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Mpu oder nicht bei einer BAK von 1,51 ‰

@Dr. Who, bitte, wenn Du der Meinung bist, alles durch die KI werfen zu müssen, okay, dann bin ich hier raus.
Diese Informationen die ich hier bereits mehrfach so geteilt habe, stammen von Gutachtern eines MPI direkt aus Stuttgart. Dass der sogenannte „Runderlass“ nicht öffentlich zu sehen ist, sollte aber auch nicht wundern.
Von daher viel Glück, dass bei dir keine MPU gefordert wird. Den Antrag auf Neuerteilung könntest Du ja theoretisch bereits am kommenden Donnerstag stellen, dann erfährst Du ja, ob von Dir eine MPU gefordert werden wird.
 
Ach übrigens selbst wenn meine Infos aus KI Quellen stammen würden halte ich es doch für sinnvoller richtige Antworten zu geben anstatt nur Vermutungen die nicht fundiert sind.
 
Mal am Rande bemerkt ich beschäftige mich seit über 3 Monaten sehr intensiv mit dieser Thematik und habe alles mögliche an Quellen die es im Netz zu dem Thema gibt gelesen und daher habe ich die Informationen die ich hier teile.
 
Du wirst abwarten müssen, was die FEB bei der Neubeantragung sagt. Wenn die eine MPU fordern, bekommst Du das schriftlich mitgeteilt. Dagegen gibt es (leider noch immer) kein Rechtsmittel, da es als eine „vorbereitende Maßnahme“ gilt.
Nur wenn Du keine MPU absolvieren würdest, und die FEB daraufhin den Antrag auf Neuerteilung ablehnt, könntest Du verwaltungsrechtlich klagen.
 
das ist wichtig und wir sollten es vllt irgendwo festpinnen (*zwinker@Moderation), weil ich glaube, dass auch die Behörden sich auf genau dieses Urteil in ihrer Entscheidung berufen. Wie ich schon schrub: in der Vergangenheit war eine MPU mit KFZ unter 1.6 (Ersttäter) eher selten, seit wenigen Jahren nehmen diese Fälle aber stark zu.

Der Kernsatz:
Deshalb liegt in dem Umstand, dass der Betroffene trotz eines bei seiner Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug festgestellten hohen Blutalkoholpegels keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen aufwies, eine aussagekräftige Zusatztatsache im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c Alt. 2 FeV.
Leider steht nicht vermerkt, aufgrund welcher konkreten Aussagen / Protokolle die "fehlenden Ausfallerscheinungen" definiert wurden.
In der Ausgangsfrage sind wir immer noch keinen Schritt weiter :/
 
Zuletzt bearbeitet:
btw:
Bei manchen dieser Tests kann man auch gut abschneiden indem man sich kurzfristig konzentriert während Auffälligkeiten bei beim Gehen und beim Gleichgewicht nicht so kaschiert werden können auch nicht durch Konzentration. Was gegen eine Alkoholgewöhnung spricht.
das ist korrekt.

Jetzt kommt es auf die FsSt an:
wenn sie sich nur an die Aussage des Arztes hält, der da schreibt :"„Der Untersuchte scheint äußerlich deutlich unter Alkohol zu stehen.“, dann sehe ich eine große Chance, dass Du da ohne MPU rauskommst.
guckt sie genauer hin und nimmt das hier zur Kenntnis:
  • Finger-Finger-Probe sicher
  • Nasen-Finger-Probe sicher
  • Sprache deutlich
  • Reflexe prompt
  • Koordination noch erhalten
dann könnte sie auf die Idee kommen, dass gerade die nicht beeinflussbaren motorischen (Klein)Hirnfunktionen, die sehr stark und früh auf Alkohol reagieren, schon erstaunlich giftfest sind...

Also: Ausprobieren. Erfahrende Propheten warten die Ereignisse ab :)
Und: das mit der Kleinhirngiftfestigkeit darfst Du Dir ja selbst mal als massiven Schuss vor den Bug mitnehmen. Nicht wegen dem FS, sondern wegen Dir.
 
Ja unterm Strich kann man nur abwarten, es ist leider tatsächlich so, dass man nicht genau weiß was in den Köpfen der Sachbearbeiter vorgeht und was genau deren interne Richtlinien vorgeben (denn sowas gibt es sicherlich und ist für Außenstehende nicht einsehbar).

In dem von 2021 gefassten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes heißt es ja aber auch explizit " keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen" heißt für mich aber dass der Fahrer sowohl bei der Polizei als auch später beim Arzt "keinerlei" alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hatte, also nüchtern wirkte. Ansonsten hätte es ja heißen müssen "nur geringe Ausfallerscheinungen" aber anhand der Formulierung geht es um das komplettes Fehlen von Ausfallerscheinungen und das bei 1,3 Promille. Das in einem solchen Fall eine MPU angeordnet wird da eine hohe Alkoholgewöhnung bzw. Missbrauch praktisch klar auf der Hand liegt. Einen solchen Sachverhalt könnte auch Matlock nicht einfach wegdiskutieren.

Ich war diesbezüglich auch schon in einem Forum für medizinische Fragen und da kam auch die Aussage, dass es durchaus möglich ist, bei solchen Tests zu bestehen während man bei anderen Test deutliche Auffälligkeiten zeigt.
Dann kommen ja auch noch Faktoren wie Tagesform usw. hinzu und Alkohol wirkt auch nicht auf jeden Menschen gleich. Ich denke jeder hat das schon mal festgestellt, dass manche Leute bei gleicher Trinkmenge noch ruhig und besonnen auftreten während sich andere Leute die Kleider vom Leibe reißen


So oder ähnlich wurde da argumentiert (auch wenn ich den genauen Wortlaut nicht mehr im Detail kenne).

Ich kenne da tatsächlich einen hochintelligenten Kerl der2 Studienabschlüsse in Naturwissenschaften hat und praktisch täglich 5 Halbe trinkt.
Wenn man mit dem am Tisch sitzt kann er einem alles erklären von der Urknalltheorie bis zur Theorie über Zeitreisen. Aber sobald er dann aufsteht um zu gehen kann man Angst, dass er gleich umfällt.

Aber am Ende muss man einfach abwarten was von der Behörde kommt, beeinflussen kann man es ja leider nicht aber ich denke für viele Betroffene wäre es in einem solchen Fall schön zu wissen woran man ist.
 
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