Es ist auf jeden Fall üblich, wenn man schon mal - präventiv - Abstinenzbelege hat. Die BUK benennen explizit eine "zeitlich begrenzte Trinkpause" als gute Voraussetzung, ohne jedoch Nachweise zu "fordern" (etwas, das sich im Lauf des Jahres ändern dürfte mit den neuen BUK5).
Bei genauen Angaben der Erfolgskriterien hält sich die BUK bedeckt, es heisst dort wörtlich, dass der reduzierte Alkoholkonsum seit mindestens 6 Monaten gelebt sein soll, was auch ehemals wichtige Trinkanlässe mit einschließen soll.
Dies wird oft so ausgelegt, dass auch die Trinkpause ein Bestandteil eines reduzierten Alkoholkonsums darstellt, schon aus "Gleichstellungsgründen" der beiden Forderungen (6 Monate Veränderungszeitraum mindestens, bei einer Verzichtsentscheidung würden ebenso 6 Monate Abstinenz reichen).
Und so ergibt sich oft das Szenario 3 Monate Trinkpause (1 Haarprobe) plus 3 Monate risikoarmer Konsum mit Trinkplanung und Test der realen Kontrollfähigkeiten. Wichtig bleibt dennoch: der Zeitraum soll so lange sein, dass er die typischen ehemaligen Trinkanlässe mit umfasst, so dass auch bei den "üblichen Gelegenheiten" die Entscheidung des neuen Umgangs mit Alkohol getestet (und berichtet!) werden kann.
Und: je länger der Veränderungszeitraum getestet wird, desto überzeugender für den Gutachter. Es spricht nichts dagegen, 3 Monate Trinkpause einzulegen, um dann noch - bei Entscheidung für weiteren Konsum - 6 Monate Kontrollfähigkeiten zu testen und berichten zu können. Das wäre dann ein 9- Monats-Programm. Viele Gutachter zeigen sich von sowas beeindruckt ("der zeigt mehr als minimal nötig, der meint es ernst")
Wir dürfen gespannt sein, ob da die neuen BUK eindeutiger werden.