MPU mit 0,85‰?

Velocora

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Hallo Forum,

ich habe mal zunächst eine kurze Frage, mit der Hoffnung, dass mir hier weitergeholfen werden kann. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Ich habe am 29.07.2021 um 1:55 Uhr eine Trunkenheitsfahrt mit einem elektrischen "sharing" Kleinkraftrad in Berlin begangen. Die AAK betrug 1,39 ‰. Der etwa 1,5 Std. später entnommene BAK-Wert betrug 0,85 ‰. Meine Fahrt hatte einige Auffälligkeiten. So bin ich zunächst (ca. 50 Meter) auf dem Bürgersteig entlang gefahren (die Teile werden ja fast immer auf dem Gehweg geparkt und um sie davon runterzukriegen, ist es oft unerlässlich sie zunächst auf dem Gehweg zu bewegen). Dann habe ich noch einen ca. 10 Meter breiten Fußgängerbereich befahren ( ca. 80 Meter) und habe anschließend nicht sofort auf die Anhaltesignale der Polizei reagiert. Die Einlassung nach der Strafanzeige mit Hilfe eines RA, mit der Hoffnung eine Einstellung gegen eine Geldauflage zu erreichen, war leider ergebnislos. Es handelt sich um eine Ersttat. Ee gibt auch keine Einträge im BZRG und auch keinen Punkt im FAER. Der Strafbefehl liegt nun seit Samstag vor: Entzug der Fahrerlaubnis (6 Monate) und 30 Tagessätze. Ich werde diese Strafmaßnahme annehmen, immerhin bin ich ja alkoholisiert gefahren und habe deswegen auch ein schlechtes Gewissen. Allerdings mache ich mir jetzt Sorgen, ob ich auch noch eine MPU absolvieren muss. überall heißt es ja, dass es erst ab 1,6 ‰ obligatorisch ist, aber auch schon darunter möglich ist, immer öfter auch mit einem BAK-Wet ab 1,1 ‰. Kann mit mit einem BAK von 0,85 ‰ auch eine MPU blühen und wie sollte ich jetzt vorgehen. Ich habe heute bereits zwei Telefonate mit MPU-Beratungsstellen geführt und die haben mit versichert, dass ich sicher eine MPU machen müsste. Kann diese Ansicht vom Forum geteilt werden?

Vielen Dank und Grüße
 

Velocora

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FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 178
Gewicht: 100
Alter: 46

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 28.07.2021
BAK: 085 ‰
Trinkbeginn: 21:00
Trinkende: 1:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nicht bekannt

Bundesland: Berlin

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: ja, 2-3 mal/Woche
Ich lebe abstinent seit: nein

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: ?
Welche Stelle (MPI):?
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: KEINE
 

Velocora

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Ich dachte immer bei 0,85 als Ersttäter gibt es 500 Euro und einen Monat Fahrverbot ???
Das hatte ich auch gehofft. Aber wenn Du Auffälligkeiten in der Fahrweise (bspw. Schlagenlinien usw.) und beim Anhalten der Polizei ( die können natürlich vieles behaupten) zeigst, dann ist es eben keine OWi mehr sondern eine Straftat. Das kann Dir übrigens schon mit 0,3 ‰ passieren....
 

Velocora

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definitiv nicht!
Bei einem Ersttäter ist eine Alk.-MPU wegen 0,85‰ ganz sicher nicht zu erwarten... :smiley138:
Nancy, vielen Dank für die hoffnungsvolle Einschätzung. Vielleicht hilft dabei doch noch die Ausfallserscheinungen bei rel. niedriger BAK, die aber dann leider zum Urteil nach 316 geführt hat....
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Dem Hinweis von Nancy ist nichts hinzuzufügen. BAK ist das was relevant ist. 0,85 ist weit weg von 1,6 und auch weg von im zweifelsfall 1,1.
Keine MPU
 

Max

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Aber wenn Du Auffälligkeiten in der Fahrweise (bspw. Schlagenlinien usw.) und beim Anhalten der Polizei ( die können natürlich vieles behaupten) zeigst, dann ist es eben keine OWi mehr sondern eine Straftat. Das kann Dir übrigens schon mit 0,3 ‰ passieren....
Das ist vollkommen richtig, aber einen Straftat heißt nicht automatisch MPU.
Straftat ist eine rechtliche Angelegenheit, MPU entscheidet die zuständige FSST.
 

