MPU - und nun? (... ich will meine Fahrerlaubnis wieder!)

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
der spaß kostet 360,- :-(
so wie die das darstellen soll das eine "alternative" zum VP sein, den sich nicht jeder leisten kann.
das gute daran nach meiner Meinung, man hat wieder ein Blatt Papier mehr am Ende was man bei dem MPI vorlegen kann,
aber ob das mir noch in irgendeiner weise was bringt wage ich zu bezweifeln
Demnach hast du auch erzählt, dass du zur MPU musst. Ohne Erwähnung wär der Kurs sogar kostenlos gewesen. Letztendlich ist es aber günstiger als ein "normaler" VP.
Wichtig ist, du hast etwas in der Hand ... demnach wird dir das auch positiv anerkannt.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hat sich denn schon jemand vlt.mit meinem Alkohol FB beschäftigt?


Da du geschrieben hast, dass du noch "jede Menge:zwinker0004:" Zeit hast.....bisher nicht....:smiley9:
Max oder ich werden dir aber den Kommentar sehr bald geben, ok?:smile:
 

palli

Benutzer
Max oder ich werden dir aber den Kommentar sehr bald geben, ok

das ist nett danke.
Und ja, zeit ist noch ein wenig aber ich bin "heiss" auf das Feedback. ;-)
Auch wenn es erst mitte April zum MPI geht möchte ich mich in der hinsicht lange genug mit dem Thema MPU beschäftigt haben und mit mir selber zu frieden zu sein.
Die Einstellung ist da und mein Leben hat sich soweit in´s positive Verändert das ich mir da keine Sorgen mache, -jetzt geht es um den Feinschliff ;-)
Werde mich ab nächste Woche Donnerstag sehr intensiv wieder mit dem Thema auseinandersetzen da ich bis dahin, werde weiter tgl. hier vorbei schaün, Nachtschicht habe.

Gruß palli
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo palli,

dass mit dem "Feinschliff" verstehe ich sehr gut...
Ab morgen werde ich mich wieder mit den - noch offenen FB-Kommentaren - hier im Forum "beschäftigen"......:smile:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Okay palli, dann will ich deiner Spannung mal ein Ende bereiten und dir meinen Kommentar geben. Bedenke dabei, dass ich dir keinerlei Vorhaltungen etc. mache, sondern die meisten Anmerkungen aus "Sicht eines GA" schreibe, ok?


Tathergang

1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)

