auch für kriterium 1. Rückfragen bei meinem VP dient der Klärung und Sicherstellung des Sachverhalts und gebe diese Info einfach weiter. Dieser ist auch fachpsychologe für Verkehrspsychologie, ich weiß schon ist MEINER und deshalb ungeeignet.
Aber ihr werdet es schon wissen, scheinen hier auch eher persönliche Befindlichkeiten zu dominieren.
 

slow_driver

Neuer Benutzer
So ich habe nun doch Post von der Fsst bekommen allerdings handelt es sich nur um eine Anhörung.
In dem Schreiben steht unter anderem "durch die Kraftfahrtbundesamt Mitteilung würde uns bekannt..."
Ich habe heute nochmal einen FAER Auszug angefordert. Dort sind immernoch keine Einträge vorhanden.

Weiter heißt es " Wenn Sie den Anhörugstermin nicht wahrnehmen oder die von Ihnen zum Sachverhalt vorgebrachten Angaben keine andere Entscheidung rechtfertigen sollten, wird unverzüglich nach Ablauf der Frist die Vorlge eines Gutachtens über Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angeordnet."
Ist diese Anhörung reine Formsache oder gibt es Tasächlich Angaben die die Anordnung verhindern könnten? Sollte ich Stellung nehmen? Und wie gehe ich mit dem Sachverhalt um das im FAER keine Eintragung vorhanden ist?
 
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