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MPU wegen 2 Trunkenheitsfahrten mit Unfallflucht im Zeitraum von 4 Wochen

Ja !
Außer dieses Anwaltsschreiben gibt es ja nix, und das bauscht das Ganze zwar auf, aber nicht so, dass sich daraus die Anordnung auf rechtstaatliche Füße stellen lassen könnte…
 
@Karl Heinz wenn es nicht auf rechtsstaatlichen Füßen steht warum will die Dame das dann alles ? Was wäre wenn ich es bis dahin nicht abgeben könnte ?
Rein Hypothetisch.
Mein Ziel ist es ganz klar alles gewünschte vor zulegen
 
Aus meiner Sicht: Nix !
Aber ich bin da ganz bei dir:
Ich würde es auch einreichen.
Aus meiner Sicht ist die Dame ein bisschen übereifrig, aber gut, egal, ohne Not würde ich da auch keinen Wind machen.

LG :smiley138:

P.S.: Mittwoch ist der Termin für die Akteneinsicht, richtig ?
 
Ja da ist alles klar
Die Akte ist soweit zusammen gestellt.
Ja ich werde euch auf den laufenden halten .
Melde mich nachher nochmal wenn ich das Gespräch mit dem Arzt hatte und geb euch Feedback über die Sachlage
 
So Ihr Lieben
Ich hatte gerade mein Gespräch mit dem Assistenzarzt
Er meinte ich kann es nur über die 115- 116 probieren um schnellstmögliche möglich einen Termin zu bekommen ,was die Frist natürlich auch nicht her gibt aber der gute Wille sichtbar wird .
Über die Arbeit es zu machen , davon rät er mir ab ,da ich sonst im System bin und jeder Mitarbeiter theoretisch Zugriff darauf hätte. Selbst mit Verschlüsselung.
Ich werde jetzt noch einen Termin bei meiner Suchtberaterin machen das die mir zumindest etwas detaillierter etwas ausstellt und meinem Hausarzt auf die Füße steigen. Was wahrscheinlich nicht viel bringen wird da er sich versucht aus dieser Situation weg zu ducken um keine Verantwortung übernehmen zu müssen (psychologischen Fragestellung )
Er selbst kann mir nichts ausstellen weil er noch kein Facharzt ist.
 
Das ist völlig verständlich, da hast du ja gestern echt einen vor den Kopp gekloppt bekommen…:hand0001:

Folgende Tipps noch von mir:
Das mit der Suche nach einem Psychiater/Neurologen würde ich persönlich nicht machen.
( Und schon gar nicht der FEB mitteilen )
Eine Überweisung vom HA wäre doch eine Bestätigung für das, was die FEB dir „unterstellt“.
Meiner Einschätzung nach.

Die Diagnose steht ja, damit bist du fein und deine formalen Voraussetzungen passen.

Zum HA:
An deiner Stelle würde ich einen „ordentlichen“ Termin machen, nicht zwischen Tür und Angel ihm „auf die Füße steigen“.
Zeige ihm im Gespräch das Schreiben, und dann kannst du abwarten und reagieren.

Zum heutigen Termin:
Wenn sie oder wer auch immer dich anspricht, sage nix vom HA, sondern, „Ist alles in Arbeit und geht Ihnen zu.“

Also, das wäre so das, wie ich es machen würde.

LG und berichte gerne, wie es heute gewesen ist :smiley138:
 
Guten Morgen Karl Heinz
Danke für deine Einschätzung
Bei meinem Ha hätte ich ja ein offiziellen Termin. Er hat sich auch alles durchgelesen.
Ich denke nicht dass er sich dazu bereit erklärt weiters zu tun.
Meine Idee war jetzt noch, dass er mir zumindest bescheinigt Kenntnis von diesem Schreiben zu haben.
Desweiteren werde ich zu meiner Sucht Therapeutin gehen die mir detailliert auflistet um was es in den Sitzungen ging und eine Einschätzung meines Zustands gibt .
Jetzt mach ich mich auf den Weg zur FEB und schau
 
Desweiteren werde ich zu meiner Sucht Therapeutin gehen die mir detailliert auflistet um was es in den Sitzungen ging und eine Einschätzung meines Zustands gibt .
das halte ich für ne gute Idee!
SIe kann zwar "diagnostisch" nur dann was sagen, wenn Du die entprechenden .. öhm .."Tests" ausgefüllt hast (die sie möglicherweise gar nicht hat), aber eine "persönliche Einschätzung" darf sie rausgeben. Vllt reicht das ja.
 
@joost
Ja das ist meine letzte Hoffnung
Ich habe gerade in die Akte gesehen .. es steht nichts drin was mir nicht bekannt war.
Das einzige es stand drin das ich bei der 1 tat keine Ausfallerscheinungen hatte.
Bei der 2 schon
Was kann ich daraus schließen ? Das die Dame deswegen die Befunde will ?
 
Hier das Schreiben an die Staatsanwaltschaft
Soweit ich mir das angeschaut habe sind es die 2 folgenden Aussagen des RA die das Ganze ausgelöst haben:
"Schluckt zu viel Alkohol" und "Alkoholproblematik"
in Kombination natürlich mit den 2 Taten.
das würde in meinen Augen bedeuten du hast 2 Möglichkeiten um hier wieder raus zu kommen. Entweder die Aussagen wieder gerade bügeln oder den Forderungen der FEB nachkommen. Gerade bügeln entweder durch eine Berichtigung der Aussage oder durch Widerlegen der Aussage.
 
Ja dass vermute ich auch ... Gibt es beim Tüv irgendwie die möglichkeit einen Test abzulegen der diese bedenken aus dem Weg räumen könnte
 
Ja die Forderungen sind sehr heftig und sehr schwer zu erfüllen.
Rede mit dem RA wie er das relativieren kann zB das du bei der Aussage unter Schock gestanden bist.

Und klar, wie auch @joost schreibt, finde ich die Kombination macht es das die FEB das fordert. Alkohol | Unfall | Fahrerflucht | das Ganze 2x und dann die Aussage bei der StA
Deshalb glaube ich das nur ein guter RA dich da rausholen könnte.
 
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