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Morgen Nancy Spricht den Antwort Nr 9 für eine Abhängigkeit ?
Da kannst du sicher selber eine Antwort herauslesen....DSM-IV-Kriterien „Substanzabhängigkeit" (Alkoholabhängigkeit)
Ein unangepasstes Muster von Substanzgebrauch (Alkohol) führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich mindestens drei der folgenden Kriterien manifestieren, die zu irgendeiner Zeit in demselben 12-Monats-Zeitraum auftreten:
(1) Toleranzentwicklung, definiert durch eines oder folgenden Kriterien:
(a) Verlangen nach ausgeprägter Dosissteigerung, um einen Intoxikationszustand oder erwünschten Effekt herbeizuführen.
(b) deutlich verminderte Wirkung bei fortgesetzter Einnahme derselben Dosis.
(2) Entzugssymptome, die sich durch eines der folgenden Kriterien äußern:
(a) charakteristisches Entzugssyndrom der jeweiligen Substanz
(b) dieselbe (oder eine sehr ähnliche Substanz) wird eingenommen, um Entzugssymptome zu lindern oder zu vermeiden.
(3) Die Substanz wird häufig in größeren Mengen oder länger als beabsichtigt eingenommen.
(4) Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche, den Substanzgebrauch zu verringern oder zu kontrollieren.
(5) Viel Zeit für Aktivitäten, um die Substanz zu beschaffen …
(6) Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden aufgrund des Substanzmißbrauchs aufgegeben oder eingeschränkt.
(7) Fortgesetzter Substanzmißbrauch trotz Kenntnis eines anhaltenden oder wiederkehrenden körperlichen oder psychischen Problems, das wahrscheinlich durch den Substanzmißbrauch verursacht oder verstärkt wurde …
Du bekommst doch auch ein Schriftstück deines VP für die MPU mit. Die Empfehlung die er darin abgibt, wie du künftig mit dem Alk. umgehen solltest, ist auch für den GA ein Entscheidungspunkt.Urteilsbildung in der Fahreignungsdiagnostik auf der Grundlage der Beurteilungskriterien der DGVP und DGVM:
Es ergibt sich eine Hypotheseneinteilung (H1-H4) der Begutachterrichtlinien:
H1: Der Proband ist alk.abhängig (und hat bereits eine Therapie gemacht) In diesem Fall ist KT nicht möglich, AB muss über einen Zeitraum von mind. 12 Monaten nachgewiesen werden.
H2: Der Proband ist nicht in der Lage seinen Alk.konsum zu kontrollieren (Kontrollverlust). Er verzichtet daher freiwillig auf diese Substanz. Für diesen Fall ist eine (Mindest)zeit der belegten AB von 6 Monaten zu fordern.
H3: Der Proband war alk.gefährdet**, hat dies jedoch durch Reflexion seines Verhaltens eingesehen und sein Konsumverhalten entsprechend verändert. Er ist somit in der Lage, KT zu praktizieren
H4: Der Proband ist nicht, bzw. nicht mehr, gefährdet ein KFZ nach Alk.genuss zu führen, da er seine Trinkanlässe und das Führen eines KFZ sicher trennen kann.
** Auch wenn während der MPU statt von Alk.gefährdung, von Alk.missbrauch gesprochen wird, ist hierdurch allein nicht von einem neg. Ga auszugehen. Wichtig ist hierbei die individülle Geschichte des Probanden (und auch das Einsehen seines Fehlverhaltens, mit ensprechender Veränderung und Stabilisierung).
Ja natürlich verstehe ich dich.Ich schwanke zwischen Ab und KT weil ich angst habe ich bin 24 Und wurde mit 1,7 Promille erwischt nicht das der PSychologe denkt ich möchte ihm was vom Pferd erählen.
Ich möchte die AB auch weiter fort führen, habe leider nur Angst das es nicht Genug Argumente gibt um es dem Gutachter glaubwürdig zu machen, versteht du mich?
Du hast ja heute nochmal einen Termin mit deinem VP. Ich bin ehrlich gespannt, was er zu deiner KT-Überlegung sagen wird...ich habe keine Nachteile durch die AB !
Dieses Schreiben habe ich bekommen am 12.01.2013 !
Ihr Antrag auf Neürteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B+M+S+L nach vorange*gangener Entziehung
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
Nach mir vorliegenden Unterlagen wurde ihnen die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen.
Aufgrund dieses Sachverhaltes bestehen Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraft*fahrzeugen.
Nach § 20 in Verbindung mit den §§ 11.13 der Verordnung über die Zulassung von Perso*nen zum Straßenverkehr (FeV) fordere ich Sie auf, innerhalb von drei Monaten nach Er*halt dieses Schreibens ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkann*ten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorzulegen, damit zu folgender Fragestellung ent*schieden werden kann, ob ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen noch gegeben ist:
Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Al-koholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Al*koholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraft*fahrzeuges in Frage stellen?
Ich bitte Sie, die anliegende Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben inner*halb von drei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens an mich zurückzusenden und eine
Das bedeutet ich habe bis zum 12.04.2013 Zeit Stimmts ?