Am 27.11.2010 war ich zu Hause. Ich hatte am Nachmittag Besuch von einer Freundin und wir haben uns über alltäglich Dinge unterhalten. Gegen 18 Uhr fuhr meine Bekannte dann nach Hause und ich habe mir zu diesem Zeitpunkt das erste Bier aufgemacht. Da nichts interessantes im TV lief habe ich mich an den Computer gesetzt und mir in Diversen Communitys die Zeit vertrieben. Meine Freundin hatte an diesem Tag Spätschicht und da sie im Hotel arbeitet, im Service, war es mir egal wann sie kommen würde und was die davon halten würde wenn ich was getrunken habe, was auch zu diesem Zeitpunkt zum alltag gehörte. Das Verhältnis in unserer Beziehung war sehr angespannt weil wir seit längerer Zeit (2 Jahre) aufgestaute Probleme verdrängt hatten bzw. nicht in der Lage waren diese zu bewältigen.Nachdem ich 2 Bier getrunken hatte hatte ich mit entschlossen Schnaps zum Bier zu trinken. Gegen 01:30 Uhr in der Nacht kam meine Freundin nach Hause, machte sich ebenfalls ein Bier auf und wir fingen an uns zu unterhalten. Schnell kam es in diesem Gespräch zum Streit. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich 5 Bier und fast eine ganze Flasche Wodka mit Orangensaft getrunken. Als der Streit intensiver wurde entschied ich mich zur Flucht (ca 02:30 Uhr), nahm meinen Wohnungsschlüssel, an dem auch der Autoschlüssel war, zog mir nur eine Jacke über (hatte ne Jogginhose an) und ging vor die Tür. Nach ca. 20 min wollte ich eine Zigarette rauchen und hatte fest gestellt dass ich keine Zigaretten mehr hatte. Zurück in die Wohnung wollte ich noch nicht und zur Tankstelle (30 min zu Fuß) war es mir zu weit. Als ich mich entschlossen hatte zurück zu gehen stand ich vor der Wohnungstür, schaute auf meinen Schlüssel, da kam mir der Gedanke schnell zur Tankstelle fahren zu können, "wird schon nix passieren!" Ab diesem Zeitpunkt kann ich mich nur noch lückenweise daran erinnern was in dieser Nacht passiert ist. Ich weiss das ich gegen 03:00 Uhr von der Tankstelle nach links abbiegen musste um nach Hause zu fahren und das von rechts ,aus meiner Einschätzung weiterer entfernung, ein PKW kam. 400m hinter der Tankstelle kommt ein Kreisverkehr und als ich aus diesem abgebogen war, war hinter mir ein PKW und die Signaltafel "Halt, Stopp, Polizei" ging an. Ich bin in die nächste Seitenstrasse abgebogen und bin dann noch ein stück gefahren. Den weiteren Verlauf kenne ich nur aus dem Polizeibericht. Ob meine Fahrweise zur auffälligkeit führte oder was es sonst war, kann ich nicht beurteilen. Der AAK ergab 2,6 Promille. die Blutentnahme die gegen 04:00 Uhr erfolgte bestätigte die AAK. BAK: 2,58 Promille!

Du hast deinen Tag der TF recht schlüssig und deutlich geschildert, jedoch der von mir fett markierte Satz klingt recht unglaubwürdig.
Bei all dem was du im FB geschrieben hast und der Tatsache, dass du bereits im Jahr 2004 mit 2,1 angehalten wurdest und du dann weiterhin "Trinkübung" hattest, ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass du auch mit knapp 2,6 keine Erinnerungslücken hattest. Deine Schilderungen sind dafür auch viel zu genau...

2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaü Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)

5 Bier a 0,5 liter und 0,7 liter Wodka
Lt. unserem Prom.rechner müsste es etwas weniger Alk. gewesen sein (ca. 0,56l Wodka, oder ein Bier weniger). Du hattest im Profilbogen geschrieben, dass die BE um 3 Uhr war. Bist du dir jetzt sicher mit 4 Uhr?

4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
(Ja/Nein + Begründung)

Nein, um konzentriert in eine Richtung zu schaün musste ich mich anstrengen und die Augen zusammen kneifen. Meine Gangart war nicht mehr geradlienig.
Normalerweise raten wir unseren Usern dazu, hier anzugeben, dass sie sich zunächst sicher waren. Da du aber eh wegen "Vorsatz" verurteilt wurdest, können wir das an dieser Stelle so stehen lassen....

6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?
Ja.
Hier wird der GA dann nachhaken. Dein pos. Ga liegt ja in deiner Akte...hierbei ist es wichtig, dass du dir mit den jetzigen Angaben nicht widersprichst.
Du hast ja bei deinen Veränderungen geschrieben, dass es dir damals "nur" um die Wiedererlangung des FS ging und du keine wirkliche Einsicht hattest....darum wäre es wichtig, wenn wir dein erstes Ga mal lesen könnten. Hast du das noch? Wenn ja - könntest du es mal hier einstellen oder einem von uns Mods. per Mail oder Fax zusenden?

8. Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen?
(Allererste Erinnerung und erster Konsum)

den ersten Kontakt mit Alkohol hatte ich im alter von 9 Jahren. das erste mal Konsumiert hatte ich mit 15 Jahren, das waren 3 Bier a 0,5 l aus der Dose.
1,5l Bier? Das ist für einen ersten eigenen Konsum schon extrem viel! Wolltest du dich da gleich betrinken?


