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MPU Mehrfachfragestellung Ergebnis Negativ

Steve-H

Neuer Benutzer
Hallo Ihr Lieben,

ich habe schon viel gutes über dieses Forum gehört, daher wende ich mich nun an euch.

Folgendes:
Ich hatte am 22.02.21 meine MPU bei der Pima Mpu gehabt wegen Fahren unter Drogeneinfluss und 2 mal Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Einen Vorbereitungskurs von 10 Std hatte ich im Vorfeld schon absolviert gehabt.

Die Fragestellung der FSS lautete wie folgt:

Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können ?
Ist ins besonders nicht zu erwarten, dass Hr. zukünftig Betäubungsmittel nach dem BTMG einnimmt ?
Ist trotz aktenkundiger Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu erwarten, dass Hr. nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird ?

Von der Pima MPU wurde diese Fragestellung wie folgt beantwortet:

Es liegen keine körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können. Dies betrifft die psychofunktionale Leistungsfähigkeit.

Es ist ins besonders zu erwarten, dass Hr. zukünftig Betäubungsmittel nach dem BTMG einnimmt.

Allerdings besteht bei der Art der Eignungsmängel die begründete Aussicht, diese Mängel durch Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreigung nach § 70 FeV für drogenauffällige Kraftfahrer zu beheben.

Es ist aufgrund aktenkundiger Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu erwarten, dass Hr. nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

Soll ich nun dieses Gutachten der FSS vorlegen oder nicht, wegen der Möglichkeit zur Teilnahme an einem Kurs nach § 70 ? Oder bezieht sich die Möglichkeit nur für die Drogenauffälligkeit und nicht auf beides ?
Bin echt ratlos, und würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könnt.

Lg Steve
 
Hallo Steve. Du musst das Gutachten der Führerscheinstelle zeigen und die müssen Dir schriftlich die Genehmigung für den Kurs erteilen. Dann machst Du den kurs mit und bringst die Bescheinigung zur Führerscheinstelle. Durch die Teilnahme am Kurs wird dein Gutachten positiv und Du bekommst deinen Führerschein. L.g.sanne
 
Die Mpu Stellen schreiben das etwas unverständlich aber es ist so wie Ich geschrieben habe. Habe selber den Kurs schon mitgemacht wegen Alkohol damals. L.g.sanne
 
Hallo Sanne,

danke für deine rasche Antwort. Also hätte es nicht zweimal im Gutachten drinnen stehen müssen für Drogen und Straftaten, weil ja es heißt :

Allerdings besteht bei der Art der Eignungsmängel die begründete Aussicht, diese Mängel durch Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreigung nach § 70 FeV für drogenauffällige Kraftfahrer zu beheben.
 
Es ist etwas komisch geschrieben aber mit der Teinahme am Kurs hebst Du die Mängel auf. Du kannst Dir das vom MPI wo Du warst noch mal telephonisch auch bestätigen lassen. Aber es ist so. Hoffentlich bekommst Du schnell einen Kurs irgentwo. Wegen Corona...L.g. sanne
 
Gern. Ich habe damals auch einen Schreck bekommen als da stand es ist zu erwarten...Versuch mal Montag gleich zur Führerscheinstelle zu gehen.Der Kurs hat übrigens 4 Sonntage stattgefunden. Das war gut Sonntag wegen der Arbeit. L.g.sanne
 
Ich habe ja noch eine Sperrfrist bis zum 31.04.21 weil ich meine Berufung recht spät zurückgezogen habe. Über die Nachschulung habe ich auch schon einiges gelesen, was aber machbar ist. Besser wie nochmal eine neue MPU zu machen.
 
Ich bin mir da nicht so sicher, Sanne. Hattest du eine doppelte Fragestellung?

Das Gutachten beantwortet beide Fragestellungen negativ, der Kurs nach §70 kann die Mängel aber nur hinsichtlich der Drogenfragestellung verändern. So würde ich das jetzt sehen.
 
Nein eine doppelte Fragestellung hatte Ich nicht. Nur wegen Alkohol. Aber warum sollte Steve dann den Kurs machen sollen?Und dann?Steve muss sich auf jeden Fall erkundigen bei der Führerscheinstelle.Die entscheiden ja sowieso alles endgültig. L.g.sanne
 
Es könnte natürlich sein das die Führerscheinstelle noch irgendwas will .Aufbaukurs für verkehrsauffällige Kraftfahrer ...
 
Der Gutachter bekommt zwei Fragestellungen, er beantwortet diese getrennt voneinander.

Die erste ist negativ, kann aber durch Kurs positiv werden.

Die zweite ist einfach negativ.

Das Problem mit dem bei der Führerscheinstelle erkundigen ist, dass das wohl auch beinhaltet, dass die FSST von dem negativen Gutachten Kenntnis erlangt.

Und am Ende entscheidet die Führerscheinstelle nicht endgültig - wenn das Gutachten negativ ist, haben sie keinen Handlungsspielraum. Ich würde mich eher bei dem MPI erkundigen, wie diese Beurteilung in Gesamtheit zu bewerten ist.
 
Auch hier muss (oder besser gesagt möchte) ich die Antwort von funkytown bestätigen.

Die Drogenfrage ist negativ ausgefallen, kann aber durch einen Kurs nach §70 zu einem positiv umgewandelt werden.
Der verkehrsrechtliche Teil ist definitiv negativ beschieden worden - und hier ist (und das ist das fatale) kein Kurs nach §70 möglich da dieser nur noch bei einer Alk. oder Drogen-MPU zum Einsatz kommen kann.

Jetzt können wir nur hoffen dass Steve-H noch einmal ins Forum schaut um nicht überrascht zu werden...:(


Hallo Steve,

es ist trotzdem ratsam das Gutachten abzugeben damit du wenigstens den Drogenteil wegbekommst. Bedeutet: nach der Teilnahme des Kurses wirst du wohl eine erneute MPU-Aufforderung mit verkehrsrechtlicher Fragestellung bekommen...
 
Hallo zusammen,

ja ich sehe das genauso wie Nancy und funkytown, danke nochmal für die schnelle Reaktion. Jetzt weiß ich erst mal gar nicht was ich machen soll.
Den Kurs machen oder doch nochmal die ganze MPU, weil ich natürlich nicht möchte dass die FSS von dem negativen Urteil erfährt.
Dann sind ja auch noch die Kosten eine Frage. Da meine letzte Haaranalyse schon 4 Monate zurück liegt muss ich ja auch wieder eine neue machen wenn ich die ganze MPU neu mache oder ?
Ich werde mal eure Fragenbögen ausfüllen und was ich mir bisher erarbeitet habe. Vielleicht könnt ihr mir noch einige Tipps geben was ich falsch gemacht habe.
 
Kannst du dein MPI nicht Mal anrufen und fragen wie du dich verhalten sollst? Die werden es ja wahrscheinlich am besten wissen ob du mit dem Kurs nach Paragraph 70 "rehabilitiert" bist oder nicht.

Ich denke es wird ratsam sein auf jeden Fall Rücksprache mit deinem MPI zu halten, das Gutachten ggf. abzugeben und den Kurs zu machen.
 
Ich werde am Montag früh gleich mal dort anrufen und nachfragen wie die Gesamtbeurteilung ist. Sobald ich es weiß, werde ich mich melden.
Ich fülle schon mal die Fragebögen aus und stelle Sie heute mal rein, zumindest den Fragebogen für die Straftaten im Straßenverkehr.
 
Oh das ist ja doch komplizierter als Ich dachte. Da kann wohl wirklich nur das MPI genauer Auskunft geben.Ich drücke Dir die Daumen Steve. L.g.sanne
 
Hallo zusammen,

ja ich sehe das genauso wie Nancy und funkytown, danke nochmal für die schnelle Reaktion. Jetzt weiß ich erst mal gar nicht was ich machen soll.
Hallo Steve-H,

ich gebe zu, ganz einfach ist diese Entscheidung nicht.

Einerseits: wenn du das Gutachten nicht abgibst, bedeutet dies dass du die MPU mit zweifacher Fragestellung wiederholen musst. Und ja, es wäre dann natürlich besser wenn du die AN entsprechend weiterführst. Es kämen somit die gleichen MPU-Kosten wie beim ersten Mal als auch die für die AN hinzu.
Andererseits: wenn du das Gutachten abgibst und das Okay für den Kurs nach §70 erhältst (und da muss dein SB erstmal zustimmen was aber idR kein Problem ist) kommen die Kosten für den Kurs (mehrere hundert Euro) + die erneute MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung auf dich zu.

Wahrscheinlich nimmt sich das insgesamt nicht viel von den Kosten.

Idealerweise bestehst du die gesamte MPU im zweiten Anlauf ohne Kursauflage - im ungünstigsten Fall fällst du in beiden Bereichen kpl. durch.

Ich würde es daher von deiner Exploration abhängig machen inwieweit die Chance besteht die Drogen-MPU im zweiten Anlauf ohne Kursauflage zu bestehen. Dazu wäre es sinnvoll wenn du das neg. Ga hier anonymisiert einstellen würdest. Dann könnten die Helfer hier im Drogenbereich erkennen was an deiner Vorbereitung unzureichend war - und ja, das Einstellen der FB macht natürlich ebenfalls Sinn.

Ich werde am Montag früh gleich mal dort anrufen und nachfragen wie die Gesamtbeurteilung ist. Sobald ich es weiß, werde ich mich melden.
Viel mehr als das hier geschilderte werden sie dir von dort sicher auch nicht sagen können...
 
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