Auch beim TÜV gibt es "Gute" und "Schlechte" Institute. Der schlechte Ruf begründet sich wohl auf die überteürten Kursangebote.UII Max bei uns Hat der Tüv Nord zur Zeit einen Schlechten Ruf .Ob das Stimmt weiß ich nicht, aber super das du es dort gepackt hast !
Das trifft eher für Wiederholungstäter zu, du hast doch KT noch nie praktiziert !!- Ich habe mich für einen Verzicht auf Alkohol entschieden, da ich nicht in der Lage bin mit Alkohol kontrolliert umzugehen.
Auch beim TÜV gibt es "Gute" und "Schlechte" Institute. Der schlechte Ruf begründet sich wohl auf die überteürten Kursangebote.
Das trifft eher für Wiederholungstäter zu, du hast doch KT noch nie praktiziert !!
Hallo Olate,
Nun ja.....
Ich kopiere dir hier mal die....
Da kannst du sicher selber eine Antwort herauslesen....
Dein VP hat dir ja attestiert, dass bei dir keine Abhängigkeit vorliegt...jedoch (soweit ich es herauslesen konnte) Missbrauch ....welches dich durchaus in Stufe H2 einordnen könnte.
Hier nochmal die Hypotheseneinteilung:
Du bekommst doch auch ein Schriftstück deines VP für die MPU mit. Die Empfehlung die er darin abgibt, wie du künftig mit dem Alk. umgehen solltest, ist auch für den GA ein Entscheidungspunkt.
Ja natürlich verstehe ich dich.
Wichtig ist aber in erster Linie, wie DU künftig mit dem Alk. umgehen möchtest. Wenn du eine zufriedene AB lebst, kannst du das dem Ga auch so vermitteln. Warum solltest du ihm etwas von KT erzählen, wenn du deine AB weiter fortführen möchtest?
Du hast ja selbst geschrieben:
Du hast ja heute nochmal einen Termin mit deinem VP. Ich bin ehrlich gespannt, was er zu deiner KT-Überlegung sagen wird...![]()
Ich will seine Meinung nicht anzweifeln, bei meinem Avanti-Kurs (TÜV Nord) wurde mir das anders erklärt ... daher meine Info.Servus Max,
War grade bei meinem VP er meinte der Satz - Ich habe mich für einen Verzicht auf Alkohol entschieden, da ich nicht in der Lage bin mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Trifft auf H2 zu also ich soll alles so sagen !
Das ist recht unterschiedlich, je nach "Geschwindigkeit" des Sachbearbeiters. In der Regel kann das 2-3 Wochen daürn. Die Terminvergabe ist bei Barzahlern auf alle Fälle schneller, andernfalls wird sich erst bemüht, wenn das Geld auf dem Konto ist.Weiß Jemand wie lange es den daürt bis ich einen Brief vom Tüv Hessen bekomme ? Und geben die meistens kurzfristig Termine, oder daürt das dann wieder ein paar Wochen?
Ich will seine Meinung nicht anzweifeln, bei meinem Avanti-Kurs (TÜV Nord) wurde mir das anders erklärt ... daher meine Info.
Das ist recht unterschiedlich, je nach "Geschwindigkeit" des Sachbearbeiters. In der Regel kann das 2-3 Wochen daürn. Die Terminvergabe ist bei Barzahlern auf alle Fälle schneller, andernfalls wird sich erst bemüht, wenn das Geld auf dem Konto ist.
Hallo, Nancy ,
Mein VP hat zu mir gesagt, ich solle doch bei meinem AB bleiben ,ich habe gute Argumente dafür und der GA wird das merken wenn es echt gemeint ist oder dementsprechend nicht !
Nancy siehst du ansonsten noch bedarf an Verbesserungen bei bestimmten Antworten? Erkennst du irgendwo wieder Sprüche ?
◦ MENGE: 2 Bier 0,5 l ( ~ 0,8 Promille )
◦ ZEITRAUM: ca. 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
◦ Entspricht: 0,6 Promille
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MENGEN: 4 Bier 0,5l (~ 1,6 Promille )
◦ ZEITRAUM: ca. 18 Uhr bis 22 Uhr
◦ Entspricht: 1,4 Promille
4 Bier a 0,5l sind 10TE = 1,0‰
Die Berechnungsgrundlage bilden immer 80kg Körpergewicht. Bei Gewichtsüberschreitung sind a ca. 10kg 0,1‰ abzurechnen, bei G-unterschreitung 0,1‰ hinzuzurechnen.
Der Alkoholabbau beginnt bereits nach 15 Minuten, dieser entspricht 0,15‰ po Stunde bzw. nach der TÜV-Berechnung 0,1‰ pro Stunde.
Ganz einfach ... rückwärts rechnenDamn !! was soll ich jetzt machen alle meine Werte stimmen jetzt ja gar nicht mehr ! ich kan mich nicht mehr dran erinnern was ich am 03.09.2009 getrunken hatte !