Hallo Forum,
ich habe mal zunächst eine kurze Frage, mit der Hoffnung, dass mir hier weitergeholfen werden kann. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Ich habe am 29.07.2021 um 1:55 Uhr eine Trunkenheitsfahrt mit einem elektrischen "sharing" Kleinkraftrad in Berlin begangen. Die AAK betrug 1,39 ‰. Der etwa 1,5 Std. später entnommene BAK-Wert betrug 0,85 ‰. Meine Fahrt hatte einige Auffälligkeiten. So bin ich zunächst (ca. 50 Meter) auf dem Bürgersteig entlang gefahren (die Teile werden ja fast immer auf dem Gehweg geparkt und um sie davon runterzukriegen, ist es oft unerlässlich sie zunächst auf dem Gehweg zu bewegen). Dann habe ich noch einen ca. 10 Meter breiten Fußgängerbereich befahren ( ca. 80 Meter) und habe anschließend nicht sofort auf die Anhaltesignale der Polizei reagiert. Die Einlassung nach der Strafanzeige mit Hilfe eines RA, mit der Hoffnung eine Einstellung gegen eine Geldauflage zu erreichen, war leider ergebnislos. Es handelt sich um eine Ersttat. Ee gibt auch keine Einträge im BZRG und auch keinen Punkt im FAER. Der Strafbefehl liegt nun seit Samstag vor: Entzug der Fahrerlaubnis (6 Monate) und 30 Tagessätze. Ich werde diese Strafmaßnahme annehmen, immerhin bin ich ja alkoholisiert gefahren und habe deswegen auch ein schlechtes Gewissen. Allerdings mache ich mir jetzt Sorgen, ob ich auch noch eine MPU absolvieren muss. überall heißt es ja, dass es erst ab 1,6 ‰ obligatorisch ist, aber auch schon darunter möglich ist, immer öfter auch mit einem BAK-Wet ab 1,1 ‰. Kann mit mit einem BAK von 0,85 ‰ auch eine MPU blühen und wie sollte ich jetzt vorgehen. Ich habe heute bereits zwei Telefonate mit MPU-Beratungsstellen geführt und die haben mit versichert, dass ich sicher eine MPU machen müsste. Kann diese Ansicht vom Forum geteilt werden?
Vielen Dank und Grüße
ich habe mal zunächst eine kurze Frage, mit der Hoffnung, dass mir hier weitergeholfen werden kann. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Ich habe am 29.07.2021 um 1:55 Uhr eine Trunkenheitsfahrt mit einem elektrischen "sharing" Kleinkraftrad in Berlin begangen. Die AAK betrug 1,39 ‰. Der etwa 1,5 Std. später entnommene BAK-Wert betrug 0,85 ‰. Meine Fahrt hatte einige Auffälligkeiten. So bin ich zunächst (ca. 50 Meter) auf dem Bürgersteig entlang gefahren (die Teile werden ja fast immer auf dem Gehweg geparkt und um sie davon runterzukriegen, ist es oft unerlässlich sie zunächst auf dem Gehweg zu bewegen). Dann habe ich noch einen ca. 10 Meter breiten Fußgängerbereich befahren ( ca. 80 Meter) und habe anschließend nicht sofort auf die Anhaltesignale der Polizei reagiert. Die Einlassung nach der Strafanzeige mit Hilfe eines RA, mit der Hoffnung eine Einstellung gegen eine Geldauflage zu erreichen, war leider ergebnislos. Es handelt sich um eine Ersttat. Ee gibt auch keine Einträge im BZRG und auch keinen Punkt im FAER. Der Strafbefehl liegt nun seit Samstag vor: Entzug der Fahrerlaubnis (6 Monate) und 30 Tagessätze. Ich werde diese Strafmaßnahme annehmen, immerhin bin ich ja alkoholisiert gefahren und habe deswegen auch ein schlechtes Gewissen. Allerdings mache ich mir jetzt Sorgen, ob ich auch noch eine MPU absolvieren muss. überall heißt es ja, dass es erst ab 1,6 ‰ obligatorisch ist, aber auch schon darunter möglich ist, immer öfter auch mit einem BAK-Wet ab 1,1 ‰. Kann mit mit einem BAK von 0,85 ‰ auch eine MPU blühen und wie sollte ich jetzt vorgehen. Ich habe heute bereits zwei Telefonate mit MPU-Beratungsstellen geführt und die haben mit versichert, dass ich sicher eine MPU machen müsste. Kann diese Ansicht vom Forum geteilt werden?
Vielen Dank und Grüße