Velocora

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Straftat ist eine rechtliche Angelegenheit, MPU entscheidet die zuständige FSST.
Danke Max, das habe ich inzwischen auch gelernt. Auch nach einer OWI mit bspw. "nur" Fahrverbot kann die FFST im Anschluss eine MPU verlangen. Bedeutet dies, auch wenn ich nie wieder vorhabe alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen, dass ich bei einer erneuten TF in den nächsten fünf Jahren, bspw. mit 0,5 ‰ ohne Auffälligkeiten, also einer reinen OWI als Wiederholungstäter automatisch eine MPU absolvieren müsste?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Bedeutet dies, auch wenn ich nie wieder vorhabe alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen, dass ich bei einer erneuten TF in den nächsten fünf Jahren, bspw. mit 0,5 ‰ ohne Auffälligkeiten, also einer reinen OWI als Wiederholungstäter automatisch eine MPU absolvieren müsste?
Sofern deine erste TF noch aktenkundig ist, kann dass durchaus passieren. Auch das liegt dann im Ermessen der FSST.
 

Nancy

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Richtig, denn die FSSt. hat in diesem Fall keinen Ermessensspielraum sondern muss eine MPU anordnen.

Geregelt wird dies in §13 FeV:
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass....
2.
ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn....
b)
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,....
 

Velocora

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Hallo Forum,


Nochmals vielen Dank für die kompenten Auskünfte. Jetzt aber noch mal eine Anschlussfrage: Bekommt man den Führerschein eigentlich erst zurück, wenn auch die Geldstrafe des Gerichtes ausgeglichen ist??





Mit Urteil von Ende September 2021 wurde der Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate angeordnet. Also bis Ende März 2022. Am 15. Dezember 2021 habe ich meinen Führerschein beantragt. Bis heute keine Nachricht. Eine telefonische Auskunft bekomme ich auch erst ab einem halben Jahr nach Wieder-Antragsstellung. Also erst ab 15. Juni. Da ich immer auch ehrenamtlich tätig bin, habe ich bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt, die Strafe von 30 Tagessätzen in sozialer Arbeit abzugelten. Dazu habe ich Zeit bis August. Bekomme ich dann den Führerschein erst wieder, wenn ich die sozialen Stunden abgeleistet habe. Ich kann im Netzt keine. Antwort finden, sicher aber hier im Forum.


Herzlichen Dank!!
 

Psyeudonym

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Hallo Velocora, ich weiß auch mal was :)

Nein, die "Abarbeitung" des Strafbefehl steht der Wiedererteilung nicht im Wege. Es gibt viele die ihre TS in Raten zahlen (auch hier stimmt das Gericht fast immer zu) dann wäre dieses Klientel ja auch beschwert.

PS
Bin übrigens ebenfalls ehrenamtlich tätig, aber meinem Anwalt ist es nicht eingefallen soziale Arbeit anzubieten. Hätte ich auch gerne gemacht. Zumal ich sogar in einem sozialem Beruf tätig bin und sozusagen prädestiniert. Ich bekam 90 TS und alles was mein Anwalt sagte war, Finger davon lassen, es kann auch nach hinten losgehen und dann war es das mit deinem Beruf
 

Velocora

Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum. Ich weiß zwar, dass diese Frage hier vielleicht nicht unbedingt hingehört, aber ich versuche es dennoch.
Meinen Führerschein habe ich nun wieder. Hat insgesamt 10 Monate gedauert. MPU musste ich keine machen, so wie hier auch schon erklärt. Der neue Führerschien ist am 15.02.2022 ausgestellt worden. soweit so gut. Allerdings wurde auch auf der Rückseite unter "10) Gültig ab", auch der 12.05.2022 angegeben. Wenn ich jetzt ein Auto ausleihen will, weil ich keine eigenes habe und so mache ich es schon immer, dann habe ich das Problem, dass man annehmen muss, dass ich noch keine zwei Jahre den Führerschein habe und bekomme keinen Mietwagen. Warum ist das denn so geregelt. Das ist doch völlig balla. Wird man jetzt zusätzlich bestraft? Danke für Antwort, falls sich jemand auskennt. Gruß
 

kapomick

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Hallo Velocora,
die Frage gabs durchaus (berechtigterweise) hier schon öfters. Die Erfahrungswerte zeigen, dass man einfach eine ehrliche Angabe machen muss. Aufgrund deines Alters gehe ich mal von aus, dass du deinen FS schon vor längerer Zeit gemacht hast. Und es ist davon auszugehen, dass eine Mietwagenfirma schon des öfteren so eine Situation erlebt hat. Ist vielleicht ein wenig unangenehm, dazu zu stehen, sollte aber im Regelfall für dich kein Problem darstellen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Das Datum ist immer ein Ausstellungsdatum des FS, dass hat nichts damit zu tun, wann du erstmalig deinen FS erworben hast.
Du hat automatisch ja auch keine Probezeit als Fahranfänger bekommen.;)
 

Velocora

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Vielen Dank für Eure Antworten.

@ Max: Auf der Vorderseite steht das Ausstellungsdatum, so war es auch bei meinem ersten Kartenführerschein der mir 2006 ausgestellt wurde. Auf der Rückseite stand dort aber noch unter jeder Klasse das tatsächliche Datum, wann ich nämlich die Führerscheinprüfung tatsächlich bestanden habe. Bei dem neuen jetzigen steht aber nur noch 2022 hinter jeder Klasse.

D.h.: Bei Verlust oder ähnlichem bekomme ich einen neuen Führerschein mit dem akt. Ausstellungsdatum auf der Vorderseite und mit dem tatsächlichen Datum des bestandenen Führscheines auf der Rückseite. Wurde er entzogen, dann steht auch auf der Rückseite das aktuelle Ausstellungsdatum!
Ich finde das ausgesprochen komisch, geradezu schikanierend oder sogar stigmatisierend. Es ist nämlich damit sofort ersichtlich, dass der Führerschein schonmal entzogen wurde, zumindest ab einem bestimmten Alter, da die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit fast 50 zum erstenMal den Führerschein macht, relativ gering ist. Was soll denn das?

Jetzt muss ich bei der Führerscheinbehörde einen Antrag auf eine Vorbesitzbescheinigung stellen, die 1) Wochen dauert und 2) mit Gebühren belastet ist und 3) die nächsten 2-3 Jahre immer mitschleppen muss.

Sorry, dass ich Euch damit belästige. Die meisten haben sicher einen eigen PKW. Aber ich finde es ärgerlich und ausgesprochen merkwürdig. Ich habe meine Strafe bekommen. Monate auf den Führerschein verzichtet, Strafe bezahlt usw. Und jetzt geht es gerade so weiter mit dem Bashing....
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Es ist nämlich damit sofort ersichtlich, dass der Führerschein schonmal entzogen wurde, zumindest ab einem bestimmten Alter, da die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit fast 50 zum erstenMal den Führerschein macht, relativ gering ist. Was soll denn das?
Nein, dass hat mit Führerscheinentzug nichts zu tun. Ich abe das im Forum schon öfters geschrieben ... da ich über 50 bin, muss ich alle 5 Jahre meinen FS der Klasse 2 verlängern (Gesundheitsprüfung). Jedes Mal steht dann dort das neue Datum auf der Karte ... somit alles kein Problem.
Nebenbei gesagt, hatte ich damit auch noch nie Probleme mit irgend welchen KFZ-Versicherungen.
 
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