Rauchenisttödlich
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Hallo Miteinander,
bin vor kurzem auf euer Forum gestoßen und habe auch schon viele Beiträge durchgelesen.
Finde es toll, wie hier miteinander umgegangen wird, als ob man sich kennt. Habe das Gefühl in anderen Foren nicht gehabt, da man sehr oft als Täter abgetan wird.
Schreibe euch nun eine kurze Vorgeschichte. Danach folgen die Allgemeinen Angaben und ein ausgefüllter Fragebogen.
Ich würde mich von Herzen freuen, wenn sich jemand mir annehmen würde!
Zu meiner Vorgeschichte:
Meine Führscheinklasse AM, B, L vom 28.06.2004
2008 habe ich das erste Mal auf der neuen Schule in Weil am Rhein einen Joint mit neuen Mitschülern geraucht. Ich wurde von einem Mitschüler gefragt, ob ich Lust habe mit den anderen zum Basketballplatz mitzukommen. Hier habe ich dann bemerkt, dass dort gekifft wird. Daraufhin wurde ich gefragt, ob ich auch einen Zug haben will. Dies habe ich dann auch gemacht. Ich fand es cool, dass ich Anschluss gefunden habe und fand es auch lustig, dass man nach dem Rauchen hemmungslos lachen konnte, obwohl sich gar nicht gekannt hat. Habe dann ca. alle 1-2 Monate mit diesen Jungs zusammengeraucht einen Joint geraucht. Ich fand die Wirkung ziemlich entspannend und ich habe mich in dieser Gruppe wohl gefühlt, da ich damals dachte, dass wir etwas Besonderes waren. Ich dachte das ich mit dem Konsum meinen Horizont erweitere und mich damit von anderen unterscheide. Den Konsum habe ich dann bis Silvester 2010/2011 fortgesetzt. An diesem Abend habe ich einen Joint zusammen mit 2 Gläsern Sekt getrunken und mir wurde daraufhin sehr schlecht. Habe mich am nächsten Tag ziemlich verkatert gefühlt und mir gesagt, dass ich nicht mehr rauchen werde. Habe kurze Zeit später einen Freund aus dieser Gruppe gebeten mich seinem Dealer vorzustellen. Er hat mich dann mit in die Schweiz genommen und dort habe ich dann angefangen Cannabis zu kaufen um es anschließend zu verkaufen. Im Oktober 2011 hatte ich dann eine Hausdurchsuchung durch die Kripo Lörrach, bei welcher auch BTM gefunden wurde. Die Strafverhandlung hat sich dann bis März 2012 hingezogen. Danach wurde ich von der Führerscheinstelle aufgefordert mich einem ÄG zu unterziehen. Hier musste ich belegen, dass ich zwischen Cannabiskonsum und Fahren trennen kann. Dies habe ich ohne Führerscheinverlust „bestanden“, da hier kein Konsum mehr vorlag, welcher die Fahreignung beeinträchtigen würde.
Den Konsum habe ich auch bis Mai 2017 gestoppt.
Danach wurde ich am 27.März 2019 bei einer Verkehrskontrolle in der Schweiz angehalten und positiv auf Cannabis getestet worden.
Habe mich dann im Juni 2019 in therapeutische Behandlung bei einem Psychologen begeben.
Meine Abstinenz weise ich seit Juni 2019, monatlich in der Schweiz, in einem forensischen Labor für Rechtsmedizin, nach.
In der Schweiz musste ich mich einer Ärztlichen Begutachtung unterziehen und durfte danach wieder Autofahren. Hier wurde mir als Auflage, der Nachweis 12 Abstinenzkontrollen über 12 Monate nachzuweisen, auferlegt.
Im November 2019 bekam ich auch die erste Post aus Deutschland und zwar vom Bundesamt für Justiz. In diesem Schreiben geht hervor, dass meine Straftat aus der Schweiz ebenfalls in Deutschland eingetragen wurde.
Am 28.01.2020 bekam ich dann auch Post von der Führerscheinstelle ( Landratsamt ), aus welchem hervorgeht, dass ich bis spätestens 03.03.2020 ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen habe. Mit folgender Fragestellung : „Kann Herr X trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss, die die Fahreignung in Frage stellt ein Kraftfahrzeug sicher führen? Wird Herr X künftig zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges trennen?“
Mein Anwalt versucht nun den Termin zur MPU rauszuzögern, aber ich habe hier noch keine Antwort erhalten.
Hätte dazu ein paar Fragen:
-Ich habe mittlerweile 9 Abstinenznachweise seit Anfang Juni 2019 gesammelt. Dürfte das für meinen Fall ausreichen?
-Erkennt Deutschland die Schweizer Abstinenznachweise an? - Auf der Homepage des Kantonsspitals in der Schweiz steht folgendes: Die Abteilung Forensische Genetik und Forensische Toxikologie ( beide ISO 17025 ) sind seit 2015 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle akkreditiert.
bin vor kurzem auf euer Forum gestoßen und habe auch schon viele Beiträge durchgelesen.
Finde es toll, wie hier miteinander umgegangen wird, als ob man sich kennt. Habe das Gefühl in anderen Foren nicht gehabt, da man sehr oft als Täter abgetan wird.
Schreibe euch nun eine kurze Vorgeschichte. Danach folgen die Allgemeinen Angaben und ein ausgefüllter Fragebogen.
Ich würde mich von Herzen freuen, wenn sich jemand mir annehmen würde!
Zu meiner Vorgeschichte:
Meine Führscheinklasse AM, B, L vom 28.06.2004
2008 habe ich das erste Mal auf der neuen Schule in Weil am Rhein einen Joint mit neuen Mitschülern geraucht. Ich wurde von einem Mitschüler gefragt, ob ich Lust habe mit den anderen zum Basketballplatz mitzukommen. Hier habe ich dann bemerkt, dass dort gekifft wird. Daraufhin wurde ich gefragt, ob ich auch einen Zug haben will. Dies habe ich dann auch gemacht. Ich fand es cool, dass ich Anschluss gefunden habe und fand es auch lustig, dass man nach dem Rauchen hemmungslos lachen konnte, obwohl sich gar nicht gekannt hat. Habe dann ca. alle 1-2 Monate mit diesen Jungs zusammengeraucht einen Joint geraucht. Ich fand die Wirkung ziemlich entspannend und ich habe mich in dieser Gruppe wohl gefühlt, da ich damals dachte, dass wir etwas Besonderes waren. Ich dachte das ich mit dem Konsum meinen Horizont erweitere und mich damit von anderen unterscheide. Den Konsum habe ich dann bis Silvester 2010/2011 fortgesetzt. An diesem Abend habe ich einen Joint zusammen mit 2 Gläsern Sekt getrunken und mir wurde daraufhin sehr schlecht. Habe mich am nächsten Tag ziemlich verkatert gefühlt und mir gesagt, dass ich nicht mehr rauchen werde. Habe kurze Zeit später einen Freund aus dieser Gruppe gebeten mich seinem Dealer vorzustellen. Er hat mich dann mit in die Schweiz genommen und dort habe ich dann angefangen Cannabis zu kaufen um es anschließend zu verkaufen. Im Oktober 2011 hatte ich dann eine Hausdurchsuchung durch die Kripo Lörrach, bei welcher auch BTM gefunden wurde. Die Strafverhandlung hat sich dann bis März 2012 hingezogen. Danach wurde ich von der Führerscheinstelle aufgefordert mich einem ÄG zu unterziehen. Hier musste ich belegen, dass ich zwischen Cannabiskonsum und Fahren trennen kann. Dies habe ich ohne Führerscheinverlust „bestanden“, da hier kein Konsum mehr vorlag, welcher die Fahreignung beeinträchtigen würde.
Den Konsum habe ich auch bis Mai 2017 gestoppt.
Danach wurde ich am 27.März 2019 bei einer Verkehrskontrolle in der Schweiz angehalten und positiv auf Cannabis getestet worden.
Habe mich dann im Juni 2019 in therapeutische Behandlung bei einem Psychologen begeben.
Meine Abstinenz weise ich seit Juni 2019, monatlich in der Schweiz, in einem forensischen Labor für Rechtsmedizin, nach.
In der Schweiz musste ich mich einer Ärztlichen Begutachtung unterziehen und durfte danach wieder Autofahren. Hier wurde mir als Auflage, der Nachweis 12 Abstinenzkontrollen über 12 Monate nachzuweisen, auferlegt.
Im November 2019 bekam ich auch die erste Post aus Deutschland und zwar vom Bundesamt für Justiz. In diesem Schreiben geht hervor, dass meine Straftat aus der Schweiz ebenfalls in Deutschland eingetragen wurde.
Am 28.01.2020 bekam ich dann auch Post von der Führerscheinstelle ( Landratsamt ), aus welchem hervorgeht, dass ich bis spätestens 03.03.2020 ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen habe. Mit folgender Fragestellung : „Kann Herr X trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss, die die Fahreignung in Frage stellt ein Kraftfahrzeug sicher führen? Wird Herr X künftig zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges trennen?“
Mein Anwalt versucht nun den Termin zur MPU rauszuzögern, aber ich habe hier noch keine Antwort erhalten.
Hätte dazu ein paar Fragen:
-Ich habe mittlerweile 9 Abstinenznachweise seit Anfang Juni 2019 gesammelt. Dürfte das für meinen Fall ausreichen?
-Erkennt Deutschland die Schweizer Abstinenznachweise an? - Auf der Homepage des Kantonsspitals in der Schweiz steht folgendes: Die Abteilung Forensische Genetik und Forensische Toxikologie ( beide ISO 17025 ) sind seit 2015 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle akkreditiert.