Hi palli,
dass du dieses Mal schriftliche Belege und v.a. ein EtG-Screening von 12 Monaten nachweisen kannst, ist auf jeden Fall gut und sehr wichtig bei deiner MPU.
Wie ich schon angedeutet hatte, wird es aber dadurch, dass du bereits damals mit AB-Angabe zur MPU gegangen bist nicht leichter, den GA jetzt davon zu überzeugen, dass es dir dieses Mal wirklich ernst mit dem "lebenslangen" Alk.verzicht ist.
Darum musst du deinen "Rückfall in alte Trinkgewohnheiten" recht kurz nach der ersten MPU schon recht ausführlich erklären können......und das ist auch ein Punkt, den ich mit dem intensiveren Arbeiten an deinem FB gemeint habe.
Wenn du dem GA sagst, dass es dir damals lediglich um die Wiedererteilung des FS ging....wieso sollte er dir glauben, dass es heute anders ist?
Nicht falsch verstehen, du hast ja deine Nachweise....jedoch solltest du dir auch zusätzlich die richtigen Antworten überlegen, um den GA vollends von deiner Verhaltensänderung zu überzeugen.
Zunächst mal ein paar Daten aus dem letzten Ga:
Filmrisse: 1x
Betrunken gewesen: 3x
Soviel getrunken wie bei der (1.) TF: 2x
Wenn du dir jetzt die Antworten aus deinem FB dazu durchliest, ist das eine deutliche Steigerung zu dem, was du bei deiner ersten MPU angegeben hattest...
Dein Trinkkonsum hat sich also stark erhöht. Warum war das so? Das musst du dem GA erklären können...
Du hattest im ersten Ga angegeben, dass dein Vater Alk.probleme hatte/hat. Darüber wurde bei der Befundwürdigung hinweggesehen. Du könntest dieses Mal auf einen GA treffen, der dort ein größeres Augenmerk drauf legt...
Es gibt nämlich Statistiken, was Vorerkrankungen in der Familie betrifft...
Alkoholismus in der Familie
Ich will dir damit keine "Angst" machen, sondern alle Eventualitäten, die dich zu einem alkoholkranken Menschen machen könnten, ausschließen. Sollte also das Gespräch auf deinen Vater kommen, musst du abwägen, was du antwortest.
Bedenke, der jetzige GA wird das erste Ga lesen, da es in deiner Akte liegt....von daher ist es gut möglich, dass er sich auch auf das erste Ga bezieht...
Du hattest Aussagen gemacht wie z.B.:
"Ich habe das jetzt 1x durch und möchte das nicht noch einmal erleben....da will ich das jetzt nicht drauf ankommen lassen, denn das hätte enorme Konseqünzen...."
Hattest du das zu i-einem Zeitpunkt wirklich ernst gemeint? Oder hast du wirklich nur gesagt, was du für richtig gehalten hast, um deinen FS zurück zu bekommen?
Verstehe mich bitte richtig. Es sollte beim GA keinesfalls der Eindruck entstehen, dass du den damaligen GA total "verar...." hast....sondern das du zum damaligen Zeitpunkt wirklich ernst gemeint hast, was du gesagt hast.
Natürlich kannst du auch zur MPU gehen und dem GA sagen, wie deine damalige Einstellung war und dann darauf hoffen, dass Ehrlichkeit in diesem Fall am längsten währt..... Das ist ein ziemliches Dilemma....
In der Befundwürdigung steht....
"Herr palli hat sich seine Feldwebelstelle hart erkämpft. Dies ist jedoch ein äußerer Umstand und zeigt keine eigene Aufarbeitung der Alk.-problematik. Das Ausmaß seines problematischen Alk.-konsums hat er noch nicht refklektiert (
Man hatte nicht regelmäßig getrunken...). Er glaubt nach wie vor, er habe für einen Jugendlichen angemessenen Alk.-konsum gepflegt (Kann mir keiner erzählen, dass man mit 18/19 mit Alk. umgehen kann...). Eine selbstkritische und tiefgründige Analyse des eigenen Trinkverhaltens hat noch nicht stattgefunden. Warum er bis zur körperlichen Grenze getrunken hat, wurde nicht aufgearbeitet (Weiß ich nicht, die Party ging früh los....). Er hat auch keine überzeugenden AB-Motive genannt...
Anfangs wurdest du ja gefragt, warum du kein KT betreiben willst. Darauf hattest du geantwortet, dass du wegen deiner Kontrollverluste weißt, dass du mit dem Alk. nicht umgehen kannst und darum ganz darauf verzichtest.
Ich erwähne dies, wegen dieser Antwort von dir im jetzigen FB:
27. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neüs Verhalten daürhaft stabil bleibt?
Ich kann nicht sagen ob ich in 20 `ig oder 30´ig Jahren wieder was trinken werde aber ich kann ihnen sagen das ich zum jetztigen Zeitpunkt drauf verzichte und es in zukunft vor habe. Ich kenn meine Vergangenheit und habe auch nicht vor wieder in alte Raster einzufallen...
Das ist in diesem Zusammenhang dann einfach nicht deutlich genug, dass du dem Alk. für immer "abschwören" willst. Verstehst du, was ich damit meine?
Ich hatte dir ja auch schon geschrieben, dass es gut ist, dass du einen Kurs nach §70 nach der MPU machen musstest....denn der Ga der ersten MPU schrieb ins Ga, dass dir durch die Teilnahme eine Hilfestellung zur Verhaltensstrategie etc. gegeben werden könnte, obwohl er von der Aufarbeitung deiner Alk.-problematik nicht überzeugt war. Du kannst somit bei der MPU argumentieren, dass dieser Kurs eben (zum damaligen Zeitpunkt) nicht ausgereicht hat, um dein Fehlverhalten daürhaft zu verändern.
Dies ist dir erst mit der nötigen Einsicht, deiner heutigen Reife und der Teilnahme an einer SHG, sowie Suchtberatung etc. gelungen....
Worum es mir geht ist einfach nur die Erklärung, warum du zum damaligen Zeitpunkt nichts aus der TF mit FS-Entzug, Sperre, Geldstrafe und anschließender MPU gelernt hattest. Warum du quasi direkt nach der MPU wieder weitergetrunken hast.....dies wird auch der GA von dir wissen wollen....und darauf solltest du gut vorbereitet sein.