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MPU wegen 2 Trunkenheitsfahrten mit Unfallflucht im Zeitraum von 4 Wochen

Diese beiden Fahrten mit Unfallflucht hab ich ja hier mit euch aufgearbeitet
Meinen Anwalt habe ich damals gesagt das ich in einer Klinik Arbeite
Diese ist eine Orthopädie sowie eine Psychiatrie
Ich bin nach den Vorfällen vertrauensvoll an einen Assistenz Arzt getreten der sich auch mit Sucht befasst und habe ihn gefragt was ich tun soll. Er verwies mich damals zur Caritas was ich auch getan habe und meinem Anwalt so gesagt hatte.
In diesem Schreiben kommt es aber so rüber als wäre ich psychisch krank und deswegen da gewesen .
 
Desweiteren schrieb der Anwalt . Durch die Trennung befand ich mich in einer ausnahme Situation und das ich vorher nie aufgefallen bin um die Kuh vom Eis zu holen, da er mir gesagt hatte das es auch auf eine Freiheitsstrafe heraus laufen könnte.
 
Also, ich interpretiere das genauso wie der liebe @joost:
Das einzig Ungewöhnliche ist, dass sie sich auf ein Schreiben von deinem Anwalt vom 22.11.24 beziehen.
Den brauchen wir.

Wer weiß, was der dir da für ein Ei gelegt hat ?
 
Hier das Schreiben an die Staatsanwaltschaft
 

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Grrr, ich habe es mir gedacht.

Es ist leider ein weit verbreitetes Phänomen, dass Strafrechtler für ihren Mandanten etwas Gutes wollen, TS und Sperrfrist runter etc.
Das führt aber leider regelmäßig dazu, dass dort Belastungen, Probleme usw. doch arg aufgebauscht werden und in der MPU dann zu größeren Hürden führen können.

In dem Ausmaß ist es mir allerdings neu.

Ist aber nicht weiter schlimm.
Folgendes:
Du bittest deinen HA um eine Stellungnahme unter Vorlage des Schreibens der FEB.
Dann schreibst du eine Mail an die FEB oder vereinbarst einen Termin.
Das können wir aber gerne noch besprechen, wenn du magst.

Also, alles gut !
Sehr gründliche FEB, ein zu wohlmeinender Anwalt…
 
Anwaltsschreiben mit Schreibfehlern ..*seufz.
Ok.
Ich würde die FsSt fragen, zu welcher "Krankheit" genau ein Arzt Auskünfte geben soll.

bzgl. Abhängigkeit kannst Du schreiben, dass noch niemand eine Abhängigkeit festgestellt hat (sofern das nicht Dein Arzt tut).
Ebensowenig eine psychische Erkrankung.
Ich glaube nicht, dass Dein Hausarzt sich zu einer Beantwortung der psychischen Gesamtlage hinreissen lässt. Alkoholabhängigkeit könnte er diagnostizieren.

Es kann sein, dass Du zunächst erstmal ein fäG ablegen musst, bei der sich das halt dann mal eine fachkundige Person anschaut.
 
Danke @Karl Heinz
Ich wollte morgen eh meine Befunde der letzten Blutentnahmen holen um meine Leberwerte für mich zu haben. Diese waren aber soweit ich weiß nie bedenklich. Sonst hätte mein Arzt ja schonmal mit mir gesprochen.
Da werden ich morgen bei meinem Hausarzt nochmal anrufen und ihm den Brief geben und um die Stellungnahme bitten
Desweiteren hab ich am Dienstag um 7.30 Uhr einen Termin bei der Sachbearbeiterin um meine Akte nochmals einzusehen bevor sie zur MPI Stelle geht .
 
ich bin da verwaltungstechnisch nicht wirklich gut informiert - aber es sieht so aus, dass die FsSt auf ein psychisches Problem HINTER den Alkoholdelikten schielt (@Karl-Heinz hat das hier schon mal angemerkt). Und das würden sie für die Fragestellung vllt gerne erstmal im Vorfeld ausschließen wollen...
denn wenn sie das nicht können, müssten sie die Fragestellung erweitern - Alkohol und Psychische Probleme als Doppelfragestellung. Denke ich zumindest (bin mir aber nicht sicher)

Mal angenommen es wird dieses fäG gefordert und ich bestehe dieses. Heißt es dann darf ich erst zur MPU ?
jup. Und die MPU-Fragestellung würde dann noch ggf entsprechend den Befunden angepasst.
Wie gesagt: Halbwissen. Ich bin mal auf die anderen Meinungen gespannt^^
 
@joost
Ahh OK ... Jetzt werde ich erstmal die geforderten Dinge mit meinem HA morgen besprechen und dann am Dienstag zu dieser Dame gehen ...
Soll ich auf direkte Fragen antworten wenn sie mir im Bezug dazu welche stellt
 
Also, ich entnehme dem auch, was der liebe @joost meinte:
Ausschluss psychischer Erkrankungen.

Allerdings sehe ich keine erweiterte MPU-Fragestellung, sondern ggf. ein fäG.
Das sehe ich bei dir aber nicht.

Es ist ein gutes Zeichen, dass die FEB einen Bericht vom HA anfordert.
Also, mein HA kann mir sehr genau bescheinigen, was nicht vorliegt.
Er soll bitte reinschreiben, seit wann du bei ihm Patient bist und halt, dass bei dir keine psychische Störung nach ICD 10 besteht ( was Alkoholabhängigkeit ebenso ausschließt ) oder eben noch mal extra aufgeführt.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die FEB sich damit zufrieden gibt.
Für die Forderung eines fäGs ist die Grundlage vieieiel zu dünn.
 
Soll ich auf direkte Fragen antworten wenn sie mir im Bezug dazu welche stellt
Auf direkte Fragen würde ich an deiner Stelle nicht antworten.

Wenn sie dich grundsätzlich darauf anspricht, sagst du lieb und freundlich, dass du schon mit ihrem Schreiben bei deinem HA gewesen seiest und er zeitnah eine Stellungnahme verfasse, die du dann natürlich sofort an sie weiterleiten würdest.
Vielen Dank, schönen Tag und tschüss !
 
@Karl Heinz
Ich bedanke mich für euren Rat und Expertise. Auch dir @joost
Das beruhigt mich gerade ungemein.
So werde ich es machen und euch Berichten wie es weiter geht.
Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag Abend.
 
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