9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Durch meinen Beruf und die Schichtarbeit war es unregelmäßig, jedoch häufig und exzessiv.
In den letzten Jahren brauchte ich immer mehr Alkohol. Durch den Jahrelangen Missbrauch verflachte die Wirkung des Alkohol bei gleichbleibender Menge.
Ich habe mich zurück gezogen, meine Freizeit nach dem Alkohol ausgerichtet und wenn ich 20 Euro in der Geldbörse hatte, war vorher schon gepplant das 12 Euro für den Einkauf drauf gehen und die restlichen 8 Euro in Alkohol umgesetzt werden.
Mit diesen Angaben stürzt du dich quasi in eine Alk.abhängigkeit und deine "freiwillige" AB könnte zu einer "geforderten" AB mutieren. Hast du jemals eine Entziehungskur gemacht? Nein...oder?


DSM-IV-Kriterien Substanzabhängigkeit" (Alkoholabhängigkeit)
Ein unangepasstes Muster von Substanzgebrauch (Alkohol) führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich mindestens drei der folgenden Kriterien manifestieren, die zu irgendeiner Zeit in demselben 12-Monats-Zeitraum auftreten:
(1) Toleranzentwicklung, definiert durch eines oder folgenden Kriterien:
(a) Verlangen nach ausgeprägter Dosissteigerung, um einen Intoxikationszustand oder erwünschten Effekt herbeizuführen.

(b) deutlich verminderte Wirkung bei fortgesetzter Einnahme derselben Dosis.

(2) Entzugssymptome, die sich durch eines der folgenden Kriterien äußern:
(a) charakteristisches Entzugssyndrom der jeweiligen Substanz
(b) dieselbe (oder eine sehr ähnliche Substanz) wird eingenommen, um Entzugssymptome zu lindern oder zu vermeiden.
(3) Die Substanz wird häufig in größeren Mengen oder länger als beabsichtigt eingenommen.
(4) Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche, den Substanzgebrauch zu verringern oder zu kontrollieren.
(5) Viel Zeit für Aktivitäten, um die Substanz zu beschaffen
(6) Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden aufgrund des Substanzmißbrauchs aufgegeben oder eingeschränkt.
(7) Fortgesetzter Substanzmißbrauch trotz Kenntnis eines anhaltenden oder wiederkehrenden körperlichen oder psychischen Problems, das wahrscheinlich durch den Substanzmißbrauch verursacht oder verstärkt wurde

10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
(Genaü Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

mal 10-12 Flaschen Bier a 0,5 l;
4 Flaschen Rotwein

oder 3-4 Bier dazu eine halbe bis dreiviertel Flasche Wodka mit Orangensaft
2 - 5 mal in der Woche, je nach Schichtplan und freien Tagen in folge.
Auch diese Angaben bestätigen das o.g. nochmal...

11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?

Zu Hause, 2/3 der Zeit alleine, 1/3 der Zeit mit meiner Freundin.
Bei einem Alk.missbrauch ist es nicht mal sooo schlimm, wenn der Proband alleine zuhause getrunken hat. Bei einer vermuteten Abhängigkeit könnte dies aber zu einem Problem werden....was auch in der nächsten Antwort seine Bestätigung findet:

14. Gab es kritische Hinweise Anderer auf Ihren Alkoholkonsum und wie haben Sie darauf reagiert?

Nein, da ich die letzten Jahre zurückgezogen lebte und vorwiegend nur zu Hause trank konnte ich es gut nach aussen verstecken.
12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive)

um Probleme zu verdrängen, aus geringem selbstwertgefühl, aus Selbstmitleid, aus unzufriedenheit.
Das ist ein bißchen wenig an Erklärung. Das musst du (wenn du es hier nicht machen willst) beim GA wesentlich detaillierter erzählen. Der GA möchte gerne deine "ganze Geschichte" hören. Hierbei sollten deine Aussagen auch wieder zu deinen Angaben im letzten Ga passen.....

13. Welche Wirkung haben Sie in der Vergangenheit nach Alkoholgenuss bei sich beobachtet?
(bei wenig und bei viel Alkohol)

Rückblickend: Unkonzentriertheit, Müdigkeit, Übelkeit, Kopfschmerzen, Tremor, Herzrasen,
veränderte Wahrnehmung beim Auto fahren, Hitze wallungen
Weitere Indizien für eine Abhängigkeit....


15. Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Alkoholkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld?

Von 2004 - 2007 war ich war Soldat auf Zeit (SaZ) geplant auf 12 Jahre in der Laufbahn der Feldwebel. Ich bin damals aus meiner ZaW maßnahme geflogen
(Zivile Aus. und - Weiterbildung der Bundeswehr), wurde unehrenhaft als Stabsunteroffizier entlassen, wurde Hartz IV empfänger. Freunde meldeten sich nicht mehr,
die Familie distanzierte sich.
Dieses ebenso....

16. Gab es in Ihrem bisherigen Leben frühere Zeiten, in denen sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben?
Wenn ja, nennen sie bitte die Lebensabschnitte und mögliche Ursachen und Umstände dafür.

Herbst 2006 Arbeit im Rettungsdienst, die Arbeit gestaltete sich Phasenweise als sehr schwierig von der psychischen Belastung ausgehend.
April 2007 Jobverlust- vom Zeitsoldaten zum Hartz IV empfänger
2009 Gesundheitliche Probleme
April 2010 Jobverlust, Wohnungsprobleme
Da du heute keinen Alk. mehr trinkst, kannst du an dieser Stelle keine Vergleiche mehr ziehen...

17. Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?
Ja
Es ist sehr wahrscheinlich, dass gerade dir diese Frage bei der MPU gestellt wird.
Wenn der GA nachfragt, wieviele "Blackouts" du in etwa hattest....was antwortest du ihm denn da?

19. In welcher Kategorie von Trinker haben sie sich früher gesehen und wie stufen Sie sich heute rückblickend ein?
(mit Begründung)

Früher habe ich mich gar nicht als eine Art von Trinker gesehn weil ich es verdrängt hatte. Heute weiss ich das es Speigeltrinken war. Ich bin nicht morgens aufgestanden und brauchte bis zum Mittag meinen Pegel damit ich vor die Tür gehen konnte jedoch habe ich, wenn ich getrunken habe, innerhalb kürzester Zeit (Abends) bis zu einem gewissen Punkt getrunken der meistens in einem Zustand endete der als "Unzurechnugsfähig" beschrieben wird.
Woher hast du denn das mit dem Spiegeltrinken? Hast du das in der Suchtberatung, oder in deiner SHG herausgefunden?
Spiegeltrinker, oder besser gesagt "Deltatrinker" brauchen immer einen gewissen Level, um ihr Tagwerk verrichten zu können. D.h., sobald die im Körper "absacken"...also abgebaut werden, muss wieder aufgefüllt werden.

Hier mal die Einteilung zum besseren Verständnis:

Welche Erscheinungsformen gibt es beim Alkoholismus?
=========================================
Die gebräuchlichste Klassifikation und Einteilung geht ebenfalls auf Jellinek zurück. Der Pionier in der Erforschung der Alkoholkrankheit beschreibt fünf Typen (durch griechische Buchstaben gekennzeichnet), die sich durch Schweregrad und Art des Alkoholkonsums voneinander unterscheiden.

Alpha-Typ:
Dieser Typ benutzt den Alkohol, um innere Spannungen und Konflikte zu bekämpfen. Die Trinkmenge ist abhängig von der jeweiligen Stresssituation. Somit besteht die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. Die Fähigkeit zur Abstinenz ist vorhanden, da noch keine körperliche Abhängigkeit eingetreten ist.

Beta-Typ:
Hier handelt es sich um so genannte Gelegenheitstrinker, Menschen also, die bei sozialen Anlässen zwar viel trinken, dabei aber sozial und psychisch unauffällig bleiben. Durch den häufigen Alkoholkonsum zeichnen sich jedoch bald gesundheitliche Folgen ab.

Gamma-Typ:
Für diesen Typ ist die Bezeichnung "Rauschtrinker" gebräuchlich, da sich hier Phasen der starken Berauschung mit längeren abstinenten Phasen abwechseln. Typisch für den Gamma-Alkoholiker ist, dass er - hat er einmal zu trinken begonnen - nicht mehr aufhören kann, selbst dann, wenn er bereits das Gefühl hat, genug zu haben. Dies wird als Kontrollverlust bezeichnet. Das Vermögen, auch längere Abstinenzphasen einzuhalten, wiegt die Vertreter dieses Alkoholiker-Typus in trügerischer Sicherheit - sie sind überzeugt, nicht abhängig zu sein.

Delta-Typ:
Damit ist der "Spiegeltrinker" gemeint. Dieser bleibt lange Zeit sozial unauffällig, da er selten erkennbar betrunken ist. Jedoch besteht bei ihm eine starke körperliche Abhängigkeit, so dass er ständig Alkohol konsumieren muss, um Entzugserscheinungen zu vermeiden. Durch das permanente Trinken entstehen zahlreiche körperliche Folgeschäden.

Epsilon-Typ:
Die gängigere Bezeichnung für diesen Typ lautet "Quartalsäufer", da er in unregelmäßigen Intervallen durchbruchhaft - in teilweise tagelangen Phasen - exzessiven Alkoholkonsum erlebt. Dazwischen kann er auch monatelang abstinent bleiben.


Bitte versteh' das nicht falsch palli. Deine offenen und ehrlichen Angaben sprechen auf jeden Fall für dich.
Ich habe aber die Befürchtung, dass dem GA deine 12-monatige (nachgewiesene) AB nicht ausreichen wird und er dir eine zusätzliche Entwöhnungstherapie auferlegen wird.

Was haben denn die Fachleute gesagt, mit denen du dich bisher über deinen Fall unterhalten hast? Caritas, Psycho etc......:smiley2204:

Ich gehe auf den zweiten Teil deines FB zu "Heute und in Zukunft" jetzt erstmal noch gar nicht ein, sondern warte zunächst auf deine Rückmeldung.

Nur soviel, wenn der GA eine Alk.krankheit bei dir vermutet, ist diese Antwort hier...

27. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neüs Verhalten daürhaft stabil bleibt?

Ich kann nicht sagen ob ich in 20 `ig oder 30ig Jahren wieder was trinken werde aber ich kann ihnen sagen das ich zum jetztigen Zeitpunkt drauf verzichte und es in zukunft vor habe...
.....eine mittlere Katastrophe....
 

palli

Benutzer
Hallo Nancy,

ich versuche mich mal kurz zu fassen.
Trinkübung" hattest, ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass du auch mit knapp 2,6‰ keine Erinnerungslücken hattest
klingt logisch...

2.
Lt. unserem Prom.rechner müsste es etwas weniger Alk. gewesen sein (ca. 0,56l Wodka, oder ein Bier weniger). Du hattest im Profilbogen geschrieben, dass die BE um 3 Uhr war. Bist du dir jetzt sicher mit 4 Uhr?
ja, war 04:00 Uhr hab davon ne kopie aus meiner akte.

6.
darum wäre es wichtig, wenn wir dein erstes Ga mal lesen könnten. Hast du das noch? Wenn ja - könntest du es mal hier einstellen oder einem von uns Mods. per Mail oder Fax zusenden?
könnte ich faxen, hab nix zum einscannen oder der ähnlichen
 

palli

Benutzer
1,5l Bier? Das ist für einen ersten eigenen Konsum schon extrem viel! Wolltest du dich da gleich betrinken?
werde hier kürzer treten bei der beantwortung.
Mit diesen Angaben stürzt du dich quasi in eine Alk.abhängigkeit und deine "freiwillige" AB könnte zu einer "geforderten" AB mutieren. Hast du jemals eine Entziehungskur gemacht? Nein...oder?
habe nie eine entziehung gemacht. wie könnte man es anders formulieren?

10. hab ick verstanden(von allem weniger) und bei 14. lass ich das letztere weg.
12. kann ich den GA wirklich eine menge erzählen wenn er näher darauf eingehen wird, oder sollte ich bei solch einer frage von anfang an loslegen wie die feürwehr?

13. das mit dem herzrasen etc muss nicht unbedingt im GA auftauchen...verstehe
 

palli

Benutzer
15.
Von 2004 - 2007 war ich war Soldat auf Zeit (SaZ) geplant auf 12 Jahre in der Laufbahn der Feldwebel. Ich bin damals aus meiner ZaW maßnahme geflogen
(Zivile Aus. und - Weiterbildung der Bundeswehr), wurde unehrenhaft als Stabsunteroffizier entlassen, wurde Hartz IV empfänger. Freunde meldeten sich nicht mehr,
die Familie distanzierte sich.
auf grund von alkoholkonsum konnte ich meiner arbeit nicht nachkommen welches zur folge hatte das meine ausbildung(über die BW) kurzzeitig aufgehoben wurde und dies die entlassung aus der BW zur folge hatte. (kann da auch noch detallierter eingehen im gespräch) und ich meldete mich nicht mehr so häufig bei freunden und meiner familie.
in denen sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben?
der teufel steckt im detail ;-)
 

palli

Benutzer
Es ist sehr wahrscheinlich, dass gerade dir diese Frage bei der MPU gestellt wird.
Wenn der GA nachfragt, wieviele "Blackouts" du in etwa hattest....was antwortest du ihm denn da?
es gab in den letzte jahren ein paar momente am nächsten tag wo lücken in der erinnerung waren aber genau beziffern kann ich es nicht.

19. das mit dem spiegeltrinken ist von meinem halbwissen ausgehend. ich weiss nicht wozu ich gehöre!
ich würde sagen (ohne zu ausführlich dem GA bei meiner MPU zu werden) : alpha typ (nach dem was ick geschrieben habe und wie du es siehst, klingt das voll nach gamma typ!)
 

palli

Benutzer
27. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neüs Verhalten daürhaft stabil bleibt?

Ich kann nicht sagen ob ich in 20 `ig oder 30´ig Jahren wieder was trinken werde aber ich kann ihnen sagen das ich zum jetztigen Zeitpunkt drauf verzichte und es in zukunft vor habe...
....ein mittlere Katastrophe....

...Überdenke ich noch mal bzw lass das vordere weg

Ist schon hart wenn man denkt einigermaßen die Fragen beantworten zu können.
sry für das abgehackte antworten, jetzt weiss ick wie es anders geht :smiley8:

Was haben die Profis gesagt. Psychologische seite wollte mich in eine therapie unterbringen, habe ich dankend abgelehnt, weil zu diesem Zeitpunkt ja noch Berufstätig und hatte mich auch für sozial integriert eingeschätzt, darauf bin ich ja dann zur Suchtberatung und in Einzelgesprächen haben wir dann mein (sucht) Trinkverhalten analysiert und wo die Probleme sind/waren. Und mit dem Wege der AB kam auch nichts wirklich hilfreiches von seiten der caritas da ich einen Weg für mich gefunden hatte und dazu entschlossen war.

Ich weiss auch das mein FB hier eine klare Alkoholkrankheit erkennen lässt und es sind nun mal Tatsachen (sowas kann sich ja keiner ausdenken)
...vlt ist es aber besser die wahrheit zu sagen, was nicht heisst das ich dem GA nach dieser vernichtenen Analyse die komplette wahrheit erzähle . Ich lüge nicht, ich sage nur nicht alles...:smiley9:

und vielen vielen Dank (das es leute wie euch hier gibt)
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hi palli,

bevor ich dir auf die anderen Dinge antworte, erstmal hierzu:

könnte ich faxen, hab nix zum einscannen oder der ähnlichen


Prima. Dann faxt du dein Ga bitte an Max, der kann das gleich in eine PDF-Datei umwandeln und hier einstellen.
Ich sorge dafür, dass er dir eine PN mit der erforderlichen Fax-Nr. schickt.:smile:
 

palli

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Mpu 2005

da dit mit dem scheiss Drucker/Scanner nicht funktioniert und Faxen nicht möglich ist muss ich es auf die unkonventionelle Weise machen...:smiley8:
Sry, aber man kanns lesen :read:
(Nobody is perfekt, Im Nobody!)
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
jedoch im August 2011 wegen Vorsatz verurteilt. (Da ich im Feb. 2004 schon 1x auf meine Fahrerlaubnis verzichten musste (2,1 Promille) , verurteilt nach § 215 c, wusste ich was auf mich zu kommt.
Hier werd ich nicht richttig schlau daraus. Wie lautete die Begründung für eine Verurteilung wegen Vorsatz? Das du wusstest was auf dich zukommt, bildet doch noch keine Rechtsgrundlage.
Die Angabe "§ 215 c" ist nicht aussagekräftig genug, nenne hier die gesamte Urteilsbezeichnung.
 

palli

Benutzer
Hier werd ich nicht richttig schlau daraus. Wie lautete die Begründung für eine Verurteilung wegen Vorsatz? Das du wusstest was auf dich zukommt, bildet doch noch keine Rechtsgrundlage.
Die Angabe "§ 215 c" ist nicht aussagekräftig genug, nenne hier die gesamte Urteilsbezeichnung.

ich schau mal nach...

Ich meinte damit den Umfang was mich erwartet zwecks Geldstrafe, Fahrerlaubins entzug....!

2011 Verurteilt wegen Vorsatz auf Antrag der Staatsanwaltschaft!
Haltesignale/ Sondersignale ignoriert, Fahrzeug unverzüglich beschleunigt!
 
Zuletzt bearbeitet:

palli

Benutzer
waren beide wegen Vorsatz! hier das aktülle:

Angewendete Vorschriften § 216, 69, 69a StGB
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt im Strassenverkehr zu einer Geldstrafe von 40 tagessätzen zu je 30 ,- Euro verurteilt.

Gründe: abgekürzt gemäß § 267 Abs 4 StPO

Bezüglich des festgestellten Sachverhalts und der angewendeten Strafgesetze wird auf den zutreffenden Inhalt der zugelassenen Anklage der Staatsanwaltschaft XY vom XY Bezug genommen.
Nach Abwägung aller Umstaände hält das Gericht die im Urteilstenor festgesetzte Geldstrafe für tat- und schuldangemessen, wobei die persönlich und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt wurden.
Der Angeklagte erwies sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 StGB)
....unter Berücksichtigung dessen, dass der Angeklagte den Führerschein bereits seit der Sicherstellung entbehrt, hält das Gericht eine Sperrfrist von noch 3 Monaten für angemessen.
(Hauptverhandlung war am 31.08.2011)

mehr hab ich dazu nicht.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
§ 216 ???

Dieser Paragraph bedeutet ... Tötung auf Verlangen

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Was ist hier passiert ?


Vermutlich hattest du keinen Anwalt bei deinen Verurteilungen an deiner Seite und hast dich somit selbst belastet.
Vermutlich hast du auch deine Fahruntauglichkeit dem Gericht gegenüber zugegeben. Machst du von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, kann dir ein Vorsatz nicht angelastet werden.

Deine Höhe der festgestellten BAK ist zwar ein wichtiges Indiz für – zumindest bedingten – Vorsatz. Sie reicht aber als alleiniges Indiz nicht aus. Eine hohe BAK führt nämlich zur Kritiklosigkeit, die den Täter seine Fahrunsicherheit nicht wahrnehmen lässt.
 
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