Hallo Ihr Lieben,
ich habe schon viel gutes über dieses Forum gehört, daher wende ich mich nun an euch.
Folgendes:
Ich hatte am 22.02.21 meine MPU bei der Pima Mpu gehabt wegen Fahren unter Drogeneinfluss und 2 mal Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Einen Vorbereitungskurs von 10 Std hatte ich im Vorfeld schon absolviert gehabt.
Die Fragestellung der FSS lautete wie folgt:
Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können ?
Ist ins besonders nicht zu erwarten, dass Hr. zukünftig Betäubungsmittel nach dem BTMG einnimmt ?
Ist trotz aktenkundiger Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu erwarten, dass Hr. nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird ?
Von der Pima MPU wurde diese Fragestellung wie folgt beantwortet:
Es liegen keine körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können. Dies betrifft die psychofunktionale Leistungsfähigkeit.
Es ist ins besonders zu erwarten, dass Hr. zukünftig Betäubungsmittel nach dem BTMG einnimmt.
Allerdings besteht bei der Art der Eignungsmängel die begründete Aussicht, diese Mängel durch Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreigung nach § 70 FeV für drogenauffällige Kraftfahrer zu beheben.
Es ist aufgrund aktenkundiger Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu erwarten, dass Hr. nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.
Soll ich nun dieses Gutachten der FSS vorlegen oder nicht, wegen der Möglichkeit zur Teilnahme an einem Kurs nach § 70 ? Oder bezieht sich die Möglichkeit nur für die Drogenauffälligkeit und nicht auf beides ?
Bin echt ratlos, und würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könnt.
Lg Steve
ich habe schon viel gutes über dieses Forum gehört, daher wende ich mich nun an euch.
Folgendes:
Ich hatte am 22.02.21 meine MPU bei der Pima Mpu gehabt wegen Fahren unter Drogeneinfluss und 2 mal Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Einen Vorbereitungskurs von 10 Std hatte ich im Vorfeld schon absolviert gehabt.
Die Fragestellung der FSS lautete wie folgt:
Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können ?
Ist ins besonders nicht zu erwarten, dass Hr. zukünftig Betäubungsmittel nach dem BTMG einnimmt ?
Ist trotz aktenkundiger Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu erwarten, dass Hr. nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird ?
Von der Pima MPU wurde diese Fragestellung wie folgt beantwortet:
Es liegen keine körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können. Dies betrifft die psychofunktionale Leistungsfähigkeit.
Es ist ins besonders zu erwarten, dass Hr. zukünftig Betäubungsmittel nach dem BTMG einnimmt.
Allerdings besteht bei der Art der Eignungsmängel die begründete Aussicht, diese Mängel durch Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreigung nach § 70 FeV für drogenauffällige Kraftfahrer zu beheben.
Es ist aufgrund aktenkundiger Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu erwarten, dass Hr. nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.
Soll ich nun dieses Gutachten der FSS vorlegen oder nicht, wegen der Möglichkeit zur Teilnahme an einem Kurs nach § 70 ? Oder bezieht sich die Möglichkeit nur für die Drogenauffälligkeit und nicht auf beides ?
Bin echt ratlos, und würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könnt.
Lg